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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1890
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- Deutsch
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2949 ^ 124, 2. Juni 1890. Nichtamtlicher Teil. Nichtamtlicher Teil. Die Litterar-Rviiveiition mit den Niederlanden.) Die.Anregung zum Abschluß eines Vertrages zum gegen seitigen Schutze des Urheberrechtes cm Schriftwerke» w. zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche der Niederlande ist von Deutschland ausgegangeu, ohne daß cs bisher gelungen wäre, die Zustimmung der holländischen Volksvertretung zu dem Gesetz entwürfe, welcher zwischen den beiden Regierungen vereinbart war, zu erlangen. Da durch die ablehnende Haltung der hollän dischen Zweiten Kammer gegenwärtig ein Stillstand in den Ver handlungen eingetreten ist, so gebe ich in nachstehendem einen Neberblick über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit, welche unzweifelhaft wieder ausgenommen und zu Ende geführt werden muß. Schon seit längerer Zeit machte sich in den Kreisen deutscher Schriftsteller, Komponisten und Verleger der Mangel einer Littcrar-Konvention mit den Niederlanden unangenehm fühlbar. Besonders der Musikalien-Nachdruck wird ganz systematisch und in sehr umfassender Weise in Holland ausgcführt. Eine Nach druck-Firma, die corrosponännea wusieala ini Haag, hat allein viele Hunderte der besten Kompositionen unserer hervorragendsten, jetzt noch lebenden Komponisten nachgedruckt und mit diesen Nach druck-Ausgaben Holland, sowie diejenigen übrigen Länder, mit denen Deutschland einen Litterar-Vertrag nicht abgeschlossen hat, znm Schaden der deutschen Originalausgaben überschwemmt. Der Bücher-Nachdruck tritt in Holland allerdings verhältnis mäßig seltener auf, doch läßt sich eine ganze Reihe deutscher Bücher* **) aus neuester Zeit nennen, deren Nachdruck allein Ver anlassung genug bietet, eine Acnderung des jetzigen rechtlosen Zustandes anzustreben. Neben dem Nachdruck sind es aber namentlich die vielen kl ebersetz nngen deutscher Originalwerke, welche in Holland jahraus, jahrein erscheinen, die unsere Interessen in ganz er heblichem Maße schädigen. Kaum ist in Deutschland ein nam hafter Autor auf irgend einem Litteraturgebiete mit einer Novität auf dem Büchermärkte erschienen, so folgt ihm auch sogleich wie sein Schatten eine holländische Uebersetzung auf dem Fuße. Es liegt auf der Hand, daß der Absatz der deutschen Original ausgaben dadurch sehr beeinträchtigt wird, wenn auch die Hollän der das Gegenteil behaupten, daß nämlich durch ihre Ueber- sctzungen erst die Aufmerksamkeit auf das Original hingelenkt und damit dessen Absatzgebiet erweitert werde. Dies muß ent schieden bestritten werden, wenigstens ist der Schaden größer, als der Vorteil; aber dieser pekuniäre Gesichtspunkt ist nicht der alleinige, der uns den Abschluß einer Litterar-Konvention wün schenswert erscheinen lassen muß. Mitunter wird die Ueber setzung unter dem Namen des Autors in einer so verstümmelten, den holländischen Verhältnissen angcpaßtcn Gestalt auf den Büchermarkt gebracht, daß der deutsche Autor, wenn ihm ein Dispo sitionsrecht zustäudc, nimmermehr seinen Namen zu dieser Publi kation hergebcu würde. ch Mit Erlaubnis des Herr» Verfassers abgedrucktaus: -Erinnerungen aus Dreißig Jahren. 1860—1890. Von Otto Mühlbrccht.» Als Manuscript gedruckt und nicht im Handel. Lex.-8". XII u, 636 Seiten. Berlin 1890. **) Schillers und Goethes Werke sind beide noch vor ihrem Frei werden nachgedruckt. Ebenso Körners und Burgers Gedichte, Freilig- raths und Geibels Gedichte, Hamerlings Werke, Heines Werke, Hefeles Konziliengeschichte, Döllingers Reformation, Jörgs Geschichte des Pro testantismus, Schunds historischer Katechismus, Hefeles Kardinal Limenes, Mooren, Nachrichten über Thomas von Kempen, Huscher, Leben Mariä, Hahn-Hahn, Liebhaber des Kreuzes, deren Büchlein vom guten Hirten und deren Von Babylon nach Jerusalem, Florencourt, meine Bekehrung, Schleininger, Bildung des Predigers, Marx, Verbreitung der Reformation, Staudenmaier, Wesen der katholischen Kirche, Holzwarth, Abfall der Niederlande. Auch Schnorrs Bilderbibel ist auf dem Wege des litho graphischen Ueberdruckes vollständig nachgedruckt. Diese beiden Interessen, die littercirische Ehre des deutschen Autors und sein pekuniäres Interesse neben dem des Verlegers, waren und werden noch heute in Holland vielfach beeinträchtigt und haben eine allgemeine Verstimmung in den beteiligten Kreisen bei uns hervorgerufen. Das veranlaßte den früheren Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herrn Julius Springer, der Sache naher zu treten; er ließ sich von mir, der ich durch meinen mehrjährigen Aufenthalt im holländischen Buchhandel Kenntnis der dortigen Verhältnisse er langt hatte, eine Denkschrift ausarbeiteu und übergab diese im Januar 1872 deu Akten des Börscnvercins. Bald darauf brach ein offener Konflikt zwischen den Autoren und Verlegern in Deutschland und Holland aus. Ende 1873 brachte nämlich ein holländischer Verleger genau im Anschluß nn die damals letzte, die 72. Ausgabe von Emanuel Geibels Gedichten einen Nach druck in deutscher Sprache als 73. Ausgabe auf den hollän dischen und auch wohl internationalen Büchermarkt, und kurz darauf verfiel auch Ferdinand Freiligrath mit seinen Dichtungen dem direkten Nachdruck in deutscher Sprache in Holland. Das gab den beiden genannten Dichtern Veranlassung zu einem öffentlichen Proteste, und auch der mitbetroffene Verleger, die Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart, war darauf bedacht, eine Verbesserung dieses geradezu unerträglichen Zustandes her- beizuführcn. Meine Denkschrift wurde unter Zustimmung des Börsen- vereins-Vorstandcs seitens der Cotta'schen Buchhandlung durch den Druck weiteren Kreisen zugänglich gemacht, Freiligrath, Geibcl und Edm. Hoefer appellierten an die deutschen Autoren und Verleger, und als Resultat ergab sich aus dieser Bewegung eine Petition an den deutschen Reichstag behufs Anbahnung eines Litterar-Vertrages mit den Niederlanden, welche von etwa 300 namhaften Autoren und Verlegern unterzeichnet, und in deren Aufträge von mir unter Befürwortung des Professors Gneist im Februar 1874 dem Reichstags-Bureau übergeben wurde. Die Petitions-Konimission, deren Berichterstatter in dieser Sache damals Professor von Schulte war, nahm einstimmig den An trag an: »Der Reichstag wolle beschließen, dem Herrn Reichs kanzler die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen.« Das geschah. Um das Interesse für die Sache, welche sich voraussichtlich nicht sofort regeln ließ, beständig rege zu erhalten, habe ich die selbe Petition später dann noch dreimal, am 3. November 1874, am 20. Oktober 1876 und am 5.. Februar 1878 dem Reichs tage eiugereicht und hierauf zuletzt den Bescheid vom Bureau des Reichstages erhalten -daß nach der Erklärung des zu der Beratung zugezogeuen Herrn Regieruugs-Kommissarius die Ver handlungen mit der niederländischen Regierung einen günstigen Fortgang genommen haben, wenngleich dieselben zu einem Ab schluß noch nicht gelangt sind.« Unter der Hand erfuhr ich, daß der von unserer Regierung ausgearbeitcte Vertrags-Entwurf im Haag auf wesentliche Be denken nicht gestoßen sei, doch hätte die Verfolgung der Sache mit Rücksicht ans die in Aussicht genommene Reform der cin- schlagenden niederländischen Gesetzgebung bisher ans sich beruhen bleiben müssen. Diese Reform der cinschlagcudcn niederländischen Gesetz gebung mußte allerdings vorhergehen, bevor die holländische Re gierung den diesseits erbetenen Schutz des Urheberrechtes in Holland in ausreichendem Maße gewähren konnte. Bis dahin galt dort das Preßgesetz vom 25. Januar 1817, welches derartig mangelhaft war, daß beispielsweise die holländischen Kolonicen ungestraft dem Mutterlande, und umgekehrt, einfach Nachdrucken konnten. In litterarischen und buchhändlerischen Kreisen in Holland war man seit dreißig Jahren schon darauf bedacht, dieses mangelhafte Gesetz durch ein neues zu ersetzen, und es ließ
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