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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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lung (8 18) nach der Reihenfolge seines Eintritts aus, ist aber wieder wählbar. Die fünf Vorstandsmitglieder wählen unter sich einen Vor sitzenden, einen Sekretär, einen Kassirer und Zwei Prüfungs- Kommissaricn. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt das in der Anitsdauer älteste Vorstandsmitglied dessen Stelle; bei der Verhinderung anderer Vorstandsmitglieder wählen die übrigen für die Dauer der Behinderung deren Vertreter. Die Konstituirung des Vorstandes unter sich wird durch das „Börscnbatt für de» deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige" (Buchhändler-Börsenblattl, welches überhaupt das regelmäßige Publikationsorgan des Vereins ist. bekannt gemacht, und ist der Vorstand durch diese Bekannt machung sowohl in seiner Gesamtheit, als auch die einzelnen Mitglieder in ihren besonderen Aemtern und Funktionen nach allen Seilen hin legitimirt. 8 9. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen General-Versammlung (K 19) nach absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden durch Stimmzettel gewählt. Bei etwa eintretender Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wählbar sind nur Berliner Buchhändler, welche dem Verein als Mitglieder angeboren. Die Wahl geschieht aus süns hintereinander folgende Jahre. Ueber den Wahlakt wird eine notarielle Verhandlung ausge nommen, welche von drei Vereinsmitgliedern zu unterzeichnen ist. Eine beglaubigte Abschrift der ausgefertigten Wahlverhandlung wird bei dem Königlichen Polizei-Präsidio zu Berlin zur Kennt nisnahme niedergelegt. 8 10. Dem Vorstand liegt die statutenmäßige Verwaltung des Vereins-Vermögens ob, er handelt für und im Namen des Vereins und vertritt denselben in jeder Beziehung auch nach außen. Dies namentlich in der Verhandlung mit Behörden, in Prozesse» und bei sonstigen gerichtlichen oder andern das Ver mögen des Vereins betreffenden Akten, bei der Belegung, Kün- gigung und Einziehung von Kapitalien. Ihm steht cs auch zu, Geschenke, Erbschaften und Legate für den Verein anzunehmen oder abzulehnen. Bei allen Akten und Verhandlungen nach außen, sei es Privatpersonen oder Behörden gegenüber, ist es genügend, wenn überhaupt nur drei der nach der letzten Wahlverhandlung in Funktion stehenden Vorstandsmitgliedcr austreten, Erklärungen abgeben oder Verhandlungen und Schriftstücke vollziehen. Es kommt hierbei nicht daraus an, welche Funktionen dem einzelnen Mitgliede nach der im tz 8 vorgesehenen Geschäftsver- teilung zugewiesen sind. Auch bei Ausfertigungen von Schriftstücken Seitens des Vorstandes ist die Unterschrift von drei Personen aus der Zahl der Mitglieder ausreichend. Der Vorstand entwirft eine schriftliche Instruktion für seine Geschäftsordnung, deren Vorschriften durch Beschluß der Mehr heit der Vorstandsmitglieder jedoch jederzeit geändert werden können. Vorstandsversammlungen. 8 11. Der Vorstand versammelt sich regelmäßig monatlich ein Mal, außerdem aber auf Einladung des Vorsitzenden so oft dringende Geschäfte zu erledigen sind. Um gültige Beschlüsse fassen zu können, müssen wenigstens drei von allen ordnungsmäßig einzuladenden Mitgliedern des Abänderungs-Vorschläge. Von diesen Vorstandsmitgliedern scheidet Eins alljährlich im Frühjahr mit der dann statthabenden Haupt-Versammlung (Z 18) nach der Reihenfolge seines Eintritts aus, ist aber wieder wählbar. Die fünf Vorstandsmitglieder wählen unter sich einen Vor sitzenden, einen Schriftführer, einen Schatzmeister und zwei Berichterstatter. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt das in der Amtsdauer älteste Vorstandsmitglied dessen Stelle; bei der Verhinderung anderer Vorstandsmitglieder wählen die übrigen für die Dauer der Behinderung deren Vertreter. Die Zusammensetzung des Vorstandes unter sich wird durch das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die ver wandten Geschäftszweige" (Buckchändler-Börsenblatt), welches über haupt das regelmäßige Anzcigrblatt des Vereins ist, bekannt gemacht, und ist der Vorstand durch diese Bekanntmachung sowohl in seiner Gesamtheit, als auch die einzelnen Mitglieder in ihren besonderen Aemtern und Amtsgcschäftcn nach allen Seiten hin beglaubigt. 8 s. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Haupt-Versammlung (H 19) nach absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden durch Stimmzettel gewählt. Bei etwa eintretender Stimmengleichheit entscheidet das durch die Hand des Vor sitzenden zu ziehende Los Wählbar sind nur Berliner Buchhändler, welche dem Verein als Mitglieder angehören. Die Wahl geschieht aus fünf hintereinander folgende Jahre. Ueber die Wahl wird eine notarielle Verhandlung aus genommen, welche von drei Vereinsmitgliedern zu unterzeichnen ist. Eine beglaubigte Abschrift der ausgefertigten Wahlverhand lung wird dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Berlin zur Kenntnisnahme eingesandt. 8 10. Dem Vorstand liegt die satzUNgsgemätze Verwaltung des Vereins-Vermögens ob, er handelt für und im Namen des Ver eins und vertritt denselben in jeder Beziehung, auch nach außen. Dies namentlich in der Verhandlung mit Behörden, in gericht lichen Streitigkeiten und bei sonstigen gerichtlichen oder andern das Vermögen des Vereins betreffenden Handlungen, bei der Belegung, Kündigung und Einziehung von Geldern. Ihm steht es auch zu, Geschenke, Erbschaften und Zu wendungen aller Art sür den Verein anzunehmen oder ab zulehnen. Bei allen Verhandlungen nach außen, sei es Privatpersonen oder Behörden gegenüber, ist es genügend, wenn überhaupt nur drei der nach der letzten Wahlverhandluug in Thätigkeit stehen den Vorstandsmitglieder auflreten, Erklärungen abgeben oder Verhandlungen und Schriftstücke vollziehen. Es kommt hierbei nicht daraus an, welche Amtsverrichtungen dem einzelnen Mitgliede nach der im ß 8 vorgesehenen Ge- schästsverteilung zugewiesen sind. Auch bei Ausfertigungen von Schriftstücken seitens des Vor stands ist die Unterschrift von drei Personen aus der Zahl der Mitglieder ausreichend. Der Vorstand führt eine Geschäftsordnung, deren Vor schriften durch Beschluß der Mehrheit der Vorstandsmitglieder je doch jederzeit geändert werden können. Vorstandsversammlungen. 8 ii Der Vorstand versammelt sich in der Regel monatlich ein mal, außerdem aber aus Einladung des Vorsitzenden so oft dringende Geschäfte zu erledigen sind. Um gültige Beschlüsse fassen zu können, müssen wenigstens drei von allen ordnungsmäßig einzuladenden Mitgliedern de- 1031«
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