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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1892
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- Deutsch
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2212 Nichtamtlicher Teil. 84, 11. April 1892. C. Bittmann, Zur Entwicklung der deutschen Rübenzuckerindustrie, 1884; Doebner, Urkundenbuch der Stadt Hildesheim, 4 Bände, 1881—1890. Außer der politischen Zeitung giebt die Firma Gebr. Gerstenberg in ihrem Verlage das »Land- und forstwirthschaft- liche Vereinsblatt«, das Organ landwirtschaftlicher Vereine, heraus; ferner erscheint bei ihr das »Evangelisch-lutherische Gesangbuch der Hannoverschen Landeskirche« und alljährlich ein Kalender. Wenn wir am Eingang dieser Arbeit meinten, die Firma dürfte am heutigen Tage mit freudigem Gefühl des Stolzes und der Dankbarkeit ans hundert Jahre ernster und wertvoller Arbeit zurückblicken, so glauben wir mit diesem Ueberblick einen geringen Beweis gegeben zu haben, daß es nicht zu viel gesagt war. Fleißige und gewissenhafte Arbeit, ehrlicher deutscher Ge schäftsgeist und weitblickender Gcmeinsinn sind vom Begründer dem Hause als bestes Erbteil mitgegeben worden; dieses Erbe möge dem Hanse auch ferner erhalten und Glück und Ehre der Firma Gebr. Gerstenberg auch in den kommenden Tagen treu bleiben. Hildesheim, 26. März 1892. Hugo Nötiger. Vermischtes. Berliner Sortimenter-Verein. — In der Vercinsversamm- lung des Berliner Sortimentcrvereins vom 24. März d. I. wurde von dem Mitglieds Herrn Hans Speyer über den im Reichstag zur Vorlage gekommenen Gesetzentwurf, betreffend unzüchtige Schriften re., Bericht erstattet, in welchem der Referent — unter Betonung der Ge neigtheit jedes anständigen Buchhändlers, die Regierung in ihrem Be streben, die Unstttlichkeit auch in der Littcratur mit gesetzlichen Mitteln zu bekämpfen, zu unterstützen — die Aufmerksamkeit des Vereins auf die in diesem Entwürfe enthaltenen unklaren Bestimmungen lenkte, die für jeden Sortimenter von gefährlichster Tragweite sein können, wenn der Entwurf Gesetzeskraft erhält und seinen Bestimmungen eine schroffe Auslegung gegeben wird. Die Versammlung nahm folgende Resolution an: -Der Berliner Sortimenter-Verein, dem fast der gesamte geachtete Berliner Sortimentsbuchhandel als Mitglied angehört, begrüßt mit Gcnugthung jedes Vorgehen der Regierung gegen die Verbreitung unzüchtiger Bücher und Bildwerke. Er erblickt aber in dem, dem Reichstage zur Beratung vorliegenden Entwürfe zur Abänderung des A l84 des Strafgesetzbuches eine schwere Schädigung auch des ehrenwerten Buchhandels, da der Wortlaut des Entwurfes ohne eine klare Begründung und scharfe Erklärung des Wortes -unsittlich, jeder Auslegung Spielraum gewähren und dadurch der Willkür Thür und Thor öffnen würde.- Sic beauftragte zugleich den Vorstand, dem Reichstage im Namen des Vereins und unter Hinzusügung der Namen bezw. Firmen der sämtlichen Mitglieder, eine unter Mitwirkung eines mit der Materie vertrauten Juristen abgefaßte Petition einzureichen, die im Sinne obiger Resolution die schweren Bedenken des Berliner Sortimenter- Vereins gegen den neuen Entwurf zum Ausdruck bringt. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Tafeln aus dem im Verlage von V. A. Heck in Wien erscheinenden Werke: -Burgen und Schlösser in Oesterreich. Helio gravüren nach Naturaufnahmen von Otto Schmidt, Text von Julius Meurer». Kein Land der Welt kann sich eines solchen Rcichtumes an schöngclegenen Schlössern und Burgen rühmen, wie Oesterreich. Um so dankcnswcricr ist das Unternehmen des Verlegers, auch weitere Kreise mit diesen Ueberblcibscln mittelalterlicher Baukunst bekannt zu machen. Reichsgerichts-Entscheidungen. — Dadurch, daß ein Kauf mann in den letzten Tagen vor der Konkurseröffnung ein bis dahin nicht geführtes Hauptbuch eingerichtet hat oder hat einrichtcn lassen und darin die zum Ausweise der Führung von Handelsbüchcrn erforder lichen Eintragungen gemacht hat, kann er sich, nach einem Urteil des Reichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 10. Dezember 1891, von seiner Bestrafung wegen BankcruttS infolge der unterlassenen Führung von Handelsbüchcrn nicht befreien. — Dem Acceptanten eines mangels Zahlung protestierten Wechsels gegenüber gilt, nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 28. Januar 1892, alles, was er außer der Wechselsummc (Zinsen, Protestkosten, Spesen, Provisionen) schuldet, nur als Nebenforderung und ist im Klagcvcrsahren bei Ermittelung der Beschwcrdesummc nicht in Betracht zu ziehen. Die Revision'ist unzulässig, wenn die eingcklagtc eigentliche Wechselsummc nicht 1500 ^ übersteigt. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelcgenheitsschristen, Kata loge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Debet- u. Letracktuogsbücksr. kotig. kursiver Nr. 116 cksr Luck- kaockiuog D. k^uor in Dooaueeörtk. 8* 34 8. 953 Nro. Ossckickts u. Dittsratur cksr Renaissance (r. 1. a. ck. Lidl. knton 8priogers). kotig. knrei^sr Ho. 420 von ckosepk Laer L Oo. in kraokkurt ». Kl. 8°. 45 8. No. 2009 — 2603. Verscbisäeues. kotig. Ratalog dir. 27 von kckolkLurorv in Ootka. 8°. 30 8. 776 Nro. Zoologie I. kllg. Natorxesck. kotkropoloxie. Vsrtebrata. kotig. Rataiox- Ho. 116 von k. k Lrockkaus in LsipriA. 8". 52 8. 1356 Nro. IoeuvabeIo.(Nack Druckorteo und Druckern.) kotig. Rataloe No. 123 von Oa sp ar/jllauAg io kaxsburx. 8". 31 8. 554 Nro. Ossckickts ck. Altertums. (Orieckso u. Römer.) (Lidl. ck. ß krot. Dr. Lujack iu Röoixsksrg II. Dell) kotig. Rataloe Noö 62 vou KVilk. Rock io Röuiesbsre i/kr. 8'. 51 8. 1892 Nro. Ossckickts ck. klittslaltsrs u. ä. Neursit. I. kussercksotscks Däncker. (Lidl ä. j- krot. Dr. Lojaclc in Löuix-sbsrß. III. keil). kotig. LataloA'No. 63 von Wild. Rock iu Löoigsbsrx i/kr. 8". 28 8. 810 Nro. Versckiscksoe». kuktioos-Ratalog (2. Llai 1892 u. ck. Ixe.) von Dist L krancks io Deiprix. 8". 103 8. 3871 Nro. klonatl. koroiAsr über Novitäten u. kntigoaria a. ck. Oed. ck. Llsckirio u. Natarvissoosckatt. 2u bsÄekeo ckurck .... (8ort.-kirwa) .... 1892. No. 3. 8". 24 8. Verlag der Dirsckvvalck'sckeo Luckkaockluvg iu Lerliu. krotestant. IksoloAie (io allen 8pracksn). Lidliotksca svaugslico- tkeologica. kars VI. (kook — Dsooisck.) kotig. Ratalox No. 70 von Duckvie koseotkal's kotiguariat iu klüockso. 8". 8. 561-674. Nr. 8775-10676. — kars VII. (Dsosiogor—ckokaoo krisckrick.) 8°. 8. 673—802. Nr. 10677—12649. Ossckickts (erd. Ladern). La^oriscke Landes- u. Ortsxesckickts. kotig. Ratalox No. 2)6 vou L. Lslixsdorx in La/reatk. 8'. III 8. 2510 Nro. Rrport-ckouroal. No. 57. (Vol. V. No. 9. kläre 1892.) Leipzig, 6. Deckel er. In kalt: Neue Lrsckeinuugeu. — Katalogs. — Dis Zolltarifs am 1. ksbruar 1892. — kirwoovsreeicknis. Rleius Aittsiinugsu. — Neue kirmen. Der Mietvertrag im neuen bürgerlichen Gesetzbuch. — Die Kommission für die zweite Lesung des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich erledigte, wie der National-Zeitung berichtet wird, in ihren Sitzungen vom 4. bis 6. April die HZ 503 bis 509, welche von dem Mietverträge handeln, lieber die Ergebnisse der Beratungen erstattet die Nationalzcitung folgenden Bericht: Die 503 bis 508 wurden mit nur unerheblichen Aendcrungen angenommen. Die 88 509 bis 512 stellen die Grundsätze aus, welche für den Fall gelten, daß der Vermieter das vermietete Grund- stück während der Dauer dcr Mietzeit veräußert. Diese Grund sätze, welche man in dem das Verhältnis freilich nicht ganz richtig be zeichnenden Satze: -Kauf bricht Miete» zusammenfaßt, haben in der Kritik lebhafte Anfechtung gefunden. Von verschiedenen Seiten wurde hervorgehoben, daß die Angriffe gegen den Entwurf in dieser Beziehung außerordentlich übertrieben und daß die Resultate, zu welchen die Grund sätze des Entwurfes führten, keineswcgcs so unbefriedigend seien, wie die Kritik sie darzustellen gesucht Trotzdem erkannte die Kommission an, daß eine Acndcrung des Entwurfes notwendig sei, weil in dem größeren Teile von Deutschland der von dem Entwürfe abweichende Grundsatz so tiefe Wurzeln geschlagen habe und die Ansicht, daß der Verkehr einen größeren Schutz des Mieters fordere, so überwiegend von der öffentlichen Meinung geteilt werde, daß das bürgerliche Gesetzbuch dem Rechnung tragen müsse. Es wurde daher der Grundsatz anerkannt, daß der Erwerber eines Grundstückes mit dem Erwerbe in alle Rechte und Pflichten des Vermieters auS dem Mietver hältnisse eintrete, sofern zur Zeit des Erwerbe« die gemieteten Räume bereits dem Mieter wirklich überlassen seien Das Mietver hältnis soll als ein guasi dingliches, zwischen dem Eigentümer als solchem und dem Mieter bestehendes.Verhältnis aufgesaßt werden. Ein Antrag, die Rechte des Vermieters nur nach den Grundsätzen der Lession aus den Erwerber übergehen zu lassen, wurde abgclehnt, weil man dem Erwerber, wenn er alle Pflichten aus dem Mietverhält- nissc übernehmen müsse, billigerweisc auch d e daraus entspringenden Rechte unbedingt und unabhängig von der darüber von dem Vermieter etwa
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