Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1921
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Redaktioneller Teil. Xe 145, 24. Juni 1921. alle zustreben sollten, und dem rede Neigung zur Sonderbündelei ge opfert werden muß.« Diese Klage und Mahnung ist zu verstehen. Die schneidige Attacke des Herrn Kyser, die in erster Linie gegen Herrn Wenzel Goldbaum, den Syirdikns des Verbandes deutscher Erzähler, gerichtet ist, läßt näm lich Blicke hinter die Kulissen zu, die zur Hellhörigkeit zwingen werden, wenn der Schußverband als Vertretung der Gesamtintcressen der Autoren auftritt. Im übrigen darf man auf den Fortgang des Strei tes gespannt sein. In einer Zuschrift an die »B. Z. am Mittag« hat Rechtsanwalt I)r. Wenzel Goldbaum die in der erwähnten Streit schrift gegen ihn erhobenen Behauptungen als Verleumdungen er klärt und Klage gegen den Urheber angekündigt. Herr Kyser läßt es aber nicht am Kampf gegen seine andersdenken den Kollegen genug sein, er greift in seiner »Denkschrift« nebenbei auch die »Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger«, insbesondere Herrn Fritz Th. Cohn-Berlin persönlich an. Denn Anlaß zu seinem Vorstoß ist ihm die Verständigung zwischen einem wichtigen, nämlich dem gemäßigten Teil der Autorenschaft und dem Ver lag. Was Herr Cohn für sich zu erwidern hat, sind wir in der Lage hier im Auszug mitzuteilen. Herr Cohn schreibt in der Deutschen V e r l e g e r z e i t u n g Nr. 12: »Zuerst rühmt er (Kyser) die Tätigkeit des Schutzverbandes . . . CS folgen dann längere Ausführungen gegen den .Verband' und die .Geschäftsstelle des Verbandes deutscher Filmautoren', es folgt eine mysteriöse Andeutung von unterschlagenen 280 000 Mark, .von denen weder deutsche Filmautoren noch Verleger etwas gesehen haben'. Wer diese kleine Unterschlagung einer großen Summe begangen hat, ist nicht klar, aber die Stelle, die freundlichst daraus hingewiesen werden soll, ivird es ja wohl verstehen. Unsere Belange beginnen erst mit dem .Verband deutscher Erzähler', der am 15. August 1920 gegründet sein soll, und zwar mittels eines .streng vertraulichen Schreibens', wie Herr Kyser mitteilt, und was er offenbar für ein außerordentliches Ver brechen an sieht. Cr erwähnt dann die Gründung einer Geschäftsstelle dieses Verbandes, der er ebenfalls wieder irgendeine finanzielle Trans aktion vorwirft, die zweifellos mit seinen antikapitalistischen Bedenken in Widerspruch steht; allerdings erklärt er selber, daß hinter dem großen Kapital ein großes Fragezeichen steht. Und nun trete ich auf. Nicht etwa als Kapitalist, sondern als Stütze des Verbandes deutscher Erzähler, der,— übrigens bereits ehe ich eine Ahnung von seiner Existenz hatte — nach Herrn Kysers Aus sage zu bröckeln anfängt und seine Position notwendig stützen muß, da ihm der .Bund der Erzähler' das Wasser abzngraben droht. Ich hätte schnell eine .Arbeitsgemeinschaft aus einigen belletristischen Ver legern' gebildet und sei mit den Herren, um sie zu stützen, in Ver handlungen getreten. .Zwischendurch' aber hielt ich im Vorstand des Verbandes einen Vortrag, der, wie Herr Kyser mit Entrüstung fest stem, also schloß: .Sie sehen, daß Autor und Verleger immer die gleichen Inter essen haben. Sollten sich nicht beide Gruppen wehren gegen eine Einmischung von außen? Sollten wir nicht auftreten gegen einen Schutzverband, dessen Aufgabe es sein soll, den Autor gegen seinen besten, seinen einzigen wahren Freund zu schützen, gegen den Ver leger? Die Grundlage jedes Vertragsverhältnisses