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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1891
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- Deutsch
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4104 Nichtamtlicher Teil. 161, 15. Juli 1891. einer geradezu für die Fachpresse treffenden Weise: »Es ist in der That ein Unding, wenn ein Staat Summen zahlt, um Schulen zu errichten, während er Steuern nimmt von dem, der sich durch die Presse im reiferen Lebensalter weiter bilden läßt.» In ähnlicher Weise wird der Zeitungsstempel mißbilligt von Rau iFinanzwiffcnschaft, 2. Abteilung, C. F. Wintcr'sche Verlagsbuchhandlung Leipzig und Heidelberg 1860, 4411. Rau erklärt diesbezüglich: -Der Kalcndcrstcmpcl ist sehlcrhast, weil viele Kalender als ein Mittel der Belehrung eher Begünstigung als Belästigung verdienen. Auch der Zeitungsstempel ist in Hinsicht auf die Wichtigkeit der Zeitungen als eines allgemeinen Bildungsmittcls nicht zu billigen, und wenn man ihn als ein Mittel angesehen hat, den Mißbrauch der Tagcsblättcr für unlautere Zwecke zu erschweren, so steht ihm entgegen, daß er ohne Unterschied die besseren und die schlechteren Blätter trifft.» In gleich abfälliger Weise äußert sich Pfeiffer (Die Staatsein nahmen, Verlag von A. Kröner, Stuttgart und Leipzig 1866, Seite 449) über den Zeitungsstcmpel. Der Autor bemerkt: -Die Kalender und noch mehr die Zeitungen gehören zu den wirksamsten Bildungs- und Bc- lchrungsmittcln für das Volk, ja weitaus für die Mehrzahl der Menschen sind sie, nachdem sic einmal die Schule verlassen haben, fast die einzige Lektüre; die Regierung sollte also diesen Schriften gewiß keine Beschränkung in den Weg legen, vielmehr wäre es ihre Aufgabe, ihnen möglichst Vor schub zu leisten.- Schäsfle (Die Grundsätze der Steuerpolitik, Verlag von H. Laupp, Tübingen 1880, Seite 395) äußert sich über diesen Gegenstand folgender maßen:-Kalender und Zeitungen wurden allerdings wesentlich aus Poli tischen Gründen der Gcbrauchsabgabe unterworfen . . man sicht ja hieraus, daß die politische Handhabung der fraglichen Steuer ein zweischneidiges Schwert ist; alle Parteien haben das Interesse, diese unnatürliche Abgabe zu Falle zu bringen. - Es sei schließlich nur noch darauf hingcwiesen, daß seit Beginn der verfassungsmäßigen Acra in jeder Session zahlreiche Petitionen um Auf hebung des Zeitungsstcmpcls im hohen Abgeordnetenhaus»: überreicht wurden und daß Abgeordnete aus den verschiedenen Parteien des hohen Hauses übereinstimmend für die Abschaffung des Zeitungsstcmpcls in wärmster Weise cingctreten sind. Bis nun leider ohne Erfolg. Wenn der Zeitungsstcmpel derzeit vornehmlich aus finanzpolitischen Gründen verteidigt und sein Wegfall als eine nicht zu verwindende Schmälerung der Staatseinnahmen bezeichnet wird, so kann eine solche Rechtfertigung dieser irrationellcn, ungerechten Steuer wohl nicht ernst genommen werden. Denn bei einem Staatshaushalt, dessen Einnahmen, wie dies durch das Finanzgesetz vom 19. Mai 1890, R.-G.