Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß das Heft oder die Nummer, womit die Berechnung erfolgt, in das Verzeichnis ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band, ein Quartal, ein Semester oder einen Jahrgang bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Woche» und TageSblätler höchstens viermal im Jahre, auch wenn sic öfter oder einzeln berechnet werden. Zur Aufnahme berechtigt sind: u) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden buchhändlcrischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie ver saßt sind; b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher Sprache. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: u) alle Artikel, welche nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung eingesandt worden sind; ll) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und der Schweiz erscheinenden Werke in einer anderen als der deutschen Sprache, weiche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden; o) bereits verzeichnet gewesene Werke, welche ohne jede Veränderung des Titels, der Jahreszahl, des Vor wortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ansgegcben werden; ü) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'sche» Buchhandlung in diesem Zustande zugehen; >') Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels anfgedrnckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer anderen Firma eingesandt und in das Verzeichnis anfgenvmmen worden sind; l) Preiscourante und Musterbücher, sofern sic nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden; -Z Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen littcrarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Ankrionskatalogc); ll) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden und erläuternden Text; i) Mnsikalien; l<) als Prämien nnberechnctc Bücher, Bilder n. s. w.; l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusailkmenhang mit der littcrarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. diverse Arten Spiele): m) alle politischen Tagcsblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. II. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Knnsthandels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels" im amtlichen Teil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Ncuigkeitcnvcrzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einznsenden Herr H. Vogel haftet für diese Einsendungen in demselben Umiange und in derselben Weise, wie für die seiner Handlung sonst zngehenden Neuigkeiten. Die eingehende» Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Rubriken in das Verzeichnis ans genommen; u) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithvgraphieen. Holzschnitte, Farbendrucke n. s. w.; V) Photographiecn und Lichtdrucke; o) Illustrierte Werke und Albums; ci) Architektonische Werke »nd Vorlagen. Jede aufzunchmcnde Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; bloße Titcleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden berechnet remittiert. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt wöchentlich, falls hinreichendes Material vo> Händen ist. In das Verzeichnis werden die cingesandten Gegenstände dem Wortlaut ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mil Angabe des Ladenpreises anfgcnommen. Außerdem werden bei Knnstwerken das Format (Folio, Quart, Qktav n. s. w.j, bei Kupferstichen, Radierungen/ Litbograpyieen n. s. w. die Maße der Bildflächc in Cciitimctern angegeben.