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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X: 209, 16. September 1920. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Es hat sich beim bisherigen Leipziger Verkehr gezergr, dag der RechnungSverkehr, d. h. der über Lerpzig verkehrenden Rech - nungspalele (Kommissions- und Quartalssendungen, Rest« licserungen) sich billiger und rascher abwickelt als der Barver« kehr. Ganz abgesehen davon, wie die zukünftige Form des Leip ziger Verkehrs sein wird, wird dieses verbilligende Moment zu beachten von Wert sein. Ich formuliere also diesen Punkt in die Frage: wie machen wir den gesamten duchhändlerischen Ver« kehr zwischen Verlag und Sortiment, besonders aber den über Leipzig, zu einem Rechnungsverkehr, ohne gewollte Einschränkung oder Ausschaltung der Barauslieferung? Das gesamte Rechnungswesen im Verkehr des Verlags mit dem Sortiment läßt sich noch nicht ganz vereinheitlichen. Das hebt auch die Denkschrift (Punkt 8) hervor. Sie rechnet ganz richtig, wenigstens vorläufig noch, mil Kommissionssendungen aus Jahreskonio. Der Zahlungsverkehr in Verbindung mit der Auslieferung könnte also einheitlich geregelt werden für Baraus lieferungen und feste Lieferungen auf Quartals- oder Monats konto. Nach dem Vorschlag der Denkschrift werden beide Arten wie Rechnungslieferungen behandelt, im Zahlungsverkehr aber einfach dem Guthabenkonlo des Empfängers (Sortimaaters) bei der Buchhändlerbank belastet. Im Falle der Remission oder falscher Berechnung soll Gegenbelastung auf dem Guthabenkonto der Verleger erfolgen. So einfach ist aber das Einzugsverfahren doch nicht. Jede Lieferung muß doppelt gebucht werden: Der Empfänger belastet, das Konto des Absenders erkannt, bzw. Remitlenden und Differenzen umgekehrt. Wer nun aber in einem Verlag die Aufgabe hatte, sagen wir einmal nur 3000 Sorti- menter-Jahreskonten zur Ostermesse abzurechnen, der hat vor der Arbeit, die hier der Buchhändlerbank zugcdacht ist, einen heillosen Respekt. Denn w puacto Buchführung bzw. Abrechnungswesen ist in vielen Sortimenten wenig kaufmännischer Geist. Es mutz ein System geben, das diese Buchungsarbeiten noch mehr ver einfacht. Bleiben wir bei der Grundidee der genossenschaftlichen Buch händlerbank. Jeder Sortimenter und Verleger, der Wert darauf legt, hat also ein Gulhabenkonto sich verschafft. Der Kreditaus- schutz der Bank hat außerdem verschiedenen Firmen, ohne daß er diesen ausdrücklich bekanntgegeben ist, einen bestimmten Betrag zur Überschreitung dieses Kontos als Kredit eingeräumt, damit der Beamte eintretendenfalls von sich aus eine Betriebsstockung des betreffenden Konteninhabers und die damit verbundene Schä digung trotz Kontoerschöpfung vermeiden kann. Die Buchhändlerbank händigt dem Sortimenter nun ein Scheckbuch ein, ähnlich dem unserer Postscheckbücher. Auf dem Scheck ist die rechte Hälfte ein Vordruck für die Buchbestellung, die linke Hälfte ist,der eigentliche Scheck. Die Rückseite kann als Anschrift für direkte Zusendung an den Verleger benutzt werden. Will nun der Sortimenter Bücher bestellen, so füllt er rechts die Bestellung aus und links den Betrag. sDie Ausfül lung des Betrages kann am zweckmäßigsten dem ausliefernden Verlege/oder dem Kommissionsgeschäft.überlassen werden, kon form dem heutigen Verfahren beim Barverkehr, bei dem auch diese Stellen nach dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens den Betrag der Sendung bar «rheben.s Der Verleger schneidet, den Scheck ab. Für ihn bedeutet dieser die Zahlung wie jeder Post- oder Bankscheck auch. Den Kontrollabschnitt behält der Be steller zurück. Will der Verleger die Schecks realisieren, so schickt er sie, ganz gleich von welchem Sortimenter sie sind, mit einem Mark-Avis (ohne Firma) an die Buchhändlerbank zur Gut schrift auf sein Konto. Diese Einsendung mutz aber mindestens wöchentlich erfolgen, um die Übersicht über die einzelnen Be- stcllerkonten nicht aus den Augen zu verlieren. Erst in der Buch« händlerbank werden die Schecks nach Aussleller-(Besteller-)Fir- mcn verteilt und wochenweise, nichteinzeln, den Sorti menter-Guthaben belastet. Irgendwelche Differenzbuchungen er scheinen nicht auf dem Konto. Hat z. B. der Sortimenter auf dem Bestellscheck den Betrag zu hoch ausgefttllt, so erhält er diesen Betrag nach direkter Auseinandersetzung mit dem Verleger mit einem Verlegerscheck auf die Buchhändlerbank zurück, oder aber er kürzt den Betrag bei der nächsten Bestellung. Die Ver legerschecks sammelt der Sortimenter seinerseits und be nutzt sie als Zahlungsmittel bei der Auffrischung seines Guthabenkontos. Wollte man Differenzen durch die Kon ten laufen, statt in direktem gegenseitigen Meinungs- austausch aufklären lassen, so würde man bald die Er fahrung machen, daß der Gegenbuchung des Sortimenters bald dieselbe Gegenbuchung des Verlegers, dann wieder die des Sorti menters und dieser wieder die des Verlegers folgen würden, und so fort, je nach dem Grade der gegenseitigen Freundschaft. Für Rücksendungen mutz eine Remiltenden-Gutschriftstelle eingerichtet werden. Erst wenn hier über den Betrag zwischen Verleger und Sortimenter volle Einigkeit erzielt ist (durch Gulschriflnota des Verlegers an die Remittendcnstelle), darf die Gutschrift auf das Guthabenkonto des Sortimenters ersolgen. Der Disferenzaus- gleich aller Sendungen muß stets durch direkten Schriftwechsel (nicht postaltsch direkt gemeint) erfolgen, soll das ganze neue Rechnungswesen nicht Fiasko machen. Die Sendungen selbst gehen inzwischen ihren gewünschten Gang, entweder per Post direkt oder über Leipzig als Rechnungs Paket. Im letzteren Falle hat der Verleger entweder den Bestellscheck (die rechte Hälfte) beizufügen, oder aber Bestelldatum und Schecknummer. Auf diese Weise kann der Sortimenter bezahlen: 1. eventuelle Ostermetz-Saldi, also für noch nach jetzigem Modus erfolgte Kommissionslieferungen (Novitäten usw.) auf Jahresrechnung; 2. seinen Bezug aus einer Hand, der auf Zielabrechnung erfolgte; . 3. seine laufenden Bestellungen, vorausgesetzt natürlich, daß sein Guthabenkonto ausreicht. Die Auffrischung desselben rechtzeitig zu veranlassen, ist Aufgabe der Buchhändlerbank. Es wird dabei allerdings ihrerseits mancher »Auffrischung« bedürfen. Außerdem wird «ine kurze Addition der Scheckabschnitte im Scheckbuch dem Sortimenter sehr schnell sagen, wann sein Konto erschöpft ist. Er hat es also in der Hand, recht zeitig für Ersatz zu sorgen. Wenn man will, kann die Bank, so wie das Postscheckamt, regelmäßige Übersichten über den Stand des Kontos liefern. Dies sind leicht zu lösende Fragen rein technischer Natur. Unfug kann mit diesen -Bestellschecks- nicht getrieben werden, weil sie keinerlei Barwert für Dritte haben. Sie sind lediglich Verrechnungsschecks der Buchhändlerbank, die diese im Verkehr mit anderen Banken nicht benutzt. Ich halte, wie gesagt, die Regelung des Rechnungswesens für den Kernpunkt der ganzen Frage. Die »Buchhändlerbank« kann auch dann Wirklichkeit werden, wenn sich die Widerstände gegen den genossenschaftlichen Kommissionsbetrieb mit der all mählichen Sanierung unserer allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse verstärken sollten. Diese Konzentration des Geldverkehrs wird unweigerlich, wenn sie sich bewährt, auch die Nächstliegenden um- änderungsbedürftigen Einrichtungen des Buchhandels in ihren Bannkreis ziehen und so die notwendigen Neuerungen heran reifen lassen, ohne daß einzelnen Zweigen des Buchhandels Ge walt angetan wird. LidUotliek äes körsenvereins üer veutsclien Lucliiiänkller ru l-eipri». Xu^acksverLeicknis Ar. 20 seil Abschluss des Katalogs Land II. (KortsetrunA ru Ar. 208.) 0. (Lescliiekle de8 Kucliliandel8 und der Vuclidruckerlcun8t. VII. 8io§rAptil8c1ie8. ^ ^IlberV1856—1916.^ I^ünch'en 0 im ^ai^ 1916."^vildn^ Lachem. Karl, dosek Lsckem, seine kamilie und die Kirma d. p. Lackem in Köln, die Kkeinische und Deutsche Volkskslls. die Kölnischen Matter und die Kölnische Volksrtzitunx. Tuxleick ein Versuch der Oesckickte der katholischen Presse und ein Leitrsx rur Knkwicklunx der katholischen Kenexunx in Deutsch land. 2. Land. 1848—1860. Die Oesckickte der katholischen Presse von 1848—1860, die Kkeiniscke und die Deutsche Volk»- 1107
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