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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1890
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- 1890-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1890
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- Deutsch
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2632 Nichtamtlicher Teil. 113, 19. Mai 1890. recht gegen Windscheid vom Reichs-Oberhaudelsgericht und Reichs gericht angenommen wird. IV. Eine weitere vom obigen unabhängige Frage ist die über den etwaigen Schadenersatz. Vermischtes. Vom Po st Wesen. — Bekanntmachung. Im Verkehr mit dem Deutschen Postamt in Konstantinopel können vom 15. Mai d. I. ab Gelder bis zum Meistbettagc von 860 ^ im Wege des Postäuflragcs unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bedingungen eingezogen werden. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Ueber das Nähere erteilen die Postanstaltcn Auskunft. Berlin V., den 2. Mai 1890. Reichs-Postamt, I. Abteilung. Sachse. Postpakctverkehr mit Rumänien. Die Gewichtsgrenze für Post pakete ist von 3 I-A aus 5 kA erweitert worden, während der bisherige Portosatz von 1 ^ 40 -) Unverändert geblieben ist. Ferner sind jetzt sperrige Postpakete, sowie Postpakete mit Wertangabe bis 400 ^ zur Versendung zugelassen. Vom 1. Juni ab kann außerdem auf Postpakete nach Rumänien Nachnahme bis 400 ^ entnommen werden. Postpaket - Verkehr mit Ungarn. Behufs richtiger Leitung und un verzögerter Beförderung der gewöhnlichen Paketsendungen nach Orten in Ungarn ist cs erforderlich, daß auf den zugehörigen Begleitadressen und in den Aufschriften der Pakete das Komitat angegeben werde, in welchem der Bestimmungsort gelegen ist. China. Von jetzt ab ist bei Postpaketen im Verkehr mit der deutschen Postagcntur in Shanghai auch bei der Beförderung über Italien (Brindisi) mittels der Reichspostdampfer Wertangabe zugelassen. Der Meistbetrag der Wertangabe wird für diesen Weg aus 800 ^ (1000 Frcs.) festgesetzt. Telegramm-Gebühren. Die am 15. Mai in Paris zusammengetretene internationale Telcgraphen-Konfcrcnz hat die Vorlage des Herrn Staats sekretär von Stephan erhalten, daß die noch immer vielgestaltigen und hohen europäischen Telcgrammgebühren auf zwei Sähe beschränkt werden: auf 12stz und 15 Cts. (10 und 13 H>. Eine Abrechnung soll über haupt nicht mehr stattfinden. Jede Verwaltung behält die von ihr ver einnahmten Gebühren. Nur Länder mit einem besonderen Transit-Verkehr, wie z. B. Belgien, erhalten eine Pauschal-Vergütung. Wechsclrecht. — Die Frankfurter Zeitung berichtet folgendes über die Abänderung der Wechselordnung im Staate New-Dork: Das Wechselrecht in den Vereinigten Staaten ist bekanntlich dem englischen fast durchweg konform. Für die Wechselzahlung sind drei Respekttage sdaz-s ok Arnos) eingeräumt. Die Zahlung braucht nicht am Verfalltag selbst, vielmehr erst am letzten Respekttag geleistet zu werden; der Protest ist ebenfalls am letzten Nespckttag zu erheben; fällt letzterer auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist zu zahlen rcsp. Protest zu erbeben am letzten Werktag vorher. Im Staate New-Dork ist nun durch ein Spczialgesetz vom 6 Mai 1887 abändernd bestimmt worden, daß der Sonnabend von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr Mitternacht als Feiertag gilt, und daß Wechsel, Checks u. s. w., die an einem Sonnabend zum Accept oder zur Zahlung vorzuzeigen sind, sonach vor 12 Uhr mittags zu präsentieren sind. Sollte jedoch Äccept oder Zahlung u. s. w. nicht vor 12 Uhr erfolgen, so kann der Protest an dem nächstfolgenden Werk tag noch giltig erhoben werden. Entscheidung des Reichsgerichts. — Das gemäß Z 98 der Reichs-Konkursordnung vom Gericht an einen Schuldner erlassene Ver äußerungsverbot enthält nach einen, Urteil des Reichsgerichts, III. Straf senats, vom 5. Dezember 1889 keine Beschlagnahme oder Verstrickung im Sinne des 8 137 des Strafgesetzbuchs. Eine Verletzung dieses Ver bots seitens des Schuldners ist demnach nicht als Arrestbruch zu be strafen. Musikalische Gerichtsverhandlung. — Ueber ein Konzert vor Gericht wird aus Krakau berichtet: Der dort lebende Komponist Hein rich Fröhlich und der seitdem verstorbene Verleger Clemens Ga- domski waren angeklagt, durch die Herausgabe eines Musikstückes: -Nrolsrvns. Oarvot- l'Kronprinzessin-Gavotte»), ein Vergehen gegen das artistische Eigentum begangen zu haben, weil diese Gavotte eine Um arbeitung der vom Kapellmeister Czibulka komponierten und im Ver lage des Wiener Musikalienhändlers Wctzler erschienenen »Stephanie- Gavotte-- sei. Die Beschuldigten wurden frcigesprochen. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch das Urteil aus und Wies die Sache zur neuer lichen Verhandlung an den ersten Gerichtshof zurück. So gelangte dieser Fall vor dem Krakauer Erkenntnissenate zur abermaligen Verhandlung. Der Advokat Dr. Sigmund Eibenschitz beantragte, daß einer der anwesenden Sachverständigen, welcher eine Geige in den Gerichtssaal gebracht hatte, aus diesem Instrumente die beiden in Rede stehenden Ton- Werke vor dem Gerichtshöfe Vorträge, damit dieser sich die Ueberzeugung verschaffe, daß die Komposition des Angeklagten kein selbständiges Pro dukt, sondern eine Nachbildung der -Stephanie-Gavotte» sei. Diesem Anträge wurde stattgegeben, und nachdem der Sachverständige durch den Vortrüg der beiden Gavotten eine angenehme Anregung in die ernste Verhandlung gebracht hatte, wurde Heinrich Fröhlich schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zum Schadenersätze an den Kläger ver urteilt. Zugleich wurde die Konfiskation der vorhandenen Exemplare der -Lrolsreua Oarvot» und die Vernichtung der Platten, die zur Verviel fältigung derselben gedient haben, angeordnet. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge rc. fiir die Hand- und Hausbiblivthck des Buchhändlers. Lsiosrs 8ort1meotsr-Liste. Nontiimaticms- und VsrsendnnAs-Lists uaeb dem Lirmevalpbabst. 34. ^uü. 40, 108 8. LeipmA, Oskar Lsiner. 6e!>. I ^ 75; Asb u. mit Losebpapisr clurek- scbosseu 2 ^ 40 Lsiosrs 8täclts-lüste des ossterrsiebiseb - uuAarisebeo 8ortimeots- Luobbandels. VsrseoduiiAs - und Oootiouatiooslists oaeli dem ÜIpbabst der 8tädt«namso. 4". 40 8. LeipmA, Oskar Lsivsr. Asb. 1 Asb. u. mit Lösebpapisr äurebsslrossen 1 ^ 40 Lledimo. ^ntig NataloA Na. 174 von Linst Oarlsbaeb in Heidelberg. 8". 16 8. 411 Uro. Naturrvisssosebaften. Natbernatik. Astronomie. ^.ntig. Natalog No. 175 vou Lrvst Oarlebaeb io Heidelberg. 8". 20 8. 465 Nru. Oeograpbie u. kLIksrvisssnsebafteu. (kalasstins.. Amerika.) ^vtig. Latalog No. 166 von Otto Narrassorvit? in Leipzig. 8". 81 8. 1576 Nru. Dsutsebe 8praebs u. üdtsrtbumslcuods. Tkotüg. Lataiog No. 8 von Oeo. Lau L Oie. in Nüoebso. 8ch 56 8. 1749 Nrn. Oesobiebtüiobss über kbsiolaod und Westfalen üntig. Natalog No. 178 von LL Lsmxertr Üntiguüriat (?. Haustein) in 8aon. 80. 90 8. 2968 Nrn. Literatur. Oosebiebte. kbilologis. (6>bl. ä. Herrn 8taätvsrorävetsn Nsroboubaob ln Düsseldorf). ^uktiouskataloA si6.—20. Nai 1890s von LL Lsmxsrtr ^ntiguariat (8. Haustein) in 8onn. 8". 41 8. 1169 Nrn. Llsdseins. Oatalogus de L. d. 8ri>> a Leids. M. 30 8. 1030 Nrn. Luust. chrolritslitur. lugeoieurreisssosebafteo. üntig. Latalog No. 86 von Lord. Raabe's Naobkolgvr, Lugso Dsioricb in Lönigs- bsrg i/8r. 8A 54 8. 1578 Nru. Centralverein für das Buchgewerbe. — Auf Befehl Sr. Majestät des Königs von Sachsen wurde die anläßlich der Wettinfeier geprägte silberne Denkmünze, welche an dieser Stelle vor kurzem beschrieben wurde, auch dem Centralverein für das gesammte Buchgewerbe zugestellt. Bekanntlich war es dem -Centralverein-- im Herbst des vergangenen Jahres durch die Gnade Sr. Majestät möglich geworden, eine Ausstellung aller Höchstdemselben gewidmeten Gedenktafeln und Ergebenheits-Adressen hier zu veranstalten. Unter den Ausstellungsgegenständen befand sich auch die damals noch nicht fertige -Goldene Chronik der Wettiner», von welcher jetzt 3 vollständige Exemplare in verschiedener Ausstattung in der buchgewerblichen Ausstellung im Buchhändlerhause ausliegen, darunter ein Pendant zu den Sr. Majestät dem König Albert und Sr. Majestät dem deutschen Kaiser überreichten Exemplaren in prachtvoller Lederplastik aus der Buchbinderei von Hübel L Denck in Leipzig. Ein Schreiben Emin Paschas an F. A. Brockhaus in Leipzig. — Die Verlagsbuchhandlung F. A. Brockhaus in Leipzig, welche Emin Pascha bei seiner glücklichen Rückkehr telegraphisch bewillkommnet hatte, erhielt von ihm soeben folgendes Schreiben: -Bagamoyo, 1. April 1890. Hochverehrter Herr! Meinen besten Dank für Ihren freundlichen Brief vom 6 März, der mir gestern zu gegangen. Prof. Ratzel, an den ich ausführlich geschrieben, wird Ihnen jedenfalls meinen Dank für die Depesche übermittelt haben. Daß Ihr Antrag, etwaige Veröffentlichungen meinerseits übernehmen zu wollen, mich hoch erfreut, versteht sich von selbst; ich fürchte aber, daß ich Sie werde warten lassen müssen. Im Aufträge des Reichs mit der Führung einer Expedition ins Innere betraut, werde ich hoffentlich schon nach wenigen Tagen von hier aufbrechen und für ziemlich lange Zeit ab wesend sein. Ob ich unterwegs Zeit und Muße finden werde zu schreiben, bezweifle ich: ich kann also für den Augenblick nur soviel versprechen, daß, sollte ich zum Schreiben kommen, ich mein Manuskript zunächst an Sie sende. Paßt es Ihnen dann, so übernehmen Sie es. Ich habe aus Deutschland allein etwa zehn verschiedene Einladungen zum Buchschreiben bekommen, selbe jedoch sämtlich abgelehnt. Meinen besten Dank für Ihre Mühen um die von Schweinfurth und Ratzel herausgegebenen Rcisebriefe; ich habe von selben gehört, aber das Buch nie gesehen. Gestattet es Ihre Zeit, so benachrichtigen Sie mich in zwei Zeilen, ob ich fiir die Zukunft auf Sie rechnen darf. Auch würden Sie mich verpflichten, wollten Sie mir später eine Kopie des neuen Stanleyschen Werkes zusenden lassen. Major Wissmann wird den Betrag für mich entrichten. Mit dem Aus- ! drucke vorzüglichster Hochachtung Ihr ergebener sgez.) Dr. Emin.» —
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