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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880709
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3442 Nichtamtlicker Teil. 156, 9. Juli 1888. elehrter Gesellschaften gehören, nicht nur für sich einzeln, sondern auch ei den Titeln dieser Sammelwerke aufgesührt sind, wodurch die Haupt- summc sich noch vermindert. Von der Liblio^rapllis nationale, Iliotioimairo äss eerivains beides et eatalo^us cls Isurs pnlllications, 1830—1880, einem leider etwas langsam voranschreitenden Werke, ist vor kurzem lome 2. tnso. I. aus gegeben worden, das von Eau bis Galesloot geht. Besonders erwähnens werte umfangreiche Artikel dieses Fascikels sind Fötis und Gachard, denn von jenem, dem berühmten 1871 verstorbenen Musikschriststeller, finden sich 87 Werke und Zeitschristenaufsätze, von diesem, dem nicht minder angesehenen, 1885 verstorbenen Geschichtsforscher, 225 verzeichnet, ungerechnet neue Auflagen und Sachen, an denen die Genannten nur Mitarbeiter gewesen. Vermischtes. Nachtrag zum Mitglicderverzcichnis des schweizerischen Buchhändler-Vereins (vergl. Bbl. Nr. 146s: llnivcrsitätsbuchhandlung K. Klemm (früher Rudolphi L Klemm) in Zürich. Gedenktag — Die A. Brauerschc Königliche Hofmusikalien- und Kunsthandlung in Dresden feierte am 1. Juli den Gedenktag ihres fünf zigjährigen Bestehens. Das Geschäft wurde am 1. Juli 1838 von Gustav Rotter be gründet und am 1. April 1847 unter mißlichen Verhältnissen während der Revolutionszeit von Friedrich Adolf Brauer übernommen und bis zum 1. Juni 1880 sortgeführt. Von da ab ist der König!. Hof musikalienhändler Franz Plötner Besitzer des Geschäftes. Durch streng eingehaltene solide Grundsätze der Besitzer hat sich das Geschäft, nament lich durch seine vortrefflich eingerichtete Musikalienleihanstalt, zu einem der ersten dieser Branche in Dresden emporgeschwungen. Der mit der Firma verbundene Verlag hat sich unter dem derzeitigen Besitzer beinahe verdoppelt. Noch ist zu bemerken, daß sich das Geschäft fünfzig Jahre in ein und demselben Geschästslokale, Hauptstraße 2, befindet. (Dresd. Journal.) Zum Verlagsrecht. — Der -Frankfurter Zeitung» berichtet man aus München vom 3. d. M : Am 30. Juni 1882 schloß der Maler Robert Beyschlag mit dem Kunsthändler Theodor König einen Vertrag, wonach er König aus schließlich das Recht des Bemalens von Photographieen seiner Bilder, soweit sie erschienen oder noch erscheinen würden, übertrug. Vor einiger Zeit nun fertigte Beyschlag für Herrn Adolf Ackermann hier einen Cyklus von Pastellbildern „Frauenlob" und einen anderen „Liebes Volk". Ackermann, der das Verlagsrecht der Bilder ohne Einschränkung er worben, ließ dieselben durch Lichtdruck vervielfältigen und verbreiten. König klagte darauf wegen Vertragsverletzung, wurde aber abgewiesen, da das Gericht die Ansicht aussprach, Beyschlag habe nur das Ileber- malungc recht für Photographi.en seiner Oelgemälde, nicht seiner Pastell bilder abgetreten. Das Oberlandcsgericht als Berufungsinstanz erließ Beweisbeschluß dahin, ob im allgemeinen bei Uebertragung des Rechtes auf Vervielfältigung auch Lichtdruck - inbegriffen sei. Die Sachverständigen Hanfstängl, Bruckmann, von Schmadell erklärten Photographie und Lichtdruck für vollkommen identisch und bejahten die Frage; die Sach verständigen Oldenbourg und Ackermann waren entgegengesetzter Ansicht. Auch die Künstler pflichteten den ersteren nicht bei. Somit konnte das Oberlandesgericht die Frage prinzipiell nicht entscheiden und schob Beyschlag den Eid zu, ob er das an König übertragene Verviel- sältigungsrecht nur aus Oelbilder bezogen wissen wollte. Schwöre er den Eid, so sei König abzuweisen Zukünftige Verträge werden infolge dessen nach der oben bewährten Seite hin vorsichtiger abgefaßt werden müssen. Redaktionslchrlingc. — Dem New-Dorker „Oritie" entnehmen wir, daß an der Cornell-Ilniversität im nächsten Semester eine Ab teilung für Journalistik eröffnet werden soll, und zwar unter Leitung des Prof. Brainard Smith, der seinerzeit selber Journalist war. Prof. Smith wird vor älteren und jüngeren Journalisten und Postbeamten Vorlesungen Hallen über die mit Herausgabe einer Zeitung in großen Städten verbundene Arbeit. Er