Stänülg IS Cxem- L/^0/ plare mit verkaufen Sie /LiL sowie „Mt-Zlanöern" unü „Welt öes Islam" tos Rupferöruck-Pho». m. IZ.—, geb. m. tb.rs. NolanS-verlag / Pasing begründet von 6ek. psol. Or. °voiA <-L^r«tS — sortgelübrt von 1_snrjgericbtrpssriclent klr^L^n-Augsburg. «rM, kiiilroiniiimteiiergentr- „r m/s». Verknuung a. üeiitMii keiclier - difbe, iidei?I>II Wnim müiienen! kesiellreltel > Preis ie6er^r.40pf.or6.,27pf.n0.,b3r —^srt.iv!7/6. Verillgv-kmii MlüllLienen I. Schweitzev Vevlerg (Avtbuv SeMev) rNürrHen, Berlin, Leipzig Demnächst erscheinen: Frankenburger, Handelsgesetzbuch. Handausgabe des HGB. (ohne Seerecht) erläutert von Justtzrat Professor vr Frankenburger, München. 8°, (In „Schweitzers braune» Handausgaben".) 5. Ausl. 660 S. Geb. ^ 58.—. Die raiche Folge der Auslagen zeigt die Beliebtheit u. Brauch barkeit von Frankenburgers Handausgabe. Frankenburger weiß den Stofs so knapp und doch umfassend darzubicten, wie ihn der Praktiker in einer Handausgabe sucht. Käufer: Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Handel und In dustrie, Handclshochschülcr, Riferendare. Steiner, Zwangsversteigerung. Zwaugsvcrsteigerungs- und Zwangsverwaltungsgesetz vom 24. März 1887 mit besonderer Berücksichtigung d. daher. Aussührungsbestimmungen und unter An fügung von Beispielen erläutert von Anton Steiner, Oberlandesgerichtsrat am Landgerichte Nürnberg. 3., neubearbeitete Auflage. Gr. 8°. Vlll, 576 S. Geb. ^ 76.-. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum haben eine gründ liche Umarbeitung des in der bahcrischen Praxis führenden Kom mentars notwendig gemacht. Ein unentbehrliches Buch für die baherlschen Gerichte, Notare, Rechtsanwälte, RechtSPraktilanten. Geigel, Reichs-Aufruhrschädengesctz vom 12. Mai 1920. Mit den Landesgesetzen. Text ausgabe mit Einleitung, Anmerkungen, Anssührungs- bestimrnungen und Sachregister von vr. Reinhard Geigel, Rechtsanw. in München. 12°. (In „Schweitzers blauen Textausgaben".) 107 S. Geh. 10.—. Eine übersichtliche Zusammenfassung und Erläuterung der z. Z. geltenden Bestimmungen, wie sie Geigel gibt, leistet bei Fest stellung der Schäden und der Geltendmachung und Durchführung der Schadenansprüche nötige und gute Dienste. Käufer: Gerichte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden, Städte, Hausbesitzer. Weqer-Bleyer, Konkursordnung. Handausgabe der K.-O. für das deutsche Reich und ergänzende Gesetze mit ausführlichen Erläuterungen von vr. Karl Meyer, Staatsrat i. bahr. Staatsmini- stertum d. Justiz. 2., neubearbeitete Auflage von I. Bl eh er, Ministerialrat i. daher. Staatsministerium d. Justiz. 8". lJn „Schweitzers braunen Handaus gaben".) VIII, 603 S. Geb. 56.— ord. Das Werk ist zum Leidwesen der Praxis seit nahezu einem Jahrzehnt vergriffen gewesen. Die 2. Auslage behält den Cha rakter der I. Auslage bei, ist aber im übrigen ein völlig neues Werk. Klarheit der Darstellung, umfassende Verarbeitung der Rechtsprechung und Literatur bis in die allerletzten Monate zeichnen die handliche Ausgabe aus. Käufer: Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Konkursver walter, Banken, Referendare. Kisch, PrivalversicherungsrechL Handbuch des Privatversicherungsrechtes von vr. Wil helm Kisch, Professor an der Universität München. 111. Band, Lsg. 1 (5. Lieferung des Gesamtwerkes). Lex.-8o. 3 Bogen. Geh. ^ 11. — . Mit dieser Lieferung beginnt der 3. Band, enthaltend „Die Lehre von dem Versicherungsinteresse", des großangelegten und grundlegenden Handbuches des Privatversicherungsrechts zu er scheinen. Interessenten sind alle Versicherungsgesellschaften, Banken und großen Anwallskanzleien im In- und Ausland. Wir bitten, nach Ihren Listen zur Fortsetzung zu liefern. Langenbach, Lohnpfändungstabellen Die Verordnung über Lohnpfändung vom 25. VI. 1919 in der Fassung des Gesetzes vom 10. VIII 1920 nebst systematischen Erläuterungen dieser Verordnung zum Gebrauch in der Praxis. Mit Tabellen von Ernst Langenbach, Rechtsanwalt in Darmstadt. 2., nmgear- beitete Auflage. Gr. 8°. 32 S. Geh. ^ 5.—. Diese bewährten Tabellen, in der 2. Auflage systematisch er- läutsit, erleichtern die Arbeit der Gerichte, Rechisanwälte, Rechts konsulenten, Arbeilerberatungsstellcn, Rechtsauskunftsstellen, Abzahlungsgeschäfte ganz wesentlich.