Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900430
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189004305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900430
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-04
- Tag1890-04-30
- Monat1890-04
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
98, 3 0. April 1890. Nichtamtlicher Teil. 2337 Paul Hennig in Bkril». In llerliv ra Huuso. 10. ?4utl. H. Vocscher'S HofbuchhanLluug »Karl Klausen» in Turin. Seite LSI« ! ^wivis, Lämoittlo äe, kolvullso ä'an Hluestro ilittillcrm» Lrvle» in Leivjia. 234? >VoI1'8 ineäicmisdies Vmlsmeeuw (k1eil4vis8euscbs.tt inlil. Ilneibeil- Icuuäe). Ho. 1. llanä IV (1887-90). I LalliS'schrr Verlag in Berit». Blcr-Zcltung. Bernhard Tauchnil» in Lelvzig. Ilitll lluine, Ibs LooämLu. Seite 234« LS4S Nichtamtlicher Teil. Zur Ordnung des Verlagsrechts. Der Antrag des Herrn Robert Voigtländer auf Schaffung einer Verlagsordnnng hat auch außerhalb des Buchhandels mannig fache Beachtung gesunden und namentlich in Schriftstellerkreisen Aufsehen erregl. Der Antrag wird nun in Nr. 17 der »Deutschen Presse«, des Organs des Dcnlfchen Schriflstellcrverbandes, im Wortlaut abgcdrnckt. Der geschäftsführende Ausschuß des Schriststellerverbandcs, gez. Robert Schweichel, bemerkt dazu, der Abdruck geschehe um so bereitwilliger, »als es die Wichtigkeit des Gegenstandes erheischt, daß die deutschen Schriftsteller, insbesondere der Deutsche Schriftsteller-Verband zu dem Anträge Stellung nehmen. Der geschäftssührcnde Ausschuß des Deutschen Schrift steller-Verbandes pflichtet den Gründen, aus denen der Herr Antragsteller den Erlaß einer Verlagsordnuug für dringend geboten erachtet, um so rückhaltsloser bei, als die selben mit denen übereinstimmcn, welche auf der allgemeinen Versammlung des Verbandes zu München entwickelt und in dem Gesuch an den Reichskanzler ausgesprochen wurden. Ein eben so großes Bedenken hegt er aber gegen den Weg, auf dem Herr Robert Voigtländer den Entwurf einer Verlagsordnung herzustelleu hofft. Bei der außer ordentlichen Wichtigkeit, welche die Ordnung des Ver lagsrechtes nicht nur für den Buchhändler, sondern auch sür den Schriftsteller hat, wäre es höchst beklagenswert, wenn durch Mißgriffe aus der einen oder andern Seite ein für beide Teile gleich erfreuliches Ergebnis verhindert würde. Um dem vorzubeugeu, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das Verlagsrecht auf dem Vertrage zweier gleichberech tigten Parteien beruht- des Schriftstellers und des Buch händlers. Der geschäftsführende Ausschuß ist daher der Ansicht, daß beide Parteien mit gleicher Berech tigung zur Beratung des Entwurfes zusammentreten müßten und es nicht genüge, wenn der Börsenverein ihm geeignet scheinende Persönlichkeiten aus den Reihen der Schriftsteller zu den Beratungen hiuzuzicht. Die deutschen Schriftsteller können solche Personen, sie seien auch wer sie seien, nicht als ihre Bevollmächtigten betrachten. Es würde von vornherein Mißtraue» und Unzufriedenheit erregt werden, während nur die Einigkeit beider Teile das Werk zu fördern vermag, und eine ans solche Weise zu stände gekommene Verlagsordnnng der moralischen Stütze entbehren, der sie zur ersprießlichen Wirkung nicht ent- raten kann. Aus diesen Gründe» hält cs der geschästs- führende Ausschuß sür unerläßlich, daß die Schrift steller selbst ihre Vertreter sür die gemeinsame Beratung mit den Buchhändlern wählen. Es ist dieses ein Verlangcn der Billigkeit wie der Gerechtigkeit. Nur solche Vertreter werden das Vertrauen ihrer Berufs- gcuossen besitzen.« Es ist gewiß ein deutliches Zeichen sür die Notwendigkeit der angeregten Ordnung des Verlagsrechts, daß die Vertretung des größten deutschen Schriftstellervereins sich so rückhaltlos der sachlichen Begründung des Antrages anschließt. Sollte in der That es möglich sein, mit der Vertretung der Autoren zu einer beiderseits anerkannten Verlagsordnung zu gelangen, so käme die so erzielte Kodifikation des Verlagsrechts der gesetzlichen Regelung schon wesentlich näher. Obgleich nun der Voigtländerschc Antrag die Mitwirkung schriftstellerischer Sachverständiger Vorsicht, so schlösse doch das Eingehen auf den vom Schriftstellerverband ausgesprochenen Wunsch ans gleichberechtigte Mitwirkung eine Erweiterung des An trages in sich, über welche die Hauptversammlung bcz. der von ihr niedergesetzte Ausschuß zu befinden haben wird. Auszug aus dem Protokoll der zweiten ordentlichen Vereinsversammlung des Kieislicreiils der mittclrhcinischcn Musikalienhändler am 20. April 1890 in der Stadthalle zu Mainz. Anwesend: die Herren Carl Andro - Offenbach a/M.; Ernst Challier-Gießen; F. v. Kittlitz und Or. L. Strecker in Firma B. Schotl's Söhne-Mainz; Ed. Wagner und Hch. Wolfs-Wiesbaden; Aug. Hegar in Firma C. A. Andro; Ad. Stamm in Firma Th. Henkel's Musikalienhandlung, August Stcyl, Albert Thomas und Maximilian Wolss- Fraukfurt a,Mm,i. Vertreten und entschuldigt: die Herren M. Bölling und Georg Thies-Darmstadt; B. Firnberg-Frankfurt a/M.; Ge brüder Schellenberg-Wiesbadeu. Unentschuldigt ausgeblieben: 4 Mitglieder. Tagesordnung: a) Berich t über das abgelaufene Vereinsjahr. b) Kasseu-Bericht. c) Antrag des Vorstandes: Anschluß an die Verkehrsordnung des Vereins der deutschen Musikalienhändler. ä) Antrag des Herrn Ernst Challier in Gießen, betr. Abänderung des Z 2 der Statuten. o) Neuwahl des Vorstandes. 1) Ausstellung einer schwarzen Liste auf Grund geschäftlicher Erfahrungen. Der Vorsitzende Herr Carl Andrö erösfnete die Sitzung um -l'/z Uhr und begrüßte die Anwesenden, indem er zu gleich »ach Feststellung der Liste der Erschienene» und Ver tretenen gegen die unentschuldigt Ansgebliebenen die nach Z 13 der Statuten vorgeschriebene Strafe von je 5 ^ bei der Ver sammlung beantragte. Dem Anträge des Herrn Vorsitzenden wurde allseitige Zustimmung zu teil und der Schatzmeister an gewiesen, die Strafbeträge einzuziehen. Nachdem Herr Andrö konstatiert hatte, daß das abgelaufene Vereiusjahr einerseits den Mitgliedern des Kreisvereins infolge der eiugeführten Einschränkungen des Kundenrabatts einen in erfreulicher Weise vermehrten Gewinn gebracht habe, anderseits aber glücklicherweise von keiner dem Kreisverein angehörenden Firma Zuwiderhandlungen gegen die beschlossenen Verkaufsnormen zur Anzeige gebracht worden seien, erteilte er das Wort zur Verlesung des Protokolls über die erste Verein-Versammlung am 13. Januar 1889 in Frankfurt a/M. dem Schriftführer Herrn August Steyl. Die Versammlung hatte gegen dieses Protokoll nichts einzuwenden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder