Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1891
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- 1891-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1891
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- Deutsch
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40, 18. Februar 1891. Nichtamtlicher Teil. 1017 Bamberg, vr. Albert von, Laicnzeugnisse für den evangelischen Bund. XIII. 46 S. Berlin 1891, Springer. 1 Seite 32 Zeile 19—31 von oben. Bär, der. Bcrlinisch-märlischcr Kalender für das Jahr 1891. Begründet von Alfred Weile. VXXIV, 208 S. Berlin, Lüstenödcr. Geb. 1 Seite II,, 18. Zeile von oben. Bern, Maximilian, Dcklamalorium. Eine Mustersammlung ernster und heiterer Vortragsdichtungen aus der Wcltlitteratur. 2. Aust. 16°. 636 S. (Universalbibliothck 2291-2295.) Leipzig 1890, Rcclam jan. 1 Seite 360-363, 441-446 und 474—476. Bewer, Max, Gedanken über Bismarck. Politische Aphorismen. 123 S. Dresden 1890, Druckerei Glöß, Vcrl.-Abthlg. 2 Seite 100 Zeile 6—11 von unten. Bibliothek d. Unterhaltung u. d. Wissens. Jahrgang 1891. Band III. 232 S Stuttgart, Schönlein's Nachfolger. 75 H. Seite 188—200. Daudet, Alphonse, Port Tarascon. Uebersctzt-von Natalie Rümclin. 160 S <Engelhorn's allgemeine Romanbibliothek. Jahrg VII. Band 7.> Stuttgart 1890, Engelhorn 50 -H; gcb. 75 Seite 45 - 53. Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Fürsten Bismarck Dar- stellung der gcsammten politischen Wirksamkeit des Fürsten Bismarck als Abgeordneter, Gesandter und Minister. Von Lfg. 8. S. 54 l — 620. Leipzig 1890, Rengcr. 1 Seite 575—576 und auf Seite 577 Zeile 1 — 11 von oben. Frey tag, Gustav, gesammelte Werke. Bd. I. Lieferung 8. Seite 193—372. Leipzig 1890, HirzcI. Seite 287—288. Frcnzel, Karl, Erinnerungen und Strömungen. Gesammelte Werke. Band I. 480 S. Leipzig 1890, Friedrich. 4 ^ 50 H. Seite 349—414. Gartenlaube-Kalender für das Jahr 1891. VVI, 152 S. Leipzig 1890, Ernst Keil's Nachfolger. 1 Auf Seite XXXVII Zeile 15 von oben. Gesangs-Komiker, der. Ausgcwählte Couplets, Einlagen, Quod libets mit Melodien -c. Bd. I. 4. Aust. 79 S. 1885. Bd. III 80 S. 3. Aufl. Bd. XXII, 75 S. 2. Aust. 1889. Bd. XXIV, 84 S. 1880. Leipzig, C. A. Koch, ä I Bd. I. Seite 40—45. Bd. III. Seite 54—56. Bd XXII. Seite 36 Zeile 5—12 von oben. Bd. XXIV. Seite 14-19. Grundge welle. Darnach man's acht't! Karlsruhe. 172 S. (Kaspar Lambcrgcr's Turnier-Album aus Schloß Kwassitz in Mähren.) Seite 73—80. Heinrich, P. W., -Für» und »Wider» Alfred Meißner. Klarstellung des littcrarijchen Verhältnisses zwischen Alfred Meißner und Franz Hcdrich. 294 S. Berlin 1890, Sauernheimcr's Verlag. 3 >6. Seite 36—44. Kalender, illustrirter deutscher. Geschäfts- und Familien-Jahrbuch für alle Länder deutscher Zunge. Herausgcgeben von Gustav Körner. Redigiert von Herman Thom. Aus das Jahr 1891. XVI, 287 S. 4°. Spalte 285—288. Kümmel, Max, der Sträfling von Botanh-Bay Eine Erzählung. 2. Aufl. 16°. 63 S. Mülheim a. d. Ruhr. Seite 57 — 63. Kurz, Isolde, Gedichte. 2 Auslage. XII, 254 S. Gcb. Stuttgart 1891, Göschen. 4 Seite 192—204. Losen, Hannibal v., der Traum eines französischen römisch-katho lischen Priesters, als Antwort auf die sogen. Leninsche Weissagung. 57 S. Leipzig 1890, Otto Wigand. 75 <ß Seite 10, Zeile 1—16 von unten. Seite 11, Zeile 1—5 von oben. Mau lisch, C., Teutonia. Deutschlands wichtigste Ereignisse und das Leben seiner berühmtesten Männer. 6. Auflage. Bearbeitet von Theodor Diclitz. 343 S. Berlin. Seite 153—154. Römheld, vr. C. I., biblische Geschichte für Schulen. Ausgabe 8. Mit Sprüchen und Liederversen. 2. Auflage. VI, 190 S Biele feld 1890. Seite 170-190. Rosegger's, P. K., ausgcwählte Schriften. Band 25. VIII, 412 S. Band 26. VI, 408 S. Wien 1890, Hartleben. Band 26. Seite 342-348. Röselcr, Wilhelm, die Barbarina. 256 S. Berlin 1890. Seite 243—244. Ro scnthal, David August, Konvertitenbilder aus dem 19. Jahr hundert. Band III. Abthlg. 2 XII, 785 S. Schaffhauscn 1870. Seite 1—24. Sp amer's illustrirtes Konversations-Lexikon für das Volk. 2. Auflage. Lfg. 157 (VII). S. 385-448. Leipzig. Spalte 445, Zeile 25—28 und 37—47 von unten. Schtundfünszigster Jahrgang. Stern, Bernhard, Baucrnfeld. Ein Dichtcrportrait. 2. Auflage. 152 S. Leipzig 1891. Seite 139—144. Tolstoj, Graf L. N., einfache Geschichten. Ins Deutsche übertr. von Aug. Scholz. 