Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210624
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192106244
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210624
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-06
- Tag1921-06-24
- Monat1921-06
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
145, 24. Juni 1921. Redaktioneller Teil. nalabdrucksrecht haben, und die vielen Zeitungsabdruckc. bie von kleinen Blättern, auch noch von Werken, die längst in Buchform erschienen find, gern vorgenommen werden, mühten unterbleiben. So aber erhält der Antor noch nachträglich Abdrucksgebühren. Das; der Verleger, der einen Teil seines Verlagsrechtes durch Vergebung des Abdrucksrechtes abtritt, auch einen Anteil an dem! Erlös hat, ist für jeden billig Den kenden einfach selbstverständlich. Also bei § 2a ist es nichts mit der Erwürgung des Autors durch den Verleger. § 2d, den Herr Kyser beanstandet, ist eine Verbesserung des be stehenden Verlagsrechtes zugunsten des Autors. Wenn Herr Kyser gegen die Übertragung des Verlagsrechtes an Dritte, wie jie das Ver lagsgesetz gestattet, sich mit der agitatorischen Behauptung, das .Ver lagsrecht sei das einzige Vermögensobjekt' des Schriftstellers, das, ohne seine Zustimmung zu veräußern, eine Ungerechtigkeit darstellt, wendet, so ist dagegen zu erwidern, daß es sich wohl nicht um die letzte Kuh des armen Mannes handelt, sondern um eine bereits verkaufte Kuh, an der der Verkäufer dauernd mit einem Anteil an Milch und Butter beteiligt ist. Ob diese Kuh in einem anderen Stall steht, kann in den meisten Fällen dem Verkäufer gleichgültig sein, wenn der Stall gesund ist, die Kuh gut ernährt wird und er seinen ihm vertraglich zugebilligten Anteil an Milch und Butter weiter erhält. Und nun die Verramschungsfrage. Glanbt Herr Kyser wirklich, daß der Verleger nicht das Recht hätte, Vorräte von Büchern, die seit Jahren nicht mehr gehen, zu verramschen? Wenn es sich um bezahlte Vorräte handelt, so ist daran wohl gar kein Zweifel. Welche Berge von unverkauften Büchern würden sich im Laufe der Jahrzehnte bei den Verlegern ansammeln, wenn sie nicht die Möglichkeit hätten, von Zeit zu Zeit derartiges abzustoßen! Dieses Recht der Abstoßung un verkäuflicher Vorräte wird durch die vorgeschlagene Fassung einge schränkt zuungunsten des Verlegers und zugunsten des Autors. Es wird dem Autor das Recht zugebilligt, der Verramschung vorzubeugcn, in dem er die Vorräte zu 10 Prozent des Ladenpreises erwerben darf. Ist das Buch also nicht verramschenswert, so wird der Autor jederzeit für diesen Preis einen neuen Verleger dafür finden. Ist es ihm aber selbst nicht mehr 10 Prozent wert und findet er keinen Verleger dafür, so kann er nur froh sein, wenn er, falls es sich um noch nicht honorierte Exemplare handelt, von diesen Vorräten, die, wenn sie, nicht ver ramscht, auf Lager blieben, ihm niemals mehr etwas bringen wiirden, noch eine kleine Entschädigung erhält. Ob es sich bei dem Satz: ,soweit die zu verramschenden Vorräte nicht bereits im voraus honoriert werden' um einen bewußten oder unbewußten Druckfehler handelt, will ich dahingestellt sein lassen, im Vertrag steht ,ware n', nicht ,wer den', d. h. also nicht etwa, daß man vor Verramschungen den Ver fasser mit einer Minimalsumme abfinden könnte, sondern er soll ein Drittel des Erlöses bekommen, falls er nicht schon vor Jahr und Tag für die ganze Auflage sein Honorar im voraus erhalten ha t. Kein billig Denkender