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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900402
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189004023
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900402
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1810 Amtlicher Teil ^ 76. 2. April 1890 Amtlicher Teil. 1. Bekanntmachungen des Vorstandes und der sonstigen Organe des Börsendcreins. 2. Bekanntmachungen des Unterstützungsvereins der Deutschen Buchhändler und Buchhandlungsgehülfen. sowie des Allge meinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbands; Wieder holungen derselben Anzeige bedürfen der Genehmigung des Ausschusses. 3. Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten (nach dem Alphabet der Verleger geordnet): a) des deutsche» Buch- und Landkartcnhandels (täglich); b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich); o) des deutschen Musikalienhandels (in der Regel zweiwöchent lich). 4. Verzeichnis der künftig erscheinende» Neuigkeiten, welche in der betreffenden Nummer zum erstenmale angekündigt sind. 5. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 6. Eintragungen zum Schutze wider Nachdruck: a) Bekanntmachungen des Rates der Stadt Leipzig über Eintragungen in der Bücherrolle, gemäß den Gesetzen vom II. Juni 1870 und 9. Januar 1876; b) Einzeichnungen in das Archiv des Vereins der deutschen Musikalienhändler. 7. Verbote von Büchern re. 8. Monatlich ein Verzeichnis der Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Buchhandels (in alphabetischer Folge). 9. Halbmonatlich eine auf farbigem Papier gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Beilage durch Anzeige im Börsenblatt zurückvcrlangtcn Neuigkeiten unter Angabe von Verleger, Format, Laden- und Nettopreis, soweit diese An gaben in der betreffenden Anzeige des Verlegers enthalten sind. U. Nichtamtlicher Teil. 1. Berichte über Versammlungen und Beschlüsse buchhänd- lerischcr Vereine, soweit sie für weitere Kreise von Be deutung sind. 2. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 3. Verzeichnis von im Ausland erschienenen Uebersetzungen deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und thunlichster Angabe des Verlegers der deutschen Ursprungswerke. 4. Verzeichnis der nen erschienenen oder neu aufgelegten Verlags und Antiguariatskataloge sowie deren Nachträge, ferner von Einzelvcrzeichnissen und Verlagsberichten, soweit dieselben der Redaktion cingesandt worden sind. 5. Aufsätze und Mitteilungen aus dem buchhändlerischen Ge schäftsleben, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzeskunde, dem Buch- und Druckgewerbe, sowie über die den Buchhandel berührenden bedeutenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse. 6. Personalnachrichten. 7. Sprechsaal. 0. Anzeigeblatt. 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. 3. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen, Gesuche: u) Gcschäftseröfsnungen, Vollmachtserteilungen, Firmen- und Teilhaber-Aenderungen, Besitzwechsel; d) Kommissions-Wechsel und -Uebernahme, Uebernahme der Auslieferung; e) Verkaufs- und Teilhaber-Anträge; ck) Kauf- und Teilhaber-Gesuche; 4. Fertige Bücher. 5. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebotene Bücher. 7. Gesuchte Bücher. 8. Zurückverlangte Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrlingsstellen: a) angebotene Stellen; b) gesuchte Stellen; o) besetzte Stellen. 10. Vermischte Anzeigen, den Buchhandel und seine Hilfszweige betreffend. I I. Familiennachrichten. Z 3 Verlag. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ist Eigen tum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Derselbe übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: „Geschäfts stelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig", unter Hinzufügung des Namens des jeweiligen Geschäftsführers. 8 4. Bezugsbedingungen. Das Börsenblatt erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Es wird nur auf Verlangen versandt. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu richten. - Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginn des 2., 3. oder 4. Vierteljahres bis zum Jahresschluß. Die Mitglieder des Börsenvereins erhalten je ein Exemplar ür den Jahrespreis von zehn Mark, jedes weitere Exemplar für ünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nicht- buchhändlcrn nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereiu beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen (§ 4, Abs. 6 der Satzungen). Buchhändler, welche dem Börsenverein nicht angehören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes zum Jahrespreise von fünfzehn Mark erhalten; doch geschieht die Verabfolgung mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, unter Rückzahlung des verhältnis mäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; anderweitige Gewährung von solchen unterliegt der Beschlußfassung des Ausschusses. Die Versendung erfolgt seiten der Geschäftsstelle vermittelst der Bestellanstalt der Buchhändler zu Leipzig oder unter Streifband durch die Post. Für Postverscndung sind außer den Portoauslageu jährlich fünf Mark zu entrichten. 8 5. Anzeigebedingungcn. Der Anzeigepreis beträgt für die dreigespaltene Petitzelle oder deren Raum für Mitglieder des Börsenvereins, sowie für nach 8 13 der Satzungen anerkannte buchhändlerische Vereine 10 Pfennige; für Nichtmitglieder aus dem Kreise der Buchhändler 20 Pfennige; für Nichtbuchhändler 30 Pfennige. Bekanntmachungen der in 8 2, 2 genannten Unter- stützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; unbe rechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge nehmigung des Ausschusses. Anzeigen sind an die Geschäftsstelle zu richten; bis 10 Uhr vormittags daselbst eingehende Anzeigen kommen in der Regel in der am nächsten Tage erscheinenden Nummer zum Abdruck. Anzeigen, welche dem Zwecke und Plane des Börsenblattes widersprechen, sind von der Aufnahme auszuschließen. Anzeigen über fertige und künftig erscheinende Bücher, sowie die Vermischten Anzeigen dürfen mehrspaltig, alle übrigen An zeigen jedoch nur einspaltig gesetzt werden. Die Berechnung erfolgt gegen bar. Beilagen werden nicht angenommen. 8 6. Bedingungen für schriftstellerische Einsendungen. Die von der Redaktion veranlaßteu oder unter der Be dingung der Bezahlung angenommenen Aufsätze werden von der
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