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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1912
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- Deutsch
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220, 20. September 1912. Nichtamtlicher Teil. Wri-iM-u f. d. rqchn. Bi-ch»an»-r. 10999 scheu Lesen und Musizieren etwas ganz Deplaziertes ist! Lesen kann jeder Deutsche über 8 Jahre, aber der weitaus größte Teil aller Menschen besteht aus musikalischen Analpha beten, die der Musik nur mit den Ohren beizukommen imstande sind. Es mögen sich darunter einige besinden, die in der Jugend mit Musikunterricht gequält wurden und sich sogar bis zum »Gebet der Jungsrau« hinaufgeklimpert haben; glück licherweise haben sie alles längst vergessen, und die Allgemein heit weiß ihnen Dank dafür. Seien wir doch offen, wie weit geht denn die musikalische Kunstfertigkeit in den Kreisen der Gebildeten, die den vornehmen Konzertsaal besuchen? Gäbe es Siebe, in denen man die Spreu von dem Weizen trennen könnte, so würden von 1000 Anwesenden schon beim ersten Gang mindestens 500 Hörer abgesondert werden, die niemals ein Instrument gespielt haben. Weitere 300 würden die zweite Lese sein, die ein mal als Kinder mit Liebe oder Gewalt über die ersten Anfänge gestolpert sind. Von beiden Gruppen sind noch wieder um Teile abzusondern, die nicht der Musik wegen anwesend sind; der eine kommt der Mode halber, der andere aus ge sellschaftlichen Pflichten, ein Dritter wegen des Flirts, der schönen Augen der oder des Solisten und schließlich eine Menge aus keinem anderen Grunde als dem, dabei gewesen zu sein. Ein schärferes Sieb scheidet dann noch 100 aus, die zwar die Musik praktisch zu pflegen vorgeben, aber nur die Götter versuchen, was der Mensch nicht tun soll. Unter den letz ten 100 sind dann Wohl manche, denen man vielleicht gern auch außerhalb des Konzertsaals zuhört. Und nun die Unter haltungskonzerte L Irr Hasenheide, Prater usw.? Gute Menschen, die bei Kaffee und gefülltem Fretzkober der Musik lauschen: nicht viele werden darunter sein, die Lust und Mittel dazu haben, ihrem Nachwuchs ein Instrument und Musikunterricht zu spenden. Da müßten dann wieder Kapitalien herbeige schafft werden, um die verschiedenen Violinen, Flöten, Klari netten, Klaviere usw. anzuschaffen, und vor allen Dingen die Honorare für die Musiklehrenden. Leute, die ein Klavier besitzen, auch in der Lage wären, ihren Kindern Unterricht erteilen zu lassen, und nun wünschen, daß diese, nachdem sie dem Lehrer entwachsen sind, die Musik weiter Pflegen, haben in den meisten Fällen einige Groschen übrig, um, wenn auch vielleicht langsam, die schönen billigen Ausgaben anzu schaffen. Es ist eine grobe Unwahrheit, zu behaupten, gute Musik sei teuer, da der Beweis des Gegenteils durch An führung der vielen vortrefflichen billigen Ausgaben erbracht ist. Teuer sind die kolossal gekauften, von den Tugend wächtern als Schund bezeichneten Schlager, Tänze, Ope retten, Humoristika, außerdem noch die Neuigkeiten unserer Modernen (des großen Honorars halber), auf die vorläufig der Durchschnitts-Dilettant gern verzichtet. Für den ernstlich Musiktreibenden, namentlich für den Musikstudierenden, dürste selbst von den verbündetsten Schwärmern die Musikalische Volksbibliothek nicht für brauch bar befunden werden; der junge werdende Künstler findet in Privat-Bibliotheken (Peters, Leipzig) und Staatsbiblio theken für seine Zwecke fast kostenlose Befriedigung. Alles kann er auch nicht umsonst haben, nicht einmal die körperliche Nahrung, die doch auch nicht so ganz unwichtig ist. Nun blei ben noch einige Hundert ganz mittellose Musikfreunde übrig; die armen Teufel müssen aber doch mindestens ein Instru ment haben, die Noten allein tun es doch nicht. Für diese kaum in Betracht kommende, unter Umständen zu bedauernde winzige Schar versucht ein ebenso kleines Häuslein gutgläu biger Ideologen mit großem Pathos sich selbst und der ganzen musikalischen Welt ein Bedürfnis, das gar nicht vorhanden ist, vorzutäuschen. Wäre das Bedürfnis wirklich eine Tat sache, dann hätte ja das Musiksortiment in den 100 Jahren seines Bestehens geschlafen oder mindestens seinen Beruf ver fehlt! Arbeiten wir Sortimenter ruhig weiter, lassen wir den Schwärmern wie jenen in dem Fuldaschen Talisman ihre sich selbst suggerierte Begeisterung; es hat schon so man cher Berg gewaltig gekreist und schließlich doch nur ein Mäus- lein geboren. Zum Anzeigenrecht. Gutachten und Entscheidungen. Mitgeteilt von H. Worms in Berlin IV., gerichtlichem Sach verständigen für Annoncenwesen für das Sammergericht und die Gerichte der Landgerichtsbezirke I, II und III Berlin und öffentlich bestelltem und beeidigtem Sachverständigen für die Waren des Verlages, für Zeitungen und Zeitschriften im Bezirk der Handels kammer zu Berlin. (Vgl. Nr. 128 d. BI.) 1. Prooisionsanspruch des Jnseratcnsammlers. a) Nach der bestehenden Verkehrssitte hat ein Jnseraten- sammlcr ebenso wie jeder Provisionsreisende mangels ander weiter Vereinbarung erst dann Anspruch auf Provision, wenn die von ihm vermittelten Aufträge bezahlt worden sind, und nur im Verhältnis der eingegangenen Beträge.') (Dresdener Handelskammer.) l>) Nach Handelsgebrauch erhält ein Jnserotenagent, der Inserate gegen Umsatzprovision vermittelt, die Provision nur dann ausbezahlt, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflich tungen gegenüber dem Verlage erfüllt hat. Für Inserate, die zwar bestellt, aber ohne Verschulden des Verlegers nicht abgenommen worden sind, desgleichen für solche Inserate, die abgenommen, aber nicht bezahlt worden sind, obwohl der Verleger das Inkasso mit der crsorderlichen Sorgfalt vorgenommen hat, steht dem Agenten ein Anspruch aus Provision nicht zu. (Berliner Handelskammer.) o) Auf die Frage des Kammergerichts; Besteht in der Inseraten- und Druckereibranche allgemein der Handelsgebrauch, daß Provisionen von den verschafften Aufträgen an die Vermittler nicht schon beim Zustande kommen der Aufträge, sondern erst nach Eingang der Zahlung und nur nach Verhältnis der eingegangenen Zahlungen zu entrichten sind? Besteht insbesondere ein derartiger Handelsgebrauch, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um ein Geschäft handelt, bei welchem sich die eine Vertragspartei auf lange Zeit bindet (hier auf 10 Jahre) und bei welchem sehr erhebliche Leistungen zugesagt sind, (hier: die Verpflichtung, jährlich 50 000 Kataloge für 16 000 zu bestellen und monatlich Inserate für 1875 in bestimmten Zeitungen aufnehmen zu lasten), wurde geantwortet: In der Inseraten- und Druckereibranche erhalten die Vermittler ihre Provision von den verschafften Aufträgen vielfach schon beim Zustandekommen der Aufträge. Indes ist diese Gepflogenheit nicht als Handelsgebrauch derart anzusehen, daß der Vermittler ohne besondere Vereinbarung berechtigt wäre, schon beim Zustandekommen der Aufträge die Provision zu verlangen. Vielmehr gelten die Zahlungen ais Vorschüße, die zurückzuerstalten sind, wenn die Aus- tührung des Abschlusses ohne Verschulden des Geschäftsherrn unrerbleibt. Geht die Zahlung nur teilweise ein, so ist in der Jnseratenbranche die Provision nach Verhältnis der ein gegangenen Beträge zu entrichten.") Auch für die Druckerei- ') Vgl. dazu die Gutachten der Berliner Handelskammer, Jahrg. 19lt d. Bl, S. 77SI, Ziff. 2b, und der Leipziger Handels kammer, Jahrg. lvlO, S. Il lkl, Ziff. 5. "> Ergänzend sei hierzu noch bemerkt, daß eS sich darum handelte, daß ein Berliner Kaufmann den Auftrag eines auS- 1433*
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