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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1921
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- Deutsch
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^ 137, 15. Juni 1921. Redaktioneller Teil. Die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1929 in der abge- änderten Fassung vom 13. Februar 1921 bleibt bis Kantate 1922 in Kraft. Es werden die Änderungen und Einschrän kungen vorgenommen, die sich aus den Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses des Börsenvereins am 26. Fe bruar und 6. April 1921 ergeben haben. Ferner schlage ich vor, daß wir auch den 8. Punkt der Ta gesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins hier mit einbeziehen, der sich mit dem Anträge der Herren Nitschmann, Diederich, Paetsch, Eckardt und Schmccsahl beschäftigt, dahin gehend: Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem A 7 der Verkaufsordnung für den Verkehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum folgende Fassung zu geben: Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35"/» vom Ladenpreise liefert, dürfen mit einem ent sprechenden Ausschlag verkauft werden. Ich frage nun, wer dazu das Wort zu nehmen wünscht. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren! Der erste An trag, der Ihnen unter Punkt 5 der Tagesordnung des Börsen vereins vorliegt, war gestellt worden, ehe die Ausschußsitzungen, über die Herr Röder soeben kurz berichtet hat, abgeschlossen waren. Wir mußten diesen Antrag also in eine Form kleiden, die uns gestattete, die endgültige Form nach Abschluß der Aus- fchußverhandlungen Ihnen vorzulegen. Wir haben einen der artigen Antrag formuliert; er ist auch an den Börsenverein ab gegangen, steht aber nicht auf dieser Tagesordnung, und zwar mit unserm Einverständnis, da inzwischen ja der Ausschuß in seiner zweiten Sitzung vom 6. April zu einem Anträge gelangt war, den Ihnen Herr Röder soeben vorgelesen hat und der in der letzten Nummer des Börsenblattes als Antrag des 24er Ausschusses veröffentlicht worden ist. Wir werden morgen in der Hauptversammlung des Börsenvereins voraussichtlich dazu gelangen, diesen Antrag auch zu dem unsrigen zu machen, schon der Abkürzung wegen, und werden Ihnen empfehlen, den Antrag des 24er Ausschusses, der ja auch teilweise unsere Namen trägt, anzunehmen. - Damit kann ich vorläufig diesen Antrag verlassen und nun zu dem zweiten Anträge übergehen, den wir gestellt haben, näm lich den Z 7 der Verkaufsordnung dahin abzuändern, daß statt des bisherigen Rabatts von 3l>7» der Rabatt von 35°/» genannt wird. Ich kann auch diesen Antrag kurz begründen. Es ist zu erwarten oder wenigstens zu hoffen, daß im Laufe der nächsten Zeit sowohl zwischen dem wissenschaftlichen Buchhandel, Verlag und Sortiment, als auch zwischen dem schönwissenschaftlichen, Verlag und Sortiment, irgendwelche Verträge oder Abmachungen zustande kommen werden, die die Notstandsordnung zum größten Teil gegenstandslos machen werden. Die Notstandsordnung wird dann als Restordnung nur noch für alle die Gruppen von Büchern oder Gruppen von Buchhändlern bestehen bleiben, die sich einem dieser Verträge, von denen ja vorläufig nur die Rede ist, die ja noch nicht getätigt worden sind, nicht anschlietzen wollen oder nicht anschließen können. Es ist aber zu hoffen, daß sich allmählich sowohl der ganze Verlag als auch das ganze Sorti ment entweder an diesen beiden Verträgen oder an anderen später noch abzuschließenden weiteren Verträgen beteiligen und dann also schließlich einmal der Zeitpunkt kommen wird, an dein die Notstandsordnung eigentlich nur noch auf dem Papier steht und in Wegfall geraten kann. Meine Herren, nun mutz für diesen Zeitprmkt, wo die Not standsordnung gegenstandslos geworden sein wird, ein Ventil für das Sortiment geschaffen werden derart, daß es Sortimen tern, die nun, sei.es durch ihren geringen Absatz, sei es durch die Art ihrer Verbindung mit dem Verlag oder einem Teile des Verlags, nicht an einem dieser Verträge beteiligt sind, ermöglicht wird, Bücher, die sie mit einem geringeren Rabatt als 35"/» beziehen, durch Zuschläge — die dann natürlich vom Börsen verein nicht geschützt sind, da ja der Z 7 der Verkaufsordnung nicht zwingendes Recht ist — im Verkaufspreise um soviel zu erhöhen, daß ebenfalls ein Rabatt von 35"/» herauskommt. Die Ziffer von 35°/» ist ja dadurch gegeben, daß eine große Reihe von wissenschaftlichen Verlegern gewillt ist, dem Sortiment 357» zuzubilligen, und daß ebenso in einem Abkommen, das zwischen dem schönwissenschaftlichen Verlage und dem schönwissenschaft lichen Sortiment hoffentlich getätigt werden wird, 357» die unterste Rabattstufe vorstellt. Für alle die Firmen, die nicht in der Lage sind, sich an diesen Verträgen zu beteiligen, muß das Ventil durch eine Änderung des ß 7 der Verkaufsordnung geschaffen werden, und ich möchte den Verlag bitten, daß er nicht glaubt, diese Abänderung des Z 7 sei nun irgendeine Kampf- Maßnahme unsererseits gegen ihn. Das ist nicht der Fall. Meine Herren, wir sind der Ansicht, daß es heute niemandem zwangs weise zugsmutet werden kann, ein Buch unter 357» zu verlausen, wenn einmal sämtliche Teucrungszuschläge in Wegfall gekommen sein werden, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß auch diese Änderung des ß 7 der Verkaufsordnung nicht nur vom gesamten Sortiment, sondern auch voin Verlag ohne weiteres angenommen werden wird. (Bravo!) vr. Georg Paetel (Berlin): Meine Herren! Herr Röder hat erwähnt, daß der 24er Ausschuß erst in später Nacht oder in der Morgenstunde des nächsten Tages dazu gekommen ist, sich auf eine prinzipielle Fassung zu einigen. Diese vorge rückte Stunde ermöglichte es nicht mehr, daß wir eine redak tionelle Fassung fanden; wir konnten uns nur dem Sinne nach äußern. Infolgedessen wurden Herr Nitschmann und ich be auftragt, uns in Berlin zusammenzusetzen und dem Sinne der Verhandlungen gemäß eine Fassung zu finden. Herr Nitsch mann und ich haben darüber beraten und die Fassung gefunden, wie sie im Börsenblatt als Antrag des 24er Ausschusses ver öffentlicht worden ist. Diese Fassung ist jedoch nicht von allen Ausschußmitgliedern gebilligt worden, und gestern haben in der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins mehrere Ver- legermitglicder des 24er Ausschusses gegen diese Fassung Ein spruch erhoben. Es wurde gesagt, dieser Antrag Nitschmann. Paetel — wenn ich ihn so bezeichnen darf — entspräche nicht genau dem Sinne dessen, was im 24er Ausschuß beschlossen wor den wäre. Infolgedessen haben wir gestern versucht, den Antrag so zu fassen, wie er dem Sinne jedenfalls entspricht, und wie er insbesondere den Verlegern, die gegen diese Fassung protestiert haben, ermöglicht, ihn anzunehmen. Ich möchte mir erlauben, Ihnen diese Fassung hier vorzulssen: Nr. 1: »Die Notstandsordnung vom 5. Oktober I92V mit der Abänderung vom 13. Februar 1921 bleibt bis Kantate 1922 bestehen«-, sckll unverändert bleiben. — Dann soll Nr. 2 lauten: Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Verleger vereins und der Deutschen Buchhändlergilde, zwischen Be rufsgruppen dieser Vereine oder einer Gruppe von Verlegern und Sortimentern Verträge abgeschlossen über Bezugsbedin- gungen, die den dem Vertrage sich anschließenden Firmen den Verzicht auf den Teuerungszuschlag ermöglichen, so sollen diese Verträge während ihrer Dauer für die angeschlossenen Firmen an die Stelle der Bestimmungen der Notstandsordnung treten. Sodann Nr. 3, die lauten soll: Die Namen derjenigen Verlagsfirmen, die den Verkauf ohne Teuerungszuschlag ermöglicht haben, sind zu veröffent lichen. Wir werden uns ja morgen darüber zu unterhalten haben, welcher der Fassungen Sie den Vorzug geben, und ich glaube, es hat keinen Zweck, hier lange darüber zu debattieren; denn wir müssen morgen genau dasselbe wiederholen, was für und gegen spricht. Im übrigen hat der Deutsche Verlegerverein und insbeson dere der Vorstand des öfteren ausgesprochen, daß es seine drin gende Hoffnung und sein sehnlichster Wunsch ist, endlich zu einem Frieden mit dem Sortiment zu kommen (lebhaftes Bravo!), und wir hoffen, daß dies durch die Verträge zwischen den Fir men ermöglicht wird. Ich kann Ihnen zu meiner Freude Mitteilen, daß in der heutigen Hauptversammlung der schön-wissenschaftlichen Ver leger, die am Vormittag stattgefunden hat, der Vertrag, der im Gildeblatt als Vertrag zwischen den schönwissenschaftlichen Verlegern und den sich anschließenden Firmen und der Gilde und den sich ihr anschließenden Firmen veröffentlicht worden «25
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