-Bl. Nr. 83, für das ver gangene Jahr erfolgte, mit 548820006 fl. präliminicrt werden, spielt die Einnahme aus dem Zeitungsstempcl, insbesondere aber insoweit dieselbe von der Fachpresse herrührt, gewiß eine sehr untergeordnete Rolle. Dem Zeitungsherausgcbcr aber raubt der Zeitungsstempel die wichtigste Einnahmequelle,' indem er jedes Inserat, welches über den Rahmen des betreffenden Faches auch nur im geringsten hinausgeht, zurückweisen muß, will er nicht den aus dem Inserat zu erhoffenden Nutzen durch Entrichtung des Zeitungsstempels verlieren. Der Zcitungsstempel lähmt auch den geistigen Aufschwung der Fachpresse, indem er die Aufnahme jedes Artikels, welcher zwar zur Belehrung der betreffenden Fachkreise in hohem Maße geeignet wäre, jedoch nicht strenge der Natur des betreffenden Faches angchört, un möglich macht. Wie wünschenswert wäre es beispielsweise, wenn wöchentlich erscheinende Fachblätter, welche für Tischler, Fleischhauer, Gerber, Gastwirte, Bierbrauer, Metall-, Glas- oder Textil-Industrielle u. s. w. bestimmt sind, ihren Lesern Mitteilungen über Patent-, Marken- und Mustcrrcchtssachen, über Steuer- und Gcbührenwescn, über Firma- Protokollierungen, Handelsbüchcr, Wechselrecht, Versicherungswesen, Fabriks-Hygiene u. s. w. bringen dürften, ohne daß das Damokles schwert des Gcfällsstrafgesetzbuches bei ungestempelter Ausgabe der Zeitung stets über ihrem Haupte schweben würde. lieber die Verwerflichkeit des Zcitungsstempels, zumal der Fach presse gegenüber, dürfte also wohl kein Zweifel bestehen. Erwähnt sei schließlich, daß derselbe in Deutschland, England, Frank reich, Ungarn bereits abgeschafft wurde, hingegen noch in der Türkei und Oesterreich besteht. Möge dieser Zustand ein baldiges Ende nehmen! Es ist uns allerdings nicht unbekannt, daß die Presse in Oesterreich noch unter zahlreichen anderen Ucbelständen schwer leidet. Die Kautions- Pflicht der Tagesprcsse mit der eigentümlichen Ncbenstrafe des Kautions- Verfalles (tz 13—16, H 35 Preß-Gcsctz), das objektive Verfahren, insbe sondere bei dem Bestände der für die verfassungsmäßigen Zustände des Staatslebens durchaus unpassenden Z8 65 und 300 des derzeitigen Strafgesetzbuches, die Zwangsgcschcnke des tz 18 Prcß-Gesctz, die Aus artungen des Bcrichtigungszwanges nach tz 19 Prcß-Gesctz, das Verbot der Kolportage nach Z 23 Preß-Gesetz, das merkwürdige strafrechtliche Gebilde der Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge nach Art. III der Novelle vom 15. Oktober 1868, R.-G.-Bl. Nr. 142, und manche sonstigen Bestimmungen der derzeitigen Straf- und Preßgesetzgebung gebe» der Presse in Oesterreich Anlaß zu gerechter Beschwerde. Nachdem jedoch vorstehende Fragen mit der ganzen Strafgesetz gebung im organischen Zusammenhänge stehen und bei der Beratung des neuen Strafgesetzentwurfes zu behandeln sein werden, glauben wir vor allem anderen dasjenige verlangen zu sollen, was ohne langwierige Beratungen sofort gewährt werden kann und soll. Wir stellen demnach die ehrfurchtsvolle Bitte: -Das hohe Abgeordnetenhaus geruhe alle ihm verfassungsmäßig zustehcnden Befugnisse dahin zu verwenden, daß so rasch als möglich der derzeitige Zeitungsstempel rücksichtlich der Fachzeitschriften gänz lich aufgehoben werde.» Der Verein der Wiener Fachpresse. Der Schriftführer: Der Präsident: vr. Max Brcitenstein. Robert Kulka. Die Kunst des Inserierens?) lieber die Kunst richtig, d. h. mit Erfolg zu inserieren, ist bereits oft genug geschrieben worden. Meist geschah dies jedoch von einem Partcistandpunkt aus, von dem des Anzeigen heischenden Verlegers, und cs erscheint uns deshalb nicht unangebracht, einmal die auf langjährigen reichen Erfahrungen beruhenden Anschauungen eines Inserenten an dieser Stelle hierüber kurz zum Ausdruck zu bringen. Wir sprechen hier selbstverständlich nur von den Ankündigungen derjenigen Geschäftswelt, welche das Inserat zum eigentlichen Betrieb des Geschäfts benutzen, und den meisten Geschäftsleuten, soweit sic sich mit derartiger Insertion befassen, sagen wir nichts Neues, wenn wir es aussprechcn. daß ein derartiges Inserieren außerordentlich schwierig, ja daß es eine Kunst ist, und zwar vielleicht diejenige, welche die meisten Dilettanten und die wenigsten Meister aufwcist. Viel mehr als derjenige, der mit dem Publikum unmittelbar, sei es im Laden, im Kontor oder als Reisender, direkt verkehrt, ist der Inserent zur schärfsten Beobachtung und Erkenntnis dessen gezwungen, was zeitgemäß, was begehrt, was ansprechend, kurz was des Jnserierens wert ist. Artikel, welche diese Eigenschaften neben den als selbstverständlich zu betrachtenden, daß sie gut und preiswert sind, nicht ausweisen, werden auch durch die sorgfältigste Auswahl der Blätter und die geschickteste Anordnung der Ankündigung und die Benutzung der geeignetsten Zeit nie mit Erfolg anzukündigcn sein. Der inserierende Geschäftsmann sollte sich deshalb bei einem Mißerfolg immer zuerst genau fragen, worin die Ursache des selben liegt, ob der angeborene Artikel einem Bedürfnis oder einem Wunsche, der Mode oder der Jahreszeit, der Gegend und dem Leserkreis des Blattes entspricht, in welchem angezeigt werden soll. Aber wenn auch das zur Anzeige kommende Objekt diesen Anforde rungen voll entspricht, so bleibt das Inserieren eine Kunst, die gelernt sein muß. Man hält der deutschen inserierenden Geschäftswelt gern Amerika und England als die gesegneten Länder der Presse und der Zeitungsrcklamc und als Beweis dafür vor, daß die ins Große gehende Art der öffentlichen Ankündigung von Nutzen sein muß. Es ist dies jedoch falsch, denn man vergißt oder unterläßt cs, 'hinzuzusügcn, daß der Amerikaner wie der Engländer seine Zeitung ganz anders, viel fleißiger und aufmerksamer zu lesen Pflegt, als dies- zumcist der Deutsche thut. Trotzdem werden auch in Deutschland all jährlich gewaltige Summen, viele Millionen für Zcitungsinscrate aufgc- wendct; aber, wir stehen nicht an es auszusprechen, ein beträchtlicher Teil dieser Summen, ohne den erwarteten Erfolg zu bringen. Der Be weis hierfür ist dadurch erbracht, daß ein großer Teil der Geschäftswelt immer sehr bald vom Inserieren absieht, weil es ohne Stutzen, wenn nicht von Schaden für sie war und daß cs tatsächlich nur eine kleine Anzahl von Firmen ist, welche fortgesetzt Jahre hindurch den Absatz ihrer Ware durch die öffentliche Anzeige sucht und findet. Die Ursache ist darin begründet, daß die Insertion zumeist ohne das richtige Verständnis erfolgt, denn jene kleine Zahl von Firmen be zeugt es zugleich, daß das Inserieren nutzbringend sein kann und muß, und die aufmerksame Beobachtung der Art ihrer Insertion beweist zu gleich den schon oben ausgesprochenen Satz, daß es eine Kunst ist, richtig und erfolgreich zu annoncieren Studium und Erfahrung gehören dazu, genau zu erkennen, zu welcher Zeit, in welchem Blatt und nament lich in welcher Weise inseriert werden muß. Schon auf die Frage, wann soll inseriert werden, wird man von zehn Befragten leicht ebensoviel verschiedene Antworten erhalten. Der eine kündigt Wcihnachtsartikel schon Mitte November, der andere Anfang Dezember, der dritte kurz vor dem Feste an, und alle drei können den richtigen oder auch den unrichtigen Zeitpunkt gewählt haben, je nachdem der angckündigte Artikel ein Luxus- oder Bedarfsgegenstand, von höherem oder geringerem Werte, von auswärts beziehbar oder am Orte der An kündigung zu haben ist. *) Aus dem »Adreßbuch der deutschen Zeitschriften», Jahrg. 1891, bearb. von H. O. Sperling (Leipzig 1891) i»it Erlaubnis des Herrn Bearbeiters und Verlegers abgedruckt.
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