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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1891
- Sprache
- Deutsch
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^ 88, 18. April 1891 Amtlicher Teil. 2245 Auszug aus der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß. 8 I- Der Wahl-Ausschuß hat spätestens zwei Monate vor jeder ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die Kreis- und Ortsvereine, Verlegervereine und den Leipziger Kommissionärverein, sofern dieselben gemäß Z 13, Ziffer 4 der Satzungen Organe des Börsenvereins sind, durch ein au die betreffenden Vereinsvorstände zu richtendes Rundschreiben zu Wahlvorschlägen für die durch die nächste Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse I, II, III des Börsenvercins aufzufordern. 8 4. Durch das in A 1 Absatz 1 erwähnte Rundschreiben hat der Wahl-Ausschuß an die dort erwähnten Vereine zugleich die Aufforderung zu richten, Vollmachtsformulare für Stellver tretungen in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Dabei sind die Vereine besonders darauf aufmerksam zu machen: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (§ 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmstellver tretungsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschluß fassung über Aenderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende ver treten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen über tragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Aus schüsse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unter schrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. HtnrichS'schen Buchhandlung.) vor dM Liter ---- Melauflszr. f —- wird nur bar gegeben. * — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche.) A. Ashcr » ko., BcrlagS-Eonto, in Berit«. fUuoliriviitvll üb. (Isutsslis ^Iteitbumstunäe. LrAänravAsblättor rar Aeitsebrikt k. iUbnoloxis IlrsA. v. äsr Lsrlinor OsssIIsebatt k. Vn- tdropoloAie, LtbnoloAis u UrASseliieirts unter Iteci. v. it, Viroborv u ä. Voss. 2. labrA. 1891. (6 Ms ) 1. M Ar. 8°. (16 8. m Illustr.) ckitbrlisb » 3. — tz/eitselirikt k. LtliiwIoAie Ited.: liastian, it. Hartmaoo, It. Viroborv, ä. Voss. 23. labrA. 1891. (6 Ms) 1. M. Ar. 8°. (104 8. w, Illustr.) ckabriieb * 24. — 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benützen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Haupt versammlung sein müssen. 8 s. Die Börsenvereins-Mitglieder, welche Bevormundete oder Frauen laut Z 5 der Satzungen in der Hauptversammlung ver treten, haben ihre Vollmachten nach vorstehendem Paragraphen beglaubigen zu lassen und einzureichen. 8 8. An die Vollmachts-Inhaber werden am Tage der Haupt versammlung durch den Wahl-Ausschuß ausgegeben: 1) die Eintrittskarten zur Hauptversammlung; 2) gestempelte Wahlzettel mit aufgeklebten Zetteln, welche in verschiedenen Farben und aufgedruckten Zahlen von 2—7 nebst aufgedrucktem Datum der Hauptversammlung die Anzahl der Stimmen kennzeichnen, welche dem Empfänger zustehen; 3) Vollmachtskarten, welche in ähnlicher Weise wie vor stehend eingerichtet sind, und bei der Abstimmung über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu benützen sind; 4) Farbige Stimmzettel mit Stellvertretungs-Bezeichnung für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über welchen die Satzungen Z 17 Abs. 2 geheime Abstimmung vor schreiben. Auf diesen Stimmzetteln ist der Gegenstand der Tagesordnung anzugeben. 8 9. Die am Orte der Hauptversammlung wohnhaften, sowie diejenigen auswärtigen Mitglieder, welche kein anderes Mitglied vertreten, haben Eintrittskarte, Wahlzettel und Stimmzettel für geheime Abstimmung möglichst schon am Tage vor der Haupt versammlung vom Wahl-Ausschusse in Empfang zu nehmen. Bei den ordentlichen Hauptversammlungen sendet der Wahl-Ausschuß den Leipziger Mitgliedern diese Drucksachen zu. 8 io. Die Wahlzettel sind vor Beginn der Hauptversammlung am Eingänge zu dem Versammlungssaal abzugeben. Sofort nach Eröffnung der Hauptversammlung übernimmt der Wahl-Ausschuß die gesammelten Wahlzettel, und es ist von da an die weitere Abgabe von Wahlzetteln nicht mehr zulässig. Das Ergebnis der Wahlen, wenigstens derjenigen für den Vor stand, ist möglichst noch während der Hauptversammlung dem dieselbe leitenden Vorsitzenden mitzuteilen und von diesem zu verkündigen. August Bagcl in Diigeldorf. Iloorev, dis 8öbstörunAen u. LotsobädiAnvAsavsprüebo der ^rbsitsr. xr. 8°. (79 8.) » 1. — <i»uarl> BalSauiuS, Hauvt-Souto. in Lcivrlg. Busse. K. v-, Mecreszauber. Eine Erinnerg. an die Ostsee. 120. (III, 32 S m. 3 Farbcndr.) Kart * 1. 20 »Idols Boni L «o., BcrlagSH., in Stuttgart. INestroy's, I., gesammelte Werke. Hrsg. v. B. Chiavacci u. L. Gang. Hofer. 25. Lfg. gr. 8«. <7. Bd. S. 1-64.) —. 75; 5. u. 6. Bd. kplt. ä » 3. —; in 1 Bd. geb. » 7. 50 I. «. «otta'Iche «uchh. «achf. in Stuttgart. Bibliothek deutscher Geschichte, Hrsg, von H. v Zwiedineck-Südenhorst. 59. Lsg. Lex.-8°. ' » I. — Inhalt: König Friedrich der Große. Von R.Koser. V. (l. Bd. S. 205—374.) 300»
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