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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1890
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- Deutsch
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Zur Berichterstattung über die Kassenverhältnisse des Kreis vereins erhielt sodann Herr Adolf Stamm das Wort. Aus den Ausführungen des Herrn Schatzmeisters ging hervor, daß erfreulicherweise die Kasse nicht nötig haben würde, einen außer ordentlichen Beitrag zu den ziemlich erheblichen Gründnngskostc» zu erheben, sondern die vorhandenen und »och eingehenden ordentlichen Beiträge zur Deckung der Ausgaben hinreichen würden. Die Versammlung erteilte sodann dem Herrn Schatz meister Decharge. - Herr Andrä beantragte darauf namens des Vorstandes Anschluß an den Entwurf der Verkehrsordnung und der Rechts bräuche des Vereins der deutschen Musikalienhändler, wie solcher in der Hauptversammlung dieses Vereins zu Leipzig am 21. Mai 1889 beschlossen wnrde. Die Versammlung erklärte sich hiermit nach der durch Herrn Stehl gegebenen Darlegung der angestrebte» einheitlichen Grundsätze einverstanden. Zur Begründung seines Antrages erhielt hierauf Herr Ernst Challier-Gießen das Wort. Herr Challier wünscht, daß alle Musikalienhändler des Kreises, bezw. alle mit Musi- kalicn im Nebenfach handelnden Buchhändler dem Verein bei Androhung sonstigen Verkehrs-Ausschlusses bcitreten müßten, um hierdurch Kontraventionen gegen die vom Verein beschlossenen Verkaufs-Normen leichter kontrollierbar und strafbar zu machen. Nach lebhafter Debatte hierüber, an der sich die Herren Stetst, vr. Strecker, Andre und v. Kittlitz beteiligten, zog Herr Challier seinen Antrag zurück, nachdem zur Vermeidung dieser Statuten- Aendernng, die schwerlich die Billigung des Leipziger Vereins der deutschen Musikalienhändler finden würde, der Herr Vor sitzende vorgeschlagen halte, in allen Kontraventionsfällen, die zur Kenntnis des Vereins gelangen, die betreffenden außerhalb des Vereins stehenden Firmen zur ferneren gewissenhaften Ein haltung der beschlossenen Verkaufs-Normen vermittelst einge schriebenen Brieses anfznfordern und im Falle der Nichtbeachtung geeignete weitere Maßregeln bei den befreundeten Verlagshand- lnngen zu beantragen. Nachdem noch Herr Challier dem Kreisverein zu erwäge» anheim gestellt hatte, ob eS nicht empfehlenswert sein würde, die Leipziger Händler anfznfordern, auch beim Bezug von mehr als 50 einzelnen Stimmen eines Werkes oder 100 Texten von der Gewährung eines höheren Rabattes als 33 auf die Ordinär- Artikcl abznstehcn, und dieser Vorschlag allgemeine Zustimmung gefunden hatte, ging die Versammlung zur Neuwahl des Vor standes über. Herr Vr. Strecker beantragte unter Vcrdanknng der bisherige» Thätigkeit des Vorstandes Wiederwahl durch Acclamation, welchem Antrag trotz allscitiger Zustimmung als slatntenwidrig nicht Folge gegeben werden konnte. Die sodann vorgenommenc geheime Wahl ergab die fast einstimmige Wieder wahl des bisherige» Vorstandes: der Herren Carl Andre, August Stehl, Adolf Stamm als Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister, und des Herrn F. v. Kittlitz als Ersatzmann Sämtliche Gewählte nahmen die Wahl dankend an. Der letzte Punkt der Tagesordnung: Aufstellung einer »schwarzen Liste« für die Vereinsmitglieder wurde sodann ein stimmig angenommen und seitens des Herrn Vorsitzenden die Mitglieder zu den nötigen Mitteilungen unter Angabe näherer Gründe, weshalb die einzelnen Persönlichkeiten auf die schwarze Liste zn setzen seien: ob als schlechte Zahler, Manifestanten, Chikaneure re., an den Schriftführer anfgefordert, um von dort aus diese Liste zusammcnzustcllen und von Zeit zu Zeit zur Kenntnis der Mitglieder zn bringen. Nachdem Herr Andre den Anwesenden für ihr Erscheine» gedankt hatte und die nächstjährige Versammlung nach Wiesbaden einzubernfcn beschlossen war, wnrde die Sitzung gegen 6 Uhr geschlossen. Vermischtes. Vom österreichischen Buchhandel. — Die dritte ordentliche Korporations-Versammlung der Wiener Buchhändler fand am gestrigen Dienstag den 29. d. M. statt. Aus dem in der »Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler-Korrespondenz» veröffentlichten Kassenbericht sind folgende Ziffern zu ersehen: Die Einnahmen der Korporation an Beiträgen, Eintrittsgeldern und Zinsen betrugen für 1889 1202 fl 15 kr, welchem Betrage eine an nähernd gleich hohe Ausgabe gegenübersteht. Für die Bestellanstalt ge langten 3664 fl. 95 kr. zur Einnahme, von welchen nach Abzug der Ausgaben ein Rest von 377 fl. 56 kr. als Gewinn auf Kassa-Konto übertragen wurde. Das letztere weist einen Vermögensstand von 3505 fl. 51 kr. auf. Aus dem Protokoll der Ausschußsitzung der Wiener Korporation vom 23. d. M. entnehmen wir nach dem genannten amtlichen Blatte folgende für weitere Kreise interessante Stellen: -In Veranlassung einer Zuschrift der Buchdrucker-Genossenschaft bezüglich Beratungen über Revision des Preßzesetzcs, welcher Gegen stand auch bereits einem Komitee des österreichisch-ungarischen Buch händler-Vereines vorliegt, werde» zur Verstärkung dieses Komitees als Mitglieder der Korporation die Herren Lech »er, Müller und Robitschck gewählt. Herr Artaria, welcher als Obmann dem elfteren Komitee angehört, wird gleich nach der Korporationsversamm lung die verschiedenen Delegierten zu einer konstituierenden Ver sammlung einladen.« »Das im Entwürfe vorliegende neue Ratengesctz gab zu den ernstesten Befürchtungen Anlaß. Herr Ko ne gen verlas die ein zelnen Paragraphen und legte hierbei dar. wie durch dieses Gesetz der Buchhandel förmlich geknickt werde. Ec beantragte die sofortige Veranlassung einer Petition an das Abgeordnetenhaus, worin um Nichteinbeziehung des Buchhandels ersucht wird. Man ist hiermit vollkommen einverstanden, und werden zur Durchführung der Herr Vorsteher der Korporation, ferner die Herren Konegen und Lechner, welchen sich noch nächstinteressierte Firmen und, laut Erklärung des letzteren Herrn als Vorsteher des österreichisch-ungarischen Buch händler-Vereines, auch dieser Verein anschließen werden, betraut.» lieber den in Rede stehenden Gesetzentwurf betr. Regelung des Warenverkaufs gegen Abzahlung wird der »Leipziger Zeitung» folgendes aus Wien geschrieben: »Schon seit längerer Zeit beschäftigte sich die österreichische Negie rung mit der Ausarbeitung von Bestimmungen zur strafrechtlichen Ahndung der Auswüchse der Abzahlungsgeschäfte. Seit dem Erlaß strasgesetzlicher Bestimmungen gegen den Geldwucher haben sich in Oesterreich die Abzahlungsgeschäfte außerordentlich vermehrt und betreiben zumeist einen Warenwucher, welcher schon viele kleine Leute ins Elend gestürzt hat. Hunderte von Agenten durchziehen das Land und verleiten den kleinen Mann oft mit Hilfe von Schwindel und Betrug zu Ankäufen von Waren auf Abzahlung mit erstaun lichem Erfolge. Grundlage des Geschäfts ist der Ratenbrief, welcher den Käufer rechtlos in die Hände des Verkäufers ausliefert. Es kommt zu gerichtlicher Klage und der Käufer verliert. Einzelne Wiener Raten händler reichen oft 100 bis 150 Klagen an einem Tage ein. Ern Wiener Ratengeschäft in Oelfarbenbilder» hat allein in einem Jahre über 1500 Klagen erhoben, und an manchen Gerichten machen die Klagen der Ratengeschäfte 50 bis 80 Proc. aller Bagatellklagen aus. Der neue österreichische Gesetzentwurf richtet sich gegen die schlimmsten Auswüchse des Ratengeschäftes. Nach dem österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche konnte ein Geschäft rückgängig gemacht werden, wenn der eine Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben, von diesem an dem gemeinen Wert erhalten hatte. , In den Natcnbriefen mußte auf diese Vergünstigung verzichtet werden, damit die Ratenhändler unbeschränkt hohe Preise stellen konnten. Dieser Verzicht ist nicht mehr statthaft. Es muß außer dem der Käufer eine Abschrift des Ratenbriefes erhalten: auch Wird demselben die Beweiskraft einer Urkunde genommen, so daß der Richter nach freiem Ermessen entscheiden kann. Ferner dürfen in Zu kunft die Ratengeschäfte nicht das zuständige Gericht bestimmen Hausierern ist die Vermittlung von Ratengeschäften untersagt» Am Schlüsse des Protokolls der Ausschußsitznng finden wir die nach folgende Mitteilung, welche vielfach Aufsehen erregen wird und, wie Wir gestehen, von uns mit aufrichtigem Bedauern gelesen Worden ist : «Hierdurch beehre ich mich mitzuteilen, daß ich mit heutigem Tage mein Amt als Vorsteher der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler niederlege. Ueber die Gründe, welche diesen Entschluß vorbereiteten und seine Durchführung verursachten, erteile ich den geehrten Mitgliedern der Corporation bereitwillig persönlich offene Auskunft. Ich danke für das außerordentliche Wohlwollen, welches mir in den zwei Jahren meiner Amtsführung allseitig zu teil geworden. Hochachtungsvoll Wien, am 23. April 1890. Eugen Marx.-
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