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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 137, IS, Juni 1921, ist, grundsätzlich genehmigt wurde, (Bravo!) Es scheint ja auch, daß zwischen den wissenschaftlichen Verlegern und Sorti mentern Vereinbarungen zustande kommen; wie weit diese be reits gediehen sind, darüber kann ich Ihnen leider zur Stunde noch nichts sagen. Wir glauben also, daß es möglich sein wird, durch diese freien Vereinbarungen dazu zu kommen, die Notstandsordnung allmählich verschwinden zu lassen, und aus diesem Grunde können wir nicht einsehen, weshalb der I F der Verkaufsordnung so geändert werden soll. Der K 7 der Verkaufsordnung hat über haupt nichts mit diesen Dingen zu tun. Er war ursprünglich doch nur für solche Werke eingesetzt, die für Behörden und ähn liche Institute geliefert wurden und nur mit einem ganz kleinen Rabatt geliefert werden konnten, und da sollte ein Schutz für den Sortimenter geschaffen werden. Der Z 7 der Verkaufsord- nung hat sich also nicht mit der Regelung der Bezugsbedingungen zwischen Verlag und Sortiment zu befassen, und Sie wissen ja, daß der Verlag es in erster Linie immer abgelehnt hat, daß die Bezugsbedingungen zwischen den Firmen von Organisation zu Organisation geregelt werden. Wenn Sie den Z 7 der Ver kaufsordnung so ändern, schaffen Sie eine Möglichkeit, daß die Regelung der Bezugsbedingungen von Organisation zu Organi sation erfolgt. Es ist dann jeder Hauptversammlung unbenom men, die Prozentzisfer, die da festgesetzt worden ist, jederzeit zu erhöhen, und es würde dann bei der großen Majorität des Sortiments in dessen Hand gelegt sein, sich jederzeit von selber die Verkaufsbedingungen zu schaffen, die es nötig zu haben glaubt. Dem kann der Verlag leider nicht zustimmen, und aus diesem Grunde hat die gestrige Hauptversammlung des Deut schen Verlegervereins beschlossen, diese Änderung nicht anzu nehmen, Sie würde ja aber auch unseres Erachtens völlig be langlos bleiben, wenn es eben gelingt, durch die Vereinbarungen von Firmen zu Firmen, bzw, von Gruppen zu Gruppen Ersatz für die Zuschläge zu schassen und es somit den Sortimentern zu ermöglichen, ohne Sortimenterteuerungszuschlag zu verkaufen. Hoffen wir, daß es gelingt, und daß dadurch endlich wieder Frie den im Buchhandel einkehrt. Denn das empfinden wir Ver leger genau so wie Sie, meine Herren Sortimenter, daß die jetzigen Zustände unhaltbar sind, (Lebhafte Zitstimmung,) Hofbuchhändler Gottlieb Braun (Marburg): Meine Herren, nur eine kurze Anfrage! Es wurde soeben erwähnt, daß die schönwissenschaftltchen Verleger sich heute morgen grundsätzlich bereiterklärt haben, diese Bedingungen zu gewähren. Ich möchte nun fragen: Sind die Mitglieder der schönwissenschaftlichen Verlegergruppe nun auch verpflichtet, diese Bedingungen zu ge währen, oder ist nun wieder die Abmachung von Firma zu Firma vorgesehen? Wenn das der Fall ist, dann ist meines Erachtens dieser Vertrag zwischen schönwisscnschaftlichem Ver legervorstand und Gilde nur ein Stück Papier, (Sehr richtig!) Umgekehrt ist es aber so, daß durch die Sondcrabmachungen zwischen dem wissenschaftlichen Verlage und dem wissenschaft lichen Sortiment bereits positive Verträge und Abmachungen getätigt worden sind (Sehr richtig!), sodaß es gar nicht nötig ist, daß nun noch einmal eine Sanktionierung seitens irgend welcher Gruppen eifolgt, (Sehr richtig!) Ich muß als Sorti menter übrigens sagen, ich begreife nicht das Bravo, das dieser Abmachung zuteil geworden ist; denn die Abmachungen des schönwissenschaftlichen Verlags sind meines Erachtens viel un günstiger als die mit dem wissenschaftlichen Verlage, (Sehr richtig!) Im Februar forderte Herr Nitschmann 45°/° vom schön- wissenschastlichcn Verlage, Jetzt ist er um volle 107» zuruck- gegangen; das Sortiment begnügt sich mit 357» und ruft dazu noch »Bravo!<-, Ich verstehe das, offen gesagt, nicht. Wir sind doch hier, um sachlich zu verhandeln, aber nicht, um Erwartungen ins Ungemessene zu steigern und möglichst viel zu fordern, um sich dann mit 107° weniger Rabatt zufrieden zu geben! Ich habe viele Kollegen bei meiner Herreise gesprochen, die sagten: Unter diesen Bedingungen können wir die schönwissenschast- lichen Werke gar nicht verkaufen. Ich sehe darin absolut keinen Fortschritt und keine Errungenschaft, die das Sortiment zu- friedenstsllen könnten, 82« Emil Frick (Freiburg i. B,>: Meine Herren! Ich möchte Ihnen im Namen der Freiburger Kollegen sagen, daß die Bedingungen, die für die Lieferung des schönwissenschnstlichen Buches im Gildeblatl veröffentlicht worden sind, den Freiburger Sorti mentern nicht genügen können. Heute bekommen wir für das wissenschaftliche Buch mindestens 357» bei Portofreiheit, also ohne Frachtbcrechnung usw,, und für das schönwissenschaftliche Buch bekommen wir das gleiche, haben aber dafür noch das Porto und alles mögliche zu tragen. Es ist also nicht möglich, daß gerade die Firmen, die für schönwissenschaftliche Literatur in erster Linie in Betracht kommen, mit den angebotenen 357» ihr Auskommen finden können. Es sollte doch ermöglicht wer den, daß auf die schönwissenschaftliche Literatur 407» und 11/10 gewährt werden. Das wäre wahrscheinlich ein Mittel, daß auch der andere Teil des Sortiments zufriedengestellt werden könnte und daß von dem Abbau oder dem vollständigen Verschwinden des Zuschlags gesprochen werden kann. Ich habe von den Frei burger Kollegen den Auftrag bekommen, diesen Punkt ganz be sonders hervorzuheben, und ich möchte darauf Hinweisen, meine Herren: das schönwissenschaftliche Buch wird jetzt doch zum großen Teil durch Reisende angcboten; der Reisende bietet dem Sortimenter 407°, und er selbst bekommt vom Verleger noch 157° des Umsatzes. Das sind also 557°, die der Verleger des schönwisscnfchaftlichen Buches bei dem Vertrieb durch die Rei senden abgibt. Wenn er also einen Teil dieser Kosten, die ihm der Reisende verursacht, dem Sortiment sofort zuweist (Sehr richtig!), dann wird er höchstwahrscheinlich einen Teil seiner Rcisespesen einsparen können, (Zuruf: Ganz ausgeschlossen!) Otto F, Tabelow (Hamm i, W.): Meine Herren! Ich ver treibe nicht nur wissenschaftliches, sondern auch schönwissen schaftliches Sortiment, und wenn ich bei dem wissenschaftlichen Sortiment 357° bekomme, so bin ich mit diesem Satze, der heute hier zur Beratung steht, vollkommen einverstanden. Ich gehe nicht ins Uferlose und sehe das Gespenst, das heute schon so oft an die Wand gemalt worden ist, vor mir; ich will, daß wir Sortimenter wenigstens mit den schönwissenschaftlichen Ver legern eine Einigung erzielen. Meine Herren, rechnen Sie 33tzsz7° Plus 207» Zuschlag heute, das gibt ungefähr 457». 407» Plus 107» gibt auch etwa 457»; warum sollen wir mit 457° dann nicht auskommen? Ich nehme weiter an, daß diese Sätze, wie sie hier angegeben sind, doch gewissermaßen Mindest sätze sind, (Aha!) Es bleibt doch jedem Kollegen unbenommen, mit der Verlagsfirma Vereinbarungen zu treffen, wie es ein richtiger Kaufmann tut, (Hört! hört! und Zuruf: Da haben wir es schon!) Es ist doch ganz richtig: wenn der Verleger 357» gibt, so danke ich ; wenn er 457° gibt und ich verwende mich, so setze ich 2500 -L um. Es liegt also lediglich an jedem ein zelnen Sortimenter, jetzt aus diesen Bestimmungen das heraus zunehmen, was er nötig hat, nämlich 457», die ihm die Ver leger gern geben, für die er sich verwendet. So spreche ich als Sortimenter in diesem Falle, vr, Walter de Gruyter (Berlin): Meine Herren! Ich möchte die Worte des Herrn vr, Paetel, des Vorsitzenden des Verleger- Vereins, noch mit einigen Ausführungen begleiten. Der Vor schlag in der Fassung, wie er im Bbl, Nr, 92 vom 21, April abgedruckt ist, war und ist für die große Mehrzahl der wissen schaftlichen Verleger aus mehreren Gründen unannehmbar. Es heißt darin: »Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde oder zwi schen Gruppen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde Verträge abgeschlossen über Bezugsbedingun gen , . Meine Herren, daraus könnte gelesen werden, als wenn solche Abkommen nur unter dem Patronat der Deutschen Buchhändlergilde möglich wären, und ich halte gerade diesen Ort für den richtigen, um zu erklären, daß nach der Meinung eines großen, vielleicht des größten Teiles der wissenschaftlichen Ver leger, eine solche Auslegung unzulässig und für uns unannehm bar wäre. Derjenige Teil der wissenschaftlichen Verleger, der zuerst seine Bereitschaft zu einem Rabattsatz von 357°, einem Satze, den man bis dahin noch für unmöglich gehalten hatte, gezeigt hat, hat zuerst Gehör bei wissenschaftlichen Sortimentern
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