Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900714
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189007143
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900714
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-14
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3733 ^ 160, 14. Juli 1890. Nichtamtlicher Teil. legislatorische Arbeiten zu. — Ebenso sprach sich der Herr Sektionschef Or. Stcinbach aus. Nachdem die Kommission ihre Arbeit beendet, hat sich dieselbe be reits aufgelöst. An diese Mitteilungen knüpfte sich eine längere Diskussion, au welcher sich besonders lebhaft die Herren Gubrynowicz (Lemberg), C. Konege», vr. Breitenstcin, W. Müller und Artaria beteiligten. Herr Gubrynowicz wünschte besonders den K 12 dieses Entwurfes dahin erweitert, daß ebenso wie der Autor auch der Verleger vor Nachdruck geschützt sei. Er empfahl den Zusatz: »Es steht dem Autor nicht das Recht zu, ein gleiches oder ähnliches Werk vor Ablauf einer zweijährigen Frist ohne Zustimmung des Verlegers zu veröffentlichen«. Dieser bereits früher von Herrn Gubrynowicz dem Re ferenten Herrn Artaria mitgeteilte Passus wurde von diesem der Beratungs-Kommission vorgelegt, aber zur Aufnahme in den Gesetzentwurf als nicht geeignet befunden, da derartige Mo mente im betreffenden Verlagsvertrag vorzusehen seien Nachdem der Gesetzentwurf bereits dem Minister vorgelegt wurde und die Kommission sich aufgelöst habe, so könnten wohl nachträglich diesbezügliche Aeuderungen nicht eingereicht werden, doch wurde Herr Gubrynowicz sowie die anderen Herren, welche Aenderungs- vorschläge machen wollen, gebeten, diese dem Vorstände einzu- senden, und werde dieser bedacht sein, sie in geeigneter Weise zur Kenntnis des Justizministers zu bringen. Dasselbe gelte von dem durch Herrn W. Müller einge- brachteu Antrag: »Oesterreich-Ungarn möge der Berner internationalen Litterar-Konvention beitreten.« Zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bericht der Kommission zur Beratung des Preßgesetzes, ergriff Herr C. Aug. Artaria als Obmann des bezüglichen Komitees das Wort. In der Hauptversammlung vom September 1888 wurde von Herrn Kollegen der Antrag gestellt, ein Komitee mit dem Aufträge zu wählen, die behufs Anbahnung einer Reform des Preßgesetzes nötigen Schritte zu unternehmen; demselben gehören außer dem Antragsteller die Herren Artaria und Schellbach an und elfterer hat in seiner Eigenschaft als erwählter Komitee-Ob mann heute zu referieren. — Nachdem im November 1889 das Autorengesetz-Komitee seiner Arbeit beendet, konstituierte sich An fangs 1890 die Preßgesetz-Kommission und beschloß in einer Vorbesprechung, sich durch Delegierte der Wiener Korporation — welche bereits derselben Angelegenheit nähergetreten war — zu verstärken und mit dem Buchdrucker-Gremium und dem Journa listen- und Schriftsteller-Verein »Concordia« ins Einvernehmen zn setzen. »Wir fanden bei diesen Körperschaften vollstes Entgegen kommen, und so erfolgte am 16. Juni 1890 die erste Besprechung der Vertreter des Buchhandels (außer dem Komitee noch die Herren Lechner, Müller, Robitschek) mit den erwählten und fast vollzählig erschienenen Vertretern der »Concordia« (F. Groß, Edg. v. Spiegel, l)r. Steinbach), sowie des Buchdrucker-Gremiums (Vorsteher Em. M. Engel, Fr. Jasper, I. Wallishausser), welche allseitige Anerkennung der Notwendigkeit einer Reform, freudigen Anschluß an die Jnitative des Vereines und Uebereinstimmung bezüglich des einzuschlagenden Weges (gemeinschaftliche Bestellung eines Juristen zur Reduzierung der von der Kommission aufzu stellenden prinzipiellen Forderungen in Form eines Gesetzesvor schlages) ergab.