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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1891
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- 1891-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1891
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- Deutsch
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2174 Nichtamtlicher Teil. J.r 85, 15 April 1891. Verbände mit hervor. Die Berliner und Leipziger seien bereits ausgetreten; wenn auch der Rheinisch-Westfälische Kceisverein, einer der größten Bezirksvereine sich ebenfalls zurückzöge, würde das einer Sprengung des Verbandes gleichkommen. Er bitte dringend um Ablehnung des Düsseldorfer Antrages. Im gleichen Sinne sprachen sich die Herren Ganz-Köln und Schöuiugh-Münster aus, welche ebenfalls den Verband zur Zeit für unentbehrlich hielten und vor dem Austritt warnten. Von Herrn Hartmann-Elberfeld war angeregt, die Bei tragspflicht dahin zu regeln, daß abwechselnd die größeren Kreis vereine die Leitung des Verbandes und während dieses Zeit raumes die gesamten Kosten übernähmen, während Herr Schö- ningh-Münstcr vorschlug, auf die regelmäßige Erhebung von Beiträgen zu verzichten und am Ende des Jahres die entstandenen Kosten auf die Mitglieder umzulegen. Der Kassierer des Verbandes, Herr von Za bern-Mainz, erwiderte darauf, daß etwa 3000 jährlich ausgegeben würden, eine Summe, welche auch der größte Bezirksverein zu zahlen schwerlich imstande sei, während bei einer Umlage nach der Kopfzahl bei den vorhandenen 1500 Mitgliedern auch nicht weniger als 2 ^ herauskommen würde. Zudem müsse der Vor stand des Verbandes mit einem Kapital rechnen können, welches jederzeit zur Verfügung stehe. Nach längerer Debatte, welche neue Gesichtspunkte indessen nicht zu Tage förderte, wurde zur Abstimmung über den Antrag des Düsseldorfer Ortsvereins geschritten und derselbe mit 30 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Der Kreisverein bleibt daher beim Verbände, und der Vor stand mußte seinen Antrag auf Erhöhung des Beitrags aufrecht erhalten. Herr Schuth-Koblenz beantragte die Erhebung eines Beitrages von 7 in zwei Raten zahlbar, wogegen Herr Bachem-Köln 8 vorschlug. Bei der folgenden Abstimmung wurde der letztere Antrag abgelehnt, Antrag Schuth mit großer Majorität angenommen. Zu Nr. 6 trug der Vorsitzende folgendes vor; Ein Mit glied wurde auf Grund der Ordnung für den Betrieb des Rest buchhandels in eine Ordnungsstrafe von 50 genommen. Der Betroffene weigerte sich zu zahlen, weil er glaubte, insofern unrecht behandelt zu sein, als sein Kollege am Platze in gleicher Weise gefehlt habe, aber nicht gestraft worden sei, und appellierte an die nächste Hauptversammlung. Sowohl diese wie auch die Haupt versammlung in Münster am 13. April 1890, vor welche der in Strafe Genommene die Angelegenheit abermals brachte, be stätigte die auferlegte Buße. Der Vorstand hat auf beiden Haupt versammlungen betont, daß die Beschwerden des in dieser Weise zur Ordnung Gerufenen thatsächlich unbegründet seien, und sah zur Wahrung der Autorität keinen anderen Ausweg als die Aus schließung desselben, da er sich den Satzungen nicht unterwerfen wolle, zu beantragen. Herr Hartmann-Elberfeld hatte Bedenken gegen die Aus schließung, weil der Vorstand des Börsenvereins, welcher die Ordnung für den Betrieb des Restbuchhaudels nicht anerkannt habe, möglicherweise einen solchen Beschluß nicht gutheißen werde. Er schlug vor, die Angelegenheit dem Börsenvereins-Vorstand zur Entscheidung vorzulegen, weil das Vergehen auch gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoße. Herr Ganz-Köln war gegenteiliger Ansicht und für die Aus schließung. Redner könne nicht glauben, daß der Börsenvereins- Vorstand einen vom Kreisverein legalster gefaßten Beschluß in der Angelegenheit nicht billigen werde. Jedenfalls sei es be denklich, mit der Anrufung einer Entscheidung einen Präcedenz- fall zu schaffen Nachdem noch die Herren Bagel, Schöningh und Barth-Aachen, sowie wiederholt die Herren Ganz und Hartmann gesprochen, wurde der Antrag des Vorstandes auf Ausschließung angenommen. Herr Theissing-Münster stellte den Antrag, den gefaßten Beschluß dahin zu präcisieren, »daß die Ausschließung keine Giltigkeit haben solle, falls das betroffene Mitglied die auferlegte Buße innerhalb 14 Tagen nachträglich zahle. Andernfalls solle der Ausschluß in Kraft treten und das gesamte Material dem Börsenvereins-Vorstande zur Erwirkung seiner Verurteilung auf Grund der Satzungen des Börsenvereins übergeben werden.« Auch dieser Zusatzantrag wurde mit großer Majorität ange nommen. lieber den Punkt 7 konnte ein Beschluß nicht gefaßt werden, weil der Entwurf der neuen Verkehrs-Ordnung noch nicht veröffentlicht war. Zu Nr. 8 (die Wahlen in den Börsenverein) ent schied sich die Versammlung im allgemeinen nach den Vorschlägen des Wahlausschusses und beschloß nur, bezüglich der Neuwahlen für den Wahlausschuß Herrn Leonhard Gecks-Wiesbaden au Stelle des Herrn Max W oy w od-Breslau in Vorschlag zu bringen. Den Antrag auf Aufhebung des in Elberfeld am 15. Juli 1887 gefaßten Beschlusses über die Beschränkung des Privat- kunden-Rabatts aufMusikalien begründete der Vorsitzende damit, daß der Vorstand des Börsenvereins es ablehne, Beschwerden über Verstöße gegen diesen Beschluß, als nicht zu seiner Kompetenz gehörig, Folge zu geben-, 8 1 Ziffer 2 der Satzungen des Vereins spräche nur von den Bücherladenpreise». Nach einigen erläuternden Worten des Herr» Hartmann-Elberseld wurde der Antrag auf Aufhebung angenommen. Die Rabattbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler werden davon nicht berührt und bleiben in Kraft. Ueber Nr. 10 der Tages-Ordnung ging die Versammlung auf Vorschlag des Herr» Barth-Aachen zur Tages-Ordnung über. Als Ort für die nächste ordentliche Hauptversammlung wurde Düsseldorf gewählt. Die offizielle Sitzung fand um 5 4^ Uhr nachmittags ihren Abschluß, und es vereinigten sich danach 30 Anwesende zu einem gemeinsamen Mittagsmahl im Speisesaale des Hötel Royal, wo man in anregender Unterhaltung verblieb, bis die späteren Abendzüge die Mehrzahl der auswärtigen Kollegen wieder in die Heimat entführten. Mit kollegialischem Gruße Der Vorstand des Kreisvercins der Rheinisch-Wcstfiilisclien Buchhändler. Wilhelm Lader. Wilhelm Deiters. Bernard Theissing. Carl Mayer Ewald Blasius Heinrich Schöningh. Die neue nordamerikanische Copyright-Bill.« Als ich den Wortlaut der Bill zuerst kennen lernte, faßte ich mich an den Kopf, mich zu besinnen: soll das ein schlechter Witz sein, ein Machwerk von unzurechnungsfähigen jungen Leuten, oder ist es eine raffinierte gesetzliche Maßregel, dem Nachdruck in Nordamerika für die Zukunft ein Mäntelchen umzuhängen und denselben zu noch größerer Blüte zu bringen? — Ich mußte mich der letzter» Auslegung wohl zuneigen, entspricht die Bill doch vollständig dem krassen Egoismus des Ringes, der die Mac- Kinley-Bill entstehen ließ, und dem neuesten Antrag im Senat zu Washington, den deutschen Zucker mit so hohem Zoll zu be legen, daß derselbe einem Einfuhrverbot gleichkäme. Daß unter hundert deutschen Verlegern, die in den Fall kommen könnten, den Schutz ihrer Bücher gegen Nachdruck in Nordamerika zu erstreben, kaum zwei oder drei sein werden, welche die dafür bestehenden exorbitanten Bedingungen zu erfüllen imstande sind, also in erster Linie das zu schützende Buch gleichzeitig hier und in Amerika drucken zu lassen, liegt wohl auf der Hand. Zuzugeben ist allerdings, daß die Verhältnisse für manche Erzeugnisse der Kunst etwas günstiger liegen (weil es sich kaum gut anders machen ließ); im ganzen ist die Copyright-Bill aber geradezu ein Hohn auf die internationalen Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums, welchen die große Mehrzahl aller Kultur-
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