Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1891
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- 1891-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1891
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1018 Nichtamtlicher Teil. 40, 18. Februar 1891. dem Z 186 des Str.-G.-B. kann Schadenersatz nicht verlangt werden, da jener Paragraph nur fahrlässige Handlungen strafen will. Es kann aber nicht angenommen werden, daß bei culpa immer ein civilrcchtlichcr Anspruch ciniritt. — Der Auszug aus den Urieilsgründen, wte ihn die -Frankfurter Zeitung- wiedcrgiebt und dem wir obcnstchcnde Angaben entnommen, gicbt übrigens kein klares Bild. Einmal heißt es: -Das Gericht erkennt den Entschädigungsanspruch nur für de» Fall des dolus zu--: und ein andermal: -cs könne nicht angenommen werden, daß bei culpa immer ein civilrcchtlichcr Anspruch cintritt!« Ornamentstich-Sammluug des Königlichen Kunstgewerbc- Muscums zu Berlin. — Den nachfolgenden, besonders für den kunst gewerblichen Verlag interessanten Bericht entnehmen wir dem Reichs- anzeigcr: -Unter den Hilfsmitteln, welche der Staat dcr.Kunstinduslrie sür ihre Arbeiten und Entwürfe zur Verfügung stellt, hat sich die Ornamentstich- Sammlung des Kunstgcwerbe-Muscums zu Berlin wachsende Beachtung seitens der Fachkreise erworben Neben den kunstgewerblichen Sammlungen, welche die ausgcsührlen Vorbilder älterer Zeit vor Augen führen, und im Anschluß an die Fachbibliothekcn, in denen die heutigen littcrarischen Hilfsmittel. Abbil dungen und Vorlagcwcrke zur Verfügung stehen, hat man neuerdings an mehreren Orten als besondere Gruppe auch die älteren ornamen talen Vorlagen gesammelt, nach welchen während der Blütezeiten des Kunstgcwerbcs vom 15. bis 18. Jahrhundert in den Werkstätten und Ateliers gearbeitet wurde. Da diese Vorlagen seit der Erfindung des Kupferstichs bis zur Entdeckung der mannigfachen modernen Rcproduk- tivnsartcn vorwiegend durch den Kupferstich hergcstcllt wurden, so hat man sich gewöhnt, die Gattung unter dem Namen -Ornamcntstich-- zu- sammenzufassen. Aus dieser zu engen Bezeichnung läßt sich jedoch nicht erkennen, daß die -Ornamcnlstich-Sammlung- thatsächlich die Vorbilder sür das ganze Gebiet der dekorativen Künste im weitesten Umfange und in den verschiedensten Darstellungsweisen enthält. Hier findet der Tischler, der Schlosser, der Goldschmied, der Bronze- arbeiter die Gegenstände seines Faches; die Maler und die Bildhauer lernen die Dekorationen und die Details für das Aeußere und das Innere der Gebäude von der Renaissance bis zu den letzten Ausläufern der barocken Stilarten kennen; sür die Stickerei und die Svitzcnfabrikation dient die reiche Litteratur der Stick- und Spitzen-Musterbücher, für den Graveur und den Kalligraphen die umsangreiche Gruppe der Schreibver lagen. Vor allem wird auch den erfindenden Zeichnern und Architekten vielfache Anregung geboten durch die zahlreichen architektonischen Werke, welche im Geiste der älteren Kunst meist das Ganze des Bauwerks vom Grundriß bis in alle Details umfassen. Für den Architekten und insbesondere den Kunstgärtner sind auch die noch wenig bekannten älteren Muster für Gartenanlagcn von erheb lichem Werte: Vorbilder sür gelegentliche Fest- und Trauer-Dekorationen endlich bieten die zahlreichen Werke, welche oft in glänzender Ausstattung hcrausgcgcbcn wurden, um