« Herr Artaria wurde zum provisorischen Vor sitzenden dieses erweiterten Komitees gewählt und betonte als Re ferent die Wichtigkeit einer preßgesetzlichen Reform für den Buch handel, welcher infolge der vollständig unhaltbaren Verhältnisse, die rücksichtlich des Kolportage-Buchhandels bestehen, in dieser Frage direkt und stark interessiert sei. Da die Kommission erst am Anfänge ihrer Thätigkeit stehe, so erbat der Referent zunächst zustimmende Kenntnisnahme der erfolgten einleitenden Schritte und Erneuerung des erteilten Mandates. Die Hauptversammlung erklärte sich hiermit einstimmig ein verstanden. Punkt 5 der Tagesordnung bildete die Annahme der von der vom Vorstande eingesetzten Kommission beratenen Aeuderungen und Zusätze zur Verkehrsorduung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Mit Ausnahme von 12 Paragraphen, welche un verändert blieben, mußte jeder der 46 Paragraphen teils prin zipielle, teils stilistische Aenderungen erleiden. Der Referent Herr W. Müller brachte die veränderten Paragraphen zur Ver lesung und fanden dieselben einstimmige Annahme. Auf Antrag des Herrn Bornemann (Znaim) wurde hierzu folgende Resolution einstimmig gefaßt: »Die Hauptversammlung des Vereines der österr.-nng. Buchhändler beschließt: Der Börsenverein möge die vom Leipziger Verein beantragte Ausscheidung jener Paragraphen der Verkehrsordnung, welche nicht eigentlich unter den Be griff »Verkehrsorduung« gebracht werden können, sondern mehr zur Aufklärung von Nichtbuchhändlern über buch händlerische Verhältnisse dienen, nicht vornehmen, nachdem bei wiederholten Streitfällen auch diese Paragraphen we sentlich zur Information des Gerichtes gedient haben und nur dann eine zuverlässige Grundlage für richterliche Ent scheidung bilden können, wenn sie unverändert ein Bestand teil der Verkehrsordnung bleiben.« Während der Abgabe der Stimmzettel und des Skrutiniums ergriff Herr C. Graeser das Wort, um über den Erfolg seiner im Aufträge des Vereines erfolgten Unterhandlungen mit dem »Vereine der ungarischen Buchhändler« zn berichten. Der ungarische Buchhändler-Verein umfasse eine große Anzahl von Mitgliedern und sei nicht in der Lage, seine Selbständigkeit insoferne aufzugeben, daß er sich zum Zweigverein des österr.- ungar. Buchhändler-Vereines erklären könnte; anderseits sei der Verein, welcher den gleichen Tendenzen huldige, gern bereit, die Bestrebungen des österr.-ungar. Buchhändler-Vereines bestens zu fördern und im Lande zu unterstützen; nur niöge man von der Wahl eines Sektions-Obmannes für Ungarn absehe». — Nach dem Herr Graeser ein diesbezügliches Schreiben des ungarischen Buchhändler-Vereines zur Verlesung gebracht, stellte er folgenden Antrag: »Der Verein möge von der Wahl eines Sektions-Ob mannes für Ungarn nbschen und direkt mit dem Vorstande des Vereines der ungarischen Buchhändler verkehren « Dieser Antrag wurde einstimmig mit dem Zusatze ange nommen, daß mau erfreut sei über die Lösung dieser Frage. Den 6. Punkt der Tagesordnung bildeten die Anträge des Schatzmeisters Herrn Artaria, welche eine Vermehrung der Einnahmen bezwecken sollen. Diese sind: a) Erhöhung des Mitgliederbeitrages von 5 fl. auf 6 fl. uud des Abonnements von 6 fl. auf 7 fl.; b) Verkürzung des Rabatts bei Inseraten; o) Vereinbarung mit der Wiener Korporation wegen Auf lassung des Jahresbeitrages und ä) Aufhebung des Hauptversammlungs-Beschlusses vom 1. August 1885 auf Ausscheidung von 3000 fl. für eine even tuell zu gründende Lehrlingsschule. Zu Punkt a) und b) ergriff Herr vr. Breitenstein das Wort und empfahl bei einer Erhöhung des Jahresbeitrages von 5 fl. auf 6 fl. eine Erhöhung des Abonnements von 6 fl. auf 8 fl., dagegen sprach er sich gegen eine Verkürzung des Rabatts bei Inseraten aus. Ebenso empfahl er größere Einschränkung in den Ausgaben. Herr Artaria erklärte namens des Vorstandes, daß dieser sich angesichts der bestehenden Verhältnisse verpflichtet gesehen habe, alle Mittel in Erwägung zu ziehen, durch welche die Ein nahmen erhöht werden können. Die Rabattverkürzung wäre
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder