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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1921
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- Deutsch
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Xr 219, 19. September 1921. Redaktioneller Teil. vörsenblatt f. d. Dtschu. Buchhandel. erhöht, und zwar von 20 auf 50 Pfg. für jeden im Buchdruckercibetriebe beschäftigten Arbeiter. Die Erhöhung tritt rückwirkend bis zum 1. April d. I. in Kraft. Für das Jahr 1922 soll der Mindestbeitrag auf 100 erhöht werden (gegenwärtig 70 Im übrigen wurde der Jahresbeitrag für 1922 auf 1,5 pro Tausend der Jahreslohnsumme für die im Betriebszweig Buchdruckerei beschäftigten Personen festgesetzt. Der Beitrag für den Fonds für besondere Zwecke wurde für das Jahr 1922 auf dieser Jahreslohnsumme bemessen. Lebhaft erörtert wurde die beantragte Satzungsänderung, durch die eine bessere Vertretung der Provinzbuchdrucker im Haupt- vorstande erzielt werden sollte. Druckcrcibesitzer Huber-Kempten, der sich seit langen Jahren besonders der Interessen der sogenannten Provinzbuchdruckercibcsitzer, namentlich der kleinen und mittleren, an genommen hat, hielt das einleitende Referat, das ihm allgemeinen Bei fall cintrug. Da bereits am Tage vorher eine Einigung innerhalb des Hauptoorstandcs stattgefunden hatte, so wurden die der »Provinz« zugute kommenden Anträge einstimmig angenommen. Einen breiten Raum nahm auch die Besprechung der tarifli chen Lage ein. Uber dieses brennende Thema sprach der Prinzipals- vorsitzendc des Tarifamtcs der Deutschen Buchdrucker, Herr Stadtrat Heene m ann - Berlin-Wilmersdorf. Er gab u. a. auch die Gründe an, die zu einer Verdoppelung der Wirtschaftsbeihilfe für den Monat September geführt haben. Dieser Beschluß hatte den lebhaftesten Protest vieler Buchdruckereibesitzer hervorgerufen. Aus dem Referat war auch zu ersehen, wie äußerst schwierig heutzutage Tarifverhandlungen sich ge stalten. Eine Verschärfung erfahren die Schwierigkeiten noch einer seits durch die den Arbeitnehmern zugute kommenden Vorschriften der neuen Gesetzgebung, andererseits haben ja beide Parteien das Recht, sofern keine Einigung zustande kommt, den Schlichtungsausschuß anzu- rufcn. Es wurde auch der Ansicht Ansdruck gegeben, daß Fachleute die berufensten Personen seien, um Schiedssprüche zu fällen. Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde betont, daß die Wirtschaftlichkeit der Buchdruckercibetriebe in letzter Zeit sehr znrückgegangen sei. An Stelle von Überschüssen, die im verflossenen Jahre zu verzeichnen gewesen seien, wären bis 1. Juli d. I. schon bedeutende Verluste zu verzeichnen. Wenn höhere Löhne gezahlt werden müßten, dann müßten auch höhere Druckprcise gefordert werden. Von dem zweiten Vorsitzenden, Herrn Pctersman n-Leipzig (in Fa. Spamersche Buchdruckerei), wurde erklärt, daß die Prinzipalität bereit sei, den Zeitverhältnissen entspre chend ausreichende Löhne zu zahlen. Einig aber sei sich die Prinzipali tät in der Abwehr unberechtigter Forderungen, d. h. Forderungen, die über die tariflichen Abmachungen hinausgingen. Diese müßten unter- allen Umständen abgewiesen werden. Früher sei es der Gehilfenschaft mit der Einhaltung tariflicher Abmachungen vorbildlicher Ernst ge wesen. Gegenwärtig nehme nur die Prinzipalität Verpflichtungen auf sich, während auf seiten der Gehilfen die Abmachungen gebrochen wür den. In diesem Sinne war eine längere Entschließung gehalten, die einstimmig angenommen wurde. Dieselbe besagt auch, daß die tarif lichen Angelegenheiten, insbesondere die Lohnfragen, grundsätzlich mehr, als cs in den letzten Jahren der Fall war, ohne Anrufung außer halb der Tarifgemeinschaft stehender Instanzen zu regeln seien. Der zweite Tag der Verhandlungen war hauptsächlich dem Kapitel Preis tarif und Preisschutz gewidmet. Buchdruckereibesitzer Ot t o S ä u b e r l i ch -Leipzig (in Fa. Oscar Brandstetter), Rechnungs- sührer des D. B.-V., hielt hierzu ein äußerst beifällig aufgenommenes Referat. Mit dem Preistarif, dessen Neubearbeitung in Vorbereitung ist, hatte sich bereits vor der Hauptversammlung drei Tage lang eine besondere Kommission beschäftigt. Aus den Ausführungen des Refe renten und aus der sich anschließenden Aussprache war zu entnehmen, daß Schmutzkonkurrenz bzw. Unterbietungen wieder sehr stark zugc- noinmen haben. Ganz besonders wurde in dieser Hinsicht von den Ver tretern des Kreises ll, der auch das besetzte Rheinland umfaßt, ge klagt. Es wurde darauf hingewiesen, daß die erhöhten Herstellungs kosten im besetzten Gebiet ausgespielt oder den Auftraggebern bekannt gegeben würden, um so die Aufträge wcgzuziehen. Die Versammlung verurteilte ganz entschieden dieses Gebaren und nahm einstimmig nach stehende Entschließung an: »Die Hauptversammlung des D. B.-V. er achtet es als eine Ehrenpflicht aller Mitglieder, die Kollegen in den besetzten oder durch andere Sonderlasten beschwerten Gebieten dadurch zu unterstützen, daß sie keine auf günstigeren Arbeitsbedingungen be ruhenden Unterbietungen machen, sondern bei etwaigen Angeboten die gleichen Preise benennen wie die bedrängten Kollegen und damit auch deren Besitzstand sichern«. Ein Kreis hatte die Einrichtung einer technischen Nothilfc für das B u ch d r u ck g c w e r b c beantragt. Hierzu konnte der Vor sitzende inittcilen, daß diese Angelegenheit bereits der Schutzgemcinschaft der Deutschen Bnchdrnckereibcsitzcr und Zeitungsverleger übertragen worden sei. Von der Wildnngcr Tagung des D. B.-V. muß gesagt werden, daß sie einen recht würdigen und fruchtbaren Verlauf nahm. In Bad Wil dungen fand auch die Hauptversammlung der Deutschen B u ch d r u ck e r - B e r u s s g e n o s s e n s ch a f t und der Feuer versicherungs-Genossenschaft Deutscher Buch drucker statt. Der Garantiefonds der Feuerversicherung wurde von 1 Million auf 5 Millionen Mark erhöht. In Sondcrvcrsammlungcn fanden noch Besprechungen der Adreßbuchverlcger und der Eisenbahn- drnckcr statt. Beleidigungsprozcß Hans von Webers gegen Artur Seemann Folgende beiden Briefe gingen der Redaktion des Bbl. zu: »München, den 12. September 1921. Sehr geehrte Redaktion! Unter der Spitzmarke ,A u s g a n g eines Beleidigungs- prozesses' berichten Sie in Nr. 212 Ihres geschätzten Blattes vom 10. September 1921, Seite 1355, es sei Ihnen aus einem ge richtlichen Beschlüsse bekannt geworden, daß Herr Hans von We ber in München in dem von ihm gegen Herrn Kommerzienrat Artur Seemann in Leipzig angestrengten Belcidigungs- prozcsse unterlegen sei. Nachdem diese Mitteilung geeignet ist, die falsche Meinung zn erwecken, daß das Gericht in eine materielle Würdigung der Sache eingetreten ist und Herrn Kommerzienrat Seemann sreige- sprochen hat, erlaube ich mir als Rechtsbeistand des Herrn Hans von Weber Ihnen mitzuteilen, daß cs zu einer Hauptvcr- handlung überhaupt nicht gekommen ist, das Ver fahren vielmehr lediglich auf Grund eingetretcner Verjährung einge stellt worden ist, und daß Herr von Weber selbst durch diese Ein stellung überrascht wurde. Möglich war sie nur um deswillen, weil sich gerade um die kritische Zeit herum die Praxis des Amtsgerichts München in Be ziehung auf die Frage der Unterbrechung der Verjährung geän dert hat. Ich darf Sie wohl bitten, dieser Mitteilung in nächster Nummer Raum zu geben. Hochachtungsvollst l)r. Bernheim, Justizrat.« M ünchen , den 15. September 1921. An das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Leipzig, Gerichtsweg 26. In Ergänzung der vorgestrigen Zuschrift von Herrn Justizrat Bcrnheim, hier, in Sachen Weber gegen Seemann senden wir Ihnen anbei eine Zuschrift vom 13. d. M. des Obcramtsgerichts- rats Frank, Präsidenten des Münchener Amtsgerichts, über den Ausgang dieses Prozesses. Daraus geht hervor, daß Ihre Mel dung, am 17. August d. I. sei in dieser Sache ein Urteil gefällt wor den, unwahr ist. Auch die Tatsache, daß Herr von Weber die unerheblichen Kosten dieses Prozesses getragen hat, ist für die Beurteilung der Sache, wie Sie aus dem anliegenden Schriftstück ersehen, vollkommen uner heblich. Die Verjährung erfolgte, da sechs Monate lang keine rich terliche Handlung stattgefunden hatte. Die Auffassung unseres Herrn von Weber über den Prozeß ist auf Seite 15 des von Ihnen kürzlich besprochenen XII. Jahrgangbuchs des Zwiebelfischs deutlich zum Aus druck gebracht. Wir ersuchen Sie um Mitteilung, auf Grund welcher Angaben oder Tatsachen Sie, ohne bei uns auch uur anzufragen, ob diese Tatsache auf Wahrheit beruht, jene durchaus falsche Mitteilung veröffentlicht haben. Die Anlage erbitten wir uns nach Einsicht sofort zurück und sehen Ihrer baldigen Nückänßcrung entgegen. 1 Anlage. Hochachtungsvoll Hansvon Weber, Verlag.« >!« Die Zuschrift des Präsidenten des Münchener Amtsgerichts lautet: »München, am 13. September 1921. Der Verleger und Schriftsteller Hans von Weber hat am 6. Fe bruar 1918 Privatklage gegen den Kommerzienrat Artur Seemann wegen Beleidigung gestellt. Die Beleidigung ist in dem in Nr. 3 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel, Jahrgang 1918, ent haltenen Artikel »Xon ölet« erblickt worden. Eine Entscheidung, die zur Sache selbst Stellung genommen hätte, insbesondere ein Nrteil, ist in dem Privatklageverfahren nicht ergangen. Das Privatklageverfahrcn wurde vielmehr mit Beschluß vom 8. Januar 1920 aus dem rein formellen Grunde, daß die Strafver folgung mittlerweile verjährt war, unter Ilberbürdung der Kosten auf den Privatkläger eingestellt. (gez.) Amtsgerichtsrat: Fran k.« 1393
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