die Erinnerung an bedeutende Feierlichkeiten festzuhalten. Unter den Ländern, welche diese mannigfache Litteratur hcrvorgc- bracht haben, nimmt Deutschland für das 16. und nach dem dreißig jährigen Kriege wieder sür das 18. Jahrhundert eine achtbare Stellung ein. Italien, die Niederlande und England haben besonders für einzelne Gebiete Bedeutendes hervorgebracht. Ihre höchste Blüte dagegen haben diese Vorbilderwcrke in Frankreich erreicht, seit unter Ludwig XIV. Hof und Staat die Kunstindustrie und auch den kunstindustriellen Verlag unter Schutz nahmen. In der Ornamentstich-Sammlung zu Berlin, welche seit einigen Jahren mit der Bibliothek des Kunstgewcrbe-Museums verbunden ist, sind neben den übrigen Ländern gerade diese seltenen französischen Kupfer- wcrke und Siiche sehr ergiebig vertreten, weil den Hauptstamm der Sammlunfl die vor etwa zehn Jahren erworbene Sammlung eines fran zösischen Architekten bildet. Die Sammlung ist in einem besonderen Studicnsaale wochentäglich von 10-3 vormittags und von 4—10 Uhr nachmittags tcr allgemeinen Benutzung zugänglich, und der Besuch derselben hat sich neuerdings in erfreulicher Weise gehoben. Ein vollständiger Katalog der Sammlung wird in einigen Monaten erscheinen: schon jetzt ist durch cineu vorläufigen handschriftlich herge- stcllicn Katalog und ein zur Verteilung an die Besucher gelangendes kurzes Verzeichnis der Hauptwerke die Benutzung der Sammlung er leichtert. Auch sind für die interessierten Kreise während der beiden letzten Jahren vier Reihen von Vorträgen -zur Einführung in die Ornamentstich-Sammlung-- gehalten worden, denen sich Einzclvorträgc für den Architcktcnvercin, den Verein für deutsches Kunstgewcrbe, den Gravcurvcrein und andere anschlossen. Diese unentgeltlichen Borträge sind von gutem Erfolg gewesen und werden auch künftig wiederholt werden. An den von dem Kunstgewerbe-Museum veranstalteten Sonderaus- stcllungen hat sich die Ornamentstich-Sammlung in der Regel durch Vor führung ihrer dem betreffenden Fach zugehörigen Kunstblätter oder Vor lagen beteiligen können. Für die Zeitschriften des deutschen Graveurvercins und des Vereins für deutsches Kunstgewerbc sind neuerdings wiederholt geeignete Blätter aus der Sammlung als Vorlagen reproduziert worden. Seitens hiesiger Verleger sind nach den hier befindlicheil Originalen mehrere Lichtdruck- werkc herausgcgcbcn worden, darunter: »Entwürfe sür Schmiedeeisen nach G. Huguier, Lichtdruck und Verlag von Paul Schahl, 1889» und »Dekorationsmotivc im Stile Ludwig's XIV. von Jean Berain, Berlin, Claescn L Cie.» Es ist zu hoffen, daß es diesen Bestrebungen mehr und mehr ge lingen wird, immer weitere Fachkreise zur sachgemäßen Benutzung der reichen Schätze der Sammlung heranzuziehen-. Die neue Copyrightbill in Nordamerika. — Aus Washington liegt folgende Mitteilung vom 13. d. M. vor: Der Senat nahm die Beratung der Vorlage betreffend das Urheberrecht wieder auf und ge nehmigte mit 25 gegen 24 Stimmen das Amendement Shermans, welches gegen Zahlung der Eingangszvllc des gewöhnlichen Tarifs Zu lassung derjenigen Ausgaben fremder Bücher gestattet, welche im litte- rarischcn Elgentumsburcau der Unionsstaaten eingetragen sind. Vom Buchdruck wesen. — Ueber den in langer und sorgfältiger Arbeit vorbereiteten Entwurf der neuen Statuten des Deutschen Buch- druckcrvcrcins, deren wichtigster Punkt in