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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1920
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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zuweisen hätten. Außerdem übten die Verbraucher allgemeine Zu rückhaltung. Die Rohstoffversorgung wird als verhältnismäßig gut bezeichnet! deren Preise sollen aber immer noch so hoch sein, daß ein Abba» der Papierpreise nicht zu erwarten ist. Aus Frankreich wird nach dem Fachblatt »ckournäs inckustrtslle» von einem Papiersabrikanten ausgesiihrt, daß ein Preissall aus dem Papiermarkt für die ersten Monate nicht zn erwarten sei. Ter jetzt verwendete Papierstoff sei vor zwei Monaten gekauft, als die Preis« am höchsten waren! dazu kämen Frachtschwierigkeilen, Kohlen mangel, steigend« Preise der Rohstoffe, besonders von Stroh, Lumpen und chemische» Erzeugnissen, alle mit Höchstpreisen, während Zeitungs papier »nur» 300 bis 400 Kr. die 10V Kilogramm koste. Daher sei für die nächsten zwei Monate nicht mit einem Wechsel in der Preis gestaltung zu rechnen. Aus Kristiania wird «in« ruhige Gestaltung des Papterstosf- und Papiermarktes gemeldet, er sei fortdauernd fest. Man rechnet aber mit einem Streik in der Holzschliff-, Zellstoff- und Papicrerzeu- gung, der 12 OM Arbeiter umfassen wird. Aus Italien berichtet »Ovrriöro cksllu Sera-, daß die italieni schen Zeitungsvcrleger bei der italienischen Negierung darüber Klage geführt haben, daß die Mehrzahl der italienischen Papicrsabrikantsn, weil jeder Wettbewerb fehle, immer höhere Preise fordere, sodaß diese bereits bas Elffäche des Friedenspreises erreicht hätten. Dabei sei das gelieferte Papier von sehr schlechter Beschaffenheit. Auch würden in einzelnen Fällen die Lieferungen nicht zu de» vereinbarten Prei se» und Mengen ausgesiihrt, sondern man versuche, »och nachträglich Preiserhöhungen zu erzwingen. Die Zeitungsvcrleger verlangen ge setzliche Schutzmaßregcln und insbesondere ein Verbot der Papteraus- suhr jeder Art, bevor die Zeitungen nicht zu angemessenem Preise ge nügend beliefert seien. — Inzwischen ist dem Parlament ein Gesetz entwurf über die Beschlagnahme der Papierfabriken zugcgangen. In New Nork hat der Umstand, daß die großen Verleger mit Aufträgen zurückhalten, keine» nennenswerten Einfluß auf den Markt ausgelibt, weil die Nachfrage anderer Käufer stark genug ist. Zeitungs papier in Bogen ist sehr gefragt, aber infolge ungenügender Erzeu gung schwer zu haben. Mit dem 1. Juli b. I. ist «in neuer Vertrag für Druckpapierlicfcrungen in Kraft getreten. 8.73 Cents svorher 8> für das englische Pfund Rotationsdruck beträgt der neue Preis ab Fabrik. Man nimmt an, daß die Fabrikanten anderer Papiersorten bald ihre Preise auf dieser Grundlage erhöhen werden. — Alles in allem genommen, behauptet sich demnach überall der Markt, und der so schnlichst von den Verbrauchern erwartete Abbau der Preise hat sich bis jetzt kaum bemerkbar gemacht. E. Verlängerung des Nelchsiariss für das Buchbindcrgewcrbe und die Papierverarbestung. — Die Reichstorifvcrhandlungen, die vom 18. bis 20. August unter Leitung des Vorsitzenden des Arbeitgeberverban des der Papier verarbeitenden Industriellen, Herrn Carl Rudolf Berg mann, in Berlin stattfanden, führten zu einer Verlängerung des am 30. Mai in Eisenach abgeschlossenen Lohnabkommens bis- zum 31. Oktober 1920. Die von den Geiverkschaften geforderte Zu lage auf die Eisenacher Lohnsätze in Höhe von so Psg. für Männer und 40 Psg. für Frauen mußt« von den beteiligten Arbeitgeberver bänden mit Rücksicht auf den katastrophalen Niedergang der Kon junktur abgelehnt werden, die Verlängerung erfolgte vielmehr auf der bisherigen Grundlage. Umsatz- und Anzeigensteuer. — Auf ein« Anfrage des Hauptvor standes des Deutschen Buchdrucker-VcreinS beim ReichS- finanzminisicrium betreffend die Besteuerung von Wahlplakatcn, Wahlbe- kanntmachungcn, Jahres- und Verwaltungsberichtcn für Behörden so wie einigen anderen Drucksachen ist dem Verein vom Netchsfinanz- minisierium ein Bescheid zugegangen, dem Folgendes entnommen ist: Bei Jahresberichten, Geschäftsberichten, Ver waltungsberichten für Behörde», in denen Anzeigen ent halten sind, ist zu unterscheiden, ob der Inhalt der Anzeige mit der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit der Behörde zusammenhängt oder ob sie sich auf eine w i r t s ch a s t l i ch c Unternehmung des Staates oder der Gemeinde bezieht. Im ersten Falle beträgt die Umsatzsteuer IX"/», im andern Falle kommt die Anzeigen steuer von 8°/, in Betracht. Bericht«, die überhaupt keine Anzeigen enthalten, unterliegen, auch wenn sie wirtschaftliche Unternehmungen des Staates oder der Ge meinde betreffen, nur der Umsatzsteuer von