Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880704
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188807044
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18880704
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
- Monat1888-07
- Tag1888-07-04
- Monat1888-07
- Jahr1888
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3368 Nichtamtlicher Teil. 152, 4. Juli 1888. werden würde, streng das Geheimnis zu wahren, gegen ein Honorar von zehn Guineen Privatunterricht in der Bändigung noch gänzlich ungezähmter Pferde zu erteilen. Um dieselbe Zeit kam aber auch ein Mr. Symons aus Manchester von New-Dork zurück und brachte ein kleines von Rarey dort veröffentlichtes Buch mit, das alles enthielt, was er in seinen Privatstunden mitteilte. Mit ersterem einigten wir uns zur Herausgabe des Buches unter der Bedingung der Teilung des Reinertrages in zwei gleiche Teile, und in wenigen Wochen setzten wir 110 000 Exemplare ab, so daß dann Mr. Symons für sein Sixpcneebuch 326 sF 17 sü. 6 c>. zufielen, gewiß ein hübsches Ergebnis einer Reise in die Vereinigten Staaten.*) Im Februar 1859 veröffentlichten wir den ersten Teil eines umfassenden Werkes über Naturgeschichte von dem Rev. I. G. Word, das fünf starke Bände bildete und zu dem die Zeichnungen von Wolfe, Zwecker, Harrison Weir und anderen bekannten und in naturwissenschaftlichen Gegenständen wohlerfahrenen Künstlern ge liefert wurden, während die Brüder Dalziel wieder die Holzschnitte herstelltcn Die Einrichtung dieses Werkes hat 16 000 F gekostet, doch hat es sich sehr Wohl bezahlt gemacht. Seit dieser Zeit haben wir auch den Jugendschrifteu unsere Aufmerksamkeit zugewaudt und auch mehrere hundert Romane und sonstige hervorragende Werke veröffentlicht. Als im Jahre 1868 Longfellow England besuchte, brachte er ein noch ungedrucktes Werk »Urs Usw LnAluuä IraAsäie-s« mit, das wir ihn,, obgleich es nur ein schwacher Band war, mit 1000 F' bezahlten, während wir seine Uebersetzung Dantes mit 500 ^ honorierten. Alles in allem hat dieser Dichter, von dem wir in Zwischenräumen noch einige poetische Werke verlegten, für sein Autorrecht in England ca. 3000 F von uns erhalten.**) Ein neues Unternehmen, die Universal Inbrar^, wurde unter Redaktion des Professor Henry Morley von uns im April 1883 begonnen und ist seitdem in monatlichen Leinwandbänden, das Stück zu 1 sll., weitergeführt worden. Die besten modernen und alten Dichter, wie Homer, Dante, Sheridan, Emerson rc., haben in den achtundfünfzig jetzt vorliegenden Bänden Aufnahme gefunden, die Aufnahme des Unternehmens selbst im Publikum aber hat unsere Erwartungen übertroffen. Während nun im Jahre 1836 nur ein einziges Buch, das erste der Firma, herausgegebeu wurde, übersteigt die Zahl der seitdem von ihr bis heute veröffentlichten 5000, so daß im Durch schnitt auf jedes Jahr seit ihrem Bestehen 100, auf jede Woche zwei kommen. Es würde sehr lehrreich und dankenswert sein, wenn sich ein großer deutscher Verleger entschließen wollte, diesem interessanten Bilde, welches hier ein großer englischer Verleger und selbst gemachter Mann von seiner Thätigkeit und den bedeutenden, dabei aufgewandten Mitteln entworfen hat, ein Pendant aus seinem Geschäftsleben an die Seite zu stellen. ll. 6. Skonto oder Rabatt? Der Buchhändler-Verband -Kreis Norden« hat mittelst Cirkular vom Januar d. I., welches jeder beteiligten Firma in gewünschter Zahl zur Verfügung gestellt wurde, seiner Kundschaft angezeigt, daß der bisher teilweise üblich gewesene Kunden-Rabatt in Wegfall käme und daß künftig nur noch ein Skonto von 5°/^ bei barer Zahlung oder bei pünktlichem Ausgleich der halbjährlichen Rechnung in Abzug gebracht werden könne. Jüngst zeigte es sich nun im Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein, daß über die Anwendung des Skonto die Meinungen noch weit auseinander gingen. Die Debatte wurde sehr lebhaft, die Zeit verstrich, eine Ver- *> Rarey wird dieses Ergebnis schwerlich »hübsch« gefunden haben; denn mit seinen Zehnguineen-Lektionen war es nach Erscheinen des Büchelchens sicherlich vorbei. D. Uebers. **> Es verdienen diese Zahlen des Umstandes halber, daß kein littera- rischer Schutzvertrag zwischen England und Amerika besteht, besondere Be achtung und Anerkennung. D. Uebers. ständigung war nicht zu erzielen und es mußte über diesen Punkt eine außerordentliche Sitzung anberaumt werdeu. Ist es nun auch kaum zu bezweifeln, daß eine Einigung erzielt werden wird, so hat doch die Frage gewiß ein allgemeines Interesse und es dürfte deshalb zweckmäßig sein, sie auch öffentlich zu behandeln. Die ueuliche Debatte spitzte sich im wesentlichen aus zwei Streit Punkte zu: 1) Ist es erlaubt auf den Rechnungs-Formularen die gedruckte Be merkung zu haben, daß bei pünktlicher Begleichung 5 Skonto in Ab zug kommen? 2) Ist es erlaubt, daß der Skonto bei Ausstellung der Rechnung gleich in Abzug gebracht wird, oder darf dies erst in dem Momente der pünktlichen Bezahlung geschehen? Alles öffentliche Anbieten von Rabatt ist bekanntlich untersagt und es fragt sich deshalb, ob eine Rechnung den Charakter der Oeffcntlichkeit trägt. Wenn ein Rechnungs-Formular ausgesüllt und einem bestimmten Adressaten zugeschickt wird, so ist das ohne Zweifel ebensowenig eine öffentliche Mitteilung, als irgend ein anderes bestimmt adressiertes Schrift stück. Muß man die Frage demnach nach dieser Seite unbedingt bejahen, so ist doch anderseits die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßregel mehr als zweifelhaft. Zwar für jeden, der da sagt — und solche Stimmen wurden laut — »es ist eine logische Folge des Begriffes Skonto, daß er ohne Ausnahme jedem zukommt, der seine Rechnung pünktlich bezahlt-, ist auch die Frage der Zweckmäßigkeit bejahend entschieden. Zunächst möchte ich bemerken, daß es s. Z. wohl nur wenigen in den Sinn ge kommen ist, es müsse nun, da der teilweise gewährte Rabatt von 10"/,, wegfiele, ein Skonto von 5"/„ jedem gewährt werden. Formell ist das letztere gerechtfertigt; denn während es früher in unfern Bestimmungen hieß, ein Rabatt dürfe nur »auf Verlangen« gegeben werden, sind diese Worte jetzt ausdrücklich fortgelassen; doch sicher nur wenige haben dabei an eine Verallgemeinerung des frühem Rabatts unter anderer Benennung, wenn auch gekürzt, gedacht. Denn in Wahrheit ist doch die jetzige Be nennung Skonto nur ein anderes Wort für Rabatt und hat nur den allerdings ganz wesentlichen Zweck, für die sachlich durchaus nötig ge wesene und noch ferner nötige Reduzierung des Rabatts als Bezeichnung der ersten Etappe auf diesem Wege zu dienen. Während unter »Rabatt« ein Abzug vom Preise schlechtweg zu ver stehen ist, ist unter »Skonto- doch nur ein Abzug zu verstehen, der durch eine Gegenleistung bedingt wird, nämlich durch bare Zahlung oder doch sehr wesentliche Abkürzung des Kredits. Wenn der übliche Kredit — in diesem Falle ein halbes Jahr — aber gewährt wird und dennoch ein Abzug stattfindet, so ist das kein Skonto, sondern bleibt nach wie vor Rabatt. Man beruft sich jetzt im Buchhanbel mit besonderer Vorliebe aus die Handelsgebräuche des Kaufmanns und hat dorther auch das Wort Skonto entliehen. Ein Kaufmann gewährt einen Skonto aber nur dann, wenn die übliche oder verabredete Zahlungsfrist ganz wegfällt oder doch sehr wesentlich verkürzt wird: ein Ziel, welches wir im Buchhandel zwar nie erreichen, dem wir jedoch noch näher kommen können! Somit haben wir im Buchhandel einen Skonto nur in geringem Maße, weil der Bar verkauf im Buchhandel immer nur den kleineren Bruchteil des Umsatzes ausmacht. Oder sollte es viel reine Sortimentsbnchhandlungen geben, die mehr als ein Viertel ihres Umsatzes durch Barverkauf erzielen? Von diesem kleineren Teile des Umsatzes, dem Barverkauf, wird aber in sehr vielen Fällen, ich möchte sagen in den meisten, erst recht kein Skonto ab gezogen. Wer giebt denn bei dem Verkauf eines Kursbuches oder Reise führers Skonto? Oder wer bringt der Köchin, die in der Einmachezeit ein Kochbuch für 4 ^ 50 L. angezeigt findet und es sich kauft, 22 5, Skonto in Abzug? Somit ist der Skonto thatsächlich der bisherige, wenn auch verminderte Rabatt, welchen ein bevorzugter Teil der Kundschaft genießt. Diese Ausführungen sind keine Wortklaubereien, sie haben einen eminent praktischen Wert für die zweite Streitfrage. Denn wenn Skonto nur eine andere Bezeicbnung für Rabatt ist, so bin ich auch berechtigt, den Skonto gleich bei Ausstellung der Rechnung in Abzug zu bringen, wobei es natürlich dem Ermessen des einzelnen Falles überlassen bleiben muß, den Skonto bei unpünktlicher Bezahlung wieder zu streichen. Prak- tisch aber wird es kaum anders ausführbar sein, als bisher: den Skonto oder Rabatt gleich in Abzug zu bringen. Vielleicht ließe sich durch eine Bemerkung oder ein Begleitschreiben die Pünktlichkeit der Bezahlung als Bedingung des sogen. Skonto noch besonders hervorhebeu. Jede Rechnung muß eine wirklich zu zahlende Schlußsumme tragen. Behörden gegenüber, die nicht in allen Fällen pünktlich zahlen, ist dies unerläßlich; der betr. Bibliothekar soll doch eine feste Summe anweisen können, und ich wenig stens möchte es keinem Bibliothekar noch einer sonstigen Privatperson überlassen, den Skonto selbst zu berechnen und in Abzug zu bringen. Ebensowenig kann es geraten sein, die Pünktlichkeit durch eine genaue Fristbestimmung zu präzisieren, z. B. daß die Rechnungen den Vermerk tragen: »Bei Zahlung innerhalb vier Wochen geht von der obigen Summe ein Skonto von so und so viel ab.« Viele Verdrießlichkeiten, die durch konkrete Fälle auszumalen wohl nicht nötig ist, würden die Folge solcher Maßnahmen sein. Es muß also dem Ermessen jeder Firma überlassen bleiben, ob in dem gegebenen Falle eine Zahlung pünktlich geleistet und dadurch Anspruch auf den sogen. Skonto vorhanden ist, oder nicht. Des-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder