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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900523
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189005238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900523
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-05
- Tag1890-05-23
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- Jahr1890
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Einzelverzeichnissen nnd Verlagsberichten, soweit dieselben der Redaktion eingesandt worden sind. 5. Aufsätze und Mitteilungen aus dem buchhändlerischen Ge schäftsleben, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzeskunde, dem Buch- und Druckgewerbe, sowie über die den Buchhandel berührenden bedeutenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse. 6. Personalnachrichten. 7. Sprechsaal. 6. Anzeigeblatt. 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börsenvereins sind; 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. 3. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen, Gesuche: a) Geschäftseröffnungen, Vollmachtserteilungen, Firmen- nnd Teilhaber-Aenderungen, Besitzwcchsel; d) Kommissions-Wechsel und -Uebernahme, Uebernahme der Auslieferung: o) Verkaufs- und Teilhaber-Anträge; ä) Kauf- und Teilhaber-Gesuche; 4. Fertige Bücher. 5. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebotene Bücher. 7. Gesuchte Bücher. 8. Zurückverlangte Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrlingsstellen: a) augebotene Stellen; b) gesuchte Stellen; o) besetzte Stellen. 1V. Vermischte Anzeigen, den Buchhandel und seine Hilsszweige betreffend. 11. Familiennachrichten. tz 3. Verlag. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ist Eigen tum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Derselbe übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: „Geschäfts stelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig", unter Hinzufüguug des Namens des jeweiligen Geschäftsführers. Z 4. Bezugsbedingungen. Das Börsenblatt erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Es wird nur auf Verlangen versandt. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu richten. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginn des 2., 3. oder 4. Vierteljahres bis zuni Jahresschluß. Die Mitglieder des Börsenvereius erhalten je ein Exemplar für den Jahrespreis von zehn Mark, jedes weitere Exemplar für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nicht buchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenverein beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen (H 4, Abs. 6 der Satzungen). Buchhändler, welche dem Börsenverein nicht angehören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes zum Jahrespreise von zwanzig Mark erhalten; doch geschieht die Verabfolgung mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, nnter Rückzahlung des verhältnis mäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; anderweitige Gewährung von solchen unterliegt der Beschlußfassung des Ausschusses. Die Versendung erfolgt seitens der Geschäftsstelle vermittelst der Bestellanstalt der Buchhändler zu Leipzig oder unter Streifband durch die Post. Für Postversendung sind außer den Portoauslagen jährlich fünf Mark zu entrichten. ß 5. Anzeigcbediugungen. Der Anzeigepreis beträgt für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum für Mitglieder des Börsenvereins, sowie für nach 8 13 der Satzungen anerkannte buchhändlerische Vereine 10 Pfennige; für Nichtmitglieder aus dem Kreise der Buchhändler 20 Pfennige; für Nichtbuchhändler 30 Pfennige. Bekanntmachungen der in 8 2, 2 genannten Unter stützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; unbe rechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge nehmigung des Ausschusses. Anzeigen sind an die Geschäftsstelle zu richten; bis 10 Uhr vormittags daselbst eingehende Anzeigen kommen in der Regel in der am nächsten Tage erscheinenden Nummer zum Abdruck. Anzeigen, welche dem Zwecke und Plane des Börsenblattes widersprechen, sind von der Aufnahme auszuschließen. Anzeigen dürfen nur einspaltig gesetzt werden. Die Berechnung erfolgt gegen bar. Beilagen werden nicht angenommen. 8 6. Bedingungen für schriftstellerische Einsendungen. Die von der Redaktion veranlaßtcn oder unter der Be dingung der Bezahlung angenommenen Aufsätze werden von der Redaktion im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Aus schusses für das Börsenblatt je nach Uebereinkommen bezahlt. Die Berechnung der Vergütungen erfolgt in der Regel viertel jährlich. Die Mitgliedschaft im Börsenverein begründet kein Anrecht auf Abdruck von schriftstellerischen oder anderen Einsendungen. Einwendungen gegen Nichtaufnahme von Einsendungen sind an den Ausschuß für das Börsenblatt zu richten, der bei seinen Entscheidungen zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet ist; doch steht abgewiesenen Einsendern die Berufung au den Vorstand und die Hauptversammlung frei. Einsendungen, welche Angriffe gegen die Person oder das Geschäft eines Vereinsmitgliedes oder gegen einen anerkannten Verein enthalten, werden nur mit Hinzufügung des Namens oder der Firma des Verfassers ausgenommen und sind von der Redaktion dem Angegriffenen vor dem Drucke vor zulegen, damit diesem Gelegenheit geboten werde, gleich im An schluß daran eine binnen 8 Tagen einzusendende Entgegnung folgen zu lassen. Zweiter Abschnitt. Dir Ausschuß für das Lörseublatt. 8 7. Stellung im Verein und Zusammensetzung. Der Ausschuß für das Börsenblatt ist ein Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler (8 Ich Ziffer 3 der Satzungen). Der Ausschuß besteht aus vier Mitgliedern '(8 29, Ziffer 7 der Satzungen), von denen eins zugleich Mitglied des Rechnungs- Ausschusses sein muß. Die Mitglieder werden vom Vorstand aus drei Jahre so gewählt (8 30 und 31 der Satzungen), daß womöglich die verschiedenen Hauptzweige des Buchhandels im Ausschuß vertreten sind.
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