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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1889
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- Deutsch
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806 Nichtamtlicher Teil. ^5 37, 13. Februar 1889. Diese Bestimmungen treten Barkäusern gegenüber sofort, Jahreskunden gegenüber am I. Juli, spätestens 1. Januar 1890 in Kraft, falls bindende Verpflichtungen dies sofort nicht zulassen.« Aus Antrag des Herrn Eugen Marx wird Punkt III der Tagesordnung, Antrag des Herrn C. Konegen, vor der Beratung über die Verkehrsordnung vorgenommen, da der Gegen, stand dieses Antrages, die Umrechnung der österreichischen Buch händlerpreise im Verkehr mit Deutschland, einen integrierende» Teil der Verkehrsordnung bildet. Der Antrag des Herrn Carl Konege» lautet: Mit Rücksicht ans die in unseren Fachzeitungen zum AuSdrncke gelangten Meinungsverschiedenheiten betreffs der Umrechnung der österreichischen Buchhändlerpreise im Ver kehre mit Deutschland wolle die Generalversammlung be stimmen, welche Regeln in Zukunft zu gelten haben. Ich schlage folgende Punkte vor: 1. Die Art der Umrechnung der österreichischen Bücher preise für den deutschen Markt ist im Prinzip dem 'öster reichischen Verleger anheimgestellt. 2. Der österreichische Buchhandel, sowohl Verlag als Sor timent, rechnet im Verkehre mit Deutschland und der Schweiz im allgemeinen nur in Mark und liefert franko Leipzig 3. Es steht dem österreichischen Verlagsbuchhandel jedoch frei, mit dem ausländischen Sortimenter in österreichischer Währung zu Verkehren, wenn u) die Abrechnung am 31. März in Wien erfolgt; b) wenn die Lieferung ab Wien geschieht nnd Remitten- den franko Wie» gestellt werden; e) wenn die so verkehrenden Firmen in Wien einen Kommissionär halten; <i) wenn dieselben Firmen sich verpflichte», die vom öster reichischen Verleger augesetzten deutschen Originalpreise im Verkehre nnt dem Publikum einzuhalten und nicht die österreichischen Preise entsprechend umzurechnen. Diese Punkte sind der Verkehrsordnung für den öster reichischen Buchhandel anzufügen.« Nachdem Herr C. Konegen in längerer Rede seinen Antrag motiviert hatte, ergriff Herr Will). Müller das Wort, um eine dem Markkurse an nähernde Umrechnung der Guldenpreise gegenüber Deutschland zu empfehlen. Er stellt den Antrag: daß die in Oesterreich-Ungarn erscheinenden Werke im Jnlande nur zu Gulden-, im Auslande nur zu Markpreisen anzuzeigen und zu verrechnen seien, und daß alle aus dem Auslande einlangenden Bestellungen auf österreichisch-unga rische Verlagsartikel nur zu Markpreisen zu effektuiere» seien. Herr Hermann Manz bringt hierauf folgendes Prome- mvria zur Kenntnis der Versammlung: »Es giebt Angelegenheiten, deren Regelung durch bindende Beschlüsse eines Vereins für die Gesamtheit, welche derselbe vertritt, von vitaler Bedeutung sind und welchen Beschlüssen sich die Mitglieder eines Vereins, soferne sie noch weiter demselben angehören und an den Vorteilen, die er bietet, Anteil nehmen wollen, fügen müssen, wenn auch durch dieselben ihr freies Ver fügungsrecht eingeschränkt wird, denn das Interesse der Gesamt heit steht höher als das des einzelnen. Eine solche Angelegen heit ist die der Regelung des Kundenrabattes. Ilm aber Beschlüsse in dieser Angelegenheit nicht nur zu fassen, sondern sie auch durchführen zu können, muß der Verein darauf bedacht sein, seine Mitglieder gegen die Uebergriffe Anderer zu schütze». Der Verein wird den Willen dazu haben; ob er aber auch die Macht hierzu hat? Nach den Erfahrungen, die im Deutschen Reiche in dieser Frage bisher gemacht^ worden sind, mag das zum mindesten bezweifelt werden. Wenn"der Börsenverein nicht in der Lage ist, dem klebet des Kunden rabattes zu steuern, so wird es der österreichische Buchhändler verein auch nicht sein. Ich erwähne hier nur ein Beispiel, das mir im Oktober v. I. ein süddeutscher Kollege erzählt hat. Derselbe expedierte an eine» Kunden in Thüringen eine Konti- nuation; mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Börsenvereins gewährte er ihm nur 5 Prozent Rabatt, er erhielt jedoch das Buch alsbald zurück mit der Bemerkung, es sei bereits aus Leipzig mit l5 Prozent (!) bezogen worden. Das geschah nach der Kantateversaminlung! Die Folge solcher Vereinsbeschlüsse, wenn nicht zu gleicher Zeit Mittel gefunden werden, den Ring fest zu schließen, wird sein, daß die gewissenhasten Mitglieder in den allermeisten Fällen von den Kunden umgangen und diese den renitenten Kollegen zugeführt werden. Ist sich der Verein der Mittel und der Macht bewußt, seine treuen Mitglieder wirksam gegen die inländische und ausländische Konkurrenz zu schützen, so stimme ich bei; wenn das nicht der Fall ist, so muß ich mir die Freiheit wahren, mein Handeln nach dem Gebote der jeweiligen Umstände richten zu können. Ganz anderer Natur für uns ist aber die Regelung der Reduktion der Vcrlagsprcise von österreichischer Währung Bank noten in Goldwährung. Hier handelt es sich nicht um ein Interesse der Gesamtheit, sondern nur um Einzelinteresseu und jeder Versuch, diese Angelegenheit mittels Vcreinsbeschüssc zu regeln, ist ei» unberechtigter Eingriff in das Vcrsügungsrecht des Einzelnen. Ein jeder Verleger wird die Preise seiner Artikel reduziere», wie cs das Interesse des Absatzes derselben erfordert; durch eine Verschiedenheit der Reduktion der Preise wird kein allgemeines Interesse des deutschen Buchhandes geschädigt; denn ein Bücherexport aus Oesterreich durch österreichische Sortimenter zu Banknotenpreisen direkt an die Käufer in Deutschland wird niemals einen solchen Umfang annehmen können, daß sich der Buchhandel in Deutschland als geschädigt erachten kann, und wenn ab nnd zu einmal ein Gelehrter in Deutschland ein Werk durch einen österreichischen Sortimenter bezieht, ho kann das wohl nur als ein Gelegenheitskauf betrachtet werden, der für die Allgemein heit keine Bedeutung hat. Werke, die auf einen Massenabsatz in Deutschland rechnen können, haben aber in den meisten Fällen schon einen Markpreis, bei dem das Agio berücksichtigt ist, denn die möglichste Billigkeit liegt im Interesse ihrer Verbreitung in Massen; bei solchen Artikeln bringt ein direkter Bezug aus Oesterreich dem Käufer keinen Nutzen. Es sind zumeist nur wissenschaftliche Werke, die von dem eventuellen Beschlüsse ge troffen würden, und bei diesen können die Verleger auf die Mehr einnahme durch das Agio nicht verzichten, sie ist absolut not wendig, um nur einigermaßen auf die Kosten zu kommen. Ich finde aber auch die Agitation in dieser Angelegenheit sachlich nicht begründet. Der Wertmesser ist gegenwärtig auch in Staaten mit Papierwährung das Gold. Dieser Grundsatz kommt auch bei der Büchererzeugung zur Geltung, indem wir trotz unserer um 25 Prozent entwerteten Vatuta die Bücher nicht wohlfeiler Herstellen können, als es in Deutschland der Fall ist, denn sonst würden nicht so manche Artikel österreichischen Ver lages in Deutschland gedruckt werden. Die Produktionskosten stehen hier und dort aus gleicher Höhe, aber mit dem Verkaufs preise mutet man uns zu, billiger zu sein! Ein Werk, das in Oesterreich erschienen ist, soll einzig nur aus diesem Grunds, nicht etwa weil dessen Herstellung billiger war, in Deutschland um 25 Prozent billiger sein? lind doch würde es, wenn in Deutschland erschienen, auch keinen anderen Preis haben, als den Markprcis des österreichischen Verlegers! Werke, deren Einheits preis pro Bogen zu 15, 20, 25 kr. ö. W. und hrach dem bis herigen Usus zu 30, 40, 50 Pf. Gold für Deutschland berechnet wird, würden, wenn in Deutschland erschienen, sicherlich auch 30, 40, 50 Pf. pro Bogen und gewiß nicht 25, 33chz und 41 ^ Pf. pro Bogen kosten, wie man uns zumutet, dieselben nun zu verkaufen. Ist das nicht eine Unbilligkeit? Es-ist allerdings wahr, daß wir bei obigen Einheitspreisen
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