wird ferner den Leiter eines nach Art der Preßleitung einer Tageszeitung gebildeten Stabes von Studenten machen und Anweisung erteilen, wie Beiträge für Zeitungen zu bearbeiten, zu verkürzen, zum Druck vorznbereiten, mit passenden Ilcberschristcn zu versehen sind u. s. w. Ein Buch aus Seide. — In der »Wochenschrift für Spinnerei und Weberei finden wir folgende Mitteilung: Ein Buch aus Seide, dessen Text nicht gedruckt, sondern gewebt ist, wird jetzt von dem Buchhändler Roux zu Lyon in 25 Lieferungen zu je 10 Fr. herausgcgcbcn und 15 davon sind bereits erschienen. Jede derselben enthält aber nur zwei Blatt, sodaß das ganze Buch aus nur 50 Blättern bestehen wird, welche den Gottesdienst der heiligen Messe, sowie Gebete enthalten. Das Blatt ist mit einer eigens entworfenen Einfassung im mittelalterlichen Stile eingcrahml und die Tcxtfchrift ist gotisch; alles aber, Einfassungen wie Schrift, ist in schwarzer Seiden weberei auf weißer Seide ausgcführt. Bnchhändlerischc Jubiläen. — Die Redaktion ist ermächtigt auf eine bezügliche Anfrage zu erwidern, daß ein prinzipieller Beschluß des Börscnvercius-Vorstandes vorliegt, laut dessen im allgemeinen folgende Jubiläen von Vercinsgenvsscn zu einer Beglückwünschung Anlaß geben: Fünfzigjährige Selbständigkeit, fünfzigjähriges Firmabestchcn, wenn das Geschäft während dieser Zeit in der Familie geblieben ist, und 100jähriges, 150jähriges re. Firmabestchen ohne diese Einschränkung. Berichtigung. — In dem Artikel-George Routledge» in Nr. 152 (S. 3366. Sp. 2. Z. 16 v. u.) wolle die Angabe 925 in 125 ^ ge fälligst berichtigt werden. A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des BiirsenvereinS, sowie von dein vom Vorstand des Bürsenvereius anerkannten Vereinen und Korporationen werden für die dretgespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 10 Pf., alle übrigen mit 20 Pf. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen, Auszug aus dem Handelsregister. f35696j Die Berlagsanstall und Druckerei A. G. (vorm. I. F. Richter) in Hamburg hat die an Felix Heinrich Benary erteilte Befugnis zur Zeichnung der Firma der Gesellschaft pro prooura in Gemeinschaft mit einem Mitglieds des den Vorstand der Gesellschaft bildenden Ler- waltungsrates aufgehoben. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s35697s Kottbus. 1. Juli 1888. x. ?. Hierdurch erlaube ich mir. Ihnen die er gebene Mitteilung zu machen, daß ich die 1859 gegründete, in meinem Besitz befindliche Buchhandlung mit dem heutigen Tage ohne Aktiva und Passiva an die Herren Paul Kittel und HugoCarlson abgetreten habe, welche fortan Kittet <L GcrrLson vormals Albert Heine's Buch-, Kunst- uud Musikalienhandlung firmieren werden. Ich führe die Herren Kittel und Carlson in den Kreis der Kollegen ein in der Ueberzeugung, daß dieselben, erfüllt von soliden Grundsätzen, das Ansehen des von mir mit ganzer Hingebung seit 29 Jahren geleiteten Geschäfts auch ferner zu erhalten bestrebt sein werden. Meine Herren Nachfolger übernehmen, Ihre Genehmigung vorausgesetzt, die Ostermesse 1888 gestellten Disponenden sowie alle bis zum heutigen Tage in Rechnung 1888 erfolgten Sendungen, und werden Ostermesse 1889 ordnungsmäßig über dieselben abrechnen. Indem ich dem verchrlichen Verlagsbuch handel für das mir in so reichem Maße entgegen gebrachte Vertrauen meinen besten Dank aus spreche. bitte ich dasselbe auch meinen Herren Nachfolgern zu teil werden zu lassen. Den Herren K. F. Koehier und Georg Winckelmann sage auch an dieser Stelle für die prompte Besorgung meiner Kommissionen besten Dank Hochachtungsvoll ergebenst Albert Heine. Kottbus, I. Juli 1888. ?. ?. Bezugnehmend auf vorstehende Mitteilung beehren wir nns, Ihnen ergebenst anzuzeigen, daß wir mit heutigem Tage die seit dem Jahre 1859 am hiesigen Platze bestehende Buch- und Kunsthandlung ohne Aktiva und Passiva von Herrn Albert Heine käuflich erworben haben und für unsere eigene Rechnung unter der Firma Kittet L Gcrrtson vormals Albert Heiue's Buch-, Kuust- und Musikalienhandlung fortführen werden Mit Hilfe der während unserer langjährigen buchhändlerischen Thätigkeit in den geachteten Häusern: Schnuphase'sche Hofbuchhandlung
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