4866 Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Künft. ersch. Bücher. — Angebotene Bücher. ^ 108, 11. Mai 1907. Ott. XlldI2I-l.OLlM V68l^.Q Idl KLÜdl. llncke ^lai wird in meinem Verlags in vornebmsr Ausstattung srsckeinsn: Lrigadekommandant unci Instruktor I. Klasse cisr 8cbwsirer Infanterie. V0!Vl KU88I8LI-l-^?^I8ei-lM Kk^OL. Lr8ter Teil in r-wei Länäen. Osx.-Oktav. i l'extbsnä rnit 2 Lüir^en unä i Kartenbanä rnil i; Karten nnci Lkirren. Preis- Oekektel >1. i2.zo; Aebunäen >1. iz.—. ver Verfasser Kat als Abgeordneter der Sckweirer Legierung dem oslaslaliscken Kriege auf japaniscker Seite beigewoknt. Kr war der ^rmee Kurokl rugeteilt. Der erste l'ell seines IVerkes umfasst die Kreignisse vom Leginn des Krieges dis nack der Scklackt von Kiao^ang. Kr erräklt in anscdaulicker IVeise seine persönlicden Seodacktungen und Krlebnisse unci bietet, gestütrt darauf sowie auk reickes diackricktenmaterial, die disloriscke varstellung unci tcritiscke Learbeitung der Legebenkelten. Die Karten und Lkirren sind von der sckweireriscken Abteilung für Kandestopograpkie sorgfältig und sckön ausgefükrt. ver rwelte 'I'eit des IVsrkes wird im Lerdst ersckeinen. Ick bitte, dem Lucke, das ru den wertvollsten Publikationen über den Krieg 2U räklen sein wird, besondere Aufmerksamkeit ru sckenken und den Ledarf verlangen ru wollen. In den nächsten Tagen gelangt zur Versendung: Aa; bringt da; kxerrier-keglement kür die felüsrlillerle i-s? Ken«? Von Leutnant im 4. Badischen Feldartillerie-Negiment Nr. 66, kommandiert zurjKriegsakademie. Preis 80 Pf. ord., 60 Pf. netto. Die Schrift behandelt in übersichtlicher Fassung die Unterschiede Mischen Sem bisherigen kxerrier-begiement unü Sem neuen vom ro. MSrr 1007. Im Hinblick auf die Bedeutung der mannigfachen Änderungen wird es jedem Offizier von Wert sein, in bündiger Form einen Vergleich zwischen beiden Vorschriften zu erhalten, der alle wesentlichen Punkte her vorhebt. Namentlich werden auch die Reserve-Offiziere und Einjahrig-Freiwilligen der Feldartillerie als- Käufer dieses praktischen Wegweisers in Betracht kommen. SeiM 8VV. 68. k. 5. Mittler § Zobn.