der Vereinbarung des neuen Buchdruckcrtarifs und in den Garantien der Gehilfenschaft für Ein haltung desselben lag, entschied am 8. d. M. im deutschen Buchhändler hause zu Leipzig eine in lebhafter und anstrengender Verhandlung von 11 Uhr vormittags bis nach 12 Uhr nachts unter dem Vorsitz des Herrn Bruno Klinkhardt lLeipzig) geführte Generalversammlung. Ihr Ergebnis bezüglich des Tarifs ist folgendes: Die Tariskommission soll in Zukunft aus je neun Vertretern von Prinzipalen und Gehilfen bestehen und die Aufforderung zur Wahl an sämtliche den Tarif innehaltenden Prinzipale und Gehilfen gerichtet werden. Die Vorstände des deutschen Buchdruckervereins und des Unter stützungsvereins deutscher Buchdrucker ernennen mindestens je drei Mit glieder für die Tariskommission, welche dieselben Rechte wie die übrigen Mitglieder genießen. Die Vorsitzenden der beiden Vereine sind gleich zeitig die Vorsitzenden der Tariskommission. Der von dieser Kommission fcstgestellie Tarif ist von sämtlichen Mitgliedern des Deutschen Buch druckervereins einzuführcn. Eine Nichtbcfolgung der Vorschrift zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers, lllnnnskripto, Inkunabeln, Holrsobnittrvsrke. Xntig. XataloA Ho. 71 von Otto Harras so rvit r io ImipriA. 8". 46 3. 586 Uro. Versobiedsoss. Xuktioos-Xatalog: (26. keim. u. lk. Igo.) von 1. ül. Usberlo (8. lboinpertr' 8öbno) in Xöln. 8ch 150 8. 4451 Uro. krackten <1cr Völker aller Aorten, Nilitärkostüms. Xntig. Katalog Ho. 76 von Larl V. klisrsswaoo io Imipriu. 8". 59 8. 868 Uro. Vorrsivkois im kreise korabAesotrtsr Häcker (aus 16 versebiecleoso Oebioteo). 8^. 22 8. l-sipmA 1891, OsorA Roickardt Verlag. Fernsprechwescn in Oesterreich. — Das Fernsprechwesen in Oesterreich ist, verglichen mit den deutschen gleichartigen Anlagen, nicht sehr entwickelt. In Oesterreich gehören die nutzbringenden Fernsprech- anlagcn der großen Städte den Privatgesellschaften, und der Staat baut die für den Verkehr wohl wichtigen, aber wenig Nutzen abwcrfendcn Verbindungsanlagen nach kleinen Orten. Der Staat hat zwar in 28 Städten Fernfprechanlagen im Betriebe; diese umfaßten aber zu Ende des Jahres 1889 zusammen nicht mehr als 664 Teilnehmer. Die Privatgesellschaften besaßen am Anfänge des Jahres 1889 in 11 Städten nur gegen 4700 Anschlüsse. Die Gebühren in Oesterreich sind meist höher als in Deutschland, vor allem nicht gleichartig. Der Staat erhebt 40 fl. Jahresmiete, 48 fl. Entschädigung für die Herstellung der Leitung bis 500 m. Die Privatgesellschaften erheben in Wien 100 fl. Jahres- mietc (bis 2 km Entfernung), in Brünn, Prag und Triest 90 fl., in Lemberg und Pilsen 60 fl. und in Reichenberg 70 fl. Dies alles sür 2 Km Entfernung, während in Graz und Czernowitz der Mindestsatz von 60 fl. nur für '/z km gilt. Die Einnahmen betrugen 1888 bei de» Privatgesellschaften 386 746 fl. und die Ausgaben 232 173 fl. Die Her stellungskosten hatten fast 3 Millionen Gulden beansprucht. Personaluachrichteil. Auszeichnung. — Der Austräger in der Leipziger Bestellanstalt für Buchhändlerpapicre Herr Friedrich Wilhelm Anders beging, wie seinerzeit hier mitgeteilt, am I. Oktober v. I. die Wiederkehr des Tages, an dem er vor fünfundzwanzig Jahren in die Dienste des Vereins der Buchhändler zu Leipzig trat, nachdem er zuvor beinahe die gleiche Zeit
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