Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1889
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- 1889-12-18
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- 18.12.1889
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Nichtamtlicher Teil. 6823 294, 18. Dezember 1889. »achtsmesse« aus besagter Nummer dürfte sich jedem die Ueber- zcugung aufdrängen, das; durch de» Tondruck der Holzschnitt ebenso gewinnt, wie eine Radierung oder ei» Kupferstich durch dcu Druck auf chinesisches Papier. Das an sich schon meister hafte Blatt kann sich dank der Neuerung der besten auf getöntes Papier gedruckten Radierung dreist an die Seite stellen. Die Achnlichkeit wird noch dadurch erhöht, daß die Tonplatte hier über den Rand des Bildes etwas hinausragt. Von neuen Patenten aus dem Gebiete des BuchOund Stein drucks sind folgende zu erwähnen: Die unter Nr. 501533 patentierten Druckplatten von Herm. Hofsmann in Berlin haben wir bereits nach der »Papier zeitung« besprochen. Der Erfinder will die Herstellung von ein fachen grobgemusterten Druckplatten, welche bisher auf dem Wege des Holzschnittes oder der Zinkographie fast ebenso teuer ist, wie die Herstellung von feingemusterten Platten, derart verbilligen und vereinfache», daß der Buchdrucker solche Platten selbst ohne große Mühe und Kosten Herstellen kann. Dadurch werden gewisse Arbeiten, welche vordem am Kostenpunkte scheiterten, erst mögfich gemacht. Hofsmann benutzt Platte» aus einem dicken Holzsuß, einer Papierschicht und einer dünnen Deckplatte aus Holz. Die Papierschicht hat den Zweck, das Lostrennen der Deckplatte zu ermöglichen. Die Teile der Deckplatte, welche für den Druck bestimmt sind, werden mit besonderen Messern Umschnitten, worauf man die dazwischen liegenden Teile absprengt. Die drei Schichten wurden selbstverständlich zuvor miteinander verleimt. Fr. I. Hentschel in Mannheim erfand, laut Patent 49726, einen Linie»biegc-Apparat, in bezug auf welchen wir auf die Patentbeschreibuug verweisen müssen, da derselbe ohne Zu hilfenahme einer Abbildung nicht verständlich zu machen ist. — Die Tiegeldruckpresse für endloses Papier von I. F. Klein in München (Patent 49864) zeichnet sich dadurch aus, daß man de» Papierlrausport in beliebigen Längen unbeschränkt wechseln kann, wobei die Einrichtung beim Transportieren derart getrosten wird, daß ein Verwischen des noch nassen Druckes aus geschlossen ist. Das dazu gehörige Nummerwerk läßt sich nach allen Seiten mittels Prismen verstellen, so daß die zu druckende Nummer auf jeder Stelle des Textes angebracht werden kann. I Missong in Höchst und Klein, Forst L Bohu Nachf. in Johannisberg erhielten unter Nr. 49 887 ein Patent auf eine Neuerung an Schön- und Wiederdruck-Maschinen. Die beiden Druckcylinder liegen hier in festen Lagern und werden nicht abwechselnd gehoben und gesenkt; sie kommen dafür ab wechselnd in Bewegung und zum Stillstand, und sind während ihrer Bewegung mit Zahnstangen in Eingriff, welche an dem Fundament befestigt sind. Ferner liegen die beiden Formen in einer horizontalen Ebene und sind die Farbwerke so angebracht, daß die einzelnen Formen nur das zu ihnen gehörige Farbwerk passieren. Endlich ist zu bemerken, daß die Druckflächen in beiden Stellungen nach oben gekehrt sind, was die Zurichtung erleichtert, und daß man das Format verkleinern kann, ohne eine Ver stellung der Maschine vornehmen zu müssen. Der früher von uns erwähnte Apparat zur Herstellung von Noten-Druckplatten, welcher A. Tessaro in Padua zum Urheber hat, .wurde nunmehr auch in Deutschland unter Nr. 49 906 patentiert. Dem Exporthaus Senefelder, Friedr. Krebs in Frankfurt a/M. verdanken wir, laut Patentschrift Nr. 49 838, einen Apparat zum Erweiche» von Harzdeckungen auf litho graphischen Steinen oder Zinkplatten vor der Aetzung. Mit dem Apparat kann man jede mit Harz eiugestäubte Gravüre, Kreide- oder Federzeichnung, sowie jeden Ueberdruck auf Stein oder Zink, in wenigen Minuten schmelze» und Hochätzen. Der Apparat besteht in der Hauptsache aus einer Platte zur Aus nahme von Aether, welche derart reguliert wird, daß die aus strömenden Aetherdämpfe das Harz erweichen, ohne daß der Stein oder die Zinkplatte berührt wird. Diese kann also nicht verdorben werden. Die »Papierzeitung« bringt einen Aufsatz über das Glätten des Papiers, aus welchem hervorgeht, daß gut gefeuchtetes Papier einen besseren Glanz annimmt, als das mittelseuchte. Das starke Feuchten müsse jedoch seine Grenzen haben, da sonst das Papier durch das Satiniereu unansehnlich und lappig werde; auch zeige dann die Durchsicht ein vollständiges Verdrücken des Fasergebildes nebst Abdruck der fehlerhaften Stellen der Kalander walzen. Jeder Stoff verlange eine verschiedene Feuchtung, und es lasse harter Stoff im allgemeinen eine stärkere Feuchtung zu, als weicher. Aus dem Gebiete der Papierfabrikation haben wir vier nene Patente zu erwähnen: Der Holzstosfsortierer von A. Thumb in Rattimau (Nr. 49 745) wird durch zwei ineinander angeordnete und sich drehende Siebcylinder gekennzeichnet, den; Vorsortierer und dem Nachsorlierer. Letzterer ist behufs leichter Abfuhr der bei der Vorsortierung abgeschiedenen Aeste, Splitter ic. konisch geformt. — Die Holz schleifmaschine von C. Chelius jun. in Ram- beck bei Oeventrop (No. 49 672) unterscheidet sich von den bis herigen durch zwei pendelnde Preßkästen, die an einem auf horizontaler Achse sich drehenden Stein angebracht sind. Das Holz wird dadurch gegen den Schleifstein gepreßt und wird in der Richtung der Längsfaser abgeschliffen. — Der Zusatz Nr. 49646 zum Patent Nr. 42312 (Inhaber Fr. Favier Söhne in Gromelle, Frankreich) betrifft den Ersatz der Regelung der bisherigen Einrichtung zum Mahlen von Papierstoff. Diese Regelung erfolgt jetzt nicht mehr von Hand, sondern selbst- thätig. — Der Papierfeuchter von G. Versock in Königstein endlich dient zur Kühlung und Feuchtung des zwischen zwei end losen Filzen laufenden Papiers, und zwar geschieht dies mittels nur eines Wasserbehälters und nur einer Presse für beide Filze. Aus der Zahl der neuerdings patentierten Instrumente (Klasse 42) heben wir die Papierfabrik-Bogenwaage von G. Rank in Osery bei Grodno (Patent 48 316) hervor. Die Waage kontrolliert nicht bloß das Gewicht des Papiers während der Fabrikation derselben, sonder» auch die Gewissenhaftigkeit des abwiegenden Maschiueuführers. Dies geschieht dadurch, daß das Gewicht des Bogens erst dann abgelesen werden kann, wenn er in die untere Abteilung eines Sammelbehälters gelangt ist, zu welchem der kontrollierende Beamte allein einen Schlüssel besitzt. . Wir kommen zur Buchbinderei. I. I Sullivan und Th. W. Graydon in Cincinnati erhielten unter Nr. 49638 ein Patent aus eine Maschine zum Buch bin den. Die Erfinder sägen mittels einer Maschine in den Rücken der zu vereinigenden Bogen Nuten ei», welche sich über sämtliche Bogen erstrecken, und füllen die Nuten mit Klebstoff aus. Dieser verbindet sich mit den Bogen und soll das Heften ersetzen. Der Klebstoff kann zugleich zum Befestigen des äußeren Deckels diene». Er wird mit Glycerin gemischt, um ihn so weit geschmeidig zu machen, daß »die Blätter beim Oeffuen und Schließe» des Buches sich biegen lassen«. Die Einrichtung und Wirkungsweise der Fadenheftmas chine von Rob. Kahnes in Leipzig (Patent Nr. 49 663) weicht in wesentlichen Punkten von der Einrichtung der bisherigen der artigen Maschinen ab. Es wird die Schlinge der äußersten, durch die Bogen eingestochenen Nadel ergriffen und mittels einer besonderen Vorrichtung durch die Schlingen der übrigen Nadeln hindurch nach einer am anderen Ende des Bogenrückens ein stechenden Hakennadel gebracht, von dieser wieder hinübergezogen nnd mittels eines Schließsadens festgehalte». In diesem Stadium findet das Festzieheu der Fäden und die Verbindung der Bogen mit dem Rücken statt. Die Maschine arbeitet angeblich zu verlässig; auch ist sie einfach und wenig empfindlich. — Das Schloß für Albums, Bücher rc. von I. C. Koch in Berlin (Patent Nr. 49 743) ist dadurch gekennzeichnet, daß das Oesfneu
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