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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1883
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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büßen, auch wenn sein Concurrent die Waare billiger abgibt; er kann sich mit Recht auf die gute Qualität seiner Artikel berufen, der Buchhändler niemals; dieser muß sich sogar den Vorwurf der Unreellität gefallen lassen, wenn er die Bücher nicht zum gleichen Preis verkauft, wie der Concurrent. Um dem Uebel Einhalt zu thun, hat man versucht, eine Grenze zu finden, über welche hinaus der Rabatt unstatthaft sein soll. So löblich der Schritt war, so hat er doch leider vielfach dazu geführt, dem Rabatt einen gewissen Stempel der Legitimität aufzudrücken. Meine Herren! Gelingt es, den Rabatt zu begrenzen, so muß es auch gelingen, ihn ganz zu beseitigen; es ist besser und jedenfalls sicherer, einen Feind durch Abschlagen des Kopfes unschädlich zu machen, als ihn im Gefängniß frei herumlaufen zu lassen. / Schluß folgt. Rechtsfälle. Aus Berlin berichtet die Voss. Ztg.: „Wegen Veranlassung des unbefugten Nachdrucks der von der Generalverwaltung der königl. Museen im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung herausgegebenen »Beschreibung der pergamenischen Bildwerke« hatte sich kürzlich der Schriftsteller Kirbis-Wellnau vor der ersten Strafkammer hiesigen Landgerichts l. zu verantworten. Der Buch händler Knopf, Hausvoigteiplatz 7, bestellte im Herbst v. I. eine Be schreibung der im Museum stattfindenden Ausstellung der perga menischen Bildwerke und zahlte für das ihm daraufhin abgelieferte Manuscript eines Druckbogens ein Honorar von zehnMark. Es stellte sich bald nachher heraus, daß die Arbeit des Angeklagten, abgesehen von einer eigenen Einleitung, lediglich aus einer Kürzung der amtlichen Beschreibung unter wörtlicher Wiedergabe von 1700 Druckzeilen derselben besteht, also ein Nachdruck war. Der literarische Sach verständigenverein hält die Angaben des Angeklagten, von dem nur in einem 1876 erschienenen Kataloge eine Schrift unter dem Titel „Richard Trommelfell, ein literarisches Zukunfts-Schnadahüpfl" bekannt geworden sei, daß er das qu. Werk auf Grund seiner Notizen verfaßt habe, für absolut ausgeschlossen, da die Anwendung der gleichen auf einer künstlerischen Ausbildung beruhenden Ausdrücke durch den Angeklagten unmöglich sei. Der Angeklagte versichert auch im Termin noch, daß er bei der Besichtigung der Bildwerke die amtliche Beschreibung zwar zur Hand gehabt, bei seiner Arbeit aber nicht benutzt habe. Eine Vergleichung der einzelnen Stellen in beiden Werken ergibt die Benutzung aber zur Evidenz, so daß der Staatsanwalt die Schuldfrage für zweifellos hält und 50 Mk. event. 5 Tage Haft beantragt. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu dieser Strafe und beschloß zugleich, die vorfindlichen Exemplare einzuziehen." Miscellen. An den deutschen Buchhandel. — Den vielen geehrten Collegen, die sich über meine nicht ohne Mühe gearbeiteten Artikel der Sunderland- und Hamilton-Bibliotheken so freundlich und theilnehmend geäußert haben, kann ich nicht umhin meinen besten Dank auszusprechen. Nächst der mit Liebe ausgesührten Arbeit ist die Anerkennung immer der schönste Lohn. Es ist dies besonders heutzutage befriedigend, denn es zeigt, daß nach vielen Seiten hin der alte gebildete Geist in unserem Berufe noch fortlebt. — Es bleibt jedoch zu bedauern, daß der Buchhandel für die literarischen Arbeiten seiner Genossen, für den Austausch seiner Studien, welche namentlich den jüngeren Buchhändlern zu großem Nutzen werden könnten, kein Organ besitzt, wie das einst von Heinrich Pfeil heraus gegebene „Archiv für Buchhändler" (1868) und später das „Magazin für den deutschen Buchhandel" (1874—76). Der Börsenvorstand beklagt sich, daß er für seine „Publikationen" keine Mittheilungen erhalten kann; — kein Wunder bei der Beschränkt heit des Gegenstandes. Wäre es nicht wünschenswerth, daß das alte „Archiv" jetzt abgeschlossen und nun eine „Neue Folge" er schiene, die sich das Pseil'sche Archiv zu seiner Richtschnur nähme? Gewiß würden nicht nur viele Artikel eingehen, sondern auch solche Zuschriften, die das Interesse des Buchhändlers in Anspruch nehmen würden; es ist voraussichtlich, daß das neue „Archiv" eine wahre Quelle der Bildung für den ganzen Buchhandel werden würde, während die Artikel des jetzigen „Archivs" doch nur Interesse für einen kleinen Leserkreis darbieten. Neben dem Börsenblatte, welches mehr für geschäftliche Mittheilungen bestimmt ist, dürfte ein solches „Archiv" sich unter unseren Standesgenossen eines großen Absatzes erfreuen und ein wahrer Segen werden. Es ist sehr schwer, das richtige Material für die Bildung des Buchhändlers zu erlangen, weil die historischen Interessen in so weiter Ausdeh nung liegen; dies aberließe sich im „Archiv" zugänglich concentriren. — Ich lege deshalb diesen Wunsch dem Börsenvorstande in erster Instanz zur ernsten Berücksichtigung vor, dann aber denjenigen Herren Collegen, die in Leipzig bei den Meßversammlungen sich der Rede erfreuen. London, Juli 1883. Franz Thimm. Ein neuer Modus, Geschäfte zu machen! — Vor einigen Wochen suchte ein angeblich in Gießen wohnender Abonnentensammler auf Brockhaus' Lexikon dadurch Geschäfte zu machen, daß er angab, ihm sei der Alleindebit dieses Lexikons für das Großherzogthum Hessen übertragen und daß die am Orte befindliche Sortimentsbuchhandlung nicht im Stande sei, dasselbe zu liefern, wodurch er denn auch wirklich Resultate er zielte. Da sich dieser Herr voraussichtlich auch an anderen Orten dieser infamen Lüge bedienen wird und dadurch die Sortimenter nicht unbedeutend schädigt, so wäre es uns angenehm zu wissen, ob nicht einer oder der andere unserer Herren Collegen das gleiche Manoeuvre in Erfahrung gebracht hat. Der Name dieses Schwindlers ist uns leider nicht bekannt; sonst würden wir denselben zu Nutz und Frommen des Buchhandels ver öffentlichen. Bensheim, im Juni 1883. Lehrmittelanstalt I. Ehrhard L Co. Personalnachrichten. Herrn Stadtrath Leo Woerl in Würzburg wurde vom Kaiser von Oesterreich das Ritterkreuz des Franz-Josefs-Ordens verliehen als Anerkennung für seine erfolgreichen Bemühungen und Verdienste auf dem Gebiete der Reisebücherliteratur. äs- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch- druckerkuust — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt
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