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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18611030
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186110303
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2308 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 134, 3«. October. Illustrirte Zeitung Ar. 956 vom 26. October 1861. sI8I72.j — Berzcichniß der Abbildungen: Die Zusammenkunft in Compiegne: 1. An kunft König Wilhelm I — 2. Fahrt der Ma jestäten nach den Ruinen von Pierrcfonds. — Der Schloßplatz mit dem Kdnigsbau in Stutt gart. — Augusts, Königin von Preußen im Krönungsornat. — Wilhelm I., König von Preußen im Kronungsornat. — Die preußische Krönungsmedaille- Vorder- und Rückseite. — Pariser Hcrbstmodcn beim Wettrennen von Chantilly. — Von Mainz nach Köln: Ansich ten aus dem Rheinthale sO Illustrationen). — Karte des Planetenlaufs im Monat October 1861. Preis 5 N/ ord., 4 N/ baar. Vierteljährlich 13 Nummern von je 16 Folio seiten 2 ord., 1(4 ^ baar. Auf 10—1 Freiexemplar. Clichös von den in der Jllustrirten Zei tung enthalrencnAbbildungcn, in scharfen und reinen Abgüssen, werden zum Preise von 5 N-f, Kupfcrniedcrschläge für 10 N-f pro Qua- dratzoll abgclassen. üokanntinachllngcn allrr Art finden durch die Jllustrirte Zeitung die weiteste Verbreitung, und betragen die Jnscrtionsgcbühren für die Nonpareillezeilc oder deren Raum ä N-f. Leipzig. Expcd. d. Illustr. Zeitung. Zur gef. Drrncksichtiguug dringend empfohlen! s18173.s Laut Circular gestattet mir die beschränkte Auflage der gebundenen Exemplare von: Duvlmer, Deutsche LdreukLlIe. ausnahmsweise nur dann ä cond. zu versenden, wenn gleichzeitig fest oder baar bestellt wurde. Trotzdem laufen massenhafte Bestellungen auf Exemplare nur ä cond. ein, die ich nicht aus- zusührcn im Stande bin. Ich bitte deshalb diejenigen geehrten Herren Collegcn, denen wirklich am EmpfangdiesesPracht Wer kes, welches eine hervorragende Zierde desdiesjährigcn Weihnachtstischesbil den wird, gelegen ist, gefälligst fest oder baar verlangen zu wollen. Darmstadt. Carl Kochlcr jun. XL' Nur auf Verlangen. sl8174.s Soeben erscheint und wird nur auf Ver langen versandt: Die Flotte der Zukunft: Eisen oder Holz? Von Z. Scott Ruffel, Esqre., Mitglied desRatheS des Instituts der Cidil-Jngenieure ic. Aus dem Englischen von J. Stippcrger. gr. 8. 3 Bog. Preis 12 ord. 4 cond. u. in fester Rechnung mit 33(HU — baar mit 40U. Auf 6 -j- 1 Freiexpl. und 1 Titel-Inserat. Achtungsvoll Hamburg, de» 18. October 1861. P. Salomon S» Co. (18175.) In Unterzeichnetem Verlage ist so eben erschienen: Das Allgemeine Deutsche Handels- Gesetzbuch mit Erläuterungen nach den Materialien und Benutzung der säimntlichcn Vorarbei ten von Bornemann, Waldeck, Strohn u. Bürgers rc. 1. Lsg. 15 S-s ord. Die ferneren Lieferun gen folgen schnell auf einander- Im Jahre 1862 tritt für das gesammte Deutschland das Allgemeine Deutsche Handels- Gesetzbuch ins Leben- Mit dem Augenblicke, wo dieses seit Jahrzchenden in ganz Deutschland ersehnte, von den Besten im Volke und von den Einsichtigsten im Handelsstande befürwor tete Werk gesetzlicher Einheit die Rechtskraft erlangt, wird cs für die Rechtssprechung und die Rechtsanwcndung die einzige Quelle sein, nach welcher Streitfälle in Handelssachen zu schlichten und zu entschciocn sind. Die Noth- wcndigkcit, mit dem Gesetzbuche sich bekannt zu machen, wird dann nicht bloß dem Juristen, sondern auch dem Geschäftsmann sich von selbst aufdrängen, und für Richter, Sachwalter und Kaufleute wird das Handels-Gesetzbuch ein Ge genstand emsigster und sorgfältigster Betrach tung sein müssen. Es kann deshalb nicht genug empfohlen werden, daß Jeder in diese unerläßliche innige Vertrautheit mit dem die wichtigsten Beziehun gen des commcreicllcn und Vcrkehrslebcns um- gcstaltcndcn legislatorischen Werke so bald und so eifrig wie möglich cinzutrctcn sich anschicke. Der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetzbuch nor mative Kraft erlangt, darf vor allem den Kaufmann nicht unvorbereitet treffen. Die Bestimmungen zumal über die Anmeldung der Firmen, über die Eintragungen in die Han delsregister, über die Form der Buchführung und viele andere gestatten keinen Aufschub und bedürfen, um in jedem Geschäftszweige mit den Bedürfnissen und Interessen desselben in Einklang gebracht zu werden, einer längeren Vorbereitung. Es sind verschiedene Ausgaben des Gesetz buches in die Ocffentlichkeit getreten, die jedoch dem Zwecke, für Geschäftsleute und Juristen die Bekanntschaft mit demselben zu vermitteln, nicht entsprechen. Das Handelsgesetzbuch, in sofern es als eine gemeinsame einheitliche Norm für die verschiedenartigen in den sämmtlichen deutschen Bundesländern herrschenden Rechts- gcbiete gelten soll, mußte sich häufig darauf beschränken, gerade in wichtigsten Materien des Handelsrechts nur prinzipielle Bestimmungen festzusetzen. Die Anwendung des Prinzips auf die concretcn Fälle wurde theils der Einzel- gesctzgebung der verschiedenen Staaten Vorbe halten, und in den weitaus zahlreichsten Fra gen geben nur die legislativen Materialien, welche in den Protokollen der von den Bevoll mächtigten der betheiligtcn Regierungen zu Nürnberg und Hamburg gehaltenen Confcrcn- zen »iedergclcgt sind, über Sinn und Aus legung der betreffenden Vorschrift des Gesetz buchs den erforderlichen Aufschluß. Ohne diese Protokolle zu Rathe zu ziehen, wird so wenig der Richter im Stande sein, ge setzliche Bestimmungen des neuen Handelsrechts anzuwcnden, als der Sachwalter in der Lage sein wird, feinen Clienten den gewünschten Rath zu crtheilen, und am allerwenigsten wird I es dem Geschäftsmanne möglich sein, ihm nd- > thige Belehrung ohne juristischen Beistand aus dem Gesetzbuche zu gewinnen. Die Benutzung des weitschichtigen Materials wird aber ander seits ebenso zur Unmöglichkeit, denn die in neun mächtigen Foliobändcn vereinigten Ori ginal-Protokolle sind nicht Jedermann zugäng lich und gestatten, hiervon abgesehen, auch nichts weniger als ein bequemes Nachschlagcn für den einzelnen Fall, in welchem man der Belehrung bcndthigt ist. DicAusgabc des Handels-Gesetzbuches, welche die Unterzeichnete Verlags - Anstalt hiermit dem juristischen wie dem kaufmän nischen Publicum darbictct, hat ihre Be stimmung darin gesetzt, aus den legislati ven Materialien diejenigen Erläuterungen zu entnehmen, welche das Handels-Gesetz buch zu ergänzen und seine Anwendung und Benutzung zu erleichtern geeignet sind. Weder der Geschäftsmann noch der Jurist wird bei dem Gebrauche unserer Ausgabe über Sinn- und Tragweite einer handels- gcsetzlichcn Vorschrift in Zweifel sein kön nen , da in ihr die Quintessenz der weit- schichtigen Vorarbeiten in einer von kun diger Hand geleiteten Redaktion die Para graphen des Gesetzbuches als Eommentar begleitet. Ein sorgfältiges Register wird die Nutz barkeit dieses Commcntars erhöhen. Das ganze Werk wird Ende October, circa 25 Bogen umfassend, druckfertig- Der Subscriptionspreis beträgt nur 1 ^ 15 S-f- Vom 1. Deccmber 1861 ab tritt der Ladenpreis von 2 ein. Berlin, den 15. October 1861. Allg. Deutsche Verlags-Anstalt. blL. Für den Umfang des Königreichs Sachsen hat Herr Rob. Schäfer in Leipzig u. Dresden, für den Umfang des Königreichs Hannover Herr Th- Schulze (Rümpler'sche Buchh.) den Debit übernommen, und wollen deshalb die sächsischen und hannoverschen Hand lungen von dort ihren Bedarf verlangen. (18176.) Bei mir erschien soeben: Leitfaden bei der Instruction des Infanteristen von F. G. Graf von Waldersee. 55. nach den neusten Bestimmungen ver mehrte und verbesserte Auflage. 13 Bogen stark. Preis 5 S-f- Rur gegen baar mit 20 gh. Diese, um3Bogen stärker gewordene Auflage kann ich, da der Ladenpreis nicht erhöht werden durfte, nur noch mit 20 gh gegen baar liefern. Berlin, den 20. October 1861. Ernst Bcrgcman«. (18177.) Von uns ist ru belieben: Lsrusr, ?rok. vr. A. K, cle iinpunitgle prop- ter summsm neeessilalem proposita. (sto- ber äen biotbstancl.) 4. 3 öoxon. ksrliu 1861. (bliebt imkuoklianstel.) Preis 7(4 bl-f baar. 1-eiprix, im October 1861.
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