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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1891
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- Deutsch
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155, 8. Juli 1891. Nichtamtlicher Teil. 3973 schreitet u. s. w, u. s. w. Und die heutigen Schulbuchhändler, welche Kapitalisten (?) sind und bleiben, sollten über Härte klagen, wenn das Schulbüchermonopol des Staats sie nötigt, ihr Kapital ganz oder teilweise in einem andern Geschäft anzulcgcn?» Der Herr Professor vergißt, daß er keinem der also Benachteiligten das Recht bestreiten kann, sich seiner Haut zu wehren, so gut er vermag und daran wird es auch der Schulbuchverlcgcr nicht fehlen lassen, denn es handelt sich bei ihm wahrlich um vieles, d, h. um die Existenz. Die glatte Wendung, mit der der Verfasser über diesen Punkt schlank hin- wegglcitct, als wenn der Schulbuchhändler aus goldenem Berge throne und weiter nichts nötig habe, als seinen Banquicr mit einer veränderten Kapitalanlage zu beauftragen, ist so überraschend, daß nicht einmal er selber daran glaubt. Denn unmittelbar folgend wendet er sich der Frage zu, was eigentlich beim Schulbüchervcrlag verdient werde, um zu dem Schlüsse zu kommen, daß, im großen und ganzen gegeneinander abge wogen, dieser Verdienst gleich Null sei. Und wie wunderbar sein Ge- dankcngang, wie gewaltsam er Logik in seine Ansichten zu bringen ver steht, beweist er auch hier wieder, indem er diese seine Erkenntnis mit den Worten schließt: -Gesetzt aber, der Gewinn überwöge den Verlust, so darf die Be reicherung einzelner nicht unter Schädigung des ganzen Volkes stattfinden-. Handel und Wandel werden also abgeschafft; denn jeder Gewinn bedeutet eine Schädigung des Volkes und paßt nickt in den beschränkten Gesichtskreis einer Schulklasse. Was dem einen recht ist, ist dem andern billig, und wenn der Staat die ernste Verpflichtung hat, um die Heran bildung seiner Jugend besorgt zu sein, so besteht diese Verantwortung aus leiblichem Gebiete mindestens in gleichem Grade für das gesamte Nahrungs und Gesundheitswesen. Es schädigt die Gesamtheit des Volkes, von irgend welchem Geschäftszweige, der diese Gebiete auch nur mittelbar berührt, Stutzen zu ziehen, der Hausbau, das gesamte Nahrungsmittel-, das Bc- kleidungswesen und vieles andere wird fortan ausschließlich Sache des Staates sein, die Privatindustrie, der Kaufmannsstand sind schädliche Ausgeburten einer ungesunden Freiheit; der Staat, wie er in der Phantasie der Sozialdemokraten und des Herrn Professors Heinrichs lebt, ist fertig! — Wenn wir diesem letzteren glauben wollten, so müssen die Verleger doch recht halsstarrige Leute sein, denn -sie verlangen für sich alsBcrufs- klasse das Monopol für ganz Deutschland, damit jedem einzelnen von ihnen die Möglichkeit bleibe, für seine Verlagsartikel das Monopol für ganz Deutschland zu erringen- (Seite 10), was schon aus ihren Prospekten und Verlagsbcrichten hcrvorgche: -jeder einzelne thut so, als ob er der einzige Verleger Deutschlands ist-. Und das alles ge schieht in blöder Verkennung der Vorteile, die Herr Professor Heinrichs ihnen bietet. Hören wir, worin diese bestehen: 1) (Seite 6) -Der Buchhandel wird künftig vor allen Verlusten geschützt sein, welche jetzt an der Herstellung und dem Verkaufe der Schulbücher haften; Bankerotte in diesem Geschäftszweige sind dann unmöglich. - (Sehr richtig bemerkt. Es ist der unleugbare Vorteil des Tot- geschlagenen, daß er nicht toter werden kann, als er ist) 2) Seite 7.) -Sortimcntsbuchhändler haben mir geklagt, daß ihnen massenhafte Vorräte eines Schulbuches entwertet wurden. Das hört künftig ebenfalls auf». 