ist das Ver trauen.' Leider stimmen seine chronologischen Aufzählungen nicht. Den Vortrag, der übrigens in Nr. 3/4 des .Geistigen Arbeiters' ziemlich ausführlich zum Abdruck gelangte, hielt ich auf Veranlassung eines mir befreundeten Autors, der im Vorstand des .Verbandes deutscher Erzähler' sitzt, im November 1920. Erst durch diese Aufforderung, vor dem Vorstand über einige, Schriftsteller und Verleger in gleicher Weise interessierende Fragen zu sprechen, erfuhr ich von der Existenz des .Verbandes deutscher Erzähler'. Ich selbst war damals noch ein völlig unbelasteter Verleger, der außer dem Deutschen Verlegerverein keiner Berufsgenossenschaft angehörte, auch nicht der .Vereinigung schönwisfenschaftlicher Verleger'. An Verhandlungen über Lieferungs bedingungen, über einen Kartellvertrag n. dgl. habe ich überhaupt nicht gedacht. Ich habe meinem Vortrag ausdrücklich voransgeschickt, daß ich nur meine persönliche Meinung aussprcche, nicht im Namen irgendeines Vereins oder Verbandes gekommen sei, und daß ich niemanden als mich selbst mit meinen Ausführungen festlegen wollte. Herr Kyser, der diesen Vortrag ja im .Geistigen Arbeiter' gelesen hat, fälscht also die Daten bewußt, wenn er mir vorwirft, daß ich damals bereits für die .Bereinigung schönwisscnschaftlicher Verleger' oder eine .Arbeits gemeinschaft' gewirkt hätte. Es ist dies vielleicht eine Kleinigkeit, aber, da sonst seine ganzen Ausführungen nicht stimmen würden, immerhin von Bedeutung. Hinzu kommt, daß von einer Abbröckelei des .Ver bandes deutscher Erzähler' durch die Gründung des .Bundes der Er zähler' nicht die Rede sein konnte, da dieser Bnnd erst viele Monate später gegründet worden ist. 912 Erst im Fcbrnar d. I. wurde ich Mitglied der .Vereinigung schön- wissenschaftlicher Verleger' und zugleich einer Kommission, die n. a. Aufträgen den erhielt, den Entwurf für einen Norrnalvertrag vorzu- bereitcn. In diesem Augenblick trat der .Verband deutscher Erzähler' an mich heran mit der Bitte, die Grundzüge dieses Vertrages mit dem Vorstand des Verbandes gemeinsam zu beraten. Da ich, wie Herr Kyser ja schon mitgeteilt hat, auf dem Standpunkt stehe, daß Autor und Verleger geborene Freunde sind, eine Überzeugung, die in mehr als einem Jahrhundert deutschen Verlagsbuchhandels durch zahllose Beispiele immer wieder uud wieder erhärtet worden ist, durch Bei spiele, die zeigen, daß der Verleger nicht nur der natürliche Schützer und Freund des Autors, sondern auch sein Förderer, Berater, Anreger und derjenige gewesen ist, dem die Entstehung und Vollendung so man chen Kunstwerkes zu verdanken ist, habe ich naturgemäß sehr gern die gebotene Hand angenommen. Unsere sechsgliedrige Kommission hat mit den Herren vom Vorstand, dem übrigens Männer wie Hermann Sudermann, Walter von Molo, Rudolf Presber, Georg Engel, Karl Nosner, Heinrich Sohnrey u. a. angehören, in zwei Sitzungen verhandelt, und hier wurde statt des Normalvertrages der Gedanke eines Kartellvertrages angeregt. Nach langen Verhandlungen, die nur schriftlich geführt wurden, ist dann von dem Gesamtverbande, 5cm übrigens, um nur noch einige Namen zu nennen, auch Gerhart Hauptmann, Gustav Frenssen, Walter Bloem, Waldemar Bonsels, Adele Gerhard, Hanns Heinz Ewers, Jakob Was sermann, Arthur Schnitzler, Max Halbe und viele andere angehören, der Wortlaut des Kartellvertrages genehmigt worden, der mir znge- sandt wurde und den ich nun meinerseits, der ich inzwischen Vor sitzender der .Vereinigung schönwisfenschaftlicher Verleger' geworden war, den Verlegern zur Begutachtung und eventl. Annahme vorzu legen habe. Der Vertrag ist im Augenblick den Obmännern unserer Ortsgruppen zugesandt, und ich weiß heute noch nicht, wie sich die Mehrzahl der Verleger dazu stellen wird. Nur soviel weiß ich, daß er allgemein von den Verlegern als außerordentliches Entgegenkom men den Schriftstellern gegenüber angesehen wird, das; wir in diesem Vertrage ans uns zustehende Rechte freiwillig verzichten und eigentlich gar kein Äquivalent dafür von den Schriftstellern verlangen. Auf den Honorarpunkt komme ich noch zurück. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß das Zwingende, das in diesem Kartellvertrag liegt, auch mir per sönlich höchst unsympathisch ist und ich nichk nur bestrebt war, sondern auch bestrebt sein werde, den Zwang, der in der Ausschließlichkeit der Vertragsgegner liegt, zu überwinden, falls es zu einem Abschluß kommen sollte, was ich im Interesse der Schriftsteller wünsche. Ich habe nicht die Absicht, den Vertrag hier im einzelnen zu ver teidigen, nur auf die falsche Beleuchtung, die Herr Kyser ihm hat zuteil werden lassen, möchte ich Hinweisen, und zwar ist es gleich 8 2s, den Herr Kyser tendenziös und falsch anslegt. Hier ist von seiten der Ver leger, ans ausdrücklichen Wunsch dev Schriftsteller, ein Verzicht ausge sprochen worden, mit dem ein großer Teil meiner Kollegen nicht einver standen ist, nämlich darauf, mit dem Verlagsrecht das UbersetzungS-, Verfilmungs-, Dramatisierungs- und Vertonungsrecht sowie das Jour nalabdrucksrecht vor Erscheinen der Buchausgabe zu erwerben. Es ist dies präzise dadurch ansgedrückt worden, daß gesagt wurde: ,Jm Ver lagsvertrag darf nur über das ausschließliche Verlagsrecht nsw. ab geschlossen werden'. Herr Kyser behauptet nun, das; dies eine .völlige Bindung des Schriftstellers' ist, und will sich den Anschein geben, als glaube er wirklich, es soll durch diese Fassung die Möglichkeit ausge schlossen werden, daß ein Autor das Verlagsrecht ans eine bestimmte Auflagenhöhe und auf eine bestimmte Dauer beschränkt. Davon ist na türlich nicht die Rede. Es soll der Verleger als das höchste Recht, das er durch eineir Verlagsvertrag erwerben kann, das ausschließliche Verlagsrecht für alle deutschen Auflagen usw. erwerben dürfe n. Er ist aber natürlich durchaus in der Lage, das Verlagsrecht nur siir eine bestimmte Anzahl von Exemplaren oder für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu erwerben, falls der Autor dies wünscht und der Verleger geneigt ist, auf diese Bedingungen einzu gehen. Also nicht eine Bindung des Schriftstellers liegt hier vor, sondern eine Befreiung. Es soll dem Schriftsteller unter allen Umständen, das war der Gedanke des Ver bandes, das Honorar siir das Verlagsrecht unabhängig von den an deren mit dem Urheberrecht verknüpften Rechten zugebilligt werden. .Das Recht zum Journalabdruck nach Erscheinen der Buchausgabe gehört dem Verlage.' Herr Kyser findet diese Bestimmung durchaus un berechtigt und sogar eine Benachteiligung des Autors darin, daß der Verleger von dem Erlös die Hälfte an den Antor abgibt. Herr Kyser scheint nicht zu wissen, daß in dem Moment, wo ein Verleger das Ver lagsrecht erwirbt, er ganz allein das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung hat, wie 8 2 des Verlagsrechts ihm sagen wird. Wenn also dieser Passus, den Herr Kyser beanstandet, nicht hincingenoin.nen würde, so würde der Autor seinerseits durchaus nicht etwa das Jour-
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