Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1890
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- 1890-06-02
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- 02.06.1890
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Nichtamtlicher Teil. 2951 ^ 124, 2. Juni 1890. Urheber des Nachdrucks gleichgestellt. Ju beiden Ländern findet Strasversvlgnng nur ans Anlrag des Geschädigten statt. Ein Unterschied besteht noch in dem Verbleib der von Rechtswegen eingezogenen Exemplare. Holland überweist die selben von Aintswcgen unentgeltlich dem Geschädigten, wenn er sich Zur Empsangnahme 8 Tage nach rechtskräftigem Erkenntnis meldet, sonst werden die Exemplare vernichtet. In Deutschland steht es dem Beschädigten frei, die Nachdrucks-Exemplare gegen die Herstellungskosten zu übernehmen. In beiden Ländern kann im Privatbesitz befindlicher Nachdruck nicht mit Beschlag belegt werden. Man sieht, das; die holländische Gesetzgebung sich in allen wesentlichen Punkten von der deutschen nicht weit entfernt und daß die Rechte unserer Autoren re., sofern diese die vorgeschriebe- ncn Formalitäten pünktlich ersüllen, nach Abschluß der Konvention unter sichcrm Schutze stehen werden. — Wenden wir uns nun zu dem bis jetzt unerledigten Ent würfe der beabsichtigten Litterar-Konvcntion, so läßt sich im großen und ganzen nichts gegen denselben einwenden. In der Haupt sache hat man den »Entwurf eines Vertrages zum Schutze des Urheberrechtes rc.« zu Grunde gelegt, welche von der, durch den Borsenvereins-Vorstand in Heidelberg vom 4. — 6. September 1871 versammelten Beratnngs-Uommission ausgearbeitet wurde. Diesem Entwürfe ist bekanntlich der preußisch-französische Litterar- Vertrag von 1862, sowie das Ncichsgesetz vom 11. Juni 1870 zu Grunde gelegt; von seilen des Buchhandels, aus dessen Schoße er hcrvorgegangen, dürfte also wohl niemand etwas dagegen ein- znwcnden haben. Die Zusätze, welche gemacht sind, können nur als eine Verbesserung des Heidelberger Entwurfs angesehen wer de», indem damit den besonderen vorliegenden Umständen Rech nung getragen wird. Dieser Entwurf wurde von den Vertretern der beiderseitigen Regierungen am 13. Mai 1884 im Haag unterzeichnet, am 13. Juni desselben Jahres dem deutschen Reichstage vorgelegt, und in dritter Lesung von diesem — ohne jede Debatte — am 19. Juni 1884 angenommen. Im Haag wurde der Entwurf erst im September 1884 der Zweiten Kammer zur Beratung vorgelegt, man hat aber nicht gewagt, ihn im planum zu beraten, er wurde einer Kommission überwiesen, welche in ihrem Bericht vom 1. Juli 1885 dem Hause die Nicht-Annahme in der vor liegenden Form empfohlen hat. Denn sofort nachdem die Vorlage der Zweiten Kammer zugegangen war, erhoben sich im Lande alle Stimmen dagegen. Die verschiedenen Buchhändler-Vereine (VsraaniginA tar bavor- clarinA van cla belangen äa« boalcb. — Uaäarlanclaob nitZavarsboncl — 6. EollkZfis Uanckraebk — llokbaan uncl Uanossan — iUoorcl- bokk und 8mit) sandten Adressen an die Kammer, in welchen Ablehnung der Vorlage gefordert wurde. Und die gesamte Tages presse, wie die wissenschaftliche, war einig darin, daß mit der Annahme dieser Konvention das Todesurteil für die holländische Buch-Industrie gefällt sein würde. Es gab nur wenige Männer, welche sich für ihre entgegengesetzte Meinung öffentlich zu kom promittieren wagten, und diese wenigen wurden überall sofort von der Presse mundtot gemacht. Was Wunder, daß unter solchen Umständen die Mitglieder der Zweiten Kammer derartig eingeschüchtert wurden, daß sie sich ans eine Verhandlung über die Vorlage gar nicht einließen. Wie viele der Abgeordneten besitzen überhaupt eine solche Sachkenntnis in der Frage, daß sie sich ein eigenes Urteil bilden können? Die Opposition verquickte außerdem die sachliche Frage mit der Politik, sprach von einer Vergewaltigung durch Deutschland, appellierte an den Patriotis mus, und hatte damit leichtes Spiel bei der urteilslosen Menge. Genug, die Sache blieb hänge»; die Verhandlungen sind nicht ab gebrochen, der Entwurf ist nicht offiziell abgelehnt — das wagte man doch nicht den berechtigten Forderungen des Nachbars gegen über — aber man hüllt sich jetzt bereits seit 6 Jahren in ein diplomatisches Schweigen, das sehr beredt ist. Uns bleibt vor läufig nichts anderes übrig, als ruhig zu warten, bis eine günstige Gelegenheit es ermöglicht, die Sache wieder aufzunehmcn. Mich hat dieser Verlauf nicht überrascht, ich habe schon im Jahre 1872 am Ende meiner mehrerwähnten Denkschrift darauf hingewiesen: »daß man deutscherseits nicht aus ein Entgegenkommen, ans ein freiwilliges Nachgeben in Holland rechnen dürfe es wird eine passende Gelegenheit benutzt werden müssen, wo die Holländer in der Lage wllren, auf einem andern Felde von Deutsch land eine Konzession sich machen zu lassen, alsdann könnte von unserer Seite der Abschluß der Litterar- Konvention als Gegenleistung zur Bedingung gemacht werden.« Man hat mich in Holland damals bei Erscheinen meiner Denkschrift dieser Aeußerung wegen angegriffen und be stritten, daß es in einer idealen Sache eines materiellen Druckes best den Holländern bedürfe. Als aber Ernst gemacht wurde, da hat sich gezeigt, daß ich vollkommen das Richtige getroffen hatte. Trösten wir uns einstweilen in Geduld, und erinnern wir uns, wie schwer es auch bei uns gewesen ist, die widerstrebenden Elemente zu einer Anerkennung der Rechte auf geistiges Eigen tum zu zwingen. Schließlich werden die, fast von allen Kultnr- staaten jetzt schon anerkannten Rcchtsgrnndsätze im litterarischen Verkehr sich auch in Holland ohne Zweifel Geltung verschaffen. Bis dahin werde ich mein Aktien-Material in Sachen der Litterar- Konvcntion mit den Niederlanden ruhig weiter vervollständigen. Ich habe jetzt schon eine ganz interessante darauf bezügliche Kollektion von 340 Nummern, wohlgeordnet, die ich nächstens der Bibliothek unseres Börsenvcrcins als einen Beitrag zur Ent- wickelnngsgeschichte des litterarischen Rechts überweisen werde. Otto Mühlbrecht. Vermischtes. Vom Postwesen. — Die bei deutschen Postanstaltcn eingelieferten, mit deutschen Schiffen zu befördernden Paketsendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika werden ab Bremen oder Hamburg durch Spediteure abgeferligt, da die Vereinigten Staaten-Post- verwaltung sich mit der Beförderung von Paketen nicht befaßt. Dieser Umstand scheint im Bestimmungslande nicht immer beachtet zu werden, denn die Adressaten wenden sich vielfach irrtümlich an die vorerwähnte Postverwaltung, um Auskunft über die Pakete zu erhalten. Die Absen der werden daher gut thun, bei der Benachrichtigung des Adressaten über die Absendung eines Pakets stets zu bemerken, daß etwaige Nachfragen nach dem Paket nicht an die amerikanische Postvcrwaltung, sondern an die Paket-Agentur von Hensel, Bruckmann L Lorbacher in Ncw- Aork, 25, William Street, zu richten sind. Bei Sendungen nach solchen Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig oder gar nicht gebräuchlich ist, wird die pünktliche Aushändigung wesentlich dadurch gefördert, daß in der Aufschrift die Sprache des Be stimmungslandes oder doch eine dort bekannte Sprache angcwendet, und die Aufschrift in lateinischen Schristzügen abgefaßt wird. Ferner empfiehlt sich, die Adressaten zwar thunlichst bestimmt zu bezeichnen, aber alle nicht unbedingt notwendigen Zusätze zu vermeiden. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Um mehrfach geäußerten Wünschen entgegenzukommen, bleibt die Ausstellung der Neuigkeiten des Jahres 1889 und die Uebersicht der photomechanischen Verfahren vor läufig »och in unveränderter Gestalt dem Publikum zugänglich. Die Ausstellung hat nicht allein den lebhaftesten Beifall der Buchhändler ge habt, sondern hat auch die Aufmerksamkeit der Fachkreise auf sich gezogen. Unter anderen haben hohe Beamte der Reichsdruckerei in Berlin, wie der K. K. Hof- und Staatsdruckerei in Wien die Ausstellung mit ihrem Be suche beehrt. — Ganz besonders machen wir die Besucher auf die syste matische Darstellung der photomechanischen Verfahren ausmerksam, die dein Buchgewerbemuseum von der Reichsdruckerei zu Berlin und Herrn Julius Klinkh ard t hier gestiftet worden sind. — Von jetzt an ist die Aus stellung am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von lO'/z bis 1 Uhr dein Publikum geöffnet Ausfuhr. — Von berufenen Stimmen im Auslande wiederholen sich von Zeit zu Zeit Klagen über mangelhafte Lieferungen deutscher Fa brikanten und Händler. Ein solcher Bericht aus Coucepcion in Chile, welcher eine Reihe dieser verbesserungsbedürftigen Wareugruppeu aussührt und darunter auch Erzeugnisse des deutschen Verlagsbuchhandels nennt, mag hier eine Stelle finden. Es heißt in demselben: -Sehr Viele der deutschen Fabrikanten, die erst seit wenigen Jahren
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