3) (Seite 7.) -Die Verleger müßten froh sein, daß ihnen endlich eine Verantwortlichkeit abgenommcn wird, die sic auf die Dauer gar nicht tragen können, nämlich bei Strafe großer eigener Geld verluste ein Urteil darüber zu haben, welches Schulbuch gut ist und verdient, daß man die Druck- und Vcrlagskosten daran wendet». 4) (Seite 8.) Der Verleger braucht keine Reklame mehr für sein Schulbuch zu machen. 5) (Seite 9.) Der Schulbuchhändler ist nicht nur Produzent und Verkäufer, sondern als Familienvater auch Konsument und wird als solcher samt seinen Kindern fortan die Vorteile der denkbar billigsten Monopolbüchcr. die in der denkbar größten Vollkommenheit des Inhalts hergcstellt sind und den Fortschritt der Schüler erheblich beschleunigen, genießen können. Segen über Segen! Und dennoch, so klagt der Verfasser, -ist leider zu befürchten, daß trotz der soeben entwickelten Gründe die Schul- buchhändler sich der Einführung des Staatsschulbüchermonopols wider- sctzcn werden, wie sich ähnliches schon früher bei einer viel harmloseren Gelegenheit (beabsichtigte Unifizierung der Schulbücher an den Gcmeinde- schulcn Berlins, vcrgl. Börsenblatt 1879 Nr. 15. Red.) gezeigt hat.» Kurzsichtige Leute, diese Buchhändler! — Außerordentlich lesenswert sind auch die folgenden Kapitel, deren Besprechung mir uns leider versagen müssen, so nahe auch diese oft genug das Gebiet des Buchhandels streifen, und so belustigend zum Teil ihr Inhalt ist, in dem der Verfasser mit ancrkcnnnenswcrtcr Offenheit bekennt, daß seine Schüler ihm, wie man zu sagen Pflegt, auf der Nase hcrum- tanzen. Im großen und ganzen beschränkt sich, was den Buchhandel angcht, die Summe seiner Klagen auf den unzweifelhaften und niemals bestrittenen Ucbclstand der allzuhäufigcn veränderten neuen Auslagen. Der Verfasser scheint lediglich Sprachen, neue und alte, zu lehren und ergießt namentlich die Schale seines Zornes über die Plötz'sche Schul grammatik. Der häufige Auflagenwcchscl gerade bei diesem Schulbuche ist bekannt; aber auch hier dürfte es eine der dem Verfasser geläufigen llcbertreibungcn sein, wenn er behauptet, daß er gleichzeitig mit fünf zehn verschiedenen Auflagen in seiner Klaffe habe arbeiten müssen. Wenn die Darlegungen des Verfassers vor ernsthaften Geschäfts leuten auch keiner Widerlegung bedürfen, so sind wir doch weit entfernt das Buch als Ganzes nicht ernst zu nehmen. Auch i» abstrakten Träu mereien, so verworren sie erscheinen mögen, liegt der Kern einer An regung, die von gleich Unerfahrenen, der wirklichen Welt noch oder überhaupt Fernstehenden ausgenommen, zu einer Gefahr werden kann. Der Buchhandel sollte in seinem eigensten Interesse das Heinrichs'sche Buch nicht unbeachtet beiseite lassen, sondern nach Möglichkeit sich dessen Inhalt zu eigen machen und dafür sorgen, daß cs auch in der Tagespresse nach Gebühr beleuchtet werde. Vermischtes. Zur nordamerikanischcn Copyrightbill. — Die Londoner Handelskammer veröffentlichte einen Bericht über das am I. d. M. in Kraft getretene nordamcrikanischc Gesetz zum Schutz der Urheberrechte. Um den augenscheinlichen Nachteilen desselben für die englische Litte- ratur zu begegnen, wird ein Zusatz zum englischen Urhcberrcchtsgesetz vorgcschlagen, wonach in englischer Sprache gedruckte Bücher, ebenso Photographieen, Chromos und Lithographicen, nur dann in England und den englischen Kolonicen geschützt sein sollen, wenn sic zuerst in Eng land, dessen Kolonicen oder einem Staate der Berner Konvention ver öffentlicht und von innerhalb dieser Länder angefertigtem Typensatz oder ebensolchen Platten, Negativen, Steinzeichnungen oder deren lleber- druckcn hergestcllt sind. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Liuriebs' Kokjädriger Lüesier-OataloA. 8. 86. Lsarb. von liieüarclt Haupt u. lsteinriol, IVeiss. LIit e. auskübrl. saokrsAiatsr. 14. IsietA. 8. 521—560 (Liestsr— Bloister). Lsiprig; 1891, st. 6. Hinriobs'sobs Luobbaostlunx. Neuestes Verzeichnis des Fachverlags für Decorationsmalcr. Lackierer, Anstreicher u. verwandte Gewerbe von Jüstel L Göttel, Verlag der Malerzeitung, in Leipzig. 1891. 8". 16 S. ^IlAsiusine Lüeberlcunsts. kögfistsr stsr Loülagrvörtsr stsr Blsui^- ksitsll unck KortsotrunAsn stss Deutschen Lucbbanstsls. HrsA. von Oustav >Vo11 (keck, von IVolks Vaäsmscum). Heit 2 (Llärr- ^pril 1891), Heit 3 (Llai-stuoi 1891). 8". 68, 68 8. Deiprix, Onillsrmo Devisn. kreis pro 1891 (6 Leite) ea. 4 Volkstümliches aus alter unst neuer 2sit. ^ntigu. Xatala^ Ho. 313 von Theodor Ackermann, Kgl. Lokduchknnstlung in Avncheo. 8°. 56 8. 1477 Lrn. Niseellanea. ,4>te Lupkerstiobs. ^ntigu. ^nrsigsr Blo. 82 von st. Lcbeible in 8tuttgart. 8". 76 8. 1000 Lro. Linkische u. ptalrisebe Uitteratur. Llsass. Bistum 8ps^sr. (dlach- lass ä. s Herren Le^stt-Vauotti von Lüummsrn, Archivar Gaset, stasgsr u. Otto Brest,, vou Recum). ^vtig Katalog Ho. 67 vou 8to>1 L Laster iu Breiburg i. L. 8". 4576 Lru. Bxport-stouroal Lo. 48 (vol. IV. 12.) stuni 1891. Leiprüg, 6. Lsstsler. Inhalt: Bleue Brscheinuvgsu. — Mitteilungen aus Turin. — Birwenverreicbnis. — Llsius Llittestuvgso. Stempelung ausländischer illustrierter Zeitschriften in Oesterreich — Die Zeitschriften -Schorers Familicnblatt- und -lieber Land und Meer« haben durch ciuc Entscheidung des österreichischen Vcr- waltungsgcrichtshofs die Befreiung ihrer österreichischen Ausgaben von der Stempclpflicht erlangt. Die frühere entgegengesetzte Entscheidung des Finanzministeriums wurde aufgehoben. Bezüglich des erstercn Blattes giebt die -Oesterreich-Ungarische Buchhändler-Corrcspondcnz» folgendcs aus den Entscheidungsgründen: Als solche werden angeführt, daß sich das Blatt sowohl der Form, wie auch dem Inhalte nach von der Wochenausgabe desselben unterscheidet. In der Form, weil cs als selbständiges cinheitlickcs Ganzes, nicht etwa bloß als Zusammenfassung der Wochcnhcstc von -Schorcr's Famsttcnblatt- erscheint, mit besonderem Titel, besonderer Anordnung des Inhaltes, besonderem Drucke, beson deren Abonnenten, und weil vermöge der besonderen Stoffanordnung in der Monalsausgabc das Vorkommen jeder einzelnen Wochennummer j als solcher nicht mehr nachweisbar erscheint, — nach dem Inhalte, weil derselbe nicht nur nicht vollständig mit dem Inhalte bcr stcmpelpflich- tigcn Zeitschrift zusammcnlrifft, sondern mit demselben nach Format und Zeitperioden des Erscheinens gar nicht Zusammentreffen kann. Ltch-.undsünszigster Jahrgang. 534
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