IX"/». Haushaltpläne, Jahres- und Verwalt ungsbe- richte sind nicht anzeigensteuerpslichtig, unterliegen aber für Len Drucker der allgemeinen Umsatzsteuer von IX"/». Wahlplakate, W a h l b e ka n n tm a ch u n g e n, Wahlauf- rufe, die in Form von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften oder in Plakatform durch Plakatsäulen oder Maueranschlag verbreitet wer den, sind von der Anzeigen st euer frei. Der Druck, die Her stellung solcher Plakat« ist aber von der Druckerei mit 1X"/> der Umsatzsteuer zu berechnen. Ein Verlag, der in Büchern, di« er selbst herausgtbt, den eige nen Verlag ankündigt oder empfiehlt, vereinnahmt kein Geld und ist daher völlig umsatzstcuersrct. Für Herstellung dieser Bücher muß der Drucker aber IX"/» Umsatzsteuer entrichten. Wenn ein Verleger Anzeigen anderer Firmen in die betreffenden Bücher ausnimmt und bezahlt erhält, dann ist er sdcr Verlegsrj für das dafür vereinnahmte Entgelt anzeigenstcuerpslich- tig. Ter Drucker jedoch nicht, dieser muß aber für de» Druck IX"/ Umsatzsteuer bezahlen. Wenn von einem in 2000 Exemplaren erscheinenden Buche 80 Stück davon auf besonderem, sogenanntem Luxuspapier gedruckt wer den, bann hat der Drucker für das für den Druck vereinnahmte Ent gelt nur IX"/» zu berechnen. Wenn in dem Buche Anzeigen vorhan den sind, berechnet sich die Anzeigensteuer von 8"/» von dem Entgelt, di« der Verleger für die Aufnahme der Anzeige von dem Anzeigenden einnimmt. Beim Verkauf der Bücher tritt für die auf einfachem Papier gedruckten Bücher di« IXProzentigc Umsatzsteuer, für die auf besonderem Papier gedruckten Exemplare die Lu xussteuer von 18°/» ei». Etiketten z. B. zu Weinflaschen, Zigarren, Nährmitteln usw. sind nicht anzcigcnstcnerpflichtig, wenn nur die Bezeichnung des Inhalts aufgebruckt ist, wobei neben einem Hauptwort noch zwei Beiwörter beliebigen, also auch anprciscndcn Inhalts zugelassen werden. Das selbe gilt sür Vcrpackungsmtttcl und Warenumschließungcn. Danksagungen, Einladungen, Eintrittskarten, Empfangsbestätigungen, Programme sind nur mit IX"/ oder bei Verbindung mit Luxuspapier mit 18°/i steuerpflichtig. Die Anzeigensteuer kommt nur in Betracht, wenn etwa auf dem Pro gramm oder der Eintrittskarte Anzeigen enthalten sind. Erleichterungen wegen des Steuerabzuges. — Der Reichssinanz- mtnister hat sich damit einverstanden erklärt, daß bis auf weiteres bezüglich des Steuerabzuges von 10 v. H. folgend« Erleichterungen eintreten: 1. Übersteigt der abzugspslichtige Teil des Arbeitslohnes — aus das Jahr umgerechnet — den Betrag von 18000 nicht aber den Betrag von 30 000 so sind bis aus weiteres von dem Teil des Arbeitslohnes, der — auf das.Jahr umgerechnet — den Betrag von 18 000 »/k nicht übersteigt, 10 v. H., von dem übrigen Teil des Arbeits lohnes 18 v. H. einzubchalten. 2. Vom Abzüge bleiben bis auf weiteres frei besondere Entloh nungen für Arbeiten, die über di« für den Betrieb regelmäßige Ar beitszeit hinaus geleistet wurden. Als regelmäßige Arbeitszeit gilt die Arbeitswoche zn sechs Arbeitstagen, der Arbettsmonat zu 28 Ar beitstagen und das Arbeitsjahr zu 300 Arbeitstagen. Die Schweizerische Schillerstistung hat neben der Auszeichnung Carl Spittelers <Bbl. Nr. 181 > die Verleihung von zwei Ehrengaben im Betrage von je 1000 Fr. beschlossen, und zwar an den Dichter Jules Cougnard in Genf sgeb. 1888), Verfasser mehrerer Gedichtbände, die sich durch feine Kultur des Gefühls und der Sprache, oft auch Lurch schalkhaftes Lächeln auszeichnen, und an Hermann Hesse in Montagnola, der, von Geburt Württemberg«!:, schon in seinem »Peter Eamenzind- schweizerisches Fühlen bezeugte und nun im neuen Vater land« seiner Wahl einen der wenigen Adelsbriefe erhält, die es zu ver geben hat. Ferner wurde die Erwerbung eines Manuskripts des Waadtländer Romanciers E. F. Ramuz, das dem Archiv für ein Schweizerisches DichterhanS übergeben werden soll, sowie die Aus richtung von Beiträgen an schweizerische Dichter und deren Hinter bliebene im Gesamtbeträge von rund 7000 Fr. beschlossen. Die Bodleyanische Bibliothek in Oxford, nächst der des kritisb dlnseuin die größte Büchersammlung Englands, hat von dem früheren Abgeordneten Walter Morrison eine Schenkung von 1280 000 Fr. erhaRcn. Der jetzt 84jährige Stifter hat der Universität schon früher für verschiedene wissenschaftliche Zwecke insgesamt 780 000 Fr. über wiesen. Personalnschrichten. Jubiläum. Auf eine 28jährige buchhändlerische Selbständigkeit kann am 1. September Herr Alfred Tittel in Altenburg zu- rtickblicken, der am 1. September 1898 die 1878 von Otto Wermaun ge gründete Buchhandlung käuflich übernommen hat und sie unter der alten Firma mit Hinzusügnug seines Namens seitdem führt. IOSS
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