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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1886
- Sprache
- Deutsch
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und Kupfer, für Reparaturen, für die Prachteinbäude der für den Zaren und den Patriarchen bestimmten Exemplare, für Semmeln (nwi-win), welche die Arbeiter erhielten, für den Geistlichen, welcher den Dankgottesdienst abhielt, für Wachs- und Talglichte u. s. w. — 24 Rubel 9l>4 Kopeken.« Es scheint also die glückliche Vollendung der Arbeit mit einer Verteilung von Weißbrot an die Arbeiter und mit einer kirchlichen Zeremonie gefeiert worden zu sein. Indessen erfahren wir aus der Rechnung, daß die Arbeit nicht ohne Hindernis ver lief, und daß ein Teil des Buches — ungefähr der fünfte Teil, — nachdem das Ganze fertiggestellt worden war, nmgedruckt werden mußte. Die Veranlassung dieser Verzögerung bei der Vollendung der Arbeit ist uns nicht bekannt. An Freiexemplaren erhielten: der Zar 6 Exemplare mit Goldschnitt und 3 in einfachem Einbande, der Patriarch 2 Exem plare mit Goldschnitt und 1 in einfachem Einbande; von den 5 Exemplaren, welche die Korrektoren (eupanuxiiuii) erhielten und welche vielleicht den beträchtlichsten Teil ihres Lohnes (sio!) aus machten, ist über die Art des Einbandes nichts gesagt. Bevor man an das Umdrucken eines Teiles des Buches ging, hatte man die Herstellungskosten desselben auf 828 Rubel berechnet und ermittelt, daß jedes Exemplar auf 69 Kopeken zu stehen gekommen sei. Durch die Mehrkosten des Umdruckens, im Betrage von l 24 Rubeln, wurde der Kostenpreis eines jeden Exemplares um 20 Kopeken erhöht, so daß das Exemplar 79 H Kopeken, in runder Summe 80 Kopeken kostete. Wir wissen nicht, zu welchem Preise das Buch dem Publikum verkauft wurde. Es wird schwerlich mit weniger als 1 Rubel bezahlt worden sein. Da entsteht denn die Frage, ob ein solcher Preis hoch oder niedrig war? Bei Beantwortung dieser Frage hat man zuerst sich von dem damaligen Werte eines Rubels, von der Größe der damaligen Münzeinheit eine Vorstellung zu machen. Dafür giebt es etwa folgende Anhaltspunkte. An der Hand von Ausgabebüchcrn aus jener Zeit, welche sich erhalten haben und Gegenstand wirtschaftshistorischer Unter suchung geworden sind, auf Grund einer großen Menge von Angaben in den Verordnungen der Regierung u. dergl. m. er fahren wir über die Preise jener Zeit u. a. folgendes: ein Tschet- wert Roggen kostete 40 Kopeken, ein Balken von 25 Fuß Länge Kopeken, 1 Pud Schweinefleisch 11 Kopeken, ein Hahn 3—4 Kopeken, 10 Stück Eier 1 Kopeke. Butter ist in der Druckereirechnung mit 2 Kopeken für das Pfund aufgeführt, was ungefähr andern Angaben aus einer etwas späteren Zeit (90—130 Kopeken für ein Pud Butter) entspricht. Man erkennt leicht, daß wir durch solche Angaben von den Lebensmittelpreisen uns viel leichter als durch Vergleichung des Geldwertes oder der Münzeinheit eine Vorstellung davon machen können, ob die Herstellungskosten des Gesetzbuches gering oder hoch waren. Man mußte nämlich, um ein Exemplar des Gesetzbuches zu erstehen, ebenso viel bezahlen als 20—30 Pfund Butter kosteten, oder ebensoviel als 2—3 Tschetwert Roggen zu stehen kamen, oder ebensoviel als man für 1000 Stück Eier auszugeben pflegte. Mit anderen Worten: der Preis eines Exemplares eines Buches von gegen 300 Seiten mäßigen Oktavformates stellte sich so hoch, daß derselbe, wenn man die Heuligen Preise für die wichtigsten Lebensmittel berücksichtigt, zu unseren Zeiten etwa dem Satze von 20 bis 30 Rubeln gleichkäme. Es bedarf keines weiteren Beweises dafür, daß in den letzten Jahrhunderten die Herstellungs kosten der geistigen Speise sich erheblich vermindert haben, und keiner weiteren Ausführung über die große Bedeutung dieser Erscheinung, welche ja auch sonst allgemein bekannt ist, aber durch die Illustration an einzelnen Beispielen, wie in dieser flüchtigen Skizze, an Anschaulichkeit gewinnen mag. Gewinn ohne Risiko. Vor uns liegt ein Rundschreiben des Vorstandes des Buch- händlervcrbandes Hannover-Braunschweig, worin derselbe die Mit teilung macht, daß er mit einem Leipziger Kommissionshause einen Vertrag abgeschlossen habe, in welchem sich das letztere verpflichtet, ein Lager der in Verbandskreisen allgemein gangbaren Bücher zu unterhalten und davon an die Mitglieder (ob nur an die Mitglieder, ist nicht gesagt) zu den äußersten Partienettopreisen der Verleger in einzelnen Exemplaren abzugebcn. (Vergl. den Be richt in Nr. 253 d. Bl.) Der Zweck soll sein, die Vorteile eines Vereinssortiments zu erlangen, ohne das damit verbundene Risiko zu übernehmen. Da die an dem Vertrage beteiligten Sortimenter absolut kein Risiko tragen, sondern nur Vorteile genießen sollen, indem das Kommissionshaus in selbstlosester Absicht von jedem Gewinne ab- sehen und die ans dem Gesamtbezug entstehenden Vergünstigungen unter Anrechnung des Spesenanteils nur deni Sortimenter zu wenden will, so könnte man fast versucht sein, die scheinbar neue Einrichtung den gemeinnützigen Unternehmungen zuzuzählen. — Da nun aber doch jemand da sein muß, auf dessen Kosten die Gemeinnützigkeit bestritten wird, so liegt es auf der Hand, daß das nur der Verleger sein kann. Seine Partiebezugs bedingungen sollen ausgenutzt werden, damit der Sortimenter das einzelne Buch billiger erhält. Der Verleger soll also von seinen gangbaren Artikeln (denn nur um diese handelt cs sich) einen Teil des Gewinnes abgebcn, ohne daß er eine Gegen leistung empfängt! Partiebezugsbedingungen sollen naturgemäß doch nur dem jenigen zu gute kommen, der für einen bestimmten Artikel besondere Verwendung entwickelt und das mit dem Partiebezug verknüpfte Risiko trägt. Die billigeren Partiepreise sollen ein Sporn sein, sich für einen Artikel in außergewöhnlicher Weise zu verwenden. Auf ein derartiges Interesse wird ein höherer Gewinn als Prämie gesetzt. Wohl nur wenige Verleger werden jedoch damit einverstanden sein, daß ihre gangbaren Werke im ein zelnen zu billigeren Preisen von anderer Seite geliefert werden, als von ihnen selbst. Es liegt durchaus nicht im verlegerischen Interesse, einen Gewinnteil an jemanden abzutreten, der nach Lage der Sache gar keinen Anspruch darauf hat. Daß es die Auffassung der Verleger ist, daß der Vorteil des Partiebezugs nur demjenigen zu teil werden soll, der ihn sich dmch besondere Thätigkeit verdient, das zeigen z. B. die Ankündigungen des Andreeschen Handatlas seitens der Verleger desselben u. s. w. Mit weitergehender Verwendung sind gemeiniglich auch größere Spesen verbunden, dafür sollen die günstigeren Be dingungen ebenfalls ein Äquivalent bieten. Nur so aufgefaßt, haben vorteilhaftere Bedingungen bei Partiebezug überhaupt einen Sinn. Übrigens ist die dem erwähnten Rundschreiben zugrunde liegende Idee durchaus keine neue. Vielleicht ist im Börsenblatt ein Cirkular des Vereins deutscher Sortimentsbuchhändler vom Jahre 1864 abgedruckt.*) Damals ward auch ein »Vereins geschäft« gegründet und Herrn Wilhelm Einhorn die Kommission desselben übertragen, der sich ebenfalls verpflichtete, gangbare Bücher an die Mitglieder zu Partie-Nettopreisen mit einer kleinen Provision vom Umsatz zu liefern, ohne daß die Mit- Red. *) Vergl. 1863. Nr. 10S u. 145.
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