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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1890
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- 1890-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1890
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3736 Nichtamtlicher Teil. 160, 14. Juli IdbO. feurigen Toast auf Herrn Bormann und den anderen, ungenannten Festdichter gaben, der mit jubelnder Begeisterung ausgenommen wurde. Noch bis zum grauenden Morgen ertönten in beiden Fest räumen die munteren Weisen der Geigen, Trompeten und Pauken und des Gesanges, und noch manches gute Wort fand eine freund liche Statt. Möchte das schöne Verbrüderungsfest, für dessen Anregung und trefflich gelungene Ausführung seinen Veranstaltern die größte Anerkennung und ansrichtiger Dank gebührt, gleichwie die allgemeine Säknlarfeier vor fünfzig Jahren als ein gutes Samenkorn auf fruchtbaren Boden gefallen sein und herrliche Früchte tragen. Vermischtes. Reichsgerichts-Entscheidung. — In Bezug auf ß 5 des Ges. vom 10. Januar 1876, bctr. den Schutz der Photographieen gegen unbefugte Nachbildung, wonach jede rechtmäßige photographische Ab bildung der Originalaufnahmc den Namen und Wohnort des Verfertigers oder Verlegers und das Kalenderjahr ihres ersten Erscheinens enthalten muß, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urteil vom 25. April 1890 ausgesprochen, daß, wenn einzelne Abbildungen der Original- ausnahmc den vorgeschriebenen Vermerk nicht enthalten, nur diese Ab bildungen, nicht aber die mit dem vorschriftsmäßigen Vermerk versehenen Abbildungen des Schutzes gegen Nachbildung entbehre». Gerichtsentscheidung. — Der -Köln-Bergheimer Zeitung» ent nehmen wir folgende Mitteilung: Einziehung und Vernichtung der vom Polizeipräsidium Köln durch unbefugten Nachdruck hergestelltcn Karte des Stadtkreises Köln. — Im Winter 1887/88 hatte der Kartograph und Verleger I. L. Algermissen in Köln seine -Topographische Spezial-Karte der Umgegend von Köln 1: 25 000 handschriftlich mit den Grenzen des geplanten erweiterten Stadt kreises Köln und denen der einzugemeindenden Vororte versehen und im Schaufenster der Buchhandlung C. Warnitz L Cie. ausgehängt. Dieses Exemplar hat das Kgl. Polizeipräsidium Köln für den gewöhnlichen Ladenpreis angckaust, den in Betracht kommenden, wichtigsten Teil der Karte durchgepaust und auf Stein Überdrucken, sowie die neue Stadt- grenzc genau und die Grenzen der Polizei-Bezirke der Vororte mit zwei unwesentlichen Abänderungen in rot eindrucken lassen. Von der so her- gestellten -Polizeikarte- sind ohne Wissen von Urheber und Verleger 159 unbefugte Abzüge gemacht; davon hat das Polizeipräsidium 42 Exemplare an die Adreßbuchexpedition von Greven zum Verkauf überlassen und den Rest unter seine Beamten und an andere Behörden verteilt. Der Verfasser des nachgedruckten Originals, Herr Algermissen, hat sofort Ende Mai 1888, als er durch Besprechungen des neuen Polizei planes in der Presse auf den Nachdruck aufmerksam geworden war, bei der Königlichen Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, das Königliche Polizeipräsidium wegen unbefugten Nachdrucks zu verfolgen. Die Unter suchung hat zwei volle Jahre gedauert, alle Instanzen (Staatsanwaltschaft, Landgericht, Sachverständigen-Verein in Berlin, Oberstaatsanwaltschast, Oberlandesgericht) durchlaufen und damit geendet, daß auf Grund des von dem Verfasser herbeigeführten Berliner Gutachtens der objektive Nachdruck zugegeben werden mußte, dagegen entschieden wurde, das Polizei präsidium, bezw. dessen Beauftragte, Rendant und Drucker, hätten in gutem Glauben gehandelt, seien daher außer Verfolgung zu setzen, Alger missen aber als Nebenkläger im Civilwege zuzulassen. Der letztere beantragte jetzt nochmals gemäß tz 21 Absatz 4 des Ge setzes vom 11. Juni 1870, betr. das Urheberrecht, Vernichtung u. s. w. der unbefugt hergestellten Nachdrucke; der Staatsanwalt stellte unterm 14. April 1890 den Antrag, -die genannte Polizeikarte für einen Nach druck der Algermissenschen Karte zu erklären und die Einziehung aller derjenigen Exemplare und Vorrichtungen anzuordnen, welche sich im Eigentum des Veranstalters des Nachdruckes, des Druckers, der Sorti mentsbuchhändler, der gewerbsmäßigen Vertreibe! und desjenigen, welcher den Nachdruck veranlaßt hat, bezw. derjenigen Behörden, an welche das Kgl. Polizeipräsidium einzelne Exemplare zur Benutzung überlassen hat, befinden.» In der Strafkammer-Sitzung vom 23. Mai d. I. wurde über die Sache verhandelt, demnächst Vertagung aus den 27. Mai und persön liches Erscheinen des Polizei-Präsidenten Herrn von König angeordnet. Nachdem der Herr Polizei-Präsident erklärt hatte, die Sache sei zwei Jahre alt und er könne sich auf die Einzelheiten nicht mehr besinnen, wurde dem obigen Anträge des Staatsanwaltes gemäß erkannt und da mit das Nachdrucks-Verfahren als ungesetzlich verurteilt. Bibliothekswesen. — Die Königliche Bibliothek zu Berlin zählt, wie das -Cenlralbl. für Bibliothekswesen» mitteilt, zur Zeit 797 974 Bände d. h. Buchbinderbände. Darunter befinden sich 24024 Handschriften. Die Universitäts-Bibliothek in Berlin hat jetzt 137 792 Buchbinderbände; außerdem besitzt sie an ungebundenen Universitätsschristen 53373 Stück und 3000 Schulprogrammc, welche in Sammelbänden vereinigt 2500 Vuchbinderbände ergeben würden. Die mitgeteilten Zahlen sind das Er gebnis einer amtlichen Zählung, welche auf das Geheiß des Kultus- Ministers im März und April d. I. in sämtlichen dem Ministerium unter stellten Bibliotheken vorgenommen worden ist und jetzt veröffentlicht wird. Die Zählung betraf außer den beiden Berliner Bibliotheken die 10 übrigen akademischen Bibliotheken in Preußen, die Königlichen Landesbibliothcken zu Düsseldorf und Wiesbaden, sowie die Königliche Bibliothek zu Erfurt. Im einzelnen hat die Universitäts-Bibliothek in Bonn 2l9086 Bände (darunter 1273 Handschriften), in Breslau 263 636 Bände (da runter 7305 Handschriften), in Göttingcn 412 371 Bände (darunter 5212 Handschriften), in Greifswald 132 783 Bände, in Halle 186146 Bände (mit 1830 Handschriften), in Kiel 192500 Bände (mit 2359 Handschriften), in Königsberg 203 306 Bände, in Marburg 116 200 Bände; die Paulinische Bibliothek der Akademie in Münster hat 95 000 Bände, die Lyzeal-Bibliothek in Br aunsberg 14 500 Bände. Die König liche Landesbibliothek in Düsseldorf zählt 40 532 Bände, diejenige in Wiesbaden 87 912 Bände, die Königliche Bibliothek in Erfurt 48 397 Bände. Es ergiebt dies eine Zahl von 3 009 035 oder rund 3 Milioncn Bänden. Damit sind freilich nicht alle öffentlichen Bibliotheken der Monarchie erschöpft, wie die Bibliotheken der technischen Hochschulen, der landwirtschaftlichen Bibliothek in Kassel rc., welche alle von ähnlicher Be deutung sind. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Libliotbeoa pol^tsebniea. fVisssosobaktlieb in 8ebIaZvvörteru geordnetes Repertorium der gesamten dentsobsu kranüösisebeu und onglisoben teeboisoben Dittsratur, einsebliesslieb ibrsr Ile- Lisbungsn ru Oesstrgebung, llzgieue und tägliebem Dsbsn. Ileraus- gegeben von kritr von 82e2spanslei iu 8t. ketersburg, Rasau- slraja 8—10. Zu den, annähernd gleiche Zwecke verfolgenden Katalogen Ge rold L Co's. in Wien, der Quandt L Händel'schen Biblio thek, dem praktischen Sortimentskataloge von A. Seydel in Ber lin, dem dreisprachigen Craz L Gcrlach'schen Kataloge für das Bergwesen und der englischen -baodz- list ok teoknologieal lite- raturs bz- Rakerlcoru and Rezss» gesellt sich in obigem Werke dieses neue Unternehmen unseres verdienten bibliographischen Mitarbeiters. Seine Absicht ist, dem Praktiker ein sofort Auskunft gebendes Jahrbuch über die letzten Fortschritte der Technik, dem Theoretiker ein genaues Quellcnmaterial der Weltlitteratur zu geben. Die Aushängebogen liegen uns vor. Sie bieten in genauen Titeln mit allem bibliographisch erforderlichen Zubehör die polytechnischen Erscheinungen des gesamten deutschen, französischen und englischen Sprachgebietes und ein vollständiges Verzeichnis der technischen Zeitschriften und Periodic« aus dem Bereiche des deutschen, französischen, belgischen, englischen und amerikanischen Buchhandels. Wir zweifeln nicht, daß diese Bibliographie sich als außerordent lich nützliches Nachschlagebuch für den Sortimenter erweisen wird, dem es noch sehr an Hilfsmitteln in internationaler Litteratur mangelt. Auch als lohnendes Vcrtriebsmittcl wäre der neue Katalog, dem wir besten Erfolg wünschen, ins Auge zu fassen. Ribliograpbis ng,tiovals beige. Diotiounaire des eerivains beiges et eataiogue do leurs pubiieatious. 1830—1880. Roms II. 4. livr. 80. (k. 289 — 384 jldwtal—Ruboruj). Bruxelles, ?. lVsissen- brneb, editeur, 45, rus du koinsoo. Varia. Der lVisnsr -lutiguar. 14a. 101. .4»in;. Ver^siobnis von Lsrmaiiu L ^Itmann in fVien. 40 8. Rumiswatiic. ^.ntig. Lataiog Ro. 31 von Oilboker L Ranseb- bnrg iu IVieu. 80. 16 8 . 327 blrn. Versebiedsnes. ^ntig. ^useigsr 1890, Ro. 1 von 3. Ralle iu Llüneben. 8". 16 8. 322 blru. kralctisebe Ideologie. Vutig. Ratalog blo. 58 von IVilb. Roeli iu Röoigsberg i. kr. 8". 36 8. 1162 Rio. Deebner's illittbeilungeu aus dem Oebiete der Ditsratur u. Dunst, der kbotograpbis und Rartograpbie. II. dabrg. Ro. 1 u. 2. Llai n. duui 1890 8". je 16 8. ülit Rextiiiustr. Vien, R. Deebuer's R. u. R. Rok- u. Rniv.-Ruobbdig. Deiner» Luebbäudier-Distsn uud -Adressen, kür deu Osbrauob be- sebrieben uud erläutert, iei. 8". 16 8. Dsiprig, Oskar Deiner. Ausstellung zum Gutenberg-Jubiläum. — Am Sonntag den 29. Juni wurde in dem herrlichen Rittersaalc des Schlosses zu Marburg die Ausstellung hessischer Drucke eröffnet. Sic zerfällt in 5 Abteilungen, von denen die erste als Uebergang von der Erfindung der Buchdruckerkunst bis zum Juslebentretcn derselben in Hessen eine An zahl Gutenberg-Drucke und Inkunabeln enthält. Die zweite Abteilung führt in annähernder Vollständigkeit Erzeugnisse aller Drucker vor, welche von 1527 bis zur Gegenwart im ehemaligen Kurfürstentum ihre Thätig- keit ausgcübt haben, in hervorragenden oder charakteristischen Werken. Zu ihr gehört auch eine Sammlung bedeutender hessischer Autoren des
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