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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1888-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1888
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- Deutsch
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8869 152, 4. Juli 1888. Nichtamtlicher Teil. halb ist ja gerade die unbestimmte Fassung »pünktliche Bezahlung« und nicht eine bestimmte Frist gewählt. Kamme ich somit zu dem Ergebnis, beide Streitfragen formell,zu bejahen, so muß ich doch die erste praktisch und moralisch aufs entschie denste verwerfen. Sie führte, wie oben schon dargelegt ist, zu einer Ver allgemeinerung des Rabatts und das ist nicht Zweck und Ziel der lang jährigen Bestrebungen. Sie wäre das unverblümte Zugeständnis an das allgemeine Publikum, das; der buchhändlerische Sortimentsqewinn zu hoch ist. Sie würde einem grundsätzlichen, systematischen Unterbieten des Ladenpreises gleichkommen — ehemals nannte man das Schleuderei. Sie ebnete einem Geschäftsverkehr die Wege, der ganz und gar unkausmännisch ist. Kaufmännisch ist es gewiß nicht, bei Kreditgewährung für übliche Frist überhaupt noch einen Abzug zu bewilligen, und gar erst in der Höhe von 5°/„. Das Ziel des kaufmännischen Ladengeschäftes — Vergleiche mit dem Großhandel passen an sich nicht — ist schon lange nicht mehr ein Skonto für Barzahlung; sondern das führende kaufmännische Prinzip ist enthalten in der jetzt schon viel angewandten Devise: Großer Umsatz — kleiner Nutzen — feste Preise — Barzahlung! Für den Sortiments buchhandel paßt das allerdings nicht. Nie wird sich in dein reinen Sorti mentsgeschäft das Prinzip der Barzahlung durchführen lassen. Wir werden stets Kredit geben und ein gewisses Delkredere tragen müssen, wir werden »!e aus der Verwicklung und Unsicherheit unserer Buchführung heraus kommen, wir werden im wesentlichen stets bei »vieler Arbeit und kleinem Umsatz mit geringem Nutzen« ausharren müssen. Deshalb dürfen wir auch nie zu einer Verallgemeinerung des Rabatts — und sei er nur oder gar 5"/o — die Hand leihen! Mich fragten jüngst hiesige Kollegen, ob ich denn immer die Un- rectlität fortsetzen wollte, dem einen Kunden Rabatt — oder Skonto, wie es jetzt heißt — zu geben, dem andern nicht. Gewiß will ich bei diesem System, das nur den Anschein der Unreellität hat, zunächst bleiben. Wenn ich jemand Rabatt gebe, so geschieht das aus Grund einer Ab machung, eines Vertrages, den ich nie anbiete oder freiwillig schließe, sondern der mir durch die Konkurrenz aufgezwungen wird, in den meisten Fällen gegen meine Ueberzeugung. Damit will ich nicht sagen, daß ich den Rabatt in allen Fällen unbedingt verwerfe. Allerdings 10"/„ Rabatt war in allen Fällen ein Unfug, 5 Rabatt jetzt ist in den meisten Fällen noch ein Unfug; in einigen Fällen, d. h. da, wo es sich bei Bibliotheken oder Privatpersonen um einen bedeutenden Bedarf handelt, der sich wenigstens auf mehrere Hundert Mark jährlich beziffert, scheint mir ein Abzug vom Preise, ein Rabatt von 5"^, angemessen zu sein. Daneben ist ein Skonto bei Barkäufen sicher angebracht, nur müßte er im Ver hältnis zu dem Wert des Geldes stehen, also höchstens 2 bis 3"/„ betragen. Zunächst war eS entschieden richtig, den bisher üblich gewesenen Rabatt von 10"/„ allgemein auf 5°h„ hcrabzusetzen. Damit ist der Weg zur Reform beschritten und der Abschnitt, den wir erreicht haben, heißt 5o/„ Skonto«. Das Ziel aber darf nicht anders heißen, als: Rabatt lAbzug voin Preise) nur bei bedeutendem Bedarf, Skonto (Vergütung für Barzahlung) nur in der Höhe des Wertes des Geldes! Hamburg, im Juni 1888. Justus Pape. Vermischtes. Zwei Trauerfeiern. — Der Verein jüngerer Buchhändler »Krebs« in Berlin gab in zwei Gedächtnisfeiern der Trauer um unsere Heim gegangenen Kaiser einen würdigen Ausdruck und legte Zeugnis dafür ab, wie tief im Kreise seiner Mitglieder der Verlust der beiden großen Herrscher empfunden wird. Am 17. April fand sich zu einer Kaiser Wilhelm-Gedächtnisfeier eine ansehnliche Zahl von Herren und Damen in; Vereinslokale ein, welches der ernsten Feier entsprechend geschmückt war. Eine Ouvertüre aus dem Piano leitete den Akt ein, ein Prolog folgte, und in knapper aber umfassender Schilderung entwarf daun Hr. Bollert ein Lebensbild des ruhmqekrünten Kaisers, unter den: das Deutsche Reich zu neuer Herr lichkeit erblüht ist. Ernste musikalische Vorträge bildeten den Schluß. In ähnlicher Weise wurde am Abend des 29. Juni das Andenken des seinem Volk so schnell entrissenen Kaisers Friedrich geehrt. Eine andächtige Schar teilnehmender Zuhörer und Zuhörerinnen füllte den Fcstsaal im »Askauier«, der inmitten einer prachtvolle;; Pflanzengruppe die Büste des edlen Dulders und darüber das mit Flor verhüllte Vereins banner zeigte. Mit einem Choral für Harmonium und dem Vortrag des Liedes »Wem der Herr ein Kreuze sendet« (Räderte) durch ein Mänuer- Quartett begann die Feier; es folgte ein wiederum vom Mitgliede K. verfaßter Prolog, dann der Solovortrag des Liedes Sei still« (Rast), dann die von Hru. Votiert gehaltene Gedenkrede. War in der Gedächtnis feier für Kaiser Wilhelm neben der tiefen Trauer ein berechtigter Stolz aus die großen Errungenschaften des Heimgegangenen der Grundtou in Prolog und Rede, so kan; in der Gedächtnisfeier für Kaiser Friedrich der herbe Schmerz um den zu früh Entschlafenen, die wehmütige Klage um die durch den Tod zerstörten Hoffnungen zum Ausdruck, und Dichter wie Redner wetteiferten, jeder in seiner Weise, diesen schmerzlichen Empfin dungen gedankenreiche Worte zu verleihen und das Andenken des unver geßlichen Helden zu ehren. Mit weiteren Trauergesüugcn schloß die er hebende Feier. Vom Postw escn. — Postvcrkehr mit Deutsch-Südwest-Asrika. In Otyimbiuguc, de;» Sitz des Reichskominissars sür Deutsch-Südwest- Asrika, wird an; 1. Juli d. I. eine Kaiserliche Post-Agentur eingerichtet, welche unter den für den Weltpostverkehr geltenden Bedingungen den Austausch von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungeu mit den; südwestafrikanischen Schutzgebiet vermittelt. Die Beförderung der Sendungen im Verkehr mit der genannten Postaustalt erfolgt aus dein Wege über Kapstadt und Walfischbai. Es empfiehlt sich, die Briefauf schriften mit dem Zusatz „via Kapstadt" zu versehen. Für Sendungen aus Deutschland nach dem Schutzgebiet beträgt das Porto sür Briese 20 2. sür je 15 Gr., für Postkarten 10 H, sür Drucksachen, Warenproben und Geschästspapiere 5 li sür je 50 Gr., mindestens jedoch sür Waren proben lO L. und sür Geschästspapiere 20 S>, Zu diesen Sätzen tritt u. U. die Eiuschrcibegebühr von 20 kl. Antiquarisches Angebot. — Ein wertvolles antiquarisches Stück befindet sich unter den ungebetenen Büchern in; Anzeigenteil der heutigen Nummer, und die Wichtigkeit dieses Angebots sür Antiquare und Sammler rechtfertigt vielleicht den gegenwärtigen Hinweis. Es ist ein Fragment der sogenannten achtundvierzigzeiligen Bibel: Biblia sacra latiua, Mainz 1162, Johann Frist L Peter Schösser, gr. Fol., welches das bekannte Rosen- thal'sche Antiquariat in München zum Kvmpletticrcu defekter Exemplare zur Verfügung stellt. Gerichtsverhandlung. — Der Herausgeber und Verleger von Griebens Reise-Bibliothek hatte in einem seiner Reiseführer von einem Hotel im Harz geschrieben: lieber Bedienung und Preise wird viel ge klagt.« Der Hotelbesitzer fühlte sich durch diesen Tadel verletzt, erhob gegen den Verleger des Buches die Klage und beantragte, den Beklagten wegen Verleumdung zu bestrafen und ihn außerdem zu einer an ihn, den Kläger, zu zahlenden Geldbuße von 1000 Mark zu verurteilen. Das Berliner Amtsgericht hat in der vor kurzem staktgchnbteu Ver handlung diesem Begehren nicht entsprochen, die Klage vielmehr zurück- gewiescn und das Verfahren auf Kosten des Klägers eingestellt. Das Gericht führte dabei aus, daß der Zweck der Reisebücher sei, dem reisenden Publikum als Anhalt zu dienen, und daß deshalb dein Beklagten der Schutz des Z 193 des Strafgesetzbuches zur Seite stehe, wonach tadelnde Urteile über gewerbliche Leistungen, welche zur Wahrnehmung bcrech tigter Interessen gemacht werden, nur insofern strafbar sind, als das Vor handensein der Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus de» Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Warnung. — Wir enipsingeu folgende Zuschrift: »Im April 1886 bestellte die Firma P. Jvens L Co. in Monte video zwei Prachtwerke meines Verlages. Die Bestellung machte einen vertrauenerweckenden Eindruck und ich zögerte mit der Sendung nicht. Die sofort versprochene Bezahlung ist jedoch trotz mehrfacher Erinnerung nicht eingelaufen. — Es sei Ihnen freigestelll, die Leser Ihres Organes warnend auf diese Firma aufmerksam zu machen!« Auf Erkundigung an unterrichteter Stelle erhielten wir die Mit teilung, daß die Firma P. Jvens <L Co. in Montevideo als erloschen zu betrachten sei, nachdem Herr P. Jvens Montevideo verlassen habe ohne Angabe wohin, so daß in jüngster Zeit Sendungen von hier nicht mehr angebracht werden konnten. Vcrkehrsordnung für den Kolportage-Buchhandel. — In der am 18. u. 19. v. M. in Breslau stattgcsundenen General-Vcr sammlung des Centralvcreins deutscher Kviportagebuchhändler wurde über eine allgemeine Vcrkehrsordnung dieses Geschäftszweiges verhandelt, von welcher wir zwei Entwürfe vor kurzen; »ütgctcilt haben. Nachdem am ersten Tage die allgemeine und sodann die Einzel-Beratung bis zu Z 3 erledigt war, wurde zunächst von einer weiteren Erörterung des Gegen standes abgesehen, der Entwurf und die cingcgangenen Aendcrungsvor- schläge vielmehr der im Vorjahre gewählten und verstärkten Kommission zur sofortigen weiteren Durchberatung übergeben mit der Verpflichtung zur Berichterstattung am folgenden Tage. Namens derselben nahm Herr Devrieut (Berlin) am nächsten Verhandlungstage das Wort und erklärte, daß es sich die Mitglieder der Kommission angelegen sein ließen, sowohl den ursprünglichen Entwurf, wie auch die cingcbrachlcn Abänderungsvorschläge einer nochmaligen ein gehenden Prüfung zu unterziehen, und könne er dementsprechend versichern, daß alle Einwendungen sür und gegen die Vorlage in sachliche Erwägung gezogen worden seien. Die Kommission stimme im Prinzip den; Vorschlag zu, die Bezeichnung -Grundordnung- fallen zu lassen und dafür zu setzen: -Verkehrs-Ordnung für den Deutschen Kolportage- Buchhandel«. Referent verlas sodann den Entwurf, wie er nunmehr nach den Beschlüssen der Kommission endgiltig festgesetzt ist, und empfahl
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