wird an dieser Fassung den geringsten Anstoß nehmen- Man muß schon direkt agitatorische Zwecke verfolgen, um hier von einer grundsätzlichen Bekämpfung des Verramschungsrechtes zu sprechen. Die tiefsinnigen Betrachtungen, daß die besten Werke gerade erst fünf Jahre später ihren Leserkreis finden, hätte sich Herr Kyser sparen können. Denn schließlich haben die Verleger ebenso großes Interesse daran, wirklich wertvolle Werke nicht zu verramschen, wie deren Verfasser. Und nun kommt mein Geschoß, wie Herr Kyser sich ausdrückt, indem er mich mit Wilhelm Teil, und den deutschen Autor wohl mit Geßler zu vergleichen beliebt. Es steht nämlich in § 26, daß der .pro zentuale Houorarsatz' sich nach dem .Broschurladenpreis' zu richten hat, daß die .Parteien sich darüber einig' sind, das; .bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen dieser Honorarsatz höchstens 15 Prozent betragen kann', und das; eine Abmachung zwischen Verfasser und Ver leger über ein Pauschalhouorar .zulässig' ist. In erster Linie findet es Herr Kyser unerhört, daß überhaupt die Zulässigkeit des Pauschal honorars hier festgelegt wird. Darauf muß ich Herrn Kyser erwidern, das; dies im Interesse der Autoren geschieht, und das; gerade er, der so viele junge und noch unberühmte Autoren in seinem Schutzverband vereinigt, wissen müßte, wie viel mehr einem jungen Anfänger damit gedient ist, eine feste Summe in die Hand zu bekommen, als die Hoff nung auf eine noch so hohe prozentuale Beteiligung am Zlbsatz. Frage er doch mal in seinen Kreisen herum, wie viele Autoren es nicht vor ziehen, einen Vertrag abzuschließen, der ihnen eine bestimmte Ver gütung für ihre Leistung sofort zusichert, als einen Vertrag, der ihnen weiter keine Garantie bietet, als dais; sie ,20 Prozent vom Ladenpreis jedes bar verkauften Exemplars, Abrechnung jedes Jahr' erhalte». Weiß Herr Kyser nicht, das; ein ungeheurer Prozentsatz aller neuen Ver- lagswcrke in diesem Falle dem Autor nur ein ganz bescheidenes Hono rar bringen würde? Es ist nicht jeder Verleger so kulant und so solvent, daß er Auflage» vorausbezahlt und bezahlen kann, und Herr Kyser weiß, daß es gerade die größten Verleger sind, die heute noch an der jährlichen Abrechnung des Absatzes scsthalten. Es ist also hier nur einem Wunsche der Autoren, und zwar gerade der jungen Autoren, Rechnung getragen. Den Verlegern liegt daran meistens sehr wenig, weil es sich bei Pauschalhonoraren doch nur um Anfänger und um Risikos handelt, die durch dies Pauschal honorar nur erhöht werden. Glaubt Herr Kyser, das; es den Autoren angenehmer ist, statt eines Pauschalhonorars die Zusicherung der pro zentualen Beteiligung zu bekommen und daneben einen Vorschuß, der vielleicht nie im Leben abgetragen wird, den sie aber bei vielen Ver legern von Rechts wegen verzinsen müssen? Und nun die 15 Prozent. Ja, es ist richtig, das; wir vor dem Kriege 20 Prozent gegeben haben und dies auch konnten. Wenn Herr Kyser meinen Vortrag gelesen hat, so hat er auch darin lesen können, warum heute der Prozentsatz geringer sein muß. Ich will dies hier nicht wiederholen, umso weniger, als alle meine Kollegen wissen, daß dieser Prozentsatz bei schönwisscnschaftlichen Büchern heutzutage nicht mehr überschritten werden kann, wenn überhaupt noch ein einiger maßen annehmbarer Labenpreis festgesetzt werden soll, und wenn der Verleger überhaupt noch die Möglichkeit hat, auf seine Kosten zu kom men. Herr Kyser findet, daß dies der Kardinalpunkt des ganzen Vertrages ist und daß dieser Kardinalpunkt die deutschen Schriftsteller Millionen kostet. Das ist wie in einer Volksversammlung herausgebriillt, den Beweis für dieses wundervoll klingende Schlagwort dürfte Herr Kyser schuldig bleiben. Über seine Ausführungen zu der Valutabeteiligung braiuche ich hier nichts zu sagen, da ja unser Nedekampf im Neichswirtschaflsministerium ihn über nieinen Standpunkt bereits aufgeklärt hat und ich den Er gebnissen nicht vorgreifeu möchte, welche durch seine .fiktive Klage' er zielt werden dürften. Wir waren uns ja vor der hohen Behörde dar über einig, das; erst die Einleitung und Entscheidung dieser Klage eine Klärung der Lage zu bringen imstande sein wird. .Arme, ver ratene, verkaufte deutsche Schriftsteller!' rusr H.'rr Kuser schmerzerfüllt aus. Eine agitatorische Phrase, die. jl-att die Schriftsteller sachlich und verständig zu belehren, sie aushctzt gegen Männer, die sich ihres verantwortlichen Berufes voll bewußt sind und ihre Pflicht gegen ihre Autoren und gegen die Allgemeinheit zu er füllen immer bestrebt sind. Auch daß die Streitigkeiten aus diesem Vertrage durch ein pari tätisches Schiedsgericht geregelt werden sollen, ein Wunsch des Ver bandes, den wir gern erfüllen, erregt Herrn Kysers Empörung und ist .eine offenbare Tücke', um die Schriftsteller vom Schutzverband und dessen Unterstützung unabhängig zu machen. Kurz und gut, dieser Kartellvertrag ist .nur als ein Verrat am deutschen Schrifttum zu be zeichnen'. Und der Verräter bin ich. Und warum verrate ich die deutschen Schriftsteller? Weil ich den Sortimentern, meinen besonde ren Freunden, das zuschanzen will, was ich den Autoren abkuapse. Herr Kyser weiß es genau, denn er hat von einem Verleger, und zwar von einem .der g u t h o n o r i e r e n d e n Q u a l i t ä t s v e r l e g e r' ein Zirkular erhalten, in dem ich den Verlegern mitteile, das; vom l. Juli d. I. an das Sortiment 45 Prozent Rabatt bekommen soll und wir infolgedessen unsere Ladenpreise erhöhen müßten, das; der Autor aber nichts davon abbekommen sollte. Hier steckt, wie Herr Kyser be hauptet, der Kern des ganzen Problems. Ich kämpfe u ümli ch gegen den g u t h o n o r i e r e u d e n Q u a l i t ä t s v e r l a g und die Q u a l i t ä t s a u t o r e n. Statt kultureller Interessen, statt Pflicht zur Gemeinnützigkeit setze ich die Willkür der kaufmännischen G e w i n n k a l k u l a t i o n, die Will kür d e r W a h r n e h m u u g k a p i t a l i st i s che r Interesse n. Mau sieht, um Herrn Kysers Wort zu variieren: .Jeder Zoll ein Genosse'. Brauche ich in der Deutschen Verlegerzeituug auf den Kantatebe schluß 1921 hiuzuwcifen, auf den Vertrag, den der schvnwissenschaftliche Verlag mit dem Sortiment abschließen soll, damit endlich der Teue rungszuschlag auf den Ladenpreis, der bisher vom Sortiment genom men ist, und von dem der Autor nicht einen Pfennig abbelommcn hat, fällt?« Der Schutzverband deutscher Schriftsteller hat sich von je in Kampfstellung befunden. Interessant ist aber, daß er nicht nur im Buchhandel seinen natürlichen Gegner sicht, sondern daß er auch über alle Autoreukreise herfällt, die unter Anerkennung der wirtschaftlichen Notwendigkeiten und des Entgegenkommens von der anderen Seite Geneigtheit zur Verständigung mit dem Buchhandel zeigen. Auf den Kampf der Autoren untereinander braucht im übrigen im einzelnen nicht weiter eiugegangen zu werden. 913
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder