Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1891
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- 1891-05-13
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- 13.05.1891
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108, 18 Mai 1891. Nichtamtlicher Teil. 2805 aller Beteiligten gelöst werde» könnten, eine Anzahl von Fragen tauchten auf, die immer verschieden würden beantwortet werden. Gegen die leider vorkommenden unaufgeklärten Verluste vou Sendungen in Leipzig gebe es nur ein Mittel und das sei die Abgabe der Pakete von Kommissionär zu Kommissionär gegen Quittung. Es sei hier schon hervorgehoben worden, daß ein solches Verfahren den Verkehr außerordentlich erschweren werde, eine weitere naturgemäße Folge aber werde die Verteuerung des Leipziger Kommissionsweseus sein, und dagegen könnten die ver hältnismäßig geringen Verluste, vollends da ihr Betrag niemals einen allein treffe, sondern nach der Bestimmung des K 20 auf mehrere verteilt werden solle, gar nicht in Betracht kommen Es werde also wohl kaum möglich sein etwas wirk lich Besseres an die Stelle des vorliegenden Z 20 zu setzen. Redner empfehle daher die Ln dloc-Annahme. Diese möge aber in dem Sinne erfolgen, daß die Verkehrs ordnung auch auf recht weite Kreise wirken könne, und in dieser Richtung have er allerdings erhebliche Bedenken Denn die Verkehrsordnung mache, wie der Entwurf dieses ausdrücke, von vornherein eine Einschränkung, indem sie von denjenigen, die keine Mitglieder des Börsenvereins seien, die Anerkennung durch Unterschrift fordere, also zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern unterscheide Er sei der Ansicht, daß der Börsenverein eine solche ausdrückliche Anerkennung gar nicht nötig habe. Es sei selbstverständlich, daß die Verkehrs ordnung, wenn einmal angenommen, für alle diejenigen Firmen bindend sei, die niit dem deutschen Buchhandel verkehrten, also ganz von selbst auch für alle die, die sich aus irgend welchem Grunde um die Mitgliedschaft des Börsenvereins herumdrückten. Ihm sei nicht zweifelhaft, daß die Verkehrsordnung durch die Forderung dieser Unterschrift Schaden erleiden werde. Man könne nicht wissen, wie der Erfolg der Unterzeichnung sein werde; wenn nicht vielleicht die Verlegervereine einen Druck ausüben würden, werde er voraussichtlich sehr gering sein. Bisher habe die Berkehrsordnung für jeden gegolten, der nicht widersprochen hätte. Jetzt stelle man ihre Geltung aus den Vertrag Ein solcher Vertrag sei ja immerhin ganz wünschenswert; es werde sich aber zeigen, daß es nicht möglich sei ihn überall da zu er langen, wo er notwendig sei. Es werde immer Leute geben, die einen Grund fänden, ihre Unterschrift zu verweigern, und dann werde es im entscheidenden Falle heißen, die Verkehrsordnung sei, außer den Börsenvereins-Mitgliedern, nur für diejenigen da, die sie unterschrieben hätten. Die Hauptversammlung werde es in der Hand haben durch Ablehnung des Absatzes 2 von H 2, der übrigens seinem Inhalte nach gar nicht in die Verkehrsord nung selbst, sondern in ein Einführungsgesetz zu dieser gehört hätte, diese beschränkende Bestimmung zu beseüigen. — Sachlich habe er zu keinem einzelnen Paragraphen etwas zu erinnern; er empfehle daher im übrigen die Lu bloo-Annahme des Entwurfs. (Schluß folgt.) Vermischtes. Vom preußischen Landtag. — Bei der zweiten Beratung des Kultusctats im preußischen Abgcordnetenhausc (Sitzung vom 9 Mai) kamen einige Gegenstände zur Sprache, die für Buchgewerbe, Buchhandel und Presse Interesse haben: Bei Kap. k22 (Kunst und Wissenschaft) Tit. 6a (Kunstgewerbe- Museum) bittet Abg. Cremer (wildkons.) um Umwandlung der Abendklassc für Schristzcichnen in eine Fachklassc, um die stilgerechte Behandlung der Schristsormen zu fördern. Sollte gegen diesen Wunsch Platzmangel cin- gewendct werden, so teile er mit, daß die Rcichsdruckcrci in ihrem neuen Gebäude einen ausreichenden Raum für diesen Zweck angcboten habe. Die technische Hochschule würde auch gern eine Professur für dieses Fach errichten, könne das aber nicht, weil es in ihrem Programm nicht vorgesehen sei. Geh. Rat Schöne erklärt, daß es der Regierung an Interesse sür dieses neue Fach nicht fehle, und hofft, daß die bisherigen kleinen An fänge mit der Zeit eine erfreuliche Entwicklung haben würden. Bei Tit. 12 (königl. Bibliothek) bezweifelt Abg. vr. Arendt (sreikons), ob die Verpflichtung der preußischen Buchhändler, zwei Pflichtexemplare an die Bibliothek zu liefern, mit der Gewerbe-Ordnung in Einklang stehe, und konstatiert die Benachteiligung dieser Buchhändler gegenüber den außcrprcußischcn. Er empfehle, hier eine gesetzliche Regelung eintrctcn zu lassen, indem eine Entschädigung sür die zu liefernden Exemplare gezahlt werde. Geh. Rat Wchrenpscnnig betont diesem Wunsche gegenüber das Interesse aller wiffcnjchastlichcn und littcrarischen Kreise an der Beibe haltung der bestehenden Einrichtung. Beim Kap. 125 (Mcdizinalwcscn) bemerkt Abg. Olzcm (ni.): Die Gehcimmittclfrage sei schon mehrfach hier erörtert worden, und der frühere Kultusminister habe die reichsgcsctz- lichc Regelung der Sache versprochen. Dem sogenannten Gchcimmiriel- schwindel und der darin liegenden Schädigung des Publikums müsse ganz energisch entgegdngctretcn werden. Die ersten auf di sein Gebiete ergangenen Polizcivcrordnungen verfolgten zwar eine gute Tendenz, aber sic seien in ihrem Gebiete beschränkt, und über ihre Tragweite und Rcchtsgiltigkeit beständen erhebliche Zweifel. In Berlin dürsten die Gcheimmittcl in der Presse nicht angcpricsen werden, aber in den nur einige Minuten entfernten Vororten sei das nicht verboten. Noch viel schlimmer als in den Landesteilcn, wo Polizeiverordnungen erlassen seien, sei die Lage der Landesteile, wo man ganz veraltete Ge setze aus diesem Gebiete wieder ausgegraben habe, wie z. B. in Frank furt a/M. Herausgeber Frankfurter Zeitungen seien bestraft worden wegen Ankündigungen der preußischen Brunncnverwaltung Niederseltcrs und wegen Ankündigung der Emser Pastillen. Das sei doch einfach lächerlich. Ebenso habe man in der Rheinprovinz Bestimmungen aus- gegrabcn, die aus die heutigen Verhältnisse gar nicht mehr paffen. In Köln sei z. B. die Presse mit einer wahren Flut von Anklagen über schüttet worden. Dabei fehle es an jeder Judikatur auf diesem Gebiete, und der Be griff »Gcheimmittcl» sei vollständig kontrovers. Wo sei die Grenze zwischen »Gcheimmittcl» und Toilettengegenständen und Nabrungs- und Genußmittcln? Die Ankündigung des Koch'schcn Mittels hätte in der Rhcinprovinz auch bestraft werden können. Der Gewerbebetrieb werde auf das schwerste durch diese Zustände geschädigt. Es sei Pflicht des Staates, Schaden vom Publikum abzuwcndcn, aber er habe kein Interesse daran, die Ankündigung von Gchcim- mittcln zu verbieten. Das Polizeipräsidium von Berlin habe ein sehr zweckmäßiges Verfahren eingcschlagcn, indem es die am häufigsten an- gepricscnen Gehcimmittel aus ihre Bestandteile habe untersuchen lassen und dann die Zusammensetzung und den Wert des Mittels veröffent liche. Dringend erforderlich sei aber ein einheitliches Verfahren aus diesem Gebiete, und er bitte den Minister hier endlich sür rcichsgesctzliche Regelung zu sorgen; in der Zwischenzeit aber sollten die untergeordneten Organe nur unter Schonung der Gewerbebetriebe Vorgehen. Abg. v. Hcrgcnhahn (nl.) legt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Gcheimmitlclwcscns unter Hinweis auf die in Frank furt a. M. bestehenden Zustände dar. Es sei richtig, daß die königliche Brunncnverwaltung zu Niederseltcrs wegen Anpreisung des Nicder- seltcrserwasscrs als eines diätetischen Heilmittels bestraft worden sei. Die fraglichen Bestimmungen seien ein Spczialgesctz gegen die Frank furter Zeitungen aller Farben. Er hoffe, daß die Reichsgcsetzgebung diese antcdiluvianischen Zustände bald aus der Welt schaffen werde. Sollte diese Regelung nicht bald cintreten, so bitte er den Minister, landcsgcsetzlich oder durch Verfügung baldigst Abhilfe zu schaffen. Eine bestimmte zusagende Erklärung seitens der Regierung erfolgte auf diese Beschwerde nicht. Weltausstellung in Chicago 1893. — Die Budgctkommission des Reichstags bewilligte 100 odO Mark zu den Kosten der Beteiligung des Reichs an der Weltausstellung von Chicago. Deutsche Ausstellung in London. — Die deutsche Ausstellung in London wurde am 9. d. M. um 3 Uhr nachmittags durch den Lord mayor eröffnet. Bei dem Festakte wies der Generaldirektor der Aus stellung Whitlcy in einer Ansprache an den Lordmayor darauf hin, daß der Präsident der Ausstellung, der Herzog von Snchftn-Coburg- Gotha, den II. Juli als Tag der Prcisvcrtcilung bestimmt habe, und gab sodann einen Rückblick über die vorangegangcncn drei fremden Aus stellungen in London. Der Redner sprach die (Überzeugung aus, daß die deutschen Aussteller die Ausstellung im Oktober vollständig befriedigt verlassen würden, und erinnerte an die Erfolge, die die amerikanischen, italienischen und sranzösischcn Aussteller in London erzielt hätten. Whitlcy hob besonders hervor, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser eines der wertvollsten Gemälde der Berliner Nationalgalerie der Aus stellung geliehen habe und daß auch die Königin Victoria das berühmte Gemälde Prosessor v. Werners »Die deutsche Kaiierfamilic- das Jubi- läumsgeschcnk der Deutschen Englands, habe ausstcllen lassen. Hieraus hielt Fürst Blücher eine Ansprache, in welcher er die Hoff nung ausdrückte, daß die Ausstellung zu einem noch sreundschaftlicheren und herzlicheren Verkehr der beiden großen Nationen führen möge, weiche von ihren sächsischen Vorfahren her so Vieles gemein hätten. Nachdem der Lordmayor die Ausstellung für eröffnet erklärt hatte, ergriff der 1 Präsident des Vereins Berliner Kausleute und Industrieller und Vice- 376»
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