Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1921
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- 1921-06-15
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- 15.06.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Xs 137, 15. Juni 1921. seiner Antwort wie ein Schlangenbeschwörer auf der Flöte und machte mich im Handumdrehen fromm und reumütig. Unfehlbar war ich es, der den Weg nach Canossa antrat und ihn für meine Übereilung um Verzeihung bat. Er selber a.bcr ging niemals zu weit. Er schrieb nie eine Zeile, die er bereuen mußte. Er war ein ritterlicher Mann, ein edler, vornehmer, liebenswürdiger Charakter, eine selten rechtschaffene, aufrechte Persönlichkeit a>us einem Guß, ein Mann von der Art, wie das neue Deutschland sie zu seiner Wieüeraufrichtung braucht. Albert Brockhaus machte keinen Unterschied zwischen Königen und Arbeitern. In seinen Augen waren alle nur Menschen, und er schätzte alle in glei chem Maß. Ich bin überzeugt, das; sein Arbeiterstamm ihn jetzt ebenso herzlich und aufrichtig betrauert wie alle anderen, die das Glück ge habt haben,»ihm naheznstehcn. Niemals werde ich vergessen, wie er mich nach meiner letzten Reise in einen der großen Arbeitsräume der Firma führte, wohin alle seine Arbeiter gerufen waren. Er wollte mich mit ihnen znsammenführcn und sagte: »Sie sind alle Ihre Mit arbeiter bei der deutschen Ausgabe von ,Transhimalaja'.« (Deutsche Tageszeitung.) vvrechslliic ^ Die Vorzugsangebote für das wissenschaftliche Sortiment, die Abmachungen von Firma zu Firma, Rabatt und Verdienst. Vor mir liegen verschiedene Vorzugsaugcbotc für den Bezug wis senschaftlicher Bücher mit der Verpflichtung, diese ohne jeden Aufschlag zu verkaufen. Es ist dabei aber nicht beim wissenschaftlichen Buch ge blieben, es sind schon Zeitschriften, Schulbücher und sogar schönwisscn- schaftliche Bücher dazugekommen. Die neue Notstandsordnung macht schon manche Schwierigkeiten beim Auszeichnen, aber wie soll man jetzt durchkommcn, wenn jeder Verleger besondere Bedingungen stellt, die zum Teil für den ganzen Verlag, zum Teil für Gruppen oder auch nur einzelne Bücher des Verlages gelten? Jedenfalls gehört ein ganz vorzügliches Gedächtnis dazu, um Fehler zu vermeiden. Und um nicht gegen die eingcgangenen Verpflichtungen zu verstoßen, müßte jeder Sortimenter wenigstens einige Semester Jura studiert haben. Nach den Abmachungen von Firma zu Firma bekommt nun Buchhändler die Bücher des einen Verlages zum Vorzugspreis und muß sic ohne Aufschlag verkaufen. Der Buchhändler L weiß hiervon nichts, er hält diese Bücher mit gekürztem Rabatt und muß, wenn er leben will, diese Bücher mit Aufschlag verkaufen, oder er kann sie gemäß der Be kanntmachung in Nr. 103 des Bbl. mit Aufschlag verkaufen. Bei den Büchern eines andern Verlages ist cs nun umgekehrt, da ist 6 der billige und ^ der teure Mann. Dienen nicht letzten Endes diese Son- dcrabmachungen nur dazu, um die Wirrnisse zu vergrößern, das Publi kum irre zu machen und Uneinigkeit in das Sortiment hincinzutragen? In den Städten, in denen die Sortimenter fest Zusammenhalten, wird sich auf die eine oder andere Weise Abhilfe und Ausgleich schaffen las sen. In andern Städten werden diese Sonderabmachungen zur Schleu derei führen, und den unsauberen Elementen, die sich von» Raub er nähren, werden die Mordwaffen gegen den reellen Sortimenter in die Hand gedrückt. Ich kann mir nicht denken, daß dies der Wunsch der Kommission war, und glaube, daß anch die Herren Verleger wenig Freude an den Sondcrabmachungen erleben werden. Gut, cs sollen die Tcnernngsaufschlägc möglichst verschwinden, dafür feste Ladenpreise mit auskömmlichem Rabatt treten. Daß dies nicht auf Kosten des Sortiments geschehen kann und darf, darüber sollten sich wenig stens alle Teilnehmer an der Februar-Versammlung klar sein. Dort wurde von beiden Seiten ausdrücklich betont, daß jetzt an einen Abbau der Rabatte nicht zu denken sei, auch war dort nur von dem akademi schen Lehrbuch und nicht vom wissenschaftlichen Buch im allgemeinen die Rede. Durch die Sondcrabmachungen wird nun zweierlei Recht ge schaffen, und ein und dasselbe Buch wird nun mit und ohne Aufschlag angcbotcn werden, wenn auch letzterer nicht mehr geschützt, aber doch erlaubt ist. Es ist klar, daß ein einheitlicher Ladenpreis so ge wiß nicht geschaffen werden kann, sondern daß damit nur neue Nei- bungsflächen für Sortiment gegen Sortiment und Sortiment gegen den Verlag geschaffen wurden. Wenn aber das Sortiment eine ersprieß liche Arbeit leisten soll, muß es einen auskömmlichen Rabatt haben, auch von den Artikeln, die es nicht gerade in Massen absetz cn kann. Ter Verlag hat selbst das größte Interesse, ein leistungsfähiges Sortiment hinter sich zu haben, und muß auch dafür sorgen, daß das Sortiment sich tüchtige Gehilfen erziehen und halten kann. Er rechnet aber falsch, wenn er diese Möglichkeit dem Sortiment nimmt, wenn er cs schwächt. Was ist nun auskömmlicher Rabatt? Nach Börsenblatt Nr. 124 wird vom Börsenvercin mit einem Reinverdienst von 10"/, gerechnet. Und das würde für 1920 bei einem Minimal- rabatt von über 45"/, für meinen Betrieb etwa stimmen. Wie sieht es aber dieses Jahr aus? Zuerst sind hier die 2"/» Umsatzsteuer gefallen, dann kommen durch die neue Notstandsordnung für die Bücher mit der Jahreszahl 1921 nnd Werke über 100 Mark 10"/,. für Volks schulbücher und akademische Lehrbücher 20"/, in Fortfall, sodaß man nun mit einem Ausfall von 15°/» für die Hälfte des Umsatzes oder 7,5°/, für den ganzen Umsatz rechnen muß. Die Geschäftsspesen sind aber wesentlich gestiegen, und ich habe für meinen Betrieb nach dem Ergebnis der ersten fünf Monate und bei der kühnen Annahme eines gleich großen Umsatzes wie 1920 mit wenigstens 5"/, mehr Spesen zn rechnen. Das gibt einen sicheren Ausfall von wenigstens 12,5"/,*). Das heißt mit andern Worten, da ich 1920 nichts Wesentliches erübri gen konnte, daß ich und sehr viele Sortimenter das Jahr 1021 mit einer Unterbilanz abschließen werden, wenn der wissenschaftliche Verlag seine Bedingungen nicht bald wesentlich verbessert. Bei Beseitigung der Teucrungsaufschläge müßten vom Verlag als Minimalrabatt gewährt werden: für schönwissenschaftliche Literatur 50°/>, für akademische Lehr bücher, Schulbücher und andere Netto-Artikcl 35"/, und für alles an dere 45/n. Bei Wegfall der Verpackungskosten und des halben Portos könnten diese Rabatte um etwa 3—5"/, gekürzt werden. Bessere Ra batte sind selbstverständlich dringend erwünscht. Ein alter Sortimenter. *) Hierzu kommen noch die neuen Steuern. Gelesen! (Vergl. Bbl. Nr. 123.) Mit dieser beinahe klassisch gewordenen Antwort glaubt die Firma G e b r ü d e r B o r n t ra e g e r in Berlin in verlegerischer Selbst- iberhebnng die berechtigten Klagen des Kollegen K l e i t e r in P a s s a u im Sprechsaale des Bbl. Nr. 123 erledigen zu dürfen. Das sind Geschmackssachen! Ich bestellte ebenfalls bei der Firma Borntraegcr am 4. April direkt per Post ein Werk. Am 15. April schrieb mir die Firma: ich möchte den Betrag des mit 20 Prozent rabatticrten Buches zuzüglich Porto nnd Spesen direkt einseuden. Dies geschah am 16. April. Gleichzeitig vermerkte ich u. a. auf dem Abschnitt der Postscheckübcr- weisung, daß das Verfahren des Verlegers in diesem Falle ungewöhn lich und ich nicht gewohnt sei, von irgend jemand ein unbilliges An sinnen widerspruchslos hinznnchmen. Daraufhin erhielt ich den be zahlten Zktrag vier Wochen später am 15. Mai ohne ein Wort der Begründung durch Postscheck zurück. Was soll man zu diesen uner freulichen Vorgängen unter Mitgliedern desselben Vereins sagen? Ich verzichte herzlich gerne auf jeden Verkehr mit dem »Kollegen Borntraegcr, da ich ihn mindestens ebensogut entbehren kann wie er mich. Aber das Sortiment sollte allgemein gegen verlegerisches Akro batentum Front machen und Rückgrat zeigen. Die Firma Borntraegcr möge ihre Erzeugnisse selbst an das Publikum vertreiben, wenn sic glaubt, das Sortiment nicht nötig zu haben. Dann ist auch für diese Firma die Mitgliedschaft des Börscnvcrcins überflüssig, und das Sor timent hat keine Veranlassung, Kataloge zu bezahlen, in denen die Er zeugnisse solcher Verleger der Verborgenheit entzogen werden. Wenn sich eine Firma in Gegensatz zu dem größten Teile der buchhändlerischen Organisation stellt, dann sollte diese zur Selbsthilfe greifen. Auch den Autoren einer Vcrlagsfirma wird cs nicht gleichgültig sein, wie der Sortimentsbuchhandel zu ihr steht. Da könnte ich mit Belegen dienen. Düsseldorf, den 31. Mai 1921. Alfrcd Pontzen. Entgegnung. Wir stellen fest, daß die Firma W. Deiters' B h. (Alfred Pontzen) in Düsseldorf nicht, wie sie oben angibt, direkt, sondern über Leipzig bestellt hat. Der Vcrlangzettel datiert vom 4. April und traf an« 15. April hier ein, wo er erledigt wurde. Daß wir den Netto betrag von 32 Mark im voraus anfordcrten, ist unser gutes Recht. Die Firma bestellte ausdrücklich fest durch Herrn F. Volckmar in Leipzig. Es ist genügend bekannt, daß Barsendungen über 20 Mark, sogar über 10 Mark in Leipzig nicht bezahlt, sondern zurückgegcben werden. Wer trägt die Expcditionsspcsen, Hin- und Zurücksenden, Verbuchungen usw.? Wir stehen in dieser Beziehung unter den Firmen, die Vor auszahlung verlangen, nicht vereinzelt da. Daß die Firma den ge zahlten Betrag ohne ein Wort der Begründung znrückcrhiclt, hat seinen guten Grund. Wir haben keine Lust, uns für die ohne unser Ver schulden entstandenen Verzögerungen ironische Bemerkungen auf dem Postschccküberwcisungs-Abschnitt gefallen zu lassen, und verzichten gerne auf einen Verkehr mit solchen Firmen, die mal aller Jubeljahre ein Buch bei uns bestellen. Berlin. GebrüderBorntracger. 832
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