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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1921
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
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173, 27. Juli 1921. Redaktioneller Teil. Mm Mmeilukgen, Adressierung der Anzeigen sür das Börsenblatt. — Um jede Verzögerung bei der Drucklegung von Anzeigen zu vermeiden, machen wir die Herren Auftraggeber wiederholt darauf aufmerksam, das; alle neuen Inserataufträge für das Börsenblatt an die Expe dition des Börsenblattes zu richten sind, die die Auf träge zunächst auf die Konten notiert und sie daun zur Drucklegung an die Redaktion des Börsenblattes weitergibt. Die Redaktion des Börsenblattes versendet dann die Korrekturabzüge, falls solche ge wünscht werden, und deshalb sind zurückgehende Korrekturabzüge stets an die Redaktion des Börsenblattes zu richten. Wir bitten also, stets genau darauf zu achten, das; neue Aufträge an die Expedition, Korrek- tursendungen dagegen an die Redaktion überschrieben werden. Die erhöhten Telcphongcbiihren. — Im Rcichsgesetzblatt wird das neue Fernsprechgebührengesetz veröffentlicht. Es tritt am 1. Oktober d. I. in Kraft. Jeder Teilnehmer darf seinen Anschluss bis zum 1. September für den 30. September kündigen. Für jeden Fernsprech anschluß werden eine Einrichtungsgebühr, eine Grundgebühr und eine Ortsgesprächsgebllhr erhoben. Davon wird die Einrichtungsgebühr als einmaliger Zuschuß von 100 Mark für den Hauptanschluß und 250 Mark für den Nebenanschluß zu den Kosten für die Einrichtung der Teilnehmersprechstellen gerechnet. Die Grundgebühr ist die Ver gütung für die Überlassung und Unterhaltung der Apparate, sowie für den Bau und die Instandhaltung der Anschlußleitung. Sie be trägt in Ortsnetzen mit nicht mehr als 50 Hauptanschlüssen 380 Mark und erreicht in Berlin bei 200 000 Hauptanschlüssen den Betrag von 700 Mark. Dazu kommt noch die Gesprächsgebühr für die Herstellung der Gesprächsverbindungen im Ortsverkehr mit 25 Pf. für jedes Ge spräch. 40 Gespräche sind auf alle Fälle im Monat zu bezahlen. Die falschen Verbindungen sind pauschalisiert. In Ortsnetzen mit nicht mehr als 1000 Anschlüssen werden 3 vom Hundert, bis 10 000 Tele phone 4 vom Hundert und mehr mit 5 vom Hundert abgerechnet. 10 000 neue Briefmarken. — Für Briefmarkensammler dürfte es von Interesse sein, daß nie zuvor auch nur in annähernder Menge soviel neue Marken herausgegeben worden sind wie seit dem Ende des Weltkriegs. Allein in der Zeit vom 1. Oktober 1920 bis 31. Mai 1921 sind nach zuverlässiger Berechnung annähernd 19 000 neue Briefmarken ohne Berücksichtigung der Abarten bekannt geworden. Postpaketverkehr nach dem besetzten rheinischen Gebiet. Nach dem besetzten rheinischen Gebiet sind für alle Pakete über 5 kg, bekannt lich Einfuhrbewilligungen notwendig, nur Bücherpakete sind ohne E i n f u h r b e w i l l i g u n g s s ch e i n frei zur Einfuhr. Deshalb weisen wir wiederholt darauf hin, daß es sich sehr empfiehlt, alle Bücherpakete, die schwerer als 5 kg' sind, mit einem entsprechenden Zettel oder einer Aufschrift zu versehen, etwa: »Inhalt Bücher, daher e i n f u h r b e r e ch t i g t ohne Schein«. Auch bet den Pa keten unter 5 kg- ist es nicht von Schaden, die Pakete durch einen solchen Zettel als e i n f u h r b e w i l l i g u n g s f r e i zu bezeichnen, weil dadurch die schnellere Auslieferung der Pakete herbeigeführt wird, indem sie meist sofort von den andern Paketen abgesondert werden. K. Aussuhrerklärungen sür Pakete nach dem Ausland. Die den Paketen nach dem Auslande beizufügenden Aussuhrerklärungen können vorläufig noch auf den bisherigen Vordrucken zu grünen Zollinhaltserklärungen ausgefertigt werden, deren Kopf in die Worte abzuändern ist: »A u s f u h r e r k l ä r u n g (für die Zwecke der deutschen Zollverwaltung)«. Da inzwischen die Ausfuhr konirolle zu einer ständigen Einrichtung geworden ist, mit deren Bei behaltung noch auf längere Zeit gerechnet werden muß, sind nach Rücksprache mit dem Reichsfinanzministerium für den Postverkehr be sondere Vordrucke zu Ausfuhrerklärnngen auf grünem Papier herge stellt worden. Die neuen Vordrucke sollen an die Stelle der bisherigen grünen Zollinhaltserklärungen treten, die allmählich auf zubrauchen sind. Rückerstattung der 26"oigcn AuSsuhrabgabe. (Vgl. Bbl. 130, 142, 144, 149 u. 155.) — Angesichts der außerordentlichen Unklarheit, die in weiten Kreisen des deutschen Buchhandels über den derzeitigen Stand der Dinge herrscht, und der Jrrtümer und Mißverständnisse, welche oft auch in einschlägigen Artikeln und Notizen in der Presse unterlaufen, teilen wir noch einmal zusammenfassend alle Bestim mungen mit, wie sie der Außenhandels-Verband (Handelsvertrags verein) zusammengeftellt hat: Die Sanktionen als solche sind zwar nicht aufgehoben, werden aber tatsächlich nur von Großbritannien angewendet, und zwar durch Einbehaltung einer — von 