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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1890
- Sprache
- Deutsch
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4882 Nichtamtlicher Teil. ^4 216, 17. September 1896. «lankendrrg L So. in Leiden. S. rssr Carmen Sylva-Abrcißkalc.ndcr sür 1891. Buchhandlung SeS Raffanischc» SolportagevereinS i» Herbor». -«S92 Fischer, Heil Deutschlands Kaiserin! Die vieschästsftelle »Fürs Haus» in Dresden. 4S92 Deutsche Warte. Wochenausgabe. I. Rickersche Buchhandlung in Metzen. S. «s»2 Luäck«, vis liüelier kiebksr uncl Lamusl. Ehlers, Das neue Testament und die Tause. VI. Folge. Schmidt, Kirchenrechtliche Quellen für das Großherzogtum Hessen, lieitsoliritt für altteotawentlielie IVisseuscbukt. latirA. 1890. Vaetiie-Ruelrsklldl, Von äsr ^usbiläuo^ äor äsutoeben Lpraeds. Irrnin, vor krinr unä äer Letteljau^s. Beit L Eomp in Leivlig. 4894 Der 6. donAross äes äsutsebsu 8ek>s.odt>uuäes. Lrsslau 1889. R. Boigtläuder in Leipzig. 4894 Priese, deutsch-gotisches Wörterbuch. Schmelzer, Aufsätze zur Schulreform. Andrä, Abriß der Weltgeschichte für Töchterschulen. Nichtamtlicher Teil. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen u. die HerzogtümcrAltenbnrg «.Anhalt. Hauptversammlung am 7. September 1890 im K. Belvedere zu Dresden Am 7. September hielt der Verband für das Königreich Sachsen und die Herzogtümer Alten bürg und Anhalt seine dies jährige Hauptversammlung im Belvedöre zu Dresden ab Die selbe war leider nur von ! 3 Mitgliedern besucht und wurde von dem Vorsitzenden Herrn Rudolph-Annaberg mit dem Vortrag des Geschäftsberichts eröffnet. Der Verband zählt, nachdem so wohl Ans- als auch Eintritte stattgesunden haben, gegenwärtig 84 Mitglieder. Der Kassenbericht weist einen Bestand von 262 ^ 50 H nach und wird, nachdem die erwählte Prüfungsdeputation ihn in Ordnung gefunden, richtig gesprochen. Nachdem die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung vorläufig abgesetzt waren, ging man zur Beratung des fünften Gegenstandes, der Anbahnung einer enger» Verbindung mit dem Dresdner Ortsvercin, über, der zur Zeit 95 Mitglieder zählt. Der Orts- vereiu hatte unmittelbar vorher ebenfalls eine Hauptversammlung abgchalten, die aber, da nur 30 Mitglieder anwesend waren, (wohl eine Folge des Hochwassers, das an diesem Tage einen Teil Dresdens schwer betroffen) nicht beschlußfähig gewesen war. Herr l)r. Ehler mann - Dresden, der den Orts-Verein als korporatives Mitglied des Verbandes vertrat, entwickelte die von den Vorständen beider Verbände vereinbarten Grundsätze für die Vereinigung, welche nach eingehender Diskussion von der Hauptversammlung einstimmig angenommen wurden. Ein Mit glied enthielt sich der Abstimmung. Die Zustimmung des Dresdener Ortsvercins, die demnächst in einer zweiten Haupt versammlung wohl erfolgen wird, vorausgesetzt, werden die beiden Verbände in Zukunft für alle gemeinsamen Angelegenheiten sich verschmelzen und ihre Rechte dem Börsenverein gegenüber zu sammen ausüben. Der Vorstand wird nach wie vor aus 7 Mitgliedern bestehen, von denen 3 Dresden, und zwar Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer, 4 der Provinz, von denen mindestens einer aus den Herzogtümer», angehören müssen. Der Dresdner Ortsvcrein zahlt bis zur Hälfte seiner jähr lichen Beiträge, mindestens aber für jedes Mitglied 3 ^ jährlichen Beitrag au den Provinzialverband, wofür dieser die Beiträge an den Centralverband übernimmt. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die Vereinigung von Segen sür den gesamten Verband sein wird, und ist auch an dieser Stelle dem Vorstande des Dresdner Ortsvereins, der dieselbe wesentlich gefördert, wohlverdienter Dank auszusprcchen. In Erledigung des sechsten Gegenstandes der Tagesordnung wurde M^esden zum Sitz der nächsten Hauptversammlung gewählt. H^Vorsch^s^l^ die Wahlen in den Börsenverein u. s. w., wu.oen wie früher deiffv^standc überlassen. Anträge aus der Re!^L ^ Mitglieder waren nicht einge gangen, und so konnte die Versammlung von dem Vorsitzenden mit der Hoffnung geschlossen werden, daß die geplante Vereinigung glücklich zu stände kommen und gute Früchte tragen werde. — An die Hauptversammlung schloß sich ein gemeinsames Mittagsmahl an, bei welchem es an ernsten und heiteren Trink sprüchen nicht fehlte, und welches auch auf Antrag eines Mit gliedes eine Summe von 50 ^ für den Buchhandlungsgehilsen- verein einbrachte. Eine Anzahl Dresdner Kollegen nahm zur großen Freude der Vcrbaudsmitglieder auch an dem Festmahl teil. 6. 8. Zur Frage der Verleger-Verpflichtungen. Im Gegensatz zu allen auderen Fabrikationszweigen setzt der Verleger für jedes seiner Produkte (Verlagswerke) einen Ladenpreis (Verkaufspreis) für das Publikum fest, und zwar nicht willkürlich, sondern nach genauer Berechnung der Herstellungs kosten, Schätzung des mutmaßlichen Absatzes und Feststellung einer Verkaufs-Provision, bei welcher die den Vertrieb des Buches be sorgenden Sortimenter in genügender Anzahl bestehen können. Diesen Ladenpreis, welcher die Grundlage des buchhändlerischen Geschäfts bildet und ohne welchen der buchhändlerische Vertrieb außerordentlich erschwert wäre, veröffentlicht er sodann in An zeigen und Katalogen. Er giebt damit dem Publikum kund, daß ein bestimmtes Buch zu dem von ihm bezeichneten Preise sowohl durch ihn selbst als durch jede Sortimentshandlung bezogen werden könne, er garantiert zugleich durch diese Veröffentlichung dem Publikum mit seinem Namen, seiner Verlagsfirma, daß es beim Bezahlen des von ihm angesetzten Preises nicht übernommen sein werde. Bei ihm einlaufende Bestellungen expediert er selbst zu dem veröffentlichten Preise, und er veranlaßt die mit ihm in Verbindung stehenden Sortimenter, bei Verkäufen ebenfalls diesen Preis zu verlangen (wobei je nach Ortsgebrauch dem Käufer ein kleiner Skonto gewährt werden kann). Wenn nun der Schlcuderer den vom Verleger festgesetzten und veröffentlichten sowie von anderen Sortimentern eingehaltene» Verkaufspreis unterbietet, wobei er durch Vermehrung seines Umsatzes den ihm bei den einzelnen Verkäufen entgehenden Nutzen wieder hereinzubringen beabsichtigt, so schädigt er neben den konkurrierenden Sortimentern auch den Verleger zunächst materiell, indem er die zu einer überall gleichmäßig intensiven Verbreitung des Werkes notwendigen Sortimenter ruiniert, das Publikum mißtrauisch gegen die Anzeigen des Verlegers macht, den Wert eines Buches und der bei dem Verleger lagern den Vorräte desselben durch seine Preisherabsetzung mindert, wo durch u. a. auch die Interessen des Autors verletzt werden können; er schädigt ihn aber auch moralisch, indem er ihn dem schein bar berechtigten Vorwurf aussetzt, daß der vom Verleger öffent lich angezeigte und von dem Käufer im Vertrauen auf die Reellität der anzeigenden Firma bezahlte Ladenpreis ein zu hoher, ein ungerechtfertigter sei. Hätte der Verleger keinen Ladenpreis ver öffentlicht, so würde der Käufer sich nmgesehen haben, wo er das Buch am billigsten bekomme, während er nun im guten Glauben, > daß Verleger X. als reeller Mann keinen zu hohen Preis veröfsent-
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