Eintrittskarten zur Hauptversammlung, Answcistartcn für Stimmstellvertrctnng, Stimmzettel für geheime Abstimmung nnd Wahlzettel sind >»öglichst am Tage vor der Hanptversammlung, Sonnabend den 3. Mai 1890. nachmittags von 3 — 5 Uhr (ev. Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschubzimmer, Eiugang nächst der Platostraßc, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellaustalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werde» alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag den 2. Mai 1890, nachmittags 3 Uhr, mittels bereits versandten Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhäudlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen nnd wo sie in Leipzig wohnen werde». Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend den 3. Mai 1890, vormittags 9 Uhr ab, in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhäudlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 5). Mai von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhüudlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (tz 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten ab rechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von derselben anzufcrtigenden Fremden verzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen nnd mit beglaubigter Unterschrift ausznstellen. Die Beglaubigung geschieht durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mitglieder des Börsenvereins. Die Vollmachten sind dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung und Abstempelung vorznlegen; ein Exemplar bleibt bei den Akten, das zweite wird dem Bevoll mächtigten zur Legitimation ausgehändigt. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, nnd nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, über welche der Vorstand Vereinsmaßregeln verhängt hat, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. BeUMeßzahlnngen sind nur im Reich nnd im Königreich Sachsen umlanffähige Scheine nnd Münzen zulässig. Als Meßzahlnngen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich de» 10. Mai 1890 geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Rcmittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 23. April 1890. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändlerzu Leipzig. Adolf Kröner. Or. Adolph Geibel. Franz Wagner. Bezüglich der während der Buchhändlermesse stattfindenden Ausstellung und der geselligen Vereinigungen w. erfolgten besondere Mitteilungen seitens der betreffende» Ausschüsse (vgl. Börsenbl. Nr. 63 u. 90).