Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1888
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- Ausgabe
- Band
- 1888-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1888
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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192, 20. August 1888. -1093 Nichtamtlicher Teil. der Geschäfte gebührt, hat alle Schriften, Dokumente und Akten aufzu- bewahren. 2. Der Schriftführer hat das Protokoll in den Sitzungen, alle Erlässe und die Korrespondenz zu besorgen, so weit dies nicht einem der Beamten des Vereines übertragen war. 3. Der Schatzmeister kassiert die Einnahmen des Vereines ein, be streitet die Ausgaben, macht die jährlichen Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben, sowie den Rechenschaftsbericht. 8 19. Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen des Vereins der österreichisch-ungarischen Buch händler geschehen durch dis -Ocsterrcichisch-ungarische Buchhändlcr-Corrc- spondenz». 8 20. Verbindlichkeit der Beschlüsse des Vorstandes. Was der Vorstand satzungsgemäß im Namen des Vereins beschließt, ist für letzteren verbindlich, sobald der Beschluß durch amtliche Bekannt machung in der -Oesterreichischen Buchhändler-Correspondenz» zur Kennt nis der Mitglieder gebracht worden ist. 8 21. Haftbarkeit des Vorstandes. Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, welche den Satzungen zuwiderlaufen, sowie für grobe Fahrlässigkeit sind die Vorstandsmitglieder, soweit sie zustimmten oder sich beteiligten, verantwortlich. Zeiitralansschuß. 8 22. Mitglieder desselben. Der Zentralausschuß besteht: 1. aus dem Vorstande in Wien (Z 14); 2. aus den Obmännern der Vereinsscktionen (Z 8, Ziffer 2); 3. aus den Vorstehern jener Vereine und Korporationen der öster reichisch-ungarischen Monarchie, welche diese Statuten anerkennen. Die Wahl der Sektionsobmänner erfolgt auf drei Jahre nach jeder Generalversammlung mittels Stimmzettel, welche den Mitgliedern von seiten des Vorstandes zugesendet werden und welche ausgefüllt zurückzu- sendcn sind. 8 23. Obliegenheiten der Mitglieder des Zentralausschusses. 1. Des Vorstandes sZZ 14 bis 19): 2. der Sektionsobmänner und Vorsteher (8 8, Ziffern 2, 3); u) den Vorstand bei Durchführung seiner satzuugsgemäßen Beschlüsse zu unterstützen, rcsp. dieselben in den betreffenden Sektionsgebieten und Vereinen zur Durchführung zu bringen; 1>s die öffentlichen Interessen der Sektionsmitglieder zu wahren, etwaige Beschwerden zu prüfen und mit ihrem Gutachten versehen an den Vorstand zu leiten: o) die Beschlußfassung über die Vorschläge für die Wahlen in den Börsenverein der Deutschen Buchhändler; ck) die Wahl des Vertreters für die jeweilige Wahl in den Vcreins- ausschuß des Börsenvereines; o) zu den vom Vorstande anberaumten Sitzungen, die alljährlich sofort nach der Hauptversammlung stattfinden, sicher zu erscheinen, oder sich vertreten zu lassen; die Vertreter müssen jedoch das vier undzwanzigste Lebensjahr überschritten haben und dem betreffen den Vereins- resp. Sektionsgebiete angehören; 4) die Entscheidung über Nichtaufnahme eines Mitgliedes (Z 2). III. Abrechnung. 8 24. Die Mitglieder des Vereines rechnen alljährlich am 31. März das im Verlaufe des Jahres Gelieferte ab. Zu diesem Zwecke wird in Wien ein Abrechnungslokal auf Kosten des Vereins gemietet, welches allen Mit gliedern zur unentgeltlichen Benützung freisteht. IV. Wermögcn des Vereins. 