134, 11. Juni 1921. Fertige Bücher. Fveie Bcthn ^«ll»insi,t»tssehvift des Nsvdderrtseheir Htrnsir-Bundes Grscrn dev Uebevseervs^he Hainbuvg (I Nummer 10: Juni 1921. Ssndepuuiuiuev llebevsee-Woehe Haiubu^s Vorstehende Nummer enthält programmatische und aufklärende Artikel über die Bestrebungen der Uebersee- Woche. Was in Hamburg geplant wird, ist von grundlegender Bedeutung für ganz Deutschland. Denn jedes Mittel, uns wieder einzuschalten in den Kreislauf des Weltverkehrs, uns wieder in lebendigen Kontakt zu bringen mit den übrigen Nationen, die Atmosphäre frei zu machen von den Nachwirkungen der Kriegszeit, mutz versucht werden. Deutschland ist auf den Verkehr mit fremden Ländern zwingend angewiesen, ist aus sich heraus nicht in der Lage, sich wieder aufzurichten oder auch nur zu erhalten. Ihm die Tore dazu zu öffnen, ist Hamburg in erster Linie berufen. Hamburgische Unterhändler haben bei den Friedensverhandlungen und den ihnen folgenden Konferenzen am ehesten die Möglichkeit gefunden, mit Vertretern der bisher feindlichen Nationen von Mensch zu Mensch zu sprechen. Bezugspreis: vierteljährlich M. 6.50, Einzelnummer M. 1.50. Vertrieb für den Buchhandel durch: L. Zrieöerichsen L Co., Hamburg), öergstraße 23. (A Soeben erschien: Das Recht der Neuzeit Ein Führer durch das geltende Recht Deutschlands aus der Zeit von 1914 bis 1921 herausgegeben von vr. Kranz Schlegelberger, und vr. Werner Hache, Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsjuftizministerium Regierungsrat im Reichsjustizministerium Preis steif broschiert 18 Mark. Ich bitte, allen Beziehern der beiden großen Unternehmungen „Güthe-Schlegelberger, Kriegsbuch" und „Schlegelberger, Deutsches Übergangsrecht» diesen Ergänzungsband zur Fortsetzung zu liefern. Das Werk ist bereits in dem Vorwort zum 3. Bande des „Deutschen übergangsrechts» angekündigt worden und wird daher von den Besitzern des „Kriegsduchs» und des „übergangsrechts» erwartet. Das Werk hat aber auch selbständige Bedeutung und wird allen, die sich in der Hast des täglichen Berufs lebens über den Siand der Gesetzgebung auf irgendeinem Rechtsgebtet unterrichten müssen, dem Kaufmann oder Gewerbetreibenden, dem Richter, Staatsanwalt oder Vcrwaltungsbeamten in Reich, Staat oder Gemeinde, dem Anwalt oder Notar bei der Beratung Rechisuchender oder im Sitzungsdienst unschätzbare Dienste leisten. Ich bitte, zu verlangen. — Bestellzettel anbei. Berlin W. 9, Lmkstr. is. Franz Vahlen. 786»