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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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153, 4. Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. «Srlrndlat, f. d. Dtschn. vuchhandkl. 7319 hier nicht zu erklären brauchen, zum Ziele. In einer Beigabe zu diesem Bericht hatte Herr W. H e i n e^m ann eine anziehende Darstellung des von der Times den englischen Buchhändlern und Verlegern aufgezwungenen sogenannten »Buchkrieges« ge geben. Er hatte nun gewünscht, diese Frage des Ladenpreises, der nach seiner Ansicht »einen integrierenden Bestandteil des Urheberrechtes bildet«, vor die Berliner Konferenz zu bringen, und auf sein Betreiben hatte zuerst die Sektion L folgenden Beschluß gefaßt: Der Kongreß spricht den Wunsch aus, das ständige Bureau sei zu ermächtigen, sofort die nötigen Schritte zum Schutze des Bücher- Ladenpreises zu unternehmen, sei es, daß es bei der im Oktober in Berlin znsammentretenden Konferenz im Sinne der Aufnahme einer dahingehenden Bestimmung in die internationale Literarkonvention vorstellig werde, sei es, daß cs an die verschiedenen Buchhändler vereine besondere Ermahnungen richte, um die Einheitlichkeit in ihrem bezüglichen Vorgehen zu sichern. In der Plenarsitzung wurde jedoch dieser Vorschlag von ver schiedenen Seiten bekämpft, da die Aufrechterhaltung des Laden preises eine ökonomische Frage sei und daher nicht in den Rahmen der Berner Konvention passe. Der Vorschlag ging dann in ab geschwächter Form durch (siehe Beschluß, Ziffer 2). Der wohlvorbereitete Bericht des Herrn L. Volkmann über »internationale Rabattabkommen im M u s i k a l i e n h a n d e l« verdankte seinen Erfolg namentlich der Vorsicht und Klugheit, mit welcher seine Schlußfolgerungen abgefaßt waren. Er eröffnet beruhigende Aussichten für den privaten Abschluß von internationalen Abmachungen zur Herab setzung des dem Publikum zu gewährenden Rabatts und die Auf stellung einheitlicher Verkaufsregeln. * * * Die Zahl der von der Madrider Tagung in einem anerkennens werten Gefühl der Zusammengehörigkeit und Kollegialität be schlossenen Resolutionen ist eine beträchtliche. Ihre Ausführung durch den leitenden Ausschuß, das ständige Bureau und die lokalen Gruppen wird ein großes Stück Arbeit erheischen. Die inter nationale Ausgestaltung des Handels mit Geistesprodukten hat Fortschritte gemacht, ohne daß man die Besonderheiten der Landes vereinigungen angetastet hätte, oder vielleicht gerade weil man den Individualitäten keinen Zwang angetan hat. Möge die nächste Tagung, die in zwei Jahren auf die Ein ladung des Herrn van Stockum in Holland stattfinden soll, berufen sein, die Verwirklichung der Mehrzahl der Punkte dieses ausgedehnten Arbeitsprogramms feststellen zu können, das wesentlich zu fördern, die sechste, Madrider Tagung so glück lich und erfolgreich war. (Schluß folgt.) Norm und Signatur. Von Otto Winzer in Berlin. Einzelne, scheinbar unwesentliche Dinge finden im Buchwesen zuweilen wenig Beachtung. So hat z. B. für Norm und Signatur weder der Verleger noch der Buch drucker Zeit und Aufmerksamkeit übrig; auch in der Fach presse sind diese wohl bis jetzt keiner Besprechung gewürdigt worden. Und doch ist es geboten, ihnen größere Beachtung zu schenken, was folgende Betrachtung zeigen möge Die Norm steht wie die Signatur unter der letzten Textzeile jeder ersten Seite eines Bogens. Sie wird aus kleinerer Schrift (Nonpareille) gesetzt und erhält im Unter schlag auf der linken Seite ihren Platz mit einem Einzug, der gewöhnlich den Einzügen des Textsatzes entspricht oder zwei Gevierte des Schriftkegels beträgt, aus der die Norm gesetzt wird. Die Signatur ist meistens einen Grad größer als die Norm gesetzt und wird auf der rechten Seite im Unterschlag der Druckseiten untergebracht, so daß noch ein größerer Raum (von r/i oder ^ Konkordanz) dahinter, ge wissermaßen zu ihrem Schutz beim Druck, verbleibt. Die Norm enthält neben dem Verfassernamen den kurzgefaßten Titel und bei mehrbändigen Werken die Bandbezeichnung durch römische Ziffern. Dazu tritt bei Neuauflagen ge gebenenfalls die Angabe der Auflage. Norm und Signatur geben dem Buchbinder den notwendigen Anhalt beim Falzen und Zusammentragen, und dem Setzer und Drucker dienen sie als Erkennungszeichen, um beim Druck usw. Verwechse lungen zu verhüten. Der Bibliothekar und andre fordern gleichfalls die Norm, um sofort erkennen zu können, zu welchem Werke einzelne Bogen gehören, und um den Titel eines Werkes ohne Titelblatt eventuell durch die Norm be stimmen zu können. Ist nun die Norm nicht sehr lang, so wird sie dem Leser ja auch nicht besonders auffallen und störend auf das gute Aussehen einer Buchseite usw. wirken. Anders aber, wenn die Norm eine Länge von einem Drittel bis zur Hälfte der Seitenbreite hat, ja, in sehr vielen Fällen, noch breiter ist. Diese langen Normen beeinflussen unbedingt das gute Bild der Buchseiten und wirken mitunter geradezu störend, z. B. wenn am Schluß der Seite eine Abbildung steht oder die ganze Seite von einem Bilde eingenommen wird, oder auch wenn die lange Norm an den Fuß einer Ausgangsseite zu stehen kommt. Auch nach Gedichtsatz, der nicht die volle Seitenbreite einnimmt, wirkt eine lange Norm störend. Häufig findet man unter dem Text Anmerkungen, die, oft nur aus einer Zeile bestehend, durch eine Linie vom Text getrennt werden. Kommt nun in solchem Falle eine lange Norm hinzu, und ist dieser die gewöhnliche Stellung gegeben, so steht es aus, als ob An merkung und Norm zusammengehörten und durch die Linie vom Texte getrennt seien, da auch der Raum zwischen Text und Anmerkung gewöhnlich größer ist als zwischen Anmer kung und Norm. Alle diese Fälle sind durchaus nicht selten und kommen sogar bei besseren Werken und Zeitschriften ziemlich häufig vor. Man sehe manches unserer großen und wichtigen Werke daraufhin an, manche wertvolle, gut ausgestattete Zeitschrift, — man wird erstaunt sein, wie wenig Beachtung der Norm geschenkt wurde und wie leicht es in vielen Fällen wäre, bei entsprechender Behandlung derselben das Aussehen der Buchseiten wesentlich zu bessern. In den meisten Fällen verfährt der Setzer zu gedanken los. Denn was macht es aus, wenn die Norm einmal etwas weiter abgestellt wird, z. B unter einem Bilde und dergleichen? Auch ist es kein Unglück, wenn die Norm bei zu schlechtem Aussehen ausnahmsweise einmal ganz weg bleibt. Und der Verleger, der gewöhnlich ihren Wortlaut festsetzt, sollte von vornherein auf die kürzeste Fassung be dacht sein. Normen wie »Velhagen L Klasings Monats hefte. XIII. Jahrg. 1898/99. II. Bd.« oder »Meyers Kleines Konv.-Lexikon, 6. Ausl, III. Bd.« u. a. sind unnötig lang, lassen sich aber sehr gut kürzen und erfüllen auch so vollkommen ihren Zweck. Man vergleiche damit die Norm »XXV. 5.« des Zentralblatts für Bibliothekswesen oder >Z. f. B. 1908/1909« der Zeitschrift für Bücherfreunde usw. Ist die Norm aber überflüssig — und das ist sehr häufig der Fall, wenn die Bezeichnung des Werkes in der Seitenüberschrift gegeben ist —, so sollte man sie ohne weiteres weglassen; sie nützt wirklich niemand. Ein treffendes Beispiel, dem unendlich viele zugesellt werden könnten, für den letzten Fall gibt — die Redaktion verzeihe — das vor liegende Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Selbst die Angabe des Jahrgangs in der Norm, wo sie niemand sucht (sondern im Titelkopf, wo sie auch steht), ist überflüssig zur Unterscheidung, da ja in der Seitenüberschrift immer die Jahreszahl steht. 953*
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