8 25. Vermögen. Das Vermögen des Vereines besteht: 1. in den zinsbar angelegten Kapitalien; 2 in den Kassabeständen; 3. in dem Verlagsrecht« der -Oestcrreichisch - ungarischen Buchhändler- Correspondenz«; 4. in der Bibliothek des Vereines. Bei Auflösung des Vereines soll das Vermögen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Fachgcnossen verwendet werden. 8 26. Ocsterreichischc Buchhändler-Correspondcnz. Die »Ocsterreichischc Buchhändlcr-Correspondenz- steht unter der all einigen oberen Leitung des Vorstandes. Dieser bestellt Redakteure und Expedienten. Auch verfügt der Vorstand über die Art und Weise, wie Abonnement und Inserate zu berechnen und cinzuheben sind. 8 27. Einkünfte des Vereines. Diese werden gebildet; 1. von den Eintrittsgeldern; 2. von den jährliche» Beiträgen; 3. von den Zinsen der angelegten Kapitalien; 4. vom Erträgnisse der -Oesterreichisch-ungarischen Buchhändlcr-Corrc- spondenz». 8 28. Aufbewahrung. Das Kapitalvermögen des Vereines soll in einer soliden Bank von Wien deponiert werden. Die spezielle Sorge dafür hat der Schatzmeister zu tragen; die Verantwortung über die ganze Gebarung trifft den ge samten Vorstand. 8 29. Kassabücher. Der Schatzmeister ist verpflichtet, ein Kassajournal und ein Hauptbuch zu führen, welche mit Ende jeden Jahres rein abzuschließc» und von ihm durch eigenhändige Unterschrift als richtig und mit dem Kassabcstande über einstimmend zu bestätigen sind. Jedem Mitglieds des Vorstandes muß zu jeder Zeit die Einsicht in diese Bücher von dem Schatzmeister gewährt werden. 8 30. Buchung der Kassaposten. Ueber jede Ausgabe sind die Quittungen als Belege in chronologischer Ordnung aufzubewahren. 8 31. Vollziehung der Quittungen. Die Einnahmsquittungen werden von dem Schatzmeister allein voll zogen. Bei allen Ausgaben, welche nicht von der Hauptversammlung ausdrücklich genehmigt worden sind, muß die Quittung vor der Auszah lung von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterzeichnet sein, wenn sie giltig sein soll. 8 32. Voranschläge und Rechenschaftsbericht. Der Schatzmeister hat alljährlich im Januar dem Vorstande den Rechenschaftsbericht für das abgclausene und den Voranschlag für das folgende Jahr zur Bestätigung vorzulegcn. Dieser Voranschlag ist in der »Oesterr Ungar. Buchhändler-Correspondenz» zu veröffentlichen. In der jedesmaligen Hauptversammlung stattet der Vorsitzende genauen Be richt ab und läßt sich Entlastung geben. In jeder Generalversammlung werden drei Vertrauensmänner ge wählt, welche vor der nächsten Generalversammlung Kassa und Hauptbuch zu kontrollieren und die Rechnung durch ihre eigene Unterschrift zu bestä tigen haben. V. Bestimmungen über das Verfahren Lei der Schlichtung der Streitigkeiten. 8 33. Alle geschäftlichen Streitigkeiten zwischen den Vereinsmitgliedern Werden von dein Vorstande geschlichtet, sosern sie nicht nach ß 7 ihre Er ledigung finden müssen. Sollte ein Mitglied des Vorstandes bei einer Streitfrage beteiligt sein, so tritt sein Stellvertreter ein. 8 34. Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei dem Vorsitzenden unter kurzer uud deutlicher Angabe des Sachverhaltes und Beifügung etwaiger Be weismittel in Original oder in Abschrift. 8 35. Verfahren. Der Vorsitzende schickt dem Beklagten in kürzester Frist eine Abschrift oder einen Auszug der Klage und fordert ihn aus, sich binnen 14 Tagen unter Vorlage seiner Beweismittel zu rechtfertigen.
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