50"/, auf 26"/<> ermäßigten — Abgabe vom deutschen Export, soweit er nach Großbritannien geht. Sie findet An wendung auf alle Waren (gleichviel welchen Ursprungs), welche direkt oder indirekt von Deutschland nach Großbritannien verkauft werden, wenn der Kaufvertrag nicht etwa schon vor dem 8. März abgeschlossen und die Ware noch vor dem 15. Juni in England ein geführt war. Sie gilt also nicht für Waren, welche von deutschen Firmen nachweisbar an irgendwelche drittländische Firmen verkauft und daun von diesen selbständig nach England weiter verkauft werden. Der Geschäftsgang ist dabei folgender: Der englische Importeur entrichtet dem deutschen Exporteur nur 74"/. des Fakturenwertes der ihm übersandten Waren, den Nest von 26"/« entrichtet er der britischen Zollbehörde, von der er erst nach Zahlung dieses Betrags die Ware geliefert erhält. Gleichzeitig bekommt er von ihr einen mit dem Tagesdatum gestempelten Bon über diesen Betrag, den er dem deut schen Exporteur übersenden muß. Letzterer kann ihn dann sofort bei der vom Reichsfinanzministerium ressortierenden »Deut schen F r i e d e n s v e r t r a g s - A b r e ch n u n g s st e l l e«, Berlin NW. 7, W e i d e n d a m m 1a, einreichen und kann dann bei dieser bereits am nächsten Vormittag den betreffenden Geldbetrag erheben. Die Auszahlung erfolgt in Papiermark, und zwar zu dem Kurse, der am Tage der Abstempelung des Bons durch die englische Regierung an der Berliner Börse für Mark und Pfund notiert wurde. Außer in dem englischen Mutterlande besteht bisher nur noch in Neufundland ein gleichartiges Gesetz. Theoretisch besteht die Sank tionsabgabe auch in Frankreich, wo das Gesetz zwar angenommen, aber die Ausführungsbestimmungen dazu bisher nicht erlassen worden sind, ferner in Belgien und Rumänien, wo die betreffenden Gesetze angenommen, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Dem Parlament vorgelegt, aber bisher nicht angenommen sind entsprechende Gesetz entwürfe in Griechenland und Portugal. In Aussicht gestellt worden, aber ohne daß weitere Schritte erfolgt sind, ist die Annahme in Siam. — Eine ausdrücklich ablehnende Stellung haben eingenommen: Italien, Südafrika, Brasilien, Polen, Euba und Haiti, Japan und die Tschechoslowakei. — In Kanada und Australien liegt die Entscheidung bei den Parlamenten. Trucksachenaustausch zwischen deutschen und englischen Behörden. — Das Sächsische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten teilt uns mit: Wegen der Wiederaufnahme des regelmäßigen Druck- fach e n a u s t a u s ch s zwischen deutschen und englischen Behörden ist die Deutsche Botschaft in London mit dem englischen Auswärtigen Amt in Verbindung getreten und hat dabei angeregt, daß im Interesse der Vereinfachung des Austauschverkehrs die Drucksachen, wenn irgend möglich, direkt von der gebenden an die empfangende Stelle übersandt werden, wobei die Absendestelle die Kosten für die freie Beförderung der Sendungen übernimmt. Personalnachrichten. Gestorben: am 19. Juli im 75. Lebensjahre Herr Kommerzienrat Carl Scholz, Seniorchef der Firma Jos. Scholz in M a i n z. Ruhig und unauffällig, wie es sein Wesen war, ist der Verewigte heimgegaugen zu ewiger Rast. Die letzten Jahre haben ihn, der sein deutsches Vaterland brennend liebte, schwer niedergedrückt. Schaut man über seinen abgeschlossenen Lebenslauf, so muß man sagen: sein Leben ist reich gewesen, reich an Arbeit nnd auch au Erfolgen, und überaus glücklich in der Familie. Eine hervorstechende Eigen schaft mar seine unbeschreibliche Herzensgüte, die ihn, wo auch immer, geradezu zwang, wohlzutun und hilfreich zu sein. In den Herzen seiner Mitmenschen, insbesondere auch bei den in seinem Hause angc- stellten Mitarbeitern, hat er sich ein Denkmal der Liebe gesetzt. Geboren am 26. November 1846 als zweiter Sohn von Christian Scholz, des Gründers der Firma Jos. Scholz in Mainz, trat Carl Scholz nach seiner schönen Kindheit, deren Erinnerung ihn durch das ganze Leben begleitete, in das aufstrebende väterliche Geschäft ein. Die Firma gelangte unter seiner Leitung bald zu großer Blüte: er war Miterfinder der »Algraphie«, die ihren Lauf über die ganze Welt antrat und auch in der eigenen Kunstanstalt durch Wieder gabe der Werke bedeutender Künstler (Hans Thoma u. v. a.) große Erfolge erzielte. Als Verleger war er der erste in Deutschland, welcher der Jugend durch die allbekannte Sammlung »Das Deutsche Bilder buch« Werke erster Künstler vermittelte. — Er war auch einer der Gründer der Gutenberg-Gesellschaft und des Gutenberg-Museums in Mainz, die aus Anlaß des 500jährigen Gutenberg-Jubiläums entstanden sind. — In öffentlichen Ämtern ist er nicht hervorgctreten, dies entsprach nicht seiner Art: aber viele gemeinnützige Vereine verlieren in ihm einen eifrigen Freund und Förderer ihrer Be strebungen, insbesondere der Verein für das Deutschtum im Aus lande. 1127
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