Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188701108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870110
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-01
- Tag1887-01-10
- Monat1887-01
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6, 10. Januar 1887. Nichtamtlicher Teil. 129 nicht mehr strafbar und keine die Beschimpfung tragende Handlung seit dem Jahre 1853 nachgewiesen sei, ist daher rechts- irrtümlich. Wenn der erste Richter weiter hervorgehoben hat: es sei vor dem erkennenden Gericht nicht behauptet, daß noch gegenwärtig oder innerhalb der Verjährungsfrist ein Exemplar der vorgelegten Druckschrift im buchhändlerischen Verkehr gewesen, so hat er dabei unbeachtet gelassen, daß der Antrag der Staats anwaltschaft konform mit dem Wortlaut des 8 41 nur die Unbrauchbarmachung der im Besitz des Verfassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers oder Buchhändlers befindlichen oder öffentlich ausgelegten, beziehungsweise angebotenen Exemplare verlangt hat und daß die Vollstreckung des Urteils sich daher nur in den hierdurch gezogenen Grenzen bewegen, also gegen etwa im Privatbesitz befindliche Exemplare der Druckschrift nicht richten kann. Ob sich Exemplare vorfinden, gegen welche das Urteil hier nach durchzuführcn ist, bleibt im Vollstreckungsverfahren zu er mitteln. EinerErörterung der auf 88 244, 477 gestützten prozessualen Beschwerde bedurfte es somit nicht. Das erste Urteil mußte unter Aufrcchthaltung der den strafbaren Inhalt der Schrift be treffenden, keine Bedenken ergebenden Feststellungen, wegen Ver letzung der §8 -kl, 42, 166 des Strafgesetzbuchs ausgehoben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung darüber, in welchem Umfange die Unbrauchbarmachung auszusprechen ist, in die Vor instanz zurückverwiesen werden. Vermischtes. Gedenkfeier. — Zu unserer Mitteilung in Nr. 3, das fünfzigjährige Geschäftsjubiläum des Herrn Hofbuchhändlers, Majors Alexander Duncker in Berlin betreffend, tragen wir folgenden Festbericht nach: In der Mittagsstunde des Festtages erschien der Vorstand der Korporation Berliner Buchhändler, unter Vorantritt des Herrn Elwin Paetel, um eine kunstvoll ausgeführte Adresse zu über reichen. Dieselbe lag in einer Mappe aus rotem Saffian, welche auf dem vergoldeten Mittelschild das Monogramm und die Devise Dunckers: »Intsr tolin truotus« trug. Das vom Maler Nahd e farbig hergestellte Titelblatt zeigte oben rechts das Buchdrucker - Wappen, den roten Greif mit den beiden Stempeln, die linke Seite nahm eine hehre Frauengestalt ein, deren Rechte das Wappen mit der Eule hielt, während die Linke auf die Widmung hinwies. Unten sah man zu Seiten der Büste Friedrichs des Großen die hervor ragendsten Werke des Duuckerschen Buch- und Kunstverlags. Der Wortlaut der Adresse wies einleitend auf die Bedeutung des Tages hin. »Schon in der Jugend«, hieß es dann weiter, »waren Sie in der glücklichen Lage, geistig anregende und befruchtende Eindrücke in dem Hause ihres verewigten Herrn Vaters, als eines der eisten deutschen Verleger seiner Zeit, in sich aufnehmen zu können. Nicht lange nach Gründung Ihres eigenen Geschäftes bestieg ein edler und für Kunst und Wissenschaft hochbegeistertcr Hohenzollernfürst den Thron seiner Väter. Seine Königliche Huld und Gunst, welche Sie mit feinem Verständnis für seine wissenschaftlichen und künstlerischen Bestrebungen zu erringen wußten, blieb Ihnen bis an sein frühes Lebensende ungeschmälert erhalten. Die Räume Ihres Geschäftes gestalteten sich bald zum Sammelplatz der edelsten und erleuchtetsten Geister, die in Berlin ihren Wohnsitz hatten oder vorübergehend daselbst verkehrten. Aus diesen persönlichen Be ziehungen zu so vielen geistig bedeutenden Menschen ging eine Verlegerthätigkeit hervor, die durch Herausgabe einer großen Anzahl von hochbedeutenden Büchern und Kunstwerken Ihre Firma zu einer der ersten und angesehensten im deutschen Buchhandel machte.« Auf die Devise verweisend führte die Adresse dann aus, daß der Jubilar in der That Früchte des edelsten Geistes gezeitigt und der Mitwelt zugängig gemacht, nicht ohne zugleich bahnbrechen den Einfluß auf geschmackvolle Herstellung deutscher Verlagswerke ausgeübt zu haben. Mit dem Ausdrucke des Glückwunsches und der Hoffnung auf eine weitere gedeihliche Thätigkeit schloß die Adresse. Tief bewegt dankte der Jubilar. »War ich«, so fuhr er dann fort, »in den fünfzig Jahren bemüht, unseren Beruf in Ehren zu halten, ihn höher zu stellen, als de» eines nur rechnenden Kräniers, so habe ich das den Vorbildern zu danken, die ich das Glück hatte in dem ersten Stadium meiner buchhändlerischen Laufbahn vor mir zu sehen«. Der Redner wies sodann ans die Wandlungen hin, die der deutsche Buchhandel in diesen fünfzig Jahren einerseits durch die verbesserten Verkehrsverhältnisse und durch das vereinfachte Abrechnungswesen, andererseits durch die unglaublich gewachsene Konkurrenz im Sortiment und durch die Überproduktion im Verlag erfahren, und schloß endlich mit einem Hoch auf den deutschen Buchhandel. Unter den sonstigen Ehrengaben, die dem Jubilar dargcbracht wurden, erwähnen wir nur eine kostbare Büste des Fürsten Bismarck. Blumenspenden von entzückender Pracht, mächtige Lorberkränzc, Glückwunschschreiben und Telegramme trafen in großer Zahl von nah und fern ein. Über die aus gleichem Anlaß stattgehabte Feier des Hauses Gebrüder Paetel (früher A. Dunckers Buchverlag) in Berlin gehen uns folgende Mitteilungen zu: Am Abend des 2. Januar hatte- Herr Elwin Paetel, Inhaber der Verlagsfirma Gebrüder Paetel, im Englischen Hanse eine größere Anzahl seiner Berufsgenossen, Verlagsauloren und Freunde zu einem Festmahl geladen, welches dem fünfzigjährigen Bestehen des ehemals Alexander Dunckerschen, jetzt Paetelschen Verlages galt und dessen Verlauf vollgiltiges Zeugnis für die Hochachtung ablegte, deren der Jubilar sich allgemein erfreut. Unter den verschiedenen Trinksprüchen verdient zunächst der jenige des Herausgebers der Deutschen Rundschau, Julius Roden berg, hervorgehoben zu werden, dessen Lebehoch dem anwesenden Familienoberhaupt, Stadtverordneten F. Paetel, sowie dem jungen Sohne des Gefeierten galt. Mit nicht minder lebhaftem allgemeinem Beifall wurde der Trinkspruch Karl Frenzels auf den Paetelschen Verlag, sowie auf das Gedeihen der deutschen Litteratur ausgenommen. Halb launig, halb ernst war der darauf folgende Toast des Herrn Albert Goldschmidt, des derzeitigen Vorsitzenden des »Vereins der Berliner Buchhändler«. In schwung vollen Worten schilderte er die geschäftliche Tüchtigkeit des Jubilars, die Verdienste um den Berliner Buchhandel, welche der Gefeierte sich in den verschiedenen ersten Ehrenstellungen erworben, und gedachte endlich der Liebenswürdigkeit desselben in seinem Umgänge mit Autoren und Berufsgenossen! Von besonderem Interesse war neben zahlreichen Glückwunsch- Telegrammen und -Briefen in Prosa und in poetischer Form ein Schreiben des General-Fcldmarschalls Grafen Moltke, der als Autor des Verlags sein Bedauern ausdrückte, an dem Feste nicht teilnehmen zu können; auch C.F.Meyer, P.Hcyse, MaxMüller, Ernst Hacckel, Karl v. Heigcl, W. Jensen, L. v. Franyois, W. Preyer, G. zu Putlitz u. a. hatten in besonders humorvoller Weise gratuliert. Erschienen waren u. a. Oberstlieutenant vr. M. Jähns, Geh. RatGeffcken aus Hamburg, Or. P. Güßfcldt, Hans Blum aus Leipzig, Verlagsbuchhändler Wilhelm Hertz, welcher am gleichen Tage sein eigenes vierzigjähriges Verlegerjubiläum feiern konnte, Kommerzienrat Wagner aus Leipzig, O. F. Gensichen, H. Heiberg, Prof. Pierson, V. Blüthgen, Stephan Geibel aus Altenburg, Prof. G. Knille rc. rc. In froher Stimmung blieb die Gesellschaft, in welcher neben der Gattin des Jubilars auch die Schriftstellerinnen nicht fehlten, bis zu vorgerückter Nacht stunde beisammen. Kunstgewerbliche Bibliothek. — Die Bibliothek des Königlichen Kunstgewerbe-Museums in Berlin enthält in etwa 8000 Bänden die Litteratur der gesamten Kunstgewerbe und der verwandten Kunstgebiete; die umfassende Sammlung von Photo-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder