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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1888
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- Deutsch
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4092 Nichtamtlicher Teil. 192, 20. August 1888. Mit dem Tage der Ausschließung oder des Austrittes verliert das betreffende Mitglied alle Rechte an den Verein und dessen Vermögen; doch bleibt dasselbe für die zur Zeit seines Ausscheidens vorhandenen Schulden dem Vereine gegenüber zu gleichem Anteile wie jedes andere Mitglied für die Dauer eines Jahres vom Tage seines Ausscheidens haftbar. Die Ausschließung wird durch die -Ocstcrr.-ungar. Buchhändlcr-Corre- spondcnz» bekannt gemacht, und kann ein Ausgeschlossener nur mehr durch einen Beschluß der Hauptversammlung mit zwei Drittel Stimmenmehrheit gegen nochmalige Zahlung des Eintrittsgeldes und etwaiger rückständiger Beträge wieder als Mitglied ausgenommen werden. 11. Don der Denvaltung des Dcrcines. 8 8. Verwaltung. Die Angelegenheiten des Vereines werden verwaltet: X. von der Hauptversammlung, L. von dem Vorstande, 6. von dem Centralausschusse, bestehend; 1. aus den Mitgliedern des Vorstandes (8 14), 2. aus den Obmännern folgender Vereinssektionen: I. Ungarn, II. Niederösterrcich, III. Oberösterreich und Salzburg, IV. Steiermark, Kärnten und Krain, V. Tirol und Vorarlberg, VI. Küstenland und Dalmatien, VII. Galizien und Bukowina, VIII. Mähren und Schlesien, IX. Böhmen, 3. aus den Vorstehern jener Vereine und Korporationen der öster reichisch-ungarischen Monarchie, welche diese Statuten anerkennen. hllllptvnsammliiilg. 8 s. Hauptversammlung. Alljährlich am I. September soll eine Hauptversammlung in Wien stattfinden, wozu der Vorstand wenigstens sechs Wochen früher in der -Oesterreichischen Buchhändler-Correspondenz» einladet. Dem Vorstände wird das Recht eingeräumt, außerordentliche Ver sammlungen einzubcrufen, und ist derselbe hierzu verpflichtet, wenn min destens 20 Mitglieder darauf antragen. Der Hauptversammlung steht allein zu: 1. die Wahl des Vorstandes und des Ausschusses; 2. die Festsetzung der jährlichen und außerordentlichen Beiträge; 3. die Entscheidung über beanstandete und verweigerte Aufnahme sowie über die Ausschließung, beziehungsweise Wiederaufnahme eines Mit gliedes re. <8 7); 4. die Bestimmung über die Verwaltung des Vereinsvermögens sowie die Genehmigung des Voranschlages und des Rechenschaftsberichtes (Erteilung der Entlastung); 5. die Aenderung oder Ergänzung der Statuten; 6. die Entscheidung über etwaige Beschwerden gegen den Vorstand; 7. die Beschlußfassung über Regelung des Verkehres der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum. Mit der Hauptversammlung soll womöglich alle drei Jahre eine Aus stellung der interessanteren Leistungen des österreichischen Buch- und Kunst- Handels seit der letzten Versammlung und der dahin einschlägigen Gewerbe (Buchdrucker, Buchbinder rc. rc.) verbunden werden. Die Leitung dieser Ausstellung besorgt ein vom Vorstande zu ernennendes Komitee. 8 10- Anträge. Die Anträge, welche in der Hauptversammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen dem Vorstande so zeitig mitgeteilt werden, daß dieser sie 14 Tage vor der Versammlung in der -Oesterreichischen Buch händler-Correspondenz» veröffentlichen kann. 8 11. Geschäftsordnung. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter eröffnet, leitet und schließt die Versammlung. Er sorgt für Aufrcchterhaltung der Ordnung und hat das Recht, zur Ordnung zu rufen, das Wort zu entziehen und im äußersten Falle die Versammlung aufzuhcben. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes und nachdem die Bestimmungen über die Verwaltung des Vereinsvcrmögens getroffen sind, bringt der Vor sitzende die auf der Tagesordnung stehenden Anträge zur Verhandlung. Außer den Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, können auch solche Anträge zur Verhandlung kommen, welche von mindestens zehn Mitgliedern unterstützt werden, falls sie nicht eine Aenderung der Statuten betreffen. Anträge auf Schluß der Debatte bedürfen der Unterstützung Von fünf Mitgliedern. 8 12. Wahlen und Abstimmung. Die Wahlen geschehen durch die Abgabe von Stimmzetteln, welche durch einen Ordner eingesammelt werden. Sowohl bei den Wahlen als Beschlüssen ist, außer bei Fällen, wo es in den Statuten anders bestimmt ist, nur die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Beschlüssen über Aufnahme und Ausschließung von Mit gliedern, Beschwerden über den Vorstand und die Ausschüsse oder aus Antrag von 20 Mitgliedern muß geheim abgestimmt werden. Die Abwesenden sind an die legalen Beschlüsse der Versammlung ge bunden, jedoch können sie sich durch bevollmächtigte Geschäftsführer, welche bei dem Vorstande einen Tag vor der Versammlung ihre zu diesem Zwecke ausgestellte Vollmacht vorzuzeigen haben, vertreten lassen. Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können nur in Krank heitsfällen durch Stellvertreter wählen und abstimmen. Keine Person kann mehr als eine Stimme vertreten. — Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8 13. Protokoll. Das von dem Schriftführer jedesmal verfaßte Protokoll wird in der -Oesterreichischen Buchhändler-Correspondenz- abgedruckt, nachdem cs vom Vorstande und mindestens fünf Mitgliedern durch Unterschrift vollzogen Wurde. Vorstand. 8 14. Der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, von denen jeder einen Stellvertreter hat, und fünf Ausschußmitglicdern. Die Wahl geschieht auf drei Jahre. Die Ausgetretenen sind wieder wählbar; jedoch soll kein Mitglied länger als sechs Jahre dasselbe Anrt bekleiden. Jeder ist verpflichtet, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, falls er nicht das sechzigste Jahr erreicht hat. lieber die Giltigkeit anderer Weigerungsgründe hat der Vorstand zu entscheiden, und es wird, falls diese ausreichend gefunden werden, neu gewählt. Es sollen niemals zwei Mitglieder des Vorstandes einer Firnis angchören. 8 15. Wirksamkeit des Vorstandes. Der Vorstand sowie die Ausschüsse verwalten ihre Aemter unentgelt lich. Für Reisen in Bereinsangelegenheiten werden bare Auslagen aus der Vereinskassa erstattet. Der Vorstand vertritt den Verein in allen seinen Angelegenheiten nach innen und außen. Insbesondere soll derselbe: 1. die Aufrechterhaltung der Satzungen überwachen; 2. die legalen Beschlüsse in Ausführung bringen; - 3. das Vermögen des Vereins möglichst gut und sicher verwalten; 4. die Oberaufsicht über die Anstalten des Vereins (z. B. vie Bibliothek, die «Oesterreichische Buchhändler-Correspondenz») führen, Beamte für die Vereinsanstalten anstellen, entlassen und honorieren; 5. zur gerichtlichen Vertretung und Ausführung juridischer Arbeiten einen Advokaten bevollmächtigen; 6. etwaige Streitigkeiten unter den Mitgliedern des Vereins schlichten; 7. an den Sitzungen des Zentralausschusses teilnehmen; und endlich 8. alle zur Förderung der Wohlfahrt des Vereins und des gesamten Buchhandels überhaupt zweckdienlichen Maßregeln ergreifen und ge meinsam, eventuell mit dem Börsenverein der Deutschen Buch händler, durchführen. 8 16. Beschlüsse. Zu den Beratungen des Vorstandes, welche nach Erfordernis veran laßt werden, sind sämtliche Mitglieder desselben sowie der jeweilige Vor steherstellvertreter vom Vorsteher einzuberufen. Zu einer giltigcn Be schlußfassung ist mindestens die Anwesenheit von drei Ausschußmitgliedern und des Vorstehers oder dessen Stellvertreters erforderlich. Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt; bei gleich geteilten Stimmen giebt die des Vorstehers den Ausschlag. 8 17. Form der Ausfertigungen. Der Vorstand zeichnet: -Der Vorstand des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler» und führt dasselbe Siegel. Jeder Erlaß muß von dem Vorsitzenden und mindestens einem zweiten Mitglieds des Vorstandes unterzeichnet sein. 8 18- Obliegenheiten des Vorstandes. 1. Der Vorsitzende, welchem die Heilung der Versammlungen und
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