16°. 61 S. (Zehnpfennig-Bibliothek Nr. 11) Seite 53—64. Weber, Georg, allgemeine Weltgeschichte. 2. Auslage. Register. Bd. XIII bis XV. IV. Geschichte der neuesten Zeit. 147 S. Leipzig 1890. Seite 3, 3, 67. 93, 118, 104, 105, vr. Th. Spalte 1, Zeile 2 von oben. „ 2, „ 5 „ „ 21—23 von unten. 29 von unten. 3 von oben. 23—24 von oben. 1-2 „ „ der Weltgeschichte für höhere 2, 1, „ I. .. 1. » 2. „ Weller, Pros. vr. Th. B, Lehrbuch Lehranstalten. Bearbeitet und herausgcgeben Von vr. Ä. Hechclmann. II. Teil. Die Geschichte des Mittelalters. 32. Auflage. VIII, 320 S. Münster 1890. Seite 125—126. Wippcrmann, vr. A., Kirchcngcjchichte für Haus und Schule. Zu gleich Commentar zu des Verfassers »Grundriß der Kirchengcschichtc». 4. verbesserte und vermehrte Auslage. VIII, 344 S. Grimma 1886. Seite 323—326. Zahn, Adolf, Abriß einer Geschichte der evangelischen Kirche auf dem europäischen Festlande im 19. Jahrhundert. 2. Auslage. VIII, 254 S. Stuttgart 1888. Seite 151-154. Vermischtes. Verein Dresdner Buchhändler. —Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler wird am Donners tag den 26. d. M., abends 8 Uhr, im königlichen Belvedere zu Dresden stattfinden. Bezüglich der Tagesordnung giebt die heutige Anzeige im amtlichen Teile des Blattes das nähere an. Gerichtsverhandlung. — In der Entschädigungs-Klagcsache des Bankhauses Gattoni, Silo L Comp, in Rom gegen die »Frankfurter Zeitung- und deren Korrespondenten Grunwald erkannte das Land gericht zu Frankfurt a/M. am 13. d. M. dahin, daß die Haftpflicht nur bei dolus vorhanden märe, die Klage daher, sofern die Beklagten den von ihnen angebotenen Eid leisten, daß der Korrejpondcnt Grunwald bei Absendung des Telegramms und der Redakteur der -Frankfurter Zeitung- Cohn st ä dt bei Ausnahme desselben die gemeldeten Thatsachen nicht als unrichtig kannten, kostenpflichtig abzuweiscn sei. Die Frankfurter Zeitung hatte im vorigen Jahre, von ihrem Korrespondenten schlecht unterrichtet, die Mitteilung der Bankerott erklärung des obengenannten Bankhauses gebracht, die sich als falsch erwies. Der -Allgemeinen Zeitung» entnehmen wir folgendes weitere über diesen Gegenstand: In diesem für die Entschädigungspflicht der Presse wegen un richtiger Nachrichten prinzipiell wichtigen Prozesse ist, wie schon kurz telegraphisch gemeldet, das Urteil des Frankfurter Landgerichts im allgemeinen dahin ergangen, daß die Haftpflicht nur dann cintritt, wenn die Urheber bei der Veröffentlichung der Nachricht deren Unrichtigkeit kannten. Leisten der Korrespondent der -Frankfurter Zeitung-, Herr Grunwald und der Redakteur Herr Cohnstädt den Eid, daß sie bei der Veröffentlichung der über Gattoni mitgctciltcn Thatsachen (Bankerott) nicht wußten, daß diese Thatsachen unrichtig waren, so werden die Kläger Gattoni kostensällig abgewicsen. Sehr bemerkenswert ist aus der Begründung, daß dem beklagten Grunwald -eine ziemlich grobe Fahr lässigkeit insoweit zur Last falle, als cs ihm ein Leichtes gewesen wäre, mindestens alsbald sich davon zu überzeugen, ob es wahr sei, daß Gattoni durchgegangen sei-. Für den Entschädigungsanspruch komme aber auch darauf nichts an, da das Gericht diesen eben nur für den Fall des dolus zucrkennt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Standpunkt, daß eine Haftbarkeit auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, allgemein von der deutschen Rechtsprechung, eventuell vom Reichsgericht geteilt wird. Unsres Wissens hat bisher vielfach eine strengere Auf fassung geherrscht. Aus der Begründung des Urteils erwähnen wir weiter, daß der Frankfurter Gerichtsstand als begründet anerkannt wurde. Das vom Kläger angcrusene italienische Recht komme nicht in Betracht, es könne nur einheitlich das Frankfurter Recht angewcndet werden. Was die An wendung der vsx Xguilia betrifft, so führt die Entscheidung (im wesent lichen übereinstimmend mit den bcklagterseits geltend gemachten Rechts gründen) aus, daß bloße oulpa den Schadenanspruch nicht rechtfertigen könne; cs handle sich bei jenem Gesetze nur um Schädigungen bezüglich körperlicher Sachen. Ebenso ist aus die injuria das Gericht nicht ein- gcgangen, da die Bestimmungen, welche beim Strafgesetzbuch Anwendung finden, nicht ohne weiteres aus das Civilrecht zu übertragen seien. Aus 136
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