Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18911219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189112199
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18911219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1891
- Monat1891-12
- Tag1891-12-19
- Monat1891-12
- Jahr1891
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vorstandes gegenwärtig sein, und entscheidet unter ihnen die Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen der Vorstandsver sammlungen und werden die Beschlüsse von dem Sekretär in einem von ihm aufzunehmeiiden Protokolle verzeichnet. Funktionen des Vorsitzenden. 8 12. Der Vorsitzende empfängt und eröffnet alle an den Verein gerichteten Schriftstücke und verteilt die Arbeiten nach Anleitung der Geschäftsordnung an die betreffenden Vorstandsmitglieder. In dringende» Fällen darf der Vorsitzende mit Zustimmung eines der übrigen Mitglieder eine vorläufige Unterstützung bis zur Höhe von zehn Thalern bewilligen. Solche Bewilligungen sind in der nächsten Vorstandskonferenz anzuzcigen. Funktion des Sekretärs. 8 13. Der Sekretär hat außer der im Z H ihm zugewiesenen Thätigkeit auch die in den Generalversammlungen gefaßten Be schlüsse zu protokolliren, soweit nicht (88 9 und 17) bezüglich der Wahlverhandlungcn die Thätigkeit eines Notars eintritt. Die infolge der Vorstandsbeschlüsse notwendig gewordenen Schreiben, Ausarbeitungen und Ausfertigungen sind gleichfalls von ihm zu entwerfen und zur Unterschrift vorzubereiten. Funktion des Kassirers. 8 14- Der Kassirer bearbeitet alle Kassensachen und zieht sämtliche Beiträge der Mitglieder, sowie die Zinsen der Hypolheken- kapitalien und sonstige laufende Einnahmen ein. Zahlungen hat derselbe nur auf Beschluß des Vorstandes oder im Falle der Dringlichkeit unter den Bedingungen und in dem Umfange, welche im 8 12 bestimmt sind, zu leisten Funktionen der Prüfungskommissarien. 8 15. Die Prüsungskommissarien haben auf Anweisung des Vor sitzenden über die Bedürftigkeit eines Unterstützungs-Suchenden die nähere Ermittelung anzustellen und über die von dem Vor sitzenden ihnen zugewiesenen Gesuche in der nächsten Vorstands sitzung Bericht zu erstatten. Vereinsvermögen. 8 16. Das Vermögen des Vereins zerfällt: I. in einen beweglichen Fonds, II. in einen Reservefonds. I. Der bewegliche Fonds wird gebildet: s. aus den Zinsen aller angelegten Kapitalien; b. aus neun Zehnteilen der eingehenden jährlichen Beiträge; c. aus denjenigen Geschenken und außerordentlichen Zuwendungen, welche von den Gebern zur Ver wendung nicht bloß der Zinsen, sondern auch des Kapitals ausdrücklich bestimmt sind, oder im Fall einer mangelnden ausdrücklichen Be stimmung die Summe von 50 Thalern nicht erreichen. Von diesem beweglichen Fonds, welcher in den Büchern besonders verwaltet wird, werden sämtliche Unterstützungen und Unkosten des Rechnungs-Jahres bestritten, welche zusammen nicht höher steigen dürfen, als der Bestand des beweglichen Fonds Abänderungs-Vorschläge. Vorstandes gegenwärtig sein, und entscheidet unter ihnen die Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen der Vorstands- Mtd Hauptversammlungen und werden die Beschlüsse von dem Schriftführer in einem Sitzungsbericht schriftlich verzeichnet. Amtsgeschäfte des Vorsitzenden. 8 12- Der Vorsitzende empfängt und eröffnet alle an den Verein gerichteten Schriftstücke und verteilt die Arbeiten an die betreffen den Vorstandsmitglieder. In dringenden Fällen darf jedtS Vorstandsmitglied eine vorläufige Unterstützung bis zur Höhe von dreitzig Mark be willigen. Solche Bewilligungen sind in der nächsten Vorstandssitzung anzuzeigen. Amtsgeschäste des Schriftführers. 8 13. Der Schriftführer hat außer der im 8 11 ihm zugewiesenen Thätigkeit auch die in den Hauptversammlungen gefaßten Be schlüsse schriftlich zu verzeichnen, soweir nicht (88 9 und 17) bezüglich der Wahlverhandlungen die Thätigkeit eines Notars eintritt. Die infolge der Vorstandsbeschlüsse notwendig gewordenen Schreiben, Ausarbeitungen und Ausfertigungen sind gleichfalls von ihm zu entwerfen und zur Unterschrift vorzubereiten. Amtsgeschäste des Schatzmeisters. 8 14- Der Schatzmeister bearbeitet alle Geldangelegenheiten und zieht sämtliche Beiträge der Mitglieder, sowie die Zinsen der angelegten Gelder und sonstige laufende Einnahmen ein. Zahlungen hat derselbe gewöhnlich nur auf Beschluß des Vorstandes oder im Falle der Dringlichkeit unter den Bedingungen und in dem Umfange, welche im 8 1- bestimmt sind, zu leisten. Amtsgeschäfte der Berichterstatter. 8 15. Die Berichterstatter haben auf Anweisung des Vorsitzenden über die Bedürftigkeit eines Unterstützung-Suchenden die nähere Ermittelung anzustellen und über die von dem Vorsitzenden ihnen zugewiesencn Gesuche entweder durch Umlaufschreiben schriftlich oder in der nächsten Vorstandssitzung mündlich Bericht zu erstatten. Vereinsvermögen. 8 16. Das Vermögen des Vereins zerfällt: I. in einen beweglichen Fonds, II. in einen Reservefonds. I. Der bewegliche Fonds wird gebildet: s. aus den Zinsen aller angelegten Gelder; b. aus den eingehenden jährlichen Beiträgen; e. aus allen denjenigen Zuwendungen, welche von den Gebern nicht ausdrücklich für den Reservefonds bestimmt werden oder welche im Fall einer man gelnden ausdrücklichen Bestimmung die Summe von öOV Mark nicht überschreiten. Von diesem beweglichen Fonds, welcher in den Büchern be sonders verwaltet wird, werden sämtliche Unterstützungen und Unkosten des Rechnungs-Jahres bestritten, welche zusammen nicht höher steigen dürfen, als der Bestand des beweglichen Fonds reicht,"soweit nicht durch Beschlüsse der Hauptversammlung (8 19s) auch der Reservefonds in einzelnen Fälle» zur Leistung von Unterstützungen herangezogen wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder