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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1891
- Sprache
- Deutsch
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4060 Nichtamtlicher Teil. 159. 13. Juli 1891. Anmerkung 1. Feder-, Blcifeder-Haltcr und andere oben ge nannte Gegenstände, die aus edlen Metallen verfertigt sind, werden nach dem Artikel über Gold- und Silber-Fabrikate durchgelasscn. Anmerkung 2. Schiefertafeln werden laut Artikel 70 Punkt 2 a (Pud 60 Kopeken Gold. 100 Kilo -- 11 ^ SO H) verzollt, mit einem Zuschlag von 50»/o zu der in obengenanntem Punkte fest gesetzten Zollgebühr. Hierzu empfingen wir von den Herren Gerhard L Hey, Spe ditionsgeschäft in Leipzig und Moskau, folgendes an die Kommissionäre und Verleger versandte Rundschreiben: Leipzig, den 3. Juli 1891. k. I>. Wir teilen Ihnen ergebenst mit, daß nach dem gestern publizierten neuen russischen Zolltarife gebundene Bücher und Drucksachen zoll pflichtig werden, während dieselben seither zollfrei gewesen sind. ES ist infolgedessen unbedingt erforderlich, daß bei sämtlichen, nach Rußland bestimmten Sendungen von sofort an das Netto-Gewicht gebundener Bücher und Drucksachen deklariert wird. Zur Erleichterung der Verzollungsarbeit ist cs ferner notwendig, daß die gebundenen Bücher und Drucksachen nicht etwa willkürlich verstreut in den Büchercolli untergebracht sind, sondern cs ist daraus zu achten, daß solche an einer Stelle, — möglichst obenauf — zu- sammengclcgt werden, damit sie bei der Zollrevision zur Hand sind, ohne daß ein Durchsuchen des ganzen Collo nötig wäre. Wenn gebundene Bücher und Drucksachen gelegentlich in größeren Mengen vorliegen, so ist es selbstverständlich, daß dieselben in separate Colli zu verpacken sind. Wir bitten Sie, von Vorstehendem geeignete Vormerkung nehmen zu lassen, insbesondere auch davon, daß in Ihren Avisen für die Folge der Inhalt der russischen Büchercolli präzis dahin deklariert sein muß, ob er aus ungebundenen Büchern und Drucksachen ^-gebundenen „ oder besteht, wobei — wie vorhin erwähnt — das Netto-Gewicht des zoll pflichtigen, gebundenen Inhaltes deklariert sein muß, während die An gabe des Nctlo-Gcwichts des zollfreien, ungebundenen Inhaltes nicht erforderlich ist. Hochachtungsvoll Ge rhard L H ey. Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von 75 Tafeln aus dem soeben mit Erscheinen der sechsten Lieferung fertig gewordenen Prachtwerk von Max Junghändcl, Die Baukunst Spaniens in ihren hervorragendsten Werken. Dresden, Gilbers'sche königl. H os - Verlagsbuchhandlung I. Blcyl (Geschenk der Verlagshandlung). Spanien, das von der neueren Kunstwissenschaft fast unberücksichtigt geblieben ist, bietet dem Forscher noch viele Aufgaben. Wohl haben spanische Gelehrte, so namentlich Don Jose Amador de los Rios, Pedro de Madrazo und viele Andere hervorragende Arbeiten auf dem Felde der spanischen Kunstgeschichte geliefert. Die in Spanien selbst erschienenen Werke, so namentlich die mit Unterstützung der spanischen Negierung hcrausgcgcbenen Novumsotos arquiteetonicos äs Lspana, die Tausende von Photographicen, die Laurent L Cie. in Madrid veröffentlicht haben, dürften aber nur den Wenigsten zugänglich sein, da sie sich nur in wenigen großen Bibliotheken Deutschlands vorfinden. Um so freudiger ist die vorstehend genannte Publikation zu begrüßen, die eine empfind liche Lücke aussüllt. Die Tafeln sind nach den photographischen Auf nahmen des Verfassers in vorzüglichem Lichtdruck von Römmler L Jonas in Dresden ausgeführt. Zum Verlagsrecht. — Angeregt durch das Vorgehen des Börsen- vcrcins , hatte der Deutsche Schriftstcllcrvcrb and in seiner vor jährigen Hauptversammlung einen Ausschuß ernannt mit dem Aufträge, einen Gesetzentwurf über das Verlagsrecht auszuarbeiten. Der Entwurf dieses Ausschusses ist in Nr. 19 der -Deutschen Presse- ver öffentlicht worden. Er soll der im September d. I. zu Berlin statt- sindcndcn Hauptversammlung unterbreitet und, wenn genehmigt, der obersten Rcichsbehörde eingereicht werden. Gerichtsverhandlung. — Unter Ausschluß der Ocffentlichkeit verhandelte am 4. d. M. die II. Strafkammer des Landgerichts I. Berlin eine Anklage wegen Majestätsbelcidigung, welche insofern ein allge meineres Interesse beansprucht, als sic sich nicht nur gegen den Ver fasser eines strafbaren Artikels, sondern auch gegen den Verleger richtete, der seine Thätigkcit nur auf die Korrektur und den Vertrieb der betreffenden Zeitschrift, welche den Artikel veröffentlichte, beschränkt. Die Anklage richtete sich gegen den Schriftsteller Or. Erwin Bauer, den Herausgeber der Zeitschrift -Das zwanzigste Jahrhundert- und den Verleger der letzteren, Buchhändler Hans Lüstcnödcr. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt vr. Harmcning-Jena. Die Majestätsbelcidigung wird in einem Aufsatz im fünften Hefte des ersten Jahrgangs dieser Monatshefte gesunden in einem Abschnitt, der die Üeberschrist -Ein wenig Kannegießeret- trägt. Der Gerichtshof sprach nach längerer Beratung den Angeklagten Lüstenöder frei, da er irgend eine verantwortliche Mitwirkung des selben an der Herstellung des Artikels nicht für nachgcwicscn hielt, vr. Bauer wurde zu zwei Monaten Festungshaft verurteilt. Auch erkannte das Gericht auf Vernichtung der betreffenden Platten und Formen. Ausstellung in Berlin 1895. — Die Dresdner Handelskammer hat zu dem Projekte der Berliner Ausstellung folgendermaßen Stellung genommen: 1) Die sehr geringe Zahl der aus die öffentliche Aufforderung eingegangenen Erklärungen, welch letztere sich allerdings fast ohne Aus nahme sür eine Berliner Ausstellung aussprechcn, läßt annehmcn, daß im Bezirke der Handels- und Gewerbekammer Dresden ebenso wenig ein starkes Interesse für wie gegen die Ausstellung besteht. 2) Bei der in weiten Kreisen der Industrie verbreiteten nicht unbegründeten Unlust, für die immer schneller sich folgenden Ausstellungen immer von neuem wieder durch die Konkurrenz aufgczwungene Opfer zu bringen, würden wir eine wesentlich langsamere Folge der großen Ausstellungen freudig begrüßen. 3) Da auf die nur durch internationale Vereinbarung mögliche Erreichung dieses Zieles vorerst nicht zu rechnen ist, so erscheint es richtiger, eine der un vermeidbaren nächsten Ausstellungen in Berlin als immer wieder im Auslände abzuhalten, da das Land, in dem die Ausstellung stattfindet, verhältnis mäßig noch die größten Vorteile von letzterer hat und, wenn Aus stellungen immer nur außerhalb Deutschlands stattfindcn würden, da runter der Ruf des deutschen Gewerbes besonders im Auslande und die Ausfuhr deutscher Waren leiden, auch dem deutschen Kleingewerbe die Beteiligung dauernd abgeschnitten sein würde. Besonderen Vorteil von einer großen Berliner Ausstellung dürste das deutsche Kunstgewerbe haben. 4) Die Kammer verspricht sich, wie auch die große Mehrzahl der eingelaufencn Berichte, selbst diejenigen Vorteile, die eine Berliner vor einer auswärtigen Ausstellung bietet, nur von einer internationalen, nicht aber von einer deutsch-nationalen Berliner Ausstellung. 5) Der Zeitpunkt der geplanten Ausstellung ist mit Rücksicht auf die in Chicago 1893 stattfindende möglichst hinauszuschieben, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß andere Länder mit neuen Weltausstellungen nicht zuvor kommen. Zeitungs-Gründung in England. — Das Londoner humo ristische Penny-Wochenblatt -Tit Bits-, welches während der kurzen Zeit seines Bestehens einen geradezu phänomenalen Erfolg gehabt hat und in allen englisch redenden Ländern verbreitet ist, soll in ein Akticnunter- nehmen mit einem Kapital von 400000 Pfd. St. verwandelt werden. Den größten Teil der auf 1 Psd. St. lautenden Aktien wird der bis herige Eigentümer Newncs behalten, der Rest aber soll zu 25 Sh., d. h. 5 Sh. Agio (!) auf den Markt gebracht werden. Die Gesellschaft wird den Namen George Newnes führen und Herr Newnes wird eine zehnprozcntigc Zinsgarantie auf fünf Jahre bieten. Von den -Tit Bits» werden zur Zeit etwa 5500V0 Exemplare wöchentlich abgesetzt. Das von Newnes herausgegebcne, eine Auflage von 220 OOÖ zählende »Strand Magazine- soll von der Gesellschaft gleichfalls übernommen werden. Kunstanstalt (vorm. Gustav W. Seitz) A.-G. Wandsbek- Hamburg. — Die Dividende wurde in der Hauptversammlung aus 6'/-"/o festgesetzt. Der Stand des Geschäfts wurde als ein günstiger bezeichnet. Von dem diesjährigen Gewinn waren die Organisations- kostcn in Abzug zu bringen; während des ersten Geschäftsjahres ist auch ein besonderes neues Verlagsunternehmen ins Leben gerufen worden, dessen Erträgnisse erst den folgenden Jahren zu gute kommen werden. Die Gesellschaft besitzt bereits namhafte Aufträge für das laufende Ge schäftsjahr und die Leistungsfähigkeit der Anstalt ist durch Berbesserung der vorhandenen und Anschaffung von neuen Maschinen, Einrichtung der elektrischen Beleuchtung re. vergrößert worden, so daß eine steigende Ertragsfähigkeit erwartet werden darf. (Leipz. Ztg.) Aus dem Antiquariat. — Die an Werken zur Physiologie und physiologischen Chemie reichhaltige Sammlung des Herrn Professor Maly in Prag (Herausgebers der Jahresberichte für Thicrchemie) ist in den Besitz des Herrn Gustav Fock in Leipzig übcrgegangcn; ebenso die namentlich aus dem Gebiete der Rechts- und Staalswissenschaftcn her vorragende Bibliothek von K. F. L. Samwer, Herausgeber des Martcns- schen »Rsousil cks traitös- re. Zollwesen. — Nach einer Mitteilung des Hcdeler'schcn -Export- Journals» hat der Verleger-Verein von Toronto (Kanada) bei der kanadischen Regierung beantragt, dieselbe möge, neben dem gegen wärtigen Einfuhrzoll von 15°/y, auf Neudrucke britischer oder ausländischer
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