Erscheint täglich mit Ausnahme der Soiin- und Feiertage. Börsenblatt Anzeigen: L» Pfq. für die dreigcspaltene Pctilzeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag, den 2. Juli. Amtlicher Teil. Beknn ntmnchu u q. Die Redaktion und Expedition des Börsenblattes befindet sich oon heute ab im Deutschen Buchhändlerhaus. Die Expedition wird laut getroffener Vereinbarung nicht mehr durch den bisherigen Kommissionär, sondern von jetzt ab durch die Geschäftsstelle des Börsenvcreins besorgt. Der Firma Earl Fr. Fleischer sprechen wir bei dieser Gelegenheit den Dank des Börsenvcreins ans für eine sechsjährige ausgezeichnete Führung der Geschäfte unseres Vercinsorgans. Bestellungen und Börsenblatt-Anzeigen sind von jetzt ab zu richten an Die Geschäftsstelle des Sörsriivrrrius der Dentschrii Suchhändler (Geschäftsführer G. Thomälen) z» Leipzig, Deutsches Ü»chl>ä»dlerl>a»s. Die Redaktion des Börsenblattes (Redakteur M. Eversj befindet sich von heute ab ebenfalls im Deutschen Buchhändlerhause, und sind Beiträge für den redaktionellen Teil des Blattes nur an diese zu richten. Berlin und Leipzig, den l. Juli 1888. Der Vorstand des Dörscuverrins der Deutschen önchhäudler zu Leipzig. Paul Pareh. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann Der Äusschuk für das Lörsenblatt. Martin Wigand. Friedrich Conrad. Bekanntmachu ng, betreffend die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Land kartenhandels, sowie des deutschen Kunst- und Musikalienhandels. — Auszüglich mitgeteilt ans den „Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten rc.". — 1. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Laudkartenhandels sind an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des Buch- und Laudkartenhandels" im amtlichen Teil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Neuig keitenverzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; bloße Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet remittiert. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatt zwei Tage nachdem die Hinrichs'sche Buchhandlung in de» Besitz des Wertes gelangt ist. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaut ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format, Seitenzahl und Ladenpreis vermerkt. Fünfundfünfzigster Jahrgang. 452