1964 Künftig erscheinende Bücher. 75, 31. März 1896. Otto I^iebmLnn, Vei-lLA-sbuckliLndlunA, Verlin zz. (Asl53i0j LuelrliirnälunA kür Ii6elik8- un6 8kg.g.t8rvi886N8eIiLkd6ii ^Nachstehende Novitäten liegen zur Versendung bereit: Kommentar zum preußischen Stempetsteuergeseh nebst Tarif vom 31. Juli 1395. Mit Uabekken, deir gesamten Ansfnhrungsbestimrnungen, dem Weicbsstempetgeseh nnd dem Krbschaftssteuergeseh. von Ernst Heinitz. Rechtsanwalt am Landgericht I Berlin. Erscheint in 2—3 FirftllMflt» in Zwischenräumen von 2—3 Wochen, sodaß dos Werk bestimmt im Llai d. Z. komplett vorliegen wird. j?reis des ganzen Werkes (etwa 33 Logen Lex.-ZO.) ca. lü ^ brosch.; 12 ^ eleg. gebunden. — Ircierpl.: 9/8 gegen Var, auch wenn vis zur Wossendung des Werves nach und nach vezogen. — Prospekte für dos Publikum gratis. Dem Verfasser geht der Ruf eines trefflichen Juristen voraus. Ich zweifle deshalb nicht daran, daß sein Kommentar eine bevorzugte Stelle einuehmcn wird und glaube wohl Sie veranlassen zu dürfe», Sich besonders für denselben zu verwenden. Das auf breiter, wisscuschastlichcr Grundlage ruhende tverk verfolgt den Zweck eines völlig erschöpfenden Nachschlagebuches für die ganze tltateric, das auf alle in der Praxis vorkom m ende Fra gen des gesamten Stempelstcuerrechtcs Aufschluß geben soll. Das Absatzgebiet dieses Kommentars wird sich besonders auf Juristen, speziell auf Richter Notare und Rechtsanwälte der ganzcn Monarchie erstrecken. Daneben bitte ich aber auch Zoll-, Steuer- wie sonstige Verwaltungsbehörden, Banken, Aktien gesellschaften, Kommunalverwaltungen rc. zu berücksichtigen. Dcrs preußische Stempetsteuergeseh vom 31. Juli 1895. Nebst Tarif, Tabellen und Ausführungsbestimmungen. Erläutert von G. Eichhorn. Kammergerichtsrat. Zugleich Supplement für Die preußischen Strafgesetze. Erläutert von A Groschuff, Scnatspräsident beim Kammergericht. G. Eichhorn, Kammergerichtsrat. Or H. Deliuö, Landrichter. 7-/2Bg.Lex.-8».Rc>rt.3 ,/L ord.,2^ 25 !»Iio., 2^ lOHbar. Freier.: 13/12 i» ziechniliig. 9 8 gtgc» Kar. wenn ans einmal kezogen. Im Gegensatz zu obigem Kommentar, will dieses Buch einen Leitfaden für den augenblicklichen Gebrauch bilden, sodaß beide Aus- gaben zweckmäßig einander ergänzen und viele Abnehmer des lheinitz'schen Kommentars auch Käufer dieser Darstellung sein werden, wahrend das Absatzgebiet der letzteren noch weit über dasjenige des genannten größeren Kommentars hinausgeht. . Das Buch erscheint zugleich als Supplement zu den ,,Preußischen Strasflcsetzcu", welchem Werke es sich in Ausstattung und Bearbeitungsweise völlig aureiht Ich bitte deshalb dies Supplement zur Fortsetzung au alle Käufer jenes Reckes zu senden. Gefälligen Bestellungen sehe ich gern entgegen. Da die Werke bereits erschienen sind, dürfte umgehende Angabe Ihres Bedarfs direkt per Post in Ihrem eignen Interesse liegen